TBS Textil GmbHLiquidiert

Dünenweg 14, 28832 Achim, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Walsrode HRB 121900
Eingetragen
1.11.2002
Branche
Großhandel mit TextilienEinzelhandel mit TextilienTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von sonstigen Textilien
Gegenstand
Der Handel mit Textilien und anderen Handelsgütern, mit Ausnahme solcher, für die öffentlich rechtliche Genehmigungen benötigt werden.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

TBS Textil GmbH

Achim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2014 bis zum 30.06.2015

Bilanz

Aktiva

30.6.2015
EUR
30.6.2014
EUR
A. Anlagevermögen 32.528,00 1.574,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 32.527,00 1.573,00
B. Umlaufvermögen 95.114,70 83.585,86
I. Vorräte 61.793,92 57.880,92
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 8.010,89 8.204,43
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 25.309,89 17.500,51
C. Rechnungsabgrenzungsposten 700,00 650,00
D. sonstige Aktiva 112,20 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 128.454,90 85.809,86

Passiva

   
  30.6.2015
EUR
30.6.2014
EUR
A. Eigenkapital 59.371,10 58.579,65
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 33.579,65 32.888,07
III. Jahresüberschuss 791,45 691,58
B. Rückstellungen 4.063,00 3.600,00
C. Verbindlichkeiten 65.020,80 23.401,34
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 228,87
Bilanzsumme, Summe Passiva 128.454,90 85.809,86

Anhang

Anwendung des Handelsgesetzbuches

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Die Gesellschaft zählt zu den kleinen Kapitalgesellschaften.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der auf den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die abnutzbaren Vermögensgegenstände werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Anwendung der steuerlich zulässigen Höchstsätze abgeschrieben.

Zugänge mit Anschaffungskosten zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 werden entsprechend der gesetzlichen Regelung auf 5 Jahre abgeschrieben. Hierfür wird ein Abschreibungspool gebildet, dessen Zugänge aus den entsprechenden Konten der lfd. Buchhaltung einzeln nachgewiesen sind.

Die ausgewiesenen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug angemessener Wertberichtigungen angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Pensionsrückstellungen beruhen auf versicherungsmathematischen Berechnungen entsprechend den steuerlichen Regelungen.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Erläuterungen und ergänzende Angaben zu Bilanz und GuV

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage dargestellt, aus der sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres ergeben. Die Anlage ist Bestandteil dieses Anhangs.

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr von TEUR 0,00

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, Tantieme- und Urlaubsansprüche sowie übrige Rückstellungen.

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern von TEUR 0

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige Angaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Herrn Schudeisky

Der Gewinnverwendungsvorschlag lautet wie folgt:

EUR
Gewinnvortrag 33.579,65
Jahresüberschuss 791,45

Gewinnausschüttung

Gewinnvortrag auf neue Rechnung 34.371,10

Die Voraussetzungen des § 264 (2) Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Achim, den 21. Oktober 2015

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 21.10.2015.

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