Sparkasse Neunkirchen
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Patrick Peter Rammo seit 30.5.2023 | Vorstandsmitglied |
Jörg Michael Welter seit 30.10.2017 | Vorstandsmitglied |
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sparkasse NeunkirchenNeunkirchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht 20231. Grundlagen der SparkasseDie Sparkasse ist gemäß § 1 Abs. 1 Saarländisches Sparkassengesetz eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Sparkassenverbandes Saar, Saarbrücken, und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV), Berlin, angeschlossen. Sie ist beim Amtsgericht Saarbrücken unter der Nummer HRA 92491 im Handelsregister eingetragen. Träger der Sparkasse ist der Sparkassenzweckverband Neunkirchen, dessen Mitglieder der Landkreis Neunkirchen und die Kreisstadt Neunkirchen sind. Der Sparkassenzweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Ottweiler (Sitz der Kreisverwaltung) und ist ebenfalls Mitglied des Sparkassenverbandes Saar. Organe der Sparkasse sind der Verwaltungsrat und der Vorstand. Die Sparkasse Neunkirchen ist entstanden aus der Fusion von Kreissparkasse Neunkirchen (gegründet 1869) und Stadtsparkasse Neunkirchen (gegründet 1910) am 1. November 1986 rückwirkend zum 1. Januar 1986 und hat ihren Sitz in Neunkirchen. Das Geschäftsgebiet der Sparkasse erstreckt sich über den Landkreis Neunkirchen. Die Sparkasse ist ein Wirtschaftsunternehmen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft mit der Aufgabe, auf der Grundlage der Markt- und Wettbewerbserfordernisse vorrangig in ihrem Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungsschichten und der Wirtschaft, insbesondere des Mittelstandes, mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen auch in der Fläche sicherzustellen. Mit ihrer Aufgabenerfüllung dient die Sparkasse dem Gemeinwohl. Die Sparkasse führt ihre Geschäfte unter Beachtung ihres öffentlichen Auftrags nach kaufmännischen Grundsätzen. Sie betreibt alle banküblichen Geschäfte, soweit das Saarländische Sparkassengesetz, die aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen oder die Satzung keine Einschränkungen vorsehen. Die Gesamtzahl der Beschäftigten hat sich bis zum 31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr um -1,1 % auf 364 reduziert, von denen 210 vollzeitbeschäftigt, 126 teilzeitbeschäftigt sowie 28 in Ausbildung sind. Im Geschäftsjahr 2023 hat es einen Wechsel im Vorstand der Sparkasse Neunkirchen gegeben. Zum 30. April 2023 ist der bisherige Vorstandsvorsitzende Markus Groß in den Ruhestand getreten. Sein Nachfolger, Jörg Welter, bisheriges Vorstandsmitglied, wurde am 01. Mai 2023 zum neuen Vorstandsvorsitzenden bestellt. Patrick Rammo wurde zugleich neues Vorstandsmitglied und komplettierte damit den neuen Vorstand der Sparkasse Neunkirchen. Durch diese personelle Neubesetzung wurde die strategische Ausrichtung der Sparkasse Neunkirchen nahtlos mit großer Kontinuität fortgesetzt. 2. Wirtschaftsbericht2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen im Jahr 2023 1Rückblick 2023Mäßige Dynamik der Weltwirtschaft - Deutschland in StagnationDas Jahr 2023 war weltweit von weiterhin hoher Inflation geprägt. Im zweiten Kriegsjahr nach dem russischen Angriff auf die Ukraine waren die Preissteigerungsraten zwar in den meisten Ländern nicht mehr ganz so hoch wie zu ihren Spitzenständen im Herbst 2022, doch die Kaufkraft der Einkommen war weiterhin stark belastet. Das schwächte den Konsum. Zudem bremsten die in fast allen Währungsräumen fortgesetzten Zinssteigerungen die Nachfrage - ebenfalls beim Verbrauch, aber vor allem bei den Investitionen. Der Internationale Währungsfonds beziffert das Wachstum der Weltwirtschaft in 2023 auf insgesamt 3,0 % beziehungsweise auf 1,5 % für die Gruppe der fortgeschrittenen Volkswirtschaften. Diese Werte entsprechen zwar annähernd den langjährigen Durchschnitten, doch für die Spätphase der weitgehend überwundenen Corona-Pandemie war eine stärkere Erholung von den gedrückten Wertschöpfungsniveaus aus erwartet worden. Der avisierte Aufholprozess blieb jedoch aufgrund der hohen Inflation stecken. Die USA sind vom Kriegsgeschehen geographisch weit entfernt. Außerdem sind sie nicht so stark von den verteuerten Energiekosten betroffen. Vielmehr sind sie in manchen Sektoren wie dem international gehandelten und stark verteuerten verflüssigten Gas (LNG) sogar Netto-Anbieter und somit Profiteur. Das Bruttoinlandsprodukt der USA wuchs 2023 überdurchschnittlich um ca. 2,4 % noch einmal in ähnlichem Tempo wie schon im Jahr zuvor. Der Euroraum, der sich 2022 noch sehr gut erholt hatte, verlor 2023 dagegen stärker an Wachstumsdynamik. Er erreichte gemäß der Schätzung des IWF nur noch 0,7 % realen Zuwachs. Dabei überzeichnen die Jahresraten für den Euroraum insgesamt und für die meisten seiner Länder sogar noch die Entwicklung innerhalb des Jahres. Denn das im Jahresdurchschnitt ausgewiesene Wachstum stammt fast vollständig aus dem statistischen Überhang vom guten Jahresende 2022. Danach stagnierte das Euro-Währungsgebiet im Jahresverlauf 2023 weitgehend - mit einigen Ausnahmen wie etwa dem Wachstumsstar der letzten Jahre, Spanien, das auch zuletzt bei seinem BIP weiter zulegen konnte. Deutschland ist am anderen Ende des europäischen Länderfeldes einzuordnen. Hierzulande ist die Stagnation schon länger offenkundig. Die deutsche Jahreswachstumsrate profitierte 2023 anders als der Euroraum insgesamt auch nicht von einem Überhang aus dem Vorjahr. Im Gegenteil: Das Schlussquartal 2022 lieferte in Deutschland bereits eine sehr schlechte Ausgangsbasis. Damals waren die Energiepreise auf ihren Höchstständen und es herrschte die Angst vor einem Gasmangel mit Rationierungen im Winter 2022/2023. Trotz des vermiedenen Gasmangels im Winter kein Aufschwung eingeleitet - zurückhaltender Konsum bei noch hoher InflationAls sich Anfang 2023 zeigte, dass die Mangellage nicht schlagend werden würde und dass Deutschland aufgrund von getroffenen Maßnahmen zur Einsparung und zu neuen Bezugsquellen, aber auch aufgrund einer warmen Witterung recht gut durch den Winter kommen würde, verflog diese Angst. Es keimte Anfang 2023 die Zuversicht, dass der lang ersehnte Post-Corona-Aufschwung nun kraftvoll einsetzten würde. Diese Hoffnung erfüllte sich nicht. Denn die bis weit in das Jahr 2023 hinein auf hohem Niveau bleibende Inflation kostete Kaufkraft. Die Nominaleinkommensentwicklung zog zwar nach, aber erst zeitlich verzögert. In Deutschland war im Jahresdurchschnitt die Entwicklung der verfügbaren Einkommen mit 5,9 % nominalem Zuwachs genauso hoch wie der Anstieg der Verbraucherpreise. Aber das zeitliche Profil der Kompensation, die Verteilung der Einkommens- und Preisanstiege über die Einkommensklassen und über die Güterkategorien und nicht zuletzt die psychologische Präsenz des Themas Inflation dämpften doch die Kauflust und die Konsummöglichkeiten. Mit -0,8 % schrumpfte der private Verbrauch 2023 stärker als das BIP. Die Sparquote stieg leicht um zwei Promillepunkte auf 11,3 %. Staatssektor konsolidierte sichNoch stärker rückläufig als der private Verbrauch war der staatliche Konsum. Er schrumpfte 2023 preisbereinigt um 1,7 %. Hier spiegelt sich die Normalisierung nach der Pandemie wider. Es waren vor allem weggefallene Ausgaben für Impfstoffe und Testsets, die hier wirksam wurden. Die Staatsquote als Anteil der Staatsausgaben aller staatlichen Ebenen (Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungen) am Bruttoinlandsprodukt ging 2023 auf 48,2 % zurück. In den Pandemiejahren 2020 und 2021 hatte diese Kennzahl vorübergehend die Fünfzig-%-Marke überschritten. Trotz der wegen steigender Zinssätze wieder etwas höheren Zinsausgaben i. H. v. 36,3 Mrd. EUR fiel das gesamtwirtschaftliche Finanzierungsdefizit mit 82,7 Mrd. EUR oder 2,0 % des BIP etwas geringer aus als im Vorjahr. Die noch nicht endgültig exakt bezifferte Staatschuldenquote dürfte auf die Größenordnung von 65 % des BIP leicht zurückgegangen sein. Wechselhafter Zins - gemischtes Bild bei der Investitionstätigkeit und beim AußenhandelDie Investitionen wurden 2023 vom außergewöhnlichen Zinsanstieg geprägt. Die geldpolitische Bremsung war in fast allen großen Währungen in diesem Ausmaß und in dieser Geschwindigkeit ohne Beispiel. Im Euroraum wurden die Leitzinsen aus dem noch bis Mitte 2022 herrschenden Negativzins heraus in nur gut einem Jahr bis zum Herbst 2023 um 450 Basispunkte erhöht. Die Kapitalmarktzinsentwicklung folgte dieser Vorgabe weitgehend. Gegen Ende des Jahres 2023 bildeten sich am Kapitalmarkt die Renditen für lange Zinsbindungsfristen allerdings wieder zurück, als die Inflationsraten sanken und damit die Erwartung aufkam, dass erste Leitzinssenkungen nicht mehr allzu fern sind. Gemessen an den Jahresendständen bildete sich die Umlaufsrendite der zehnjährigen Bundesanleihen als Benchmark für den Euroraum-Kapitalmarkt sogar von 2,53 % Ende 2022 auf 2,06 % Ende 2023 zurück. Allerdings markierte der Jahreswechsel 2023/2024 den Höhepunkt der Zinssenkungsfantasie, der sich danach wieder ein Stück korrigiert hat. Und über weite Teile des Jahres 2023 lagen die Kapitalmarktrenditen zunächst über dem Startniveau des Jahres. Insbesondere in den Sommermonaten bewegten sich die Renditen zehnjähriger Bundesanleihen über der Marke von 2,5 %, in der Spitze fast bei 3 %. Die Bautätigkeit in Deutschland wurde durch das zwischenzeitlich erhöhte Zinsniveau stark gebremst. Zunächst wurde noch der recht gute Auftragsbestand bei begonnenen Projekten abgearbeitet. Doch das Angehen neuer Projekte kam praktisch völlig zum Erliegen, was dann 2023 zunehmend auch in der laufenden Bau-Wertschöpfung sichtbar wurde. Die Bauinvestitionen sanken im dritten Jahr in Folge, 2023 noch einmal preisbereinigt um 2,1 %. Am stärksten war der Rückgang im Wohnungsbau. Die Ausrüstungsinvestitionen hielten sich dagegen recht gut. Sie wurden zwar ebenfalls vom Zins gebremst, aber der Strukturwandel macht eine Erneuerung des Kapitalstocks erforderlich, so dass sich mit den treibenden Themen Klimawandel und Digitalisierung eine Sonderkonjunktur entfaltet hat. Die Ausrüstungsinvestitionen konnten deshalb als einzige Verwendungskomponente des BIP 2023 real sogar um 3,0 % zulegen. Auch der Außenhandel leistete einen positiven Wachstumsbeitrag, allerdings lediglich einer rechnerisch saldierten Konstellation geschuldet. Die Exporte sanken 2023 real um 1,8 %. Die deutschen Importe, die als eine Art Vorleistung für die deutsche Volkswirtschaft mit negativem Vorzeichen in die BIP-Berechnung eingehen, sanken aber sogar um 3,0 % und somit noch stärker als die Exporte. Die Korrektur bei den Importen ist auch als eine Gegenbewegung zu den von Sonderentwicklungen geprägten Trends des Vorjahres zu interpretieren. Da sich die zuvor erheblich verteuerten Importe - Stichwort Energie - 2023 auch preislich wieder sehr stark entspannten, stieg der nominale Leistungsbilanzsaldo Deutschlands sogar noch stärker als in der preisbereinigten Rechnung. Der Überschuss in der Leistungsbilanz machte nach 4,4 % des BIP 2022 im Jahre 2023 wieder deutlich mehr als 6 % des BIP aus. Der 2022 erlittene Terms-of-Trade-Schock für Deutschland scheint inzwischen weitgehend überwunden. Deutsches BIP im Gesamtjahr 2023 bei -0,3 % - mit schwachem SchlussquartalInsgesamt ergab sich nach der ersten Schnellschätzung des Statistischen Bundesamtes vom 15.01.2024 im abgelaufenen Jahr eine reale Veränderungsrate des deutschen BIP i. H. v. -0,3 %. Ein Teil dieses Rückgangs ist allerdings auf den Effekt einer geringeren Zahl von 2023 zur Verfügung stehenden Arbeitstagen zurückzuführen. Arbeitstäglich bereinigt beziffert Destatis die Entwicklung auf -0,1 %. Arbeitsmarkt weiter robust - Fachkräftemangel als WachstumsbremseAngesichts der schwachen Wachstumsdynamik zeigt sich der Arbeitsmarkt weiterhin erstaunlich stabil. Trotz recht hoher Nettozuwanderung und stagnierender Produktion hat sich die Arbeitslosenquote in der Abgrenzung der Bundesagentur für Arbeit 2023 nur moderat um vier Promillepunkte auf 5,7 % erhöht. Der Fachkräftemangel ist in vielen Branchen mit Händen zu greifen. Er ist zu einer angebotsseitigen Beschränkung der Wirtschaftsentwicklung geworden. Die Zahl der Erwerbstätigen konnte dennoch auch in dem schwierigen Jahr 2023 weiter gesteigert werden um jahresdurchschnittlich 333 Tausend Personen auf einen neuen Rekordstand von 44,9 Mio. Noch nie waren in Deutschland so viele Menschen erwerbstätig wie 2023. Das hat allerdings Implikationen für die Entwicklung der Produktivität: Bei real schrumpfendem BIP und steigender Erwerbstätigenzahl war die Pro-Kopf-Produktivität deutlich rückläufig. Pro Stunde gerechnet sieht die Entwicklung etwas günstiger aus, weil die durchschnittlich geleistete Arbeitsstundenzahl 2023 gesunken ist. Aktienkurse profitierten Ende 2023 in erster Linie von den veränderten ZinserwartungenDie Bewegungen der Leitzinsen und Kapitalmarktzinsen 2023 sind bereits weiter oben im Zusammenhang mit der Preisentwicklung und der Investitionstätigkeit beschrieben worden. Die Aktienkurse wurden 2023 davon stark beeinflusst. Über weite Strecken des Jahres bewegten sich die Aktienkurse verhalten, gingen vor allem zwischen August und Oktober deutlich zurück. Hintergrund war die zunehmende Ernüchterung über die realwirtschaftliche Situation, über die Stagnation und den ausbleibenden Aufschwung. Doch dann setzte im November und Dezember ein starker Aktienkursanstieg ein, der von der aufkommenden Zinssenkungsfantasie getrieben wurde. Mit einem Jahresschlussstand von 13.924 Punkten Ende 2022 und 16.752 Punkten Ende 2023 errechnet sich im DAX eine positive Jahresperformance von 20,3 %. Gesamtwirtschaftlichen Situation des SaarlandesIm Saarland sank das reale BIP sogar um 0,6 % (während dies wie oben beschrieben deutschlandweit um 0,3 % schrumpfte). Es ist darauf hinzuweisen, dass die genannten Wachstumszahlen vorläufige Zahlen sind, die erfahrungsgemäß noch erheblich korrigiert werden können. Unabhängig davon setzen sich hinsichtlich der Saar-Wirtschaft zwei negative Tendenzen fort. Die Saar-Wirtschaft schrumpft im Trend, wenn auch nicht in jedem einzelnen Jahr. Der scharfe Wachstumseinbruch des Jahres 2020 im Saarland ist noch bei weitem nicht kompensiert und die Saar-Wirtschaft bleibt kontinuierlich hinter der bundesweiten Entwicklung zurück. Somit ist das Saarland das einzige Bundesland, dessen reales BIP im Jahr 2023 weiterhin unter dem Niveau von 2015 lag. Hinter dem relativ schwachen Wachstum im Saarland stecken nicht nur temporäre Belastungsfaktoren, sondern auch fundamentale Trends, insbesondere die relativ schwache demografische Entwicklung. Diese erklärt den Wachstumsrückstand zum Bund aber nur zum Teil. Bei einer Betrachtung des realen BIP pro Erwerbstätigen als breites Maß für die Produktivität fällt auf, dass die Entwicklung im Saarland viele Jahre hinter der bundesweiten Entwicklung zurückgeblieben ist. Fast alle Bundesländer weisen seit 2015 eine stärkere Produktivitätsentwicklung auf. Im verarbeitenden Gewerbe haben sich wichtige Branchen im Jahr 2023 unterschiedlich entwickelt. Die Fahrzeugindustrie konnte steigende Umsätze verbuchen, während in der Metallerzeugung und -bearbeitung sowie im Maschinenbau deutliche Umsatzrückgänge zu verzeichnen waren. Das Baugewerbe musste im Jahr 2023 ebenfalls Umsatzverluste hinnehmen. Die Dienstleistungsbereiche, die insgesamt einen Anteil von ca. 70 % an der saarländischen Wertschöpfung erbringen, stagnierten in 2023 auf Vorjahresniveau und blieben damit ebenfalls hinter der bundesweiten Entwicklung zurück. Angesichts der geringen gesamtwirtschaftlichen Dynamik hat sich der saarländische Arbeitsmarkt in 2023 erneut als erstaunlich robust erwiesen. Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten lag zum Jahresende 2023 bei rund 394.000, damit 0,1 % über dem Vorjahreswert und nur leicht unter dem Vor-Corona-Niveau am Jahresende 2019. Der entsprechende Wert im Bund stieg in 2023 um 0,6 %. Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Knappheit an Arbeitskräften - nicht mehr nur Fachkräften - versuchen die Unternehmen offensichtlich ihre Belegschaften zu halten. Die geringe wirtschaftliche Dynamik in 2023 spiegelt sich allerdings in einem Rückgang der offenen Stellen wider. Sie sanken im Vergleich zum Vorjahresende um 14,4 % auf knapp 10.000. Die Arbeitslosenquote (Anzahl der Arbeitslosen im Verhältnis zu den zivilen Erwerbspersonen) lag zum Jahresende 2023 im Saarland bei 6,7 %, also 0,3 %-Punkte über dem Niveau des Vorjahres. Im Bund lag die Quote Ende 2023 bei 5,7 % (+0,4 %-Punkte gegenüber dem Vorjahr). Nach vielen Jahren einer unauffälligen Entwicklung steht die Inflationsentwicklung seit 2021 wieder im Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit. Zu Beginn des Jahres 2023 erreichte die Inflationsrate in Deutschland im Vergleich zu den Vorjahresmonaten mit 8,7 % Höchstwerte, seitdem fallen die monatlichen Raten allerdings im Trend. Im Jahresdurchschnitt lag die Inflationsrate in 2023 in Deutschland bei 5,9 %, nach 6,9 % im Vorjahr. Im Saarland stiegen die Verbraucherpreise um 6,0 % an, der Wert lag nur leicht unter dem Vorjahreswert von 6,1 %. Zu beachten ist, dass die unterjährigen Entwicklungen der Jahre 2022 und 2023 völlig unterschiedlich waren: Während im Jahr 2022 die Inflationsraten Monat für Monat anstiegen, angetrieben durch die steigenden Energie- und Nahrungsmittelpreise in Folge des Ukrainekriegs, gehen die Raten seit März 2023 im Trend wieder deutlich zurück. Nicht zuletzt die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB), die seit Mitte 2022 die Leitzinsen in mehreren Schritten stark angehoben hat, wirkt inflationsdämpfend. Entwicklung im Landkreis NeunkirchenDer Landkreis Neunkirchen, einst geprägt durch Eisenhüttenindustrie und Bergbau, präsentiert sich heute als moderner, aufstrebender Wirtschaftsraum von großer Vielfalt. Der massive Strukturwandel der letzten Jahre hat das Gesicht der Region entscheidend verändert. Durch gemeinsame Anstrengungen aller Städte und Gemeinden, sowie diverser verantwortlicher Institutionen in der Region, wurden insbesondere die Umwelt- und Lebensbedingungen verbessert und die Verkehrsinfrastruktur erweitert. Geschaffen wurden damit die Grundlagen für nachhaltiges Wirtschaftswachstum und neue Beschäftigungsmöglichkeiten. Kontinuierlich werden weitere Anstrengungen unternommen um die vorhandenen Potenziale zu nutzen und weiter auszubauen. Die Arbeitslosenquote in Neunkirchen lag zum Jahresende 2023 bei 7,3 % und damit über dem Niveau des Vorjahres (6,9 % im Dezember 2022). 2.2. Veränderungen der rechtlichen RahmenbedingungenDas Aufsichtsrecht gibt den rechtlichen Rahmen vor, den die Kreditinstitute zu beachten haben. Rechtsquellen zur Bankenaufsicht finden sich in internationalen, europäischen oder nationalen Vorgaben. Auf internationaler Ebene entwickelt der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht abgestimmte Vorgaben zur Bankenaufsicht. Er untersucht dabei u. a. seit 2011 im Rahmen des Basel III-Monitoring die Auswirkungen der Eigenkapitalanforderungen sowie der neuen Liquiditätsstandards auf ausgewählte Institute. Dem europäischen Gesetzgeber stehen die Instrumente der Richtlinie und der Verordnung zur Verfügung. Eine EU-Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Demgegenüber ist eine Richtlinie für die Mitgliedstaaten nur hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich, d. h. ihre Umsetzung in nationales Recht ist erforderlich. Die europäischen Gesetzesvorhaben haben vielfach ihre Ursprünge in den Empfehlungen des Baseler Ausschusses. So hatte die EU-Kommission bereits 2021 ihre Vorschläge zur Umsetzung der Finalisierung von Basel III (sog. "Basel IV") vorgelegt. Mit dem Bankenpaket 2021 sollen insbesondere die Verfahren zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für europäische Institute überarbeitet werden. Die Umsetzung der Baseler Vorschläge wird damit das maßgebliche Rahmenwerk zur Bankenregulierung in Europa (CRR III / CRD VI) finalisieren. Die Erstanwendung ist zum 1. Januar 2025 geplant. Die nationalen aufsichtsrechtlichen Grundlagen finden sich vor allem im Kreditwesengesetz (KWG). Weitere nationale Aufsichtsregularien finden sich in den Sparkassengesetzen der Länder, im Depotgesetz oder im Bausparkassengesetz sowie in einschlägigen Verordnungen, wie z. B. der Anzeigeverordnung, der Inhaberkontrollverordnung oder Großkredit- und Millionenkreditverordnung. Darüber hinaus sind Merkblätter der Bundesbank bzw. der BaFin (z. B. Merkblatt zu den Geschäftsleitern oder zu den Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen) zu beachten. Auch im Jahr 2023 bzw. mit Wirkung für das Jahr 2023 wurden wieder eine Reihe von Regulierungsmaßnahmen in Kraft gesetzt, die Auswirkungen auf die Kreditwirtschaft haben. Diese führen bei Kreditinstituten meist zu signifikantem Aufwand und erhöhten Eigenkapitalanforderungen. Nachfolgend sind einige wesentliche Neuregelungen skizziert. NachhaltigkeitEin wichtiges Schwerpunktthema bei der Regulierung ist der Bereich Nachhaltigkeit im Finanzsystem (Sustainable Finance). Verschiedene Regulierungsinitiativen resultieren insbesondere aus dem Jahr 2020. Hierunter fallen das "Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken" der BaFin, der "Leitfaden zu Klima- und Umweltrisiken" der EZB oder die Entwicklung einer EU-Taxonomie-Verordnung. Mit dem veröffentlichten Konsultationspapier zum Management und zur Überwachung von ESG-Risiken Ende 2020 und dem konsultierten Bericht zu dem technischen Durchführungsstandard (ITS) zur ESG-Offenlegung im Frühjahr 2021 hat die EBA die Bewertung und Bewältigung von Nachhaltigkeitsrisiken thematisiert. In dem finalisierten Bericht der EBA vom 28. Juni 2021 sind diese Empfehlungen konkretisiert worden. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist am 05.01.2023 in Kraft getreten und kommt nach der Umsetzung in nationales Recht gestaffelt in Anwendung. Ab dem Berichtsjahr 2024 ist die CSRD von Unternehmen, die bereits der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) unterliegen, anzuwenden. Ab dem Berichtsjahr 2025 folgen große Unternehmen, die derzeit nicht unter die NFRD-Berichterstattung fallen und ab 2026 kommen kapitalmarktorientierte KMU sowie erstmals berichtspflichtige SNCI (kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute) sowie firmeneigene Versicherungsunternehmen hinzu. Zum 10. März 2021 ist die Offenlegungs-VO (SFDR - Sustainable Finance Disclosure Regulation) in Kraft getreten. Mit der SFDR wird die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in den Investment- bzw. Anlageberatungsprozess und die Herstellung von Transparenz über die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken sowie zu Finanzprodukten gegenüber Kunden geregelt. Die am 14.08.2022 in Kraft getretene DelVO SFDR 2022/1288 ist seit Jahresbeginn 2023 anzuwenden und legt den konkreten Inhalt, die zu verwendende Methodik und die Art der Darstellung von bestimmten offenzulegenden Informationen der SFDR fest. Die Regulierung zur SFDR ist bislang noch nicht abgeschlossen. Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Banken (MaRisk)Seit dem 29.06.2023 ist die 7. Novelle des Rundschreibens 05/2023 (BA) zu den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) in Kraft. Diese Anforderungen sind von allen Instituten im Sinne von § 1 Abs. 1b KWG bzw. im Sinne von § 53 Abs. 1 KWG zu beachten. Neben der Umsetzung der EBA-Leitlinien zur Kreditvergabe und -überwachung (EBA/GL/2020/06) werden in Anlehnung an das BaFin-Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken Anforderungen an das Management von Nachhaltigkeitsrisiken aufgenommen. Der Regelungsbereich zu Risikoquantifizierung für den ICAAP und das Stresstesting sowie die Durchführung längerfristiger wissenschaftsbasierter Szenarien sind seit dem 01.01.2024 umzusetzen. KapitalpufferSeit dem 1. Februar 2023 ist der sektorale Systemrisikopuffer i. H. v. 2,0 % für Risikopositionen von mit Wohnimmobilien besicherten Krediten zu erfüllen. Zusätzlich ist seit dem 1. Februar 2023 der inländische antizyklische Kapitalpuffer von 0,75 % zu berücksichtigen. Insgesamt ist auch künftig mit einer Fortsetzung der Regulierungspolitik der letzten Jahre zu rechnen. 2.3. Bedeutsamste finanzielle LeistungsindikatorenDie Kennziffern Return on Equity (RoE) und Cost of Equity (CoE) sind als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren definiert: Kennzahlen 2023
1 Return on Equity = Jahresergebnis nach Steuern
im Verhältnis zum Kernkapital
2.4. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs
1 Geschäftsvolumen = Bilanzsumme
zuzüglich Eventualverbindlichkeiten / Avalkredite
2.4.1. Bilanzsumme und GeschäftsvolumenDas Geschäftsvolumen (Bilanzsumme zuzüglich Eventualverbindlichkeiten) hat sich von 1.993,5 Mio. EUR auf 2.118,7 Mio. EUR erhöht. Die Bilanzsumme ist von 1.914,2 Mio. EUR auf 2.033,9 Mio. EUR gestiegen. 2.4.2. Aktivgeschäft2.4.2.1. Forderungen an KreditinstituteDie Forderungen an Kreditinstitute erhöhten sich von 173,2 Mio. EUR auf 262,2 Mio. EUR, wobei der Anstieg maßgeblich durch die Erhöhung des Guthabens bei der Deutschen Bundesbank in der Position der täglich fälligen Forderungen an Kreditinstituten verursacht wurde. Es handelt sich hierbei um die Übernachtanlage bei der Deutschen Bundesbank. Lässt man diese Verschiebung unberücksichtigt, ist die Position nahezu unverändert. 2.4.2.2. KundenkreditvolumenDie Forderungen an Kunden erhöhten sich von 1.427,7 Mio. EUR auf 1.489,3 Mio. EUR. Das Wachstum der Forderungen an Kunden vollzog sich zum Großteil im mittel- und langfristigen Bereich. Bei den gewerblichen Kreditkunden waren vor allem im langfristigen Bereich Zuwächse zu beobachten. Insbesondere die Privatkunden bevorzugten überwiegend langfristige Kreditlaufzeiten für Baufinanzierungen. Die Darlehenszusagen belaufen sich im Jahr 2023 auf 234,5 Mio. EUR und überschritten damit den Wert des Vorjahres leicht. Die Sparkasse hat im Geschäftsjahr 2023 neue Kredite i. H. v. insgesamt 220,7 Mio. EUR ausgezahlt (Vorjahr 222,7 Mio. EUR). Die Darlehenszusagen zur Finanzierung des Wohnungsbaus sanken um 32,0 % auf 85,3 Mio. EUR. 2.4.2.3. WertpapieranlagenZum Bilanzstichtag verminderte sich der Bestand an Wertpapieranlagen gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 35,1 Mio. EUR auf 210,4 Mio. EUR. Für die Abnahme waren insbesondere die Abgänge der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren i. H. v. 44,6 Mio. EUR aufgrund von Verkäufen maßgeblich. 3,2 Mio. EUR wurden vom Spezialfonds ausgeschüttet und wiederangelegt. Im Geschäftsjahr 2023 haben wir analog des Vorjahres wesentliche Teile unseres Wertpapierbestands in einem Spezialfonds ausgelagert. 2.4.2.4. BeteiligungenIm Geschäftsjahr 2023 veränderte sich das Volumen der Beteiligungen um 0,5 Mio. EUR und ging auf insgesamt 13,3 Mio. EUR zurück. Die Veränderung resultiert maßgeblich aus der Beteiligung am Sparkassenverband Saar. Ihr Buchwert verringerte sich aufgrund einer Neufestsetzung der Anteile um 0,5 Mio. EUR auf 8,3 Mio. EUR. Abschreibungen auf Beteiligungen fielen in geringfügigem Umfang an. 2.4.2.5. SachanlagenDie Sachanlagen erhöhten sich von 11,4 Mio. EUR auf 13,2 Mio. EUR. Die Steigerung resultiert maßgeblich durch die Aktivierung von Kosten bei Anlagen im Bau. Abschreibungen auf Sachanlagen waren i. H. v. 2.258 TEUR vorzunehmen. Davon entfielen 1.353,2 TEUR auf außerplanmäßige Abschreibungen. 2.4.3. Passivgeschäft2.4.3.1. Verbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenDie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöhten sich von 253,3 Mio. EUR auf 334,5 Mio. EUR. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zeigten eine deutliche Zunahme. Es handelt sich dabei überwiegend um Mittel, die der Finanzierung des langfristigen Kreditgeschäfts dienen. Die Sparkasse hat an langfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRG III) der Deutschen Bundesbank teilgenommen. 2.4.3.2. Verbindlichkeiten gegenüber KundenDie Verbindlichkeiten gegenüber Kunden erhöhten sich von 1.398,0 Mio. EUR auf 1.417,9 Mio. EUR. Die Spartätigkeit der Anleger gestaltete sich in 2023 verhalten. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 kam es bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden zu einem leichten Wachstum um 20,0 Mio. EUR bzw. 1,4 %, was die Erwartungen aus der Planung leicht unterschritten hat. 2.4.4. DienstleistungsgeschäftZahlungsverkehrDer Bestand an Konten lag zum Stichtag bei rund 59.000 Stück. Die Anzahl der vermittelten Kreditkarten belief sich auf rund 17.000 Stück. Vermittlung von WertpapierenDas Geschäftsjahr 2023 war im Bereich der Dienstleistungen geprägt durch das Wertpapiergeschäft. Trotz der starken Beeinflussung der Aktienkurse durch die Bewegungen der Leitzinsen und Kapitalmarktzinsen nahmen die Wertpapierumsätze gegenüber dem Vorjahr um 13,4 % zu und erreichten einen Wert von 291,6 Mio. EUR. ImmobilienvermittlungEs wurden insgesamt 78 Objekte vermittelt, was einen Zuwachs gegenüber dem Vorjahr von 32,2 % bedeutet. Vermittlung von Bausparverträgen und VersicherungenIm Geschäftsjahr wurden insgesamt 969 Bausparverträge mit einer durchschnittlichen Bausparsumme von 56 TEUR und einem Volumen von insgesamt 53,9 Mio. EUR abgeschlossen, was einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr von 10,3 % bedeutet. An Sach-, Leben- und Rentenversicherungen konnten rund 2.800 Verträge mit einer Versicherungssumme von 20,6 Mio. EUR vermittelt werden, was einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 9,6 % bedeutet. 2.4.5. DerivateDie derivativen Finanzinstrumente dienten ausschließlich der Sicherung der eigenen Positionen und nicht spekulativen Zwecken. Hinsichtlich der zum Jahresende bestehenden Geschäfte wird auf die Darstellung im Anhang verwiesen. 2.4.6. Investitionen / Wesentliche Baumaßnahmen und technische VeränderungenAuf Basis einer Kostenschätzung wurde im Verwaltungsrat am 15.05.2023 die Entscheidung getroffen das Projekt zum Neubau der neuen Sparkassenhauptstelle wesentlich voran zu treiben und die Leistungsphase 3, die die detaillierte Planung beinhaltet, zu durchlaufen. Neben der Konkretisierung der Planung für die eigengenutzten Flächen, die den größten Teil des Gebäudes betreffen, wurden auch die potentiellen Mieter eng in die Planungen eingebunden, so dass auch der Kauf des Nachbargebäudes in der Bahnhofstraße 48 abgeschlossen werden konnte. Von Anfang an sind die Fachplaner dabei im Austausch mit den Genehmigungsbehörden, um keine Verzögerungen oder Verteuerungen in Kauf nehmen zu müssen. Die zwischenzeitlich erfolgte Kostenberechnung hat die Kostenschätzung weitestgehend bestätigt und liegt im Rahmen unserer Budgetierung. Die Einhaltung der Zeitplanung bedarf hoher Anstrengungen und steht in dem nun anstehenden Auswahlverfahren für ein Generalunternehmen unter besonderer Beachtung. 2.5. Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage2.5.1. VermögenslageDie Vermögenslage unserer Sparkasse ist gekennzeichnet durch einen Anteil der Kundenkreditforderungen von 75,8 % (im Vorjahr: 75,5 %) und einem Anteil der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden von 72,1 % (im Vorjahr: 74,0 %) an der durchschnittlichen Bilanzsumme. Im Vergleich zum Vorjahr ergaben sich keine bedeutsamen Veränderungen bei diesen Strukturanteilen. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Einzelheiten sind dem Anhang zum Jahresabschluss zu entnehmen. Für besondere Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute wurde zusätzlich Vorsorge getroffen. Stille Lasten bestehen lediglich bei einzelnen Zinsswapgeschäften, die ausschließlich zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos im Rahmen der barwertigen Zinsbuchsteuerung eingesetzt werden. Damit werden sie in die verlustfreie Bewertung des Zinsbuchs einbezogen und sind nicht gesondert zu bewerten. Die zum Jahresende ausgewiesenen Gewinnrücklagen erhöhten sich durch die Vorwegzuführung eines Teils des Bilanzgewinns 2023. Insgesamt weist die Sparkasse inklusive des Bilanzgewinns 2023 vor Gewinnverwendung ein Eigenkapital von 137,3 Mio. EUR (Vorjahr 133,9 Mio. EUR) aus. Neben den Gewinnrücklagen verfügt die Sparkasse über umfangreiche weitere Eigenkapitalbestandteile. So wurde der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB durch eine zusätzliche Vorsorge von 6,3 Mio. EUR auf 61,7 Mio. EUR erhöht. Die Eigenkapitalanforderungen der CRR wurden jederzeit eingehalten. Die Gesamtkapitalquote nach CRR (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die risikobezogenen Positionswerte (Adressenausfall-, operationelle, Markt- und CVA-Risiken) übertrifft am 31. Dezember 2023 mit 15,61 % (im Vorjahr: 15,87 %) den vorgeschriebenen Mindestwert von 8,0 % gemäß CRR zuzüglich SREP-Kapitalzuschlag, antizyklischer Puffer und Kapitalerhaltungspuffer sowie Stresspuffer (Eigenmittelzielkennziffer) deutlich. Auch die harte Kernkapitalquote und die Kernkapitalquote übersteigen die aufsichtlich vorgeschriebenen Werte deutlich. Die Gesamtkapitalquote per Dezember 2023 lag leicht unter dem zu Geschäftsjahresbeginn ermittelten Planwert. Zum Bilanzstichtag verfügt die Sparkasse über eine ausreichende Eigenmittelbasis. Auf Grundlage unserer Kapitalplanung bis zum Jahr 2026 ist eine ausreichende Kapitalbasis für die Umsetzung unserer Geschäftsstrategie vorhanden. 2.5.2. FinanzlageDie Zahlungsbereitschaft der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag mit 107,6 % bis 197,1 % oberhalb des ab dem 1. Januar 2018 zu erfüllenden Mindestwerts von 100 %. Die LCR-Quote lag zum 31. Dezember 2023 bei 156,1 %. Die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio - NSFR) ist seit dem 28. Juni 2021 mit mindestens 100 % zu erfüllen und lag 2023 zwischen 107,8 % und 123,9 %. Die NSFR-Quote lag zum 31. Dezember 2023 bei 123,6 %. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Kredit- und Dispositionslinien bestehen bei der Deutschen Bundesbank. Darüber hinaus haben wir an einem gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäft (GLRG III) der Europäischen Zentralbank (EZB) teilgenommen. Die Sparkasse nahm auch 2023 am elektronischen Verfahren "Kreditforderungen - Einreichung und Verwaltung (MACC)" der Deutschen Bundesbank zur Nutzung von Kreditforderungen als notenbankfähige Sicherheiten teil. Die gemeldeten Kreditforderungen dienen durch eine generelle Verpfändungserklärung als Sicherheiten für Refinanzierungsgeschäfte mit der Deutschen Bundesbank. Die Zahlungsbereitschaft ist nach unserer Finanzplanung auch für die absehbare Zukunft gewährleistet. Deshalb beurteilen wir die Finanzlage der Sparkasse als gut. 2.5.3. ErtragslageDie wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung laut Jahresabschluss sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Für die Analyse der Ertragslage im Geschäftsjahr wird die Betriebsvergleichssystematik der Sparkassen-Finanzgruppe genutzt. Diese ermöglicht eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme. Die Systematik stellt eine primär nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliederte Gewinn- und Verlustrechnung dar. Abweichend zum Jahresabschluss werden dabei einzelne Positionen weiter gegliedert oder zum Teil auch zusammengefasst.
Quelle: Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt, in dem eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses unserer Sparkasse in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme erfolgt. Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Nach Berücksichtigung des Bewertungsergebnisses ergibt sich das Betriebsergebnis nach Bewertung. Unter Berücksichtigung des neutralen Ergebnisses und der Steuern verbleibt der Jahresüberschuss. Auf dieser Basis beträgt das Betriebsergebnis vor Bewertung 1,00 % (Vorjahr 0,65 %) der durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2023; es lag damit unter dem Durchschnitt der saarländischen Sparkassen. Die als weitere bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren auf Basis der Betriebsvergleichswerte zur Unternehmenssteuerung definierten Größen Return on Equity (RoE) und Cost of Equity (CoE) haben sich im Jahr 2023 wie folgt entwickelt: Die RoE-Quote lag mit 5,40 % über dem Vorjahreswert von 3,45 %. Der im Vorjahreslagebericht prognostizierte Wert von 3,92 % wurde deutlich überschritten. Die CoE-Quote verbesserte sich leicht von 0,81 % auf 0,79 %. Der im Vorjahreslagebericht prognostizierte Wert von 0,78 % wurde nicht erreicht. Im Geschäftsjahr hat sich der Zinsüberschuss besser entwickelt als erwartet. Er erhöhte sich um 27,2 % auf 40,7 Mio. EUR. Gegenüber dem Vorjahreswert stieg der Zinsüberschuss um ganze 8,7 Mio. EUR. Dies ist vor allem dem Anstieg des Zinsniveaus zu verdanken. Gegenüber den Planungsannahmen stiegen die kurzfristigen Zinsen stark an, was sich auf den Zinsüberschuss sehr positiv ausgewirkt hat. Demgegenüber liegt der Provisionsüberschuss mit 16,1 Mio. EUR unter dem Planwert. Des Weiteren ist der Personalaufwand aufgrund der Investition in Arbeitgeberattraktivitätsmaßnahmen, der Tarifabschlüsse und der zusätzlichen Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie, gestiegen. Die anderen Verwaltungsaufwendungen stiegen um 0,4 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahreswert. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Kundenforderungen nach Verrechnung mit Erträgen (Bewertung und Risikovorsorge, ohne Berücksichtigung der Veränderung der § 340f HGB-Vorsorgereserve) bestanden i. H. v. 2,9 Mio. EUR (Vorjahr 0,6 Mio. EUR). Damit ergibt sich erneut ein negatives Bewertungsergebnis aus dem Kreditgeschäft, das im Rahmen der Erwartungen gelegen hat. Das Bewertungsergebnis aus den Wertpapieranlagen stellte sich aufgrund von realisierten Kursgewinnen i.H.v 0,1 Mio. EUR leicht positiv dar und bewegte sich aufgrund der Zinsentwicklung unterhalb der Erwartungen, die bei 0,5 Mio. EUR lagen. Sonstige Bewertungsmaßnahmen belasten das Ergebnis i. H. v. -1,4 Mio. EUR aufgrund von außerordentlichen Abschreibungen bei den Gebäuden in Zusammenhang mit der bevorstehenden Investition in eine neue Hauptstelle. Der Sonderposten nach § 340g HGB wurde um 6,3 Mio. EUR aufgestockt. Für das Geschäftsjahr 2023 war ein um 0,5 Mio. EUR gestiegener Steueraufwand i. H. v. 4,3 Mio. EUR auszuweisen. Vor dem Hintergrund des intensiven Wettbewerbs und des stark gestiegenen Zinsniveaus ist die Sparkasse mit der Entwicklung der Ertragslage im Jahr 2023 zufrieden. Unter den gegebenen wirtschaftlichen Bedingungen wird die Ertragslage als günstig beurteilt. Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, betrug im Geschäftsjahr 2023 0,2 %. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur LageVor dem Hintergrund der konjunkturellen Rahmenbedingungen bewerten wir die Geschäftsentwicklung als zufriedenstellend. Mit der Entwicklung des Jahres 2023 konnten wir an das erfreuliche Betriebsergebnis vor Bewertung des Vorjahres anknüpfen, so dass wiederum eine Stärkung unseres wirtschaftlichen Eigenkapitals möglich war. 3. Risikobericht3.1. Risikomanagementsystem und RisikotragfähigkeitUnter dem Begriff "Risiko" wird eine Verlust- oder Schadensgefahr verstanden, die dadurch entsteht, dass eine erwartete zukünftige Entwicklung ungünstiger verläuft als geplant. Das Risiko in der ökonomischen Perspektive stellt auf das Risiko als Verlust ab, d. h. als Quantil der Wertänderungsverteilung auf einem Konfidenzniveau von 99,9%. Zum Bankgeschäft gehört zu einem wesentlichen Teil das Eingehen von Risiken. Dies geschieht nach den geschäftspolitischen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Vorgaben sowie unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit der Sparkasse Neunkirchen. Die Einhaltung aufsichtsrechtlicher Mindestanforderungen sowie die Einhaltung der jeweils gültigen regulatorischen Anforderungen hinsichtlich Eigenkapital, Liquidität und Kreditgrenzen sind als Mindeststandard jederzeit zu gewährleisten. In ihren Strategien hat die Sparkasse risikostrategische Grundsätze festgelegt. Das Risikomanagement der Sparkasse umfasst die Festlegung von Regelungen zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der Risiken, zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation und die Implementierung interner Kontrollverfahren. Letztere bestehen aus Regelungen zur Aufbau- und Ablauforganisation sowie aus Prozessen zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung, Überwachung und Kommunikation der Risiken. Unter dem Risikomanagement versteht die Sparkasse, dass Risiken frühzeitig und regelmäßig erkannt und analysiert, gesteuert und überwacht werden. Der Risikomanagementprozess unterlag im Jahr 2023 Veränderungen infolge der Umsetzung der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte und der am 29.06.2023 veröffentlichten 7. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement. Der Risikomanagementprozess stellt sich wie folgt dar
Die Risikotragfähigkeit umfasst die Ermittlung des Risikodeckungspotenzials, die Risikomessung und die Begrenzung der Risiken durch Risikolimite. Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests. Die Kapitalplanung wurde bereits Anfang 2023 auf die normative Perspektive umgestellt. Erstmals zum 31. März 2023 wurden die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte komplett umgesetzt. Die Verantwortung für ein funktionsfähiges und ordnungsgemäßes Risikomanagement trägt der Gesamtvorstand. Dieser verabschiedet neben der Geschäftsstrategie eine dazu konsistente Risikostrategie. In der Geschäftsstrategie sind die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Unsere Risikostrategie nebst Teilstrategien für die wesentlichen Risiken umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Nachhaltigkeitsrisiken wurden als Risikotreiber bei der Beurteilung der Wesentlichkeit der Risiken qualitativ berücksichtigt. Zudem werden ebenfalls mindestens jährlich quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:
In der Risikoinventur 2023 ergaben sich Änderungen der Einstufung wesentlicher Risiken gegenüber 2022. Das Refinanzierungskostenrisiko wurde als wesentliches Risiko und das Spreadrisiko als unwesentliches Risiko eingestuft. Es ergaben sich ebenfalls Änderungen bei der Einstufung von Risikokonzentrationen. Es liegt keine Risikokonzentration mehr im Adressenrisiko vor. Ertragskonzentrationen existieren weiterhin keine. Somit sind 2023 weder Risiko- noch Ertragskonzentrationen vorhanden. Durch ihre Unternehmensform als Sparkasse mit einem beschränkten Geschäftsgebiet ergibt sich zwangsläufig eine regionale Risikokonzentration auf das Geschäftsgebiet des Gewährträgers sowohl hinsichtlich der Erträge als auch bezüglich Adressen sowie Immobiliensicherheiten. Des Weiteren ergeben sich durch die Einbindung in den Sparkassenverbund Abhängigkeiten in Bezug auf die SaarLB, LBS, Saarlandversicherungen, DekaBank, Deutsche Leasing AG, Deutscher Sparkassenverlag, LBS-Immo GmbH Saarbrücken, ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG, PLUSCARD, ProTect Versicherung AG, S-Broker, S-Country-Desk, Versicherungskammer Bayern, Union Krankenversicherung AG, Union Reiseversicherung AG, Deutsche Factoring Bank, FI, DSGV, SR und Haftungsverbund und damit verbundene Risiken. Der regelmäßige Prozess der Risikoinventur wird ergänzt durch anlassbezogene Prüfungen. Um die Risiken aus neuen Produkten oder neuen Märkten korrekt einschätzen zu können, werden die Konsequenzen aus deren Einführung von allen betroffenen Fachbereichen analysiert und dargestellt. Auch vor wesentlichen Veränderungen betrieblicher Prozesse und Strukturen werden die Auswirkungen auf die Kontrollverfahren und die Kontrollintensität im Rahmen von Umsetzungsprojekten erhoben und analysiert. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die langfristige Sicherstellung der Substanz des Instituts und somit die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 290,1 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 112,0 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Die bereitgestellten Limite reichten sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken. Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft sowie innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen und Aktien risikomindernde Diversifikationseffekte. Initial wurde vom Vorstand per 31.03.2023 ein Gesamtlimit von 95,0 Mio. EUR bereitgestellt. Zum 31.10.2023 wurde das Limit auf 112,0 Mio. EUR erhöht. Die Risiken waren unterjährig stets abgedeckt. Das eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Sichtweise regelmäßig sowie anlassbezogen durchgeführt. Aus deren Ergebnissen werden im Bedarfsfall zusätzliche Steuerungsmaßnahmen abgeleitet. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenarioanalysen. Die S-Rating und Risikosysteme GmbH (SR) stellt den Sparkassen Standard-Stressszenarien mit zentral ermittelten Parametern zur Verfügung. Die Sparkasse nutzt diese für risikoartenübergreifende Stresstests inkl. des "Schweren konjunkturellen Abschwungs". Zusätzlich berechnet sie jährlich einen inversen Stresstest. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch im Stressszenario mit der größten Auswirkung weiterhin ausreichend RDP zur Verfügung steht um die Risikotragfähigkeit sicherzustellen. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2026. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für ein adverses Szenario getroffen. In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie Kapitalstrukturanforderungen (z. B. Höchstverschuldungsquote oder Großkreditgrenze) in einem Planungshorizont von 3 Jahren einzuhalten. Abgeleitet aus der GuV-Planung bzw. dem adversen Szenario wird über die vorgesehene Thesaurierung und eine entsprechende Zuordnung zu Kapitalbestandteilen die Eigenkapitalentwicklung abgebildet. Die ermittelten Kapitalquoten werden jeweils den Mindestquoten gegenübergestellt. Die Sparkasse erfüllt damit in vollem Umfang die Anforderungen des AT 4.1 Tz. 11 der MaRisk. Relevante Steuerungsgröße ist die Gesamtkapitalanforderung. Sie beinhaltet alle derzeit für die Sparkasse geltenden Eigenmittelanforderungen (Mindestquote gemäß CRR + SREP-Aufschlag + Kapitalerhaltungspuffer / Eigenmittelzielkennziffer + Antizyklischer Kapitalpuffer + Wohnimmobilienpuffer sowie ggf. weitere Pufferanforderungen). Für den betrachteten Zeitraum von 3 Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen sowohl im Planszenario, als auch im adversen Szenario vollständig erfüllt werden. Als adverses Szenario wird ein schwerer konjunktureller Abschwung betrachtet. Bei außergewöhnlichen Entwicklungen oder Ereignissen von wesentlicher Bedeutung, zum Beispiel einer deutlichen Abweichung von den Planwerten, werden der Vorstand und gegebenenfalls der Verwaltungsrat der Sparkasse im Rahmen einer Ad-hoc-Berichterstattung informiert. Die der Risikotragfähigkeit (inkl. aller einbezogenen Risiken / Bestandteile) zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden mindestens jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung). Die Risikosteuerung umfasst die Analyse sowie die zeitgemäße und situationsabhängige Auswahl und Anwendung der Instrumente zur Risikobewältigung. Hierzu gehört die Simulation der einzelnen Risikoabwehrmaßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung, um gezielt die geeignete Maßnahme auswählen zu können. Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente (Swapgeschäfte) ein. Sie werden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches einbezogen. Daneben ist die Sparkasse an fünf Kreditbasket-Transaktionen der Sparkassen-Finanzgruppe beteiligt. Die hieraus resultierenden Kreditderivate werden sowohl in der Position des Sicherungsnehmers als auch als Sicherungsgeber gehalten. Dabei handelt es sich um in emittierte Credit Linked Notes eingebettete Credit Default Swaps. Die Risikofrüherkennung umfasst die Identifizierung möglicherweise neu aufgetretener Risiken und das Erkennen eines bekannten Risikos sowie die Kommunikation im Rahmen des Risikoreportings. Die Risikofrüherkennung bezieht sich dabei sowohl auf das Eintreten von Risiken als auch auf eine Reduzierung des Risikodeckungspotenzials. Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten haben wir Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen Merkmalen basieren. Die Risikokontrolle umfasst die Überprüfung der aufgenommenen Steuerungsmaßnahmen auf Effizienz sowie Effektivität und führt gegebenenfalls erneute Handlungen im Risikomanagementprozess herbei. Durch das Risikoreporting wird die Risikosituation der Sparkasse abgebildet. Die vierteljährliche Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und ergänzende Berichte zu den wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation auf der Grundlage des Gesamthausrisikoberichts informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat. Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision. Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion obliegt der Leiterin Steuerung und Controlling, die dem Vorstandsvorsitzenden direkt unterstellt ist. Der RisikocontrollingFunktion obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren sowie die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird im Wesentlichen durch die Mitarbeitenden der Abteilung Steuerung und Controlling wahrgenommen. Den aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechend und um Interessenkonflikte innerhalb von Organisationseinheiten zu vermeiden, sind für das Risikocontrolling der Sparkasse vom Markt unabhängige Bereiche zuständig. Die Abteilung Steuerung und Controlling ist zuständig für die Risikoerkennung, -messung, -bewertung und -kontrolle sowie für das Risikoreporting. Darüber hinaus obliegt ihr die Methodenkompetenz zur Ausgestaltung der einzelnen Verfahren zur Umsetzung der Elemente des Risikomanagementprozesses. Die angewandten Methoden und Instrumente umfassen alle Aktivitäten zum systematischen Umgang mit Risiken und werden fortlaufend weiterentwickelt. Die operative Risikosteuerung wird von den jeweils zuständigen Fachbereichen im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstandes wahrgenommen. Der Bereich Vorstandsstab verantwortet den Prozess zur Steuerung und Überwachung ausgelagerter Aktivitäten und Prozesse. Der Bereich WpHG-Compliance ist zur Sparkassen Dienstleistungsgesellschaft Saar ausgelagert. Die Beauftragte für MaRisk-Compliance ist direkt dem Vorstand unterstellt. Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig. Zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten wurden Verfahren festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen. 3.2. Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken3.2.1. AdressenausfallrisikenUnter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko unterteilt. Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht. Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat. Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko). Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Das Adressenrisiko im Eigengeschäft (Wertpapiere und Forderungen an Kreditinstitute) umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann. Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko. Zudem existiert im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen. Die wertorientierte Messung des Adressenrisikos erfolgt über eine Quasi-Monte-Carlo-Simulation mithilfe der Anwendung Credit Portfolio View (CPV). Dabei werden mögliche makroökonomische Rahmenbedingungen (z. B. durch Branchenausfallwahrscheinlichkeiten, Korrelationen, Migrationsmatrizen) und die aktuelle Portfoliostruktur inklusive der Rating- und Sicherheiteninformationen sowie Konzentrationsrisiken berücksichtigt. Die Ergebnisse der simulierten Wertentwicklungen werden zu einer Wertänderungsverteilung zusammengeführt, woraus die erwartete Wertänderung und der Value-at-Risk abgeleitet werden. Auf Ebene der Risikoart Adressenrisiko erfolgt die Risikomessung integriert (Nutzung von Diversifikationseffekten zwischen den Risikokategorien Adressenrisiko im Kundengeschäft und Adressenrisiko im Eigengeschäft). Adressenrisiken aus den Spezialfonds-Anlagen werden im Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken berücksichtigt. Die zentralen risikostrategischen Vorgaben werden vom Vorstand in der Adressenrisikostrategie formuliert. Die Verantwortung für das Management des Adressenrisikos auf Portfolioebene obliegt, ungeachtet der Gesamtverantwortung des Vorstandes, der Abteilung Steuerung und Controlling. Die operative Portfoliosteuerung erfolgt auf Ebene der Vertriebseinheiten vorwiegend auf Basis von operativen Leitlinien ergänzt durch die implementierten Limitsysteme und den organisatorischen Vorgaben inklusive des Kompetenzsystems der Sparkasse. Im Eigenhandel stellen die Anlagerichtlinien des Spezialfonds sowie das Limitsystem für die Direktanlage die Umsetzung der strategischen Steuerungsimpulse sicher. Der Abteilung Prozesse und Strukturen obliegt die Zuständigkeit für die Ratingsysteme, das Zweitvotum sowie die Kreditprozesse. Die Sicherheitenbewertung erfolgt im Kompetenzcenter Sicherheitenbewertung. Das risikoadäquate Pricing ist in der Abteilung Steuerung und Controlling angesiedelt. Die Verantwortlichkeit der Abteilung Steuerung und Controlling beinhaltet auch den Einsatz von Instrumenten zur Steuerung des Adressenrisikos. Primärer strategischer Steuerungsansatz ist die erreichte Diversifikation im Adressenrisikoportfolio zu halten. Des Weiteren strebt die Sparkasse eine Begrenzung ihrer ESG-Risiken an und hat im Rahmen einer Testphase diesbezüglich erste Ziele definiert. Zur Umsetzung der Strategie werden alle operativen Vorgaben an den Steuerungsimpulsen aus CPV ausgerichtet. Daneben erfolgt eine Teilnahme an Basket-Transaktionen innerhalb der Sparkassenorganisation. Die Einbindung von Konsortialpartnern ergänzt die Maßnahmen in der Portfoliosteuerung zielgerichtet. Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich im Wesentlichen in die Gruppen Firmenkunden-, Kommunal- und Privatkundenkreditgeschäft.
* vor Abzug von Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen sowie Vorsorgereserven
Aufteilung des PortfoliosDas Adressenrisikoportfolio der Sparkasse (inklusive offener Zusagen) i. H. v. 2,4 Mrd. EUR gliedert sich wie folgt auf: Adressenrisiko nach Kundengruppen
Der größte Anteil entfällt mit 42,0 % auf die Privatpersonen, gefolgt von den Unternehmen mit 39,6 %. Adressenrisiko nach Größenklassen
84,1 % des Volumens liegt unterhalb der 18 Mio. EUR-Grenze (in Anlehnung an die Großkreditschwelle). Das Volumen über der 18 Mio. EUR-Grenze entfällt zum weit überwiegenden Teil auf unseren Spezialfonds sowie Kommunen und kommunalnahe Unternehmen. Adressenrisiko nach Ratingklassen
Die Darstellung zeigt die Verteilung des Volumens nach Ratingklassen. Der Schwerpunkt liegt mit rund 90 % bei den Ratingklassen 1 bis 10. Dabei gilt, dass mit steigender Ratingklasse die Ausfallwahrscheinlichkeit ansteigt. Steuerung auf EngagementebeneDie Adressenrisikosteuerung im Bereich der Handelsgeschäfte ist im Gegensatz zum Kundenkreditgeschäft, abgesehen von Störungen an den Kapitalmärkten, durch das Eingehen bzw. Glattstellen von Positionen kurzfristig möglich. Die Risiken werden durch die sorgfältige Auswahl der Vertragspartner nach einer Kreditwürdigkeitsprüfung in Verbindung mit dem Limitsystem begrenzt. Hierzu nutzt die Sparkasse Ratings externer Anbieter, die sie für die interne Steuerung auf die zentralen Ratingverfahren der Sparkassen-Finanzgruppe mappt. Im Risikocontrolling erfolgt die Berechnung und Überwachung der Limitauslastungen. Die Bestände werden laufend durch den Eigenhandel bzw. die Fondsmanager der BayernInvest für die im Spezialfonds gehaltenen Bestände an den jeweiligen Märkten beobachtet und, falls erforderlich, gesteuert. Das installierte Frühwarnsystem unterstützt den gesamten Prozess von der Risikoerkennung bis zur Umsetzung von Maßnahmen. Die Steuerbarkeit einzelner Adressen aus dem Kundenkreditgeschäft ist geschäftsartenspezifisch eingeschränkt, weil die Sparkasse bestehende Kundenkredite nicht wie im Wertpapiergeschäft kurzfristig verkaufen kann. Neben der Kreditentscheidung stellen deshalb die Risikofrüherkennung in Verbindung mit der Sanierung bzw. Abwicklung wichtige Steuerungselemente auf Engagementebene dar. Die Möglichkeit zur Risikoabgabe guter Bonitäten mittels Basket-Transaktion und Konsortialkreditgeschäft komplettieren die Steuerungsmöglichkeiten. Zur Absicherung von Adressenausfallrisiken hat die Sparkasse 15 Einzelkreditnehmer mit einem Kreditvolumen von insgesamt 48,1 Mio. EUR in die Sparkassen-Kreditbaskets (über die Emission von Originatoren-Credit Linked Notes) eingebracht. Mit den operativen Leitlinien setzt der Vorstand - neben dem Kompetenzsystem der Sparkasse - qualitative Rahmenbedingungen im Kundenkreditgeschäft. Sie enthalten einzelgeschäftsbezogene und kundensegmentspezifische Kreditvergabekriterien für das Bestands- und Neugeschäft, die sich im Wesentlichen auf Ratingklassen, Besicherung sowie Branchenzuordnung beziehen. Entscheidend für die Bonitätseinstufung im Kundenkreditgeschäft sind die Einkommens- und Vermögensverhältnisse und die daraus ermittelte Zahlungsfähigkeit sowie die Sicherheiten. Zur Beurteilung der Kreditnehmerbonität setzt die Sparkasse im Kundenkreditgeschäft die Risikoklassifizierungsverfahren der Sparkassen-Finanzgruppe ein, in die aktuell alle Firmen-/ Gewerbekunden sowie alle Privat-/ Individualkunden nahezu vollständig einbezogen sind. Die Bonitätseinstufung erfolgt hierbei auf Basis quantitativer und qualitativer Merkmale. Unter Einbeziehung ihrer Grundsätze für die Beleihung und Bewertung von Sicherheiten sowie der Bestimmungen der Verordnung über die Ermittlung der Beleihungswerte nach der Beleihungswertermittlungsverordnung hat die Sparkasse Verfahren zur Bewertung, zur Überwachung sowie zur Verwaltung und Verwertung der von ihr akzeptierten Kreditsicherheiten festgelegt. Komplettiert wird der Kreditvergabeprozess durch die Einzelkreditbepreisung "Risk Adjusted Pricing". Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, zu steuern, zu bewerten und im Jahresabschluss durch Risikovorsorge abzuschirmen. Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren. Entwicklung der Risikovorsorge:
1 inklusive pauschalierter Rückstellungen
für Avalkredite und Kreditzusagen
Die Entwicklung der Risikovorsorge in 2023 verläuft gegenüber den Vorjahren wieder ansteigend. In der Summe entwickelt sich das Bewertungsergebnis Kredit in Höhe von -4,2 Mio. EUR daher schlechter als erwartet. Insgesamt bewegt sich das Adressenrisiko in dem von der Sparkasse vorgesehenen Rahmen. 3.2.2. MarktpreisrisikenDas Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren (Zinsen, Aktienkurse und Immobilienpreise) ergibt. Optionen werden grundsätzlich innerhalb der betroffenen Risikokategorie abgebildet. Dabei beziehen sich implizite Optionen auf in Produkte eingebettete Rechte (z. B. Kündigungsrechte bei Darlehen). Marktpreisrisiken werden von der Sparkasse gezielt zur Generierung von Erträgen eingegangen. Marktpreisrisiken aus den Spezialfondsanlagen werden im Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken in den einzelnen Risikokategorien einbezogen. Die Marktpreisrisikomessung erfolgt im Rahmen der ökonomischen Perspektive mit dem Varianz-Kovarianz-Ansatz, dem eine Normalverteilungsannahme der einzelnen Risikofaktoren zugrunde liegt. Die Parameter der Normalverteilung werden aus historischen Daten geschätzt. Es wurde die Delta-Gamma-Variante ausgewählt. Innerhalb des Marktpreisrisikos werden Diversifikationseffekte zwischen den Risikofaktoren Zinsen und Aktien genutzt. Die Sparkasse nutzt die zentral zur Verfügung gestellten Risikoquantifizierungsverfahren und -parameter für das Marktpreisrisiko. Zweimal jährlich werden die Parameter von der Sparkassen Rating- und Risikosysteme GmbH (SR) aktualisiert. Die Sparkasse berechnet des ökonomische Marktpreisrisiko mindestens vierteljährlich. Dieses bewegte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr jederzeit innerhalb des Limits. Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der Asset-Allokation-Strategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite. Der Abschluss von Handelsgeschäften erfolgt im Eigenhandel bzw. durch die Fondsmanager der BayernInvest für die im Spezialfonds gehaltenen Bestände. Die Zuständigkeit für die Ablauforganisation aller Handelsgeschäfte, die neben Zinstiteln, Aktien, Immobilienfonds und Infrastrukturfonds umfassen, liegt in der Abteilung Steuerung und Controlling. Das Zinsänderungsrisiko ist ebenfalls in der Abteilung Steuerung und Controlling angesiedelt. Alle Steuerungsmaßnahmen werden im Management-Board besprochen und durch den Vorstand beschlossen. Die strategische Steuerung des Marktpreisrisikos aus den Handelsgeschäften resultiert aus dem barwertigen Asset-Allokation-Prozess, den die Sparkasse implementiert hat. Unter Berücksichtigung von Risiko und Ertrag wird eine effiziente Portfoliozusammensetzung umgesetzt. Nach Aufbau der Zielportfolien wird ein systematischer Prozess eines Soll- / Ist-Vergleiches im Rahmen eines Steuerungsregelkreises angestrebt. Zusammenfassend bewegte sich das Marktpreisrisiko im vorgesehenen Rahmen. 3.2.2.1. ZinsänderungsrisikoDas Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. Ferner ist die Gefahr einer unerwarteten Rückstellungsbildung bzw. -erhöhung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 zu berücksichtigen. Im Sinne dieser Definition werden alle zinstragenden Positionen des Anlage- und Handelsbuchs betrachtet. Ebenso Teil des Zinsänderungsrisikos ist das Risiko, dass der geplante Zinskonditions- bzw. Strukturbeitrag unterschritten wird. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Im Rahmen der Gesamtbanksteuerung wurden zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken neben bilanzwirksamen Instrumenten in Form langfristiger Refinanzierungen auch derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps in bedeutendem Umfang eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss). Auf Basis des Rundschreibens 9/2021(BA) der BaFin vom 12. Juni 2021 (Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch) haben wir zum Stichtag 31. Dezember 2023 die barwertige Auswirkung einer Ad-hoc-Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve um + bzw. - 200 Basispunkte errechnet.
Da die Sparkasse ihr Zinsbuch anhand der Benchmark 1,8 mal gleitend 10 Jahre minus 0,8 mal gleitend 1 Jahr steuert, kann davon ausgegangen werden, dass keine wesentlichen Konzentrationen bestehen. 3.2.2.2. SpreadrisikoDas Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zugrunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt. Seit der Risikoinventur 2023 wird das Spreadrisiko als unwesentlich eingestuft. 3.2.2.3. AktienrisikoDas Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente. In der normativen Perspektive umfasst das Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden können. Die Steuerung des Aktienrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Asset-Allokation-Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Aktien werden zurzeit ausschließlich als ETF im Spezialfonds gehalten. 3.2.2.4. ImmobilienrisikoDas Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Immobilien im Direktbestand als auch Immobilien in Fonds. In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien. Die Steuerung des Immobilienrisikos erfolgt entsprechend der Asset-Allokation-Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
3.2.3. LiquiditätsrisikenDas Liquiditätsrisiko setzt sich allgemein aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungsrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden nachfolgend definierten Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen. Das Refinanzierungsrisiko ist definiert als die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert der Refinanzierungskosten. Dabei sind sowohl negative Effekte aus veränderten Marktliquiditätsspreads als auch aus einer adversen Entwicklung des eigenen Credit-Spreads maßgeblich. Zum anderen beschreibt es die Gefahr, dass negative Konsequenzen in Form höherer Refinanzierungskosten durch ein Abweichen von der erwarteten Refinanzierungsstruktur eintreten. Die Steuerung der Liquiditätsrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Sparkasse hat einen Refinanzierungsplan aufgestellt, der die Liquiditätsstrategie und den Risikoappetit des Vorstands angemessen widerspiegelt. Der Planungshorizont umfasst den Zeitraum von drei Jahren. Grundlage des Refinanzierungsplans sind die geplanten Entwicklungen im Rahmen der strategischen Unternehmensplanung, in der Veränderung der eigenen Geschäftstätigkeit, der strategischen Ziele und des wirtschaftlichen Umfelds zu berücksichtigen sind. Darüber hinaus wird auch ein Szenario unter Berücksichtigung adverser Entwicklungen durchgeführt. Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird. An liquiditätsmäßig engen Märkten ist die Sparkasse Neunkirchen nicht investiert. Im Risikofall beträgt die Survival Period der Sparkasse zum Bilanzstichtag länger als 5 Monate (Vorjahr: drei Monate). Die Liquiditätsdeckungsquote gemäß Art. 412 CRR beträgt zum 31. Dezember 2023 156,1 %; sie lag im Jahr 2023 zwischen 107,6 % und 197,1 %. Die strukturelle Liquiditätsquote beträgt zum 31. Dezember 2023 123,6 %; sie lag im Jahr 2023 zwischen 107,8 % bis 123,9%. Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben und wird nach unseren Erwartungen auch für das Jahr 2024 gewährleistet sein. 3.2.4. Operationelle RisikenDas operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten. Die zentrale Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der vom Vorstand festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Das dezentrale Risikomanagement unterliegt den einzelnen Organisationseinheiten. Die Sparkasse hat Regelungen bzw. Verfahren zum Management des operationellen Risikos installiert, zu denen insbesondere das interne Kontrollsystem, die schriftlich fixierte Ordnung für die Aufbau- und Ablauforganisation, der Einsatz von qualifiziertem Personal, die ständige Weiterentwicklung der Methoden und die Verbesserung der technischen Abläufe zählen. Betriebsrisiken aus dem IT-Bereich werden u. a. in Zusammenarbeit mit einem externen IT-Dienstleister (Finanzinformatik) reduziert. Ein hoher Nutzungsgrad der IT-Dienstleistungen der FI führt in diesem Bereich zu einer hohen Abhängigkeit im Falle eines Ausfalls. Für alle im Rahmen der Business Impact Analyse (BIA) als zeitkritisch identifizierten Geschäftsprozesse werden Geschäftsfortführungspläne (Notfallpläne) erstellt. Diese enthalten konkrete Beschreibungen von alternativen Prozessabläufen zum Wiederanlauf der zeitkritischen Geschäftsprozesse in einem Notbetrieb, der die Fortführung der zeitkritischen Geschäftsprozesse ermöglicht. Die Erstellung der entsprechenden Notfallpläne erfolgt durch die jeweiligen Prozessverantwortlichen, die hierbei von der Notfallbeauftragten begleitet werden. Für das Notfallkonzept im Bereich der IT ist der IT-Notfallbeauftragte verantwortlich. Die Wirksamkeit und Angemessenheit der Notfallpläne prüft die Sparkasse regelmäßig durch Notfalltests. Risiken aus Bearbeitungsfehlern werden durch zunehmende Automatisierung, ständige Kontrollen und entsprechende Qualifizierung der Mitarbeiter gemindert sowie zum Teil auch durch Versicherungen abgedeckt. Die Identifikation von operationellen Risiken beruht auf der ex-post-Betrachtung eingetretener Schadensfälle im Rahmen einer Schadensfalldatenbank, der ex-ante-Betrachtung möglicher Risikoszenarien durch das Instrumentarium der OpRisk-Szenarien und der Teilnahme am Datenpooling der Sparkassen Rating und Risikosysteme GmbH. Zum Umgang der ermittelten operationellen Risiken nutzt die Sparkasse die Handlungsalternativen Risikoakzeptanz (bewusstes Eingehen operationeller Risiken), Risikoreduzierung (Senken der potenziellen Verlusthöhe und/oder der Eintrittshäufigkeit) und Risikotransfer (Übertragen von Risiken auf Dritte d.h. Abschluss von Versicherungen). Risikosteuerung ex-ante (OpRisk-Szenarien)Unter Federführung des Risikocontrollings erfolgt zur frühzeitigen Erkennung von Risiken jährlich systematisch die Identifizierung aller operationellen Risiken im Rahmen der OpRisk-Szenarien. Es findet hierzu ein jährlicher Workshop statt, in dem auserwählte, relevante Szenarien überprüft, weiterentwickelt, quantifiziert und Maßnahmenvorschläge erarbeitet werden. Daneben prüft das Risikocontrolling laufend sowie anlassbezogen auf Basis interner und externer Informationen potenzielle neue Risiken. Anhand der Eintrittswahrscheinlichkeit und der durchschnittlichen Verlusthöhe wird das jährliche Verlustpotenzial geschätzt und gegebenenfalls Maßnahmenvorschläge erarbeitet. Die Sparkasse nutzt ihre Analysen darüber hinaus qualitativ zur Überprüfung und gegebenenfalls Optimierung bestehender Prozesse und Kontrollen und dokumentiert die Ergebnisse in einer Risikolandkarte. Risikosteuerung ex-post (Schadensfalldatenbank)Eine Schadensfalldatenbank dient zur systematischen Aufbereitung eingetretener Schäden aus operationellen Risiken. Sie gewährleistet die Identifikation aller operationellen Risiken, die zu Schadensfällen von mindestens 1,0 TEUR geführt haben. Bedeutende Schadensfälle sind Schadensfälle bzw. Sammelschäden mit einer Nettobelastung ab 500 TEUR. Ein operationelles Risiko ist wesentlich, wenn ein möglicher Nettoschaden die Grenze der Wesentlichkeit von Risiken gemäß der Risikostrategie erreicht. Die Kategorisierung aller Schadensfälle ermöglicht eine systematische Ursachenforschung. Die Höhe der eingetretenen Schäden aus operationellen Risiken war im Berichtsjahr von untergeordneter Bedeutung. Ökonomische Abbildung in der RTF (OpRisk-Schätzverfahren)Die Sparkasse Neunkirchen nutzt zur Messung der operationellen Risiken in der ökonomischen Perspektive das von der SR bereitgestellte OpRisk-Schätzverfahren. Bei einem Betrachtungshorizont von einem Jahr und einem Konfidenzniveau von 99,9 % berechnet das Schätzverfahren auf Basis von internen und externen Verlustdaten sowie Daten aus den OpRisk-Szenarien den erwarteten Verlust (Barwert erwarteter operationeller Schäden) sowie den unerwarteten Verlust (Value at Risk). Zusätzlich zur ökonomischen Perspektive wird in der normativen Perspektive das operationelle Risiko im Plan- und adversen Szenario berücksichtigt. ReportingIm Rahmen des Gesamthausrisikoberichts werden der Vorstand sowie das Management-Board vierteljährlich über die wesentlichen operationellen Risiken, Schwächen, potenziellen Ereignisse (Szenarien) sowie bedeutende Schadensfälle informiert. Darüber hinaus erfolgen anlassbezogene Informationen - wie z. B. zur IT-Sicherheit, Notfallmanagement, Compliance, Geldwäsche usw. - im Kontext der operationellen Risiken an das Management-Board. Ebenfalls findet ein regelmäßiger Austausch zwischen dem zentralen OpRisk-Management innerhalb der Risikocontrolling-Funktion und den weiteren Funktionen bzw. Prozessen (Interne Revision, Informationssicherheitsmanagement, Compliance-Funktion, Anpassungsprozesse, Notfallmanagement, Auslagerungsmanagement) statt. Zusammenfassend bewegte sich das operationelle Risiko im vorgesehenen Rahmen. 3.3. Gesamtbeurteilung der RisikolageDie Sparkasse verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Durch das Risikomanagement und -controlling der Sparkasse können die Risiken frühzeitig identifiziert, Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet und Risiken gesteuert werden. Die Risiken der Sparkasse waren im Jahr 2023 stets mit ausreichend Risikodeckungspotenzial unterlegt. In 2023 bewegten sich die Risiken innerhalb der vom Vorstand vorgegebenen Limite. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 66,6 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können. Dies resultiert aus einer soliden Kapitalausstattung in Verbindung mit den implementierten Risikomanagementprozessen. Aktuell sind weder besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung, noch bestandsgefährdende Risiken auf Basis des Risikomanagements und -controllingprozesses erkennbar. Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als ausgewogen. 4. Chancen- und Prognosebericht4.1. ChancenberichtAls Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Die nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter. Sie stellen unsere Einschätzungen der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können, ist es möglich, dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen. Chancen sehen wir vor allem in einer besser als erwartet laufenden Konjunktur, insbesondere bei einer Stabilisierung der Nachfrage nach Wohnungen, die die Bautätigkeit stärker als prognostiziert ankurbeln könnte. Dies würde zu einer noch stärkeren Kreditnachfrage und einem Anstieg des Zinsüberschusses führen als in der Planung angenommen. Des Weiteren könnten die Provisionserträge zur Absicherung des Kundenvermögens vor Inflation durch gesteigerte Kundenansprachen über verschiedene Vertriebswege sich besser wie geplant entwickeln. Mit einer Belastung der Ertragslage sowohl beim Zinsertrag wie auch beim Zinsaufwand - insbesondere bei den Kundeneinlagen - wäre bei einem stark steigenden Zinsniveau zu rechnen. 4.2. Prognosebericht4.2.1. RahmenbedingungenDie Sparkasse Neunkirchen erwartet gegenüber 2023 ein leicht rückläufiges Zinsniveau und eine Normalisierung der Zinsstrukturkurve. Die globalen Konjunkturaussichten haben sich weiter verschlechtert. Ursächlich dafür ist der noch immer vorherrschende Ukrainekrieg und die damit verbundenen Folgen für die Wirtschaft wie Energiepreisanstieg und Kaufkraftverluste der privaten Haushalte. Die geldpolitische Straffung wirkt noch bremsend auf die Finanzierungsbedingungen. Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr. 4.2.2. GeschäftsentwicklungAbgeleitet aus der Bestandsentwicklung des Jahres 2023 rechnen wir mit einem weiteren moderaten Wachstum für unser Kundenkreditgeschäft, vorrangig aus dem Darlehensgeschäft mit unseren Privat- und Firmenkunden sowie aus dem Wohnungsbaukreditgeschäft. Wir erwarten aufgrund der Zinslandschaft für 2024 einen moderaten Anstieg der Kundeneinlagen/Kundengeldanlagen i. H. v. 1,5 %. Bei der Bilanzsumme erwarten wir aufgrund der vorgenannten Entwicklungen im Kredit- und Einlagengeschäft für das Folgejahr einen leichten Anstieg. Im Dienstleistungsgeschäft gehen wir für 2024 weiterhin von einer Steigerung im Provisionsbereich aus. 4.2.3. FinanzlageAufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Zahlungsbereitschaft gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen Anforderungen eingehalten werden können. 4.2.4. Ertrags- und VermögenslageAuf Basis von Betriebsvergleichszahlen rechnen wir aufgrund der Zinsstrukturkurve in Verbindung mit einem leicht rückläufigen Zinsniveau mit einem Rückgang des Zinsüberschusses um 2,2 Mio. EUR. Beim Provisionsüberschuss gehen wir für das nächste Jahr von einem Anstieg um 1,0 Mio. EUR aus, resultierend u.a. aus einem Wachstum der Vertriebsprovisionen von 7,7%. Aufgrund unserer Wachstumsstrategie wird der Verwaltungsaufwand in den nächsten Jahren leicht steigen. Die Wachstumsstrategie führt auch zu steigenden Personalkosten. Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung der vorgestellten Annahmen für das Jahr 2024 ein rückläufiges Betriebsergebnis vor Bewertung in Höhe von 0,92 % der durchschnittlichen Bilanzsumme (2023: 1,0 %). Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist aufgrund der konjunkturellen Entwicklung nur mit großen Unsicherheiten zu prognostizieren. Wir erwarten einen Risikovorsorgebedarf in Vorjahreshöhe für das Kreditgeschäft im Jahr 2024. Aus den eigenen Wertpapieranlagen rechnen wir aufgrund einer konservativen Anlagepolitik mit einem per Saldo ausgeglichenen Bewertungsergebnis. Bei den Spezial-, Immobilien- und Publikumsfonds erwarten wir keine Veränderung. Das sonstige Bewertungsergebnis ist von untergeordneter Bedeutung. Die prognostizierte Entwicklung der Ertragslage ermöglicht eine weitere Stärkung der Eigenmittel. Die aufsichtsrechtlich vorgegebene Mindestkapitalquote wird damit auch weiterhin deutlich überschritten. Vor dem Hintergrund der dargestellten Erwartungen hinsichtlich der Entwicklung der Rahmenbedingungen erwarten wir für das Geschäftsjahr 2024 folgende Entwicklung unserer bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren: Kennzahlen 2024
1 Return on Equity = Jahresergebnis nach Steuern
im Verhältnis zum Kernkapital
Insbesondere bei einer konjunkturellen Abschwächung könnten sich gleichwohl weitere Belastungen für die künftige Ergebnis- und Kapitalentwicklung ergeben. Des Weiteren können sich aufgrund regulatorischer Verschärfungen für die Finanzwirtschaft (Vereinheitlichung der Einlagensicherung, Basel III-Regelungen, Meldewesen) weitere Belastungen ergeben, die sich auf die Ergebnis- und Kapitalentwicklung der Sparkasse negativ auswirken können. 4.3. GesamtaussageDie Prognose für das Geschäftsjahr 2024 lässt in der Gesamtschau erkennen, dass die angespannte Wettbewerbssituation und die konjunkturelle Entwicklung die größten Herausforderungen in Bezug auf Kreditwachstum und Provisionsgeschäft für die Sparkasse darstellen werden. Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage sollte eine weitere Stärkung der Eigenmittel gesichert sein. Unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2024 beurteilen wir unter Berücksichtigung der von uns erwarteten Entwicklung der Rahmenbedingungen und unserer bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren zusammengefasst positiv. Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir daher davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtsrechtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sein wird.
Neunkirchen, 23.05.2024 Sparkasse Neunkirchen Vorstand Jörg Welter Patrick Rammo Jahresabschluss S zum 31. Dezember 2023der Sparkasse Neunkirchen
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
AnhangDer Jahresabschluss der Sparkasse Neunkirchen zum 31. Dezember 2023 wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den vorgeschriebenen Formblättern. A. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden ergänzenden Vorschriften (§§ 340 ff. HGB). Forderungen an Kreditinstitute und Kunden sind grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Bei der Auszahlung von Darlehen einbehaltene Disagien werden grundsätzlich auf deren Laufzeit, längstens jedoch auf die Dauer von fünf Jahren bzw. auf deren Zinsbindungsdauer verteilt. Akuten Ausfallrisiken im Kreditgeschäft wurde durch Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen Rechnung getragen. Der Umfang der Einzelwertberichtigungen ist abhängig vom Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit). Sofern keine nachhaltige Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern zu erwarten ist, wurde eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die Höhe der Einzelwertberichtigung wurde durch den Wert der gestellten Kreditsicherheiten bestimmt. Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Ausfallrisiken bei den Forderungen an Kunden wurden Pauschalwertberichtigungen nach IDW RS BFA 7 in Höhe des erwarteten Verlustes über einen Zeitraum von 12 Monaten (12-Monats Expected Loss) ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie gebildet (Bewertungsvereinfachungsverfahren), der sich im Wesentlichen an dem auch für Zwecke des internen Risikomanagements ermittelten und verwendeten Wert orientiert. Grundlage für die Ermittlung mittels eines Kreditrisikomodells sind insbesondere die auf Basis der eingesetzten Risikoklassifizierungsverfahren bestimmten statistischen Ausfallwahrscheinlichkeiten und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Für die Eventualverbindlichkeiten und offenen Kreditzusagen, die ebenfalls einem latenten Adressenausfallrisiko unterliegen, wurden auf der Basis von IDW RS BFA 7 pauschale Rückstellungen nach dem vorgenannten Verfahren gebildet. Die bei der Berechnung der Pauschalwertberichtigungen verwendeten Modelle und deren Parameter spiegeln basierend auf den jährlich durchgeführten Analysen die Risikosituation zum Abschlussstichtag wider. Die Ausgeglichenheit von erwarteten Verlusten und Bonitätsprämien wurde im Zeitpunkt der Kreditausreichung durch eine Konditionenvereinbarung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert, sichergestellt. Diese Ausgeglichenheitsannahme wurde zum Bilanzstichtag durch einen Stichtagsvergleich zur Entwicklung des mittels eines Kreditrisikomodells für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) zur Entwicklung des Adressenausfallrisikos des betreffenden Kreditbestandes nach Kreditausreichung im Zeitablauf analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden. Die gebildeten Wertberichtigungen sind von den korrespondierenden Aktivposten abgesetzt. Für die besonderen Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute wurde zusätzlich Vorsorge getroffen. Die Wertpapiere wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip mit ihren Anschaffungskosten oder niedrigeren Kurswerten am Bilanzstichtag bewertet. Bei der Bewertung von Wertpapieren wurde der beizulegende Wert aus einem Börsen- oder Marktpreis bestimmt, soweit dieser auf einem aktiven Markt ermittelbar war. Für die Abgrenzung aktiver und inaktiver Märkte wurden die Kriterien zur Marktliquidität der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) herangezogen. Aufgrund der Einstufung als illiquides Wertpapier i. S. der MiFID II wurden die festverzinslichen Wertpapiere zum Bilanzstichtag vollständig dem inaktiven Markt zugeordnet. In diesen Fällen wurde der beizulegende Wert anhand von Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv US Holdings Inc. bestimmt, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde lag. Bei dem im Bestand gehaltenen Master-Fonds ist für die Bewertung der nach investmentrechtlichen Grundsätzen bestimmte Rücknahmepreis maßgeblich. Die Beteiligungen wurden mit den Anschaffungskosten bzw. zum beizulegenden Wert bilanziert. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert sind wegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung vorgenommen worden. Soweit die Gründe für den niedrigeren Wertansatz am Bilanzstichtag nicht mehr bestehen, wurden im Jahresabschluss Zuschreibungen (Wertaufholungen) bis zum Zeitwert, maximal aber bis zu den Anschaffungskosten berücksichtigt. Die Beteiligungsbewertung erfolgt grundsätzlich nach dem Ertragswertverfahren. Andere Bewertungsmethoden kommen dann zum Einsatz, wenn die Art bzw. der betragliche Umfang der Beteiligung dies rechtfertigen. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen wurden zu den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bilanziert. Die planmäßigen Abschreibungen bei den Gebäuden erfolgen nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer in Anlehnung an die steuerlich zulässigen Abschreibungssätze linear oder degressiv. Immaterielle Anlagewerte und Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung werden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer in Anlehnung an die amtlichen AfA-Tabellen mit den steuerlich zulässigen Höchstsätzen linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800 Euro (zzgl. USt.) werden im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben. Steuerrechtlich wurde ein Sammelposten gebildet, der über 5 Jahre linear aufgelöst wird. Investitionen in gemieteten Räumen werden linear auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Liegt der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Vermögensgegenständen über dem Wert, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist und handelt es sich dabei um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung, wurde dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die sonstigen Vermögensgegenstände werden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Der Unterschied zwischen Erfüllungs- und Ausgabebetrag wird unter den Rechnungsabgrenzungen ausgewiesen. Verbindlichkeiten aus den sogenannten gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften des Eurosystems (GLRG III) zeichnen sich dadurch aus, dass der Erfüllungsbetrag zum Fälligkeitszeitpunkt durch Zinsermäßigungen ggf. unter dem Nominalwert liegt. Die Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich zu ihrem Nominalwert angesetzt. Die Differenz zum Erfüllungsbetrag wurden durch eine zeitanteilige Reduzierung des Nominalwerts berücksichtigt. Eine zeitanteilige Reduzierung des Nominalwerts wurde vorgenommen, wenn die Ansprüche auf Zinsermäßigungen zum 31. Dezember 2023 mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als realisiert gelten. Die Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Soweit erforderlich werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Bei Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von einem Jahr oder weniger erfolgt keine Abzinsung. Die übrigen Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung abgezinst. Aufwendungen aus der Aufzinsung der Rückstellungen wurden im Zinsergebnis erfasst. Die Pensionsrückstellungen sind nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf Basis des modifizierten Teilwertverfahrens ermittelt. Der Berechnung liegen die Sterbetafeln (Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck) zu Grunde. Nach der Neufassung des § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB sind Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen seit dem Bilanzjahr 2016 mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn (statt bisher sieben Jahre) abzuzinsen. Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen werden pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst werden, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Aufgrund der Erwartung eines weiteren Ansteigens des maßgeblichen Rechnungszinssatzes bis zum Bilanzstichtag wurde die Berechnung auf den entsprechend zum Jahresende prognostizierten Zinssatz von 1,83 % (Vorjahr 1,79 %) für den 10-jährigen und 1,76 % (Vorjahr 1,45 %) für den 7-jährigen Durchschnitt abgestellt. Der Unterschiedsbetrag (§ 253 Abs. 6 HGB) zwischen der 7- und 10jährigen Abzinsung beträgt 103 TEUR. Die zukünftig zu erwartenden Renten- und Gehaltssteigerungen wurden in Höhe von jeweils 2 % p. a. berücksichtigt. Der Rückstellungsbetrag für die Verpflichtungen aus abgeschlossenen Altersteilzeitvereinbarungen wurde nach versicherungsmathematischen Bewertungsverfahren unter Berücksichtigung der zukünftig erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerungen von 1,90 % ermittelt und unter Anwendung der Vereinfachungsvorschrift des § 253 Abs. 2, S. 2 HGB mit dem Zinssatz der pauschalierten Restlaufzeit von 15 Jahren abgezinst. Für Sparkassen ist 2018 eine bundesweit einheitliche Methodik zur quantitativen Ermittlung von nicht-passivierten mittelbaren Pensionsverpflichtungen nach Rechtsauffassung des IDW entwickelt worden. Die Sparkasse Neunkirchen hat sich verpflichtet, für die anspruchsberechtigten Mitarbeiter eine zur betrieblichen Altersversorgung führende Versicherung bei einer kommunalen Zusatzversorgungskasse abzuschließen. Sie hat diese Verpflichtung durch Anmeldung der betreffenden Mitarbeiter bei der Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse (ZVK) erfüllt. Träger der ZVK ist die Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes in Saarbrücken, die das Kassenvermögen der ZVK als Sondervermögen getrennt vom eigenen Vermögen verwaltet. Die ZVK finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlageverfahren. Hierbei wird im Rahmen eines Abschnittsdeckungsverfahrens ein Umlagesatz - bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten - ermittelt. Soweit dabei der Finanzbedarf der Kasse infolge der Umstellung auf das Punktemodell den tarifvertraglich auf den Stand vom 1. November 2001 eingefrorenen Umlagesatz übersteigt, erhebt die Kasse ein Sanierungsgeld. Der Umlagesatz (einschließlich des zusätzlichen Arbeitnehmerbeitrages und des Sanierungsgeldes) beträgt derzeit 9,57 % der umlagepflichtigen Gehälter. Das vom einzelnen Mitglied zu entrichtende Sanierungsgeld wird gemäß § 63 Abs. 2 der Satzung der ZVK nach einer verursachungsgerechten Regelung unter Berücksichtigung der mitgliedsspezifischen Bestandsstruktur erhoben. Maßgeblich für die Höhe der Rentenleistung ist die Summe der vom Versicherten bis zum Rentenbeginn erworbenen sogenannten Versorgungspunkte, die auf der Basis des jeweiligen versorgungspflichtigen Entgelts ermittelt werden. Neben einer lebenslangen Altersrente werden Rentenleistungen auch im Fall der Erwerbsminderung sowie im Todesfall an die Hinterbliebenen erbracht. Die Rentenleistungen werden jährlich um 1 % angehoben. Die Durchführung der Versorgungszusage über die ZVK begründet eine mittelbare Versorgungsverpflichtung, die die Sparkasse durch regelmäßige Zahlung der satzungsmäßig geforderten Umlagen und Sanierungsgelder erfüllt. Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG steht die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung ein (Subsidiärhaftung), soweit die ZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt, wofür derzeit keine Anhaltspunkte vorliegen. Wird unterstellt, dass die ZVK keine Umlagen und Sanierungsgelder mehr erheben kann und die zugesagten Versorgungsleistungen aus ihrem zum Stichtag vorhandenen Vermögen erbringen müsste, ergäbe sich für die Sparkasse ein nach den handelsrechtlichen Bewertungsgrundsätzen des § 253 Abs. 2 HGB ermittelter Erfüllungsbetrag von 60.977 TEUR (Vorjahr 59.245 TEUR), dem ein nach dem Verpflichtungsumfang quotal bemessener Anteil der Sparkasse am Kassenvermögen in Höhe von 12.391 TEUR (Vorjahr 11.877 TEUR) gegenüber steht. Insoweit beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag auf 48.586 TEUR (Vorjahr 47.368 TEUR). Die Bewertung der Verpflichtung erfolgt auf der Grundlage des Anwartschaftsbarwertverfahrens, wobei die Heubeck-Richttafeln 2018 G (modifiziert im Hinblick auf die Besonderheiten des Versichertenbestandes), ein Rechnungszinsfuß von 1,82 % (Vorjahr 1,78 %) bei einer gemäß § 253 Abs. 2 S. 2 HGB angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren sowie eine Rentendynamik entsprechend der Satzung der Versorgungseinrichtung von 1 % zugrunde gelegt werden. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31.12.2023 liegen derzeit noch nicht vor, so dass auf den Versichertenbestand per 31.12.2022 abgestellt wird. Die Rückstellung wegen der aktuellen BGH-Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in S-Prämiensparverträgen (Aktenzeichen: XI ZR 234/20) wurde anhand von individuellen Merkmalen der bestehenden Verpflichtungen ermittelt und unter Berücksichtigung bisheriger und erwarteter Kundenreaktionen die Wahrscheinlichkeit beurteilt, dass Ansprüche geltend gemacht werden. Den für die Ermittlung etwaiger Zinsansprüche der Kunden zugrunde gelegten Referenzzinssatz haben wir aufgrund der ungeklärten Rechtslage für Zwecke der Bewertung der Rückstellung unter Berücksichtigung des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips festgelegt. Dabei wurden die vom BGH vorgegebenen Rahmenbedingungen und Erkenntnisse aus im Saarland anhängigen Verfahren berücksichtigt. Die Rückstellungshöhe entspricht damit der bestmöglichen Schätzung des Erfüllungsbetrags der Verpflichtungen zum Bilanzstichtag. Die Rückstellung wurde fortgeschrieben, die Veränderung ergab sich im Wesentlichen im Zusammenhang mit einer Teilauflösung. Die von der BGH-Rechtsprechung zum AGB-Änderungsmechanismus (Aktenzeichen: XI ZR 26/20) erfassten Gebühren wurden seit der Verkündung des Urteils nicht ertragswirksam in der GuV vereinnahmt und als Verbindlichkeit gegenüber Kunden ausgewiesen. Die bilanziellen Folgen beider Urteile wurden bereits im Jahresabschluss 2021 berücksichtigt. Im aktuellen Geschäftsjahr erforderliche Anpassungen wurden im laufenden Ergebnis erfasst. Die anderen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Für Sparformen mit im Laufe der Vertragslaufzeit steigenden Zinssätzen bzw. Prämien wurden, unter Berücksichtigung der für die Vertragslaufzeit errechneten Durchschnitts- bzw. Effektivzinssätze, Rückstellungen gebildet. Soweit aus den unter den Eventualverbindlichkeiten ausgewiesenen Bürgschaften und Garantien am Bilanzstichtag mit einer Inanspruchnahme zu rechnen war, wurden entsprechende Rückstellungen gebildet. Für die übrigen Eventualverbindlichkeiten sind bis zum Aufstellungszeitpunkt des Jahresabschlusses keine Erkenntnisse bekannt geworden, die eine Inanspruchnahme hieraus erwarten lassen. Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen der Kreditengagements im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen werden. Vom Gesamtbetrag der ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten entfällt über die Hälfte auf die Credit Default Swaps aus den Kreditbasket-Transaktionen. Die Inanspruchnahme der unwiderruflichen Kreditzusagen erfolgt auf Basis der vertraglichen Regelungen. Die Währungsumrechnung erfolgt nach § 256 a HGB in Verbindung mit § 340 h HGB. Zum Bilanzstichtag bestanden nur Geschäfte mit besonderer Deckung, d. h. pro Geschäft wurde ein betrags-, fristen- und währungskongruentes Gegengeschäft abgeschlossen. Die aus der Währungsumrechnung resultierenden Aufwendungen wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Die Erträge aus der Umrechnung besonders gedeckter Geschäfte sowie Vermögensgegenstände und Schulden mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr wurden vollständig erfolgswirksam vereinnahmt. Die zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte wurden in eine Gesamtbetrachtung aller bilanziellen und außerbilanziellen zinsbezogenen Finanzinstrumente außerhalb des Handelsbestands (Bankbuch) einbezogen. Die am Bilanzstichtag fälligen, aber noch nicht geleisteten Zinszahlungen sowie die auf den Berichtszeitraum anteilig entfallenden Zinsen (Zinsabgrenzungsbuchungen) wurden in die Bilanz als Forderungen bzw. Verbindlichkeiten eingestellt. Zur Verbesserung der Informationen für die Abschlussadressaten wurden hierbei die Zinsansprüche mit den Zinsverpflichtungen eines Geschäfts saldiert. Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden, insbesondere Zinsswaps, des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus institutsindividuellen Daten und Annahmen geschätzt. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss. Strukturierte Finanzinstrumente werden grundsätzlich als einheitlicher Vermögensgegenstand bilanziert. Soweit die strukturierten Finanzinstrumente aufgrund des eingebetteten derivativen Finanzinstruments wesentliche erhöhte oder zusätzliche (andersartige) Chancen oder Risiken im Vergleich zum Basisinstrument aufweisen, erfolgt eine getrennte Bilanzierung. Bei den im Rahmen der Kreditbasket-Transaktionen der Sparkassenorganisation erworbenen Credit Linked Notes (CLN) erfolgt eine Aufspaltung des strukturierten Produkts in ein variabel verzinsliches Wertpapier und ein Kreditderivat (Credit Default Swap). Beide Bestandteile werden entsprechend dem im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses festgelegten Verwendungszweck und unter Beachtung der jeweils maßgeblichen handelsrechtlichen Grundsätze einzeln bewertet und bilanziert. Die Credit Default Swaps (CDS) zur Übernahme von Kreditrisiken (Sparkasse ist Sicherungsgeberin) wurden dem Anlagevermögen zugeordnet und nach den Grundsätzen für das Bürgschafts- bzw. Garantiegeschäft behandelt. War am Abschlussstichtag ernsthaft mit dem Eintritt des Kreditereignisses zu rechnen, wurde eine Verbindlichkeitsrückstellung in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Die CDS, die als erhaltene Kreditsicherheiten der Besicherung dienen (Sparkasse ist Sicherungsnehmerin), werden bei der Bewertung des abgesicherten Kreditgeschäfts im Rahmen der Bildung von Einzelwertberichtungen bzw. Rückstellungen berücksichtigt. B. Angaben und Erläuterungen zur BilanzDie Sparkasse hat das Wahlrecht nach § 11 Satz 3 RechKredV ausgeübt und bei der Darstellung der Restlaufzeiten die anteiligen Zinsen nicht berücksichtigt. Aktiva
Im Rahmen des sogenannten Pfandbriefpoolings, das die Refinanzierungsmöglichkeiten der S-Finanzgruppe weiter verbessern soll, wurden grundpfandrechtlich besicherte Kundenforderungen (Hypothekendarlehen) in Höhe von 26.160 TEUR an die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) veräußert. Die LBBW kann die Forderungen als Deckungswerte im Rahmen der Emission von Hypothekenpfandbriefen nutzen. Aufgrund der vertraglichen Rückübertragungsmöglichkeiten verbleibt das wirtschaftliche Eigentum an den Forderungen bei der Sparkasse. Die Forderungen werden deshalb weiterhin in der Bilanz im Aktivposten 4 "Forderungen an Kunden" und auch im Unterausweis "durch Grundpfandrechte gesichert" ausgewiesen.
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche WertpapiereDie Sparkasse hält folgende Anteile von mehr als 10 % an inländischen Investmentvermögen im Sinne des § 1 KAGB:
Eine Beschränkung der Möglichkeit der täglichen Rückgabe besteht nur für den Fall, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine Aussetzung unter Berücksichtigung der Interessen des Anlegers erforderlich erscheinen lassen. Im Geschäftsjahr gab es eine Zwischenausschüttung. Von den in dieser Position enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind
7. BeteiligungenUnter den Beteiligungen wurden die Anteile an folgenden Unternehmen ausgewiesen:
Der übrige Anteilsbesitz nach §285 Nr. 11 HGB ist für die Beurteilung der Vermögens- Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung. Die Sparkasse ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin der DKE-GbR, Berlin. Die getätigte Einlage von 500 EUR wird vor dem Hintergrund des eng begrenzten Gesellschafterzwecks und der fehlenden dauerhaften Beteiligungsabsicht unter dem Aktivposten 13 "Sonstige Vermögensgegenstände" ausgewiesen. 9. TreuhandvermögenDas ausgewiesene Treuhandvermögen stellt in voller Höhe Forderungen an Kunden dar.
15. Aktive latente SteuernDurch eine bilanzorientierte Betrachtung (Temporary-Konzept) wurde nach der Gesamtdifferenzbetrachtung ein aktiver Steuerlatenzüberhang ermittelt, auf dessen bilanziellen Ausweis gem. § 274 Abs. 1 S. 2 HGB verzichtet wurde. Die Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz resultieren im Wesentlichen aus bilanziellen Ansatzunterschieden bei den Forderungen an Kunden, den Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sowie den Rückstellungen. Anlagenspiegel
Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in TEUR)
*) ohne antizipative Zinsen und sonstige
Abgrenzungen
Es wurde von der Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3 RechKredV Gebrauch gemacht. Passiva
Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte und sonstige finanzielle VerpflichtungenDie Sparkasse Neunkirchen gehört dem institutsbezogenen Sicherungssystem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe (Sicherungssystem) an, das elf regionale Sparkassenstützungsfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft (freiwillige Institutssicherung). Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Das Sicherungssystem basiert auf dem Prinzip der Institutssicherung. Ziel dabei ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise schützt die Institutssicherung auch sämtliche Einlagen der Kunden. Das Sicherungssystem ist als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt (gesetzliche Einlagensicherung). Unabhängig von der Institutssicherung hat der Kunde gegen das Sicherungssystem jedenfalls einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen im Sinne von § 2 Abs. 3 bis 5 EinSiG bis zu den Obergrenzen gemäß § 8 EinSiG (derzeit 100.000 EUR pro Person). Die Sparkassen-Finanzgruppe hat das bisherige System der freiwilligen Institutssicherung für alle deutschen Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen beibehalten. Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem auch die Anforderungen des EinSiG. Im Bedarfsfall entscheiden die Gremien der zuständigen Sicherungseinrichtungen darüber, ob und in welchem Umfang Stützungsleistungen im Rahmen der freiwilligen Institutssicherung zugunsten eines Instituts erbracht und an welche Auflagen diese gegebenenfalls geknüpft werden. Der Einlagensicherungsfall hingegen würde von der BaFin festgestellt. In diesem Fall hat das Sicherungssystem die Funktion der Auszahlungsstelle. Das Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation besitzt ein effizientes Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken sowie eine risikoorientierte Beitragsbemessung bei gleichzeitiger Ausweitung des Volumens der verfügbaren Mittel (Barmittel und Nachschusspflichten). Zusätzlich wird das Sicherungssystem ab 2025 einen weiteren Fonds zur Sicherung der Solvenz und Liquidität der CRR-Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe im Sinne von Art. 113 Abs. 7 CRR ("Zusatzfonds") aufbauen. Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen in ein nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 43 Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) als Einlagensicherungssystem anerkanntes institutsbezogenes Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ("Sicherungssystem") belaufen sich am Bilanzstichtag auf insgesamt 996 TEUR. Bis zum Erreichen des individuellen Zielvolumens in 2024 sind jährliche Beiträge zu entrichten. C. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung1. ZinserträgeIm Posten "Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften" sind Erträge aus der vorzeitigen Beendigung von Zinsswaps des Bankbuchs in Höhe von 3.933 TEUR enthalten. 2. ZinsaufwendungenIm Posten "Zinsaufwendungen" sind Aufwendungen aus der vorzeitigen Beendigung von Zinsswaps des Bankbuchs in Höhe von 4.578 TEUR enthalten. 5. ProvisionserträgeDie wesentlichen Provisionserträge für die für Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung entfallen auf die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner (Versicherung, Bausparverträge, Immobilien, Fondsanteile). 25. JahresüberschussDer ausschüttungsgesperrte Betrag nach § 253 Abs. 6 HGB für die anderen Rücklagen muss nicht erhöht werden. D. Sonstige Angabena) Nahestehende Unternehmen und PersonenEs wurden keine Geschäfte zu marktunüblichen Bedingungen abgeschlossen. b) AbschlussprüferhonorarIm Geschäftsjahr wurde von dem Abschlussprüfer folgendes Gesamthonorar berechnet:
c) Derivative GeschäfteDie am Bilanzstichtag insgesamt noch nicht abgewickelten derivativen Finanzinstrumente gliedern sich wie folgt:
Für Zinsswaps werden die Zeitwerte als Barwert zukünftiger Zinszahlungsströme auf Basis der Marktzinsmethode ermittelt. Dabei finden die Swap-Zinskurven zum Bilanzstichtag Verwendung, die den Veröffentlichungen des Marktinformationssystems Refinitiv entnommen wurden. d) Vorschlag über die ErgebnisverwendungDer Vorstand beabsichtigt dem Verwaltungsrat vorzuschlagen, von dem Bilanzgewinn einen Teilbetrag i. H. v. 378 TEUR an die Mitglieder des Zweckverbandes auszuschütten, sowie den Restbetrag von 1.538 TEUR in die Sicherheitsrücklage einzustellen. e) Verwaltungsrat
f) Vorstand
Herr Markus Groß war Mitglied des Aufsichtsrates der SAARLAND Feuerversicherung AG, Saarbrücken sowie der Deutscher Sparkassenverlag GmbH, Stuttgart (§ 340 a Abs. 4 Nr. 1 HGB) bis 30.04.2023. Herr Jörg Welter ist Mitglied des Aufsichtsrates der SAARLAND Feuerversicherung AG, Saarbrücken sowie der Deutscher Sparkassenverlag GmbH, Stuttgart (§ 340 a Abs. 4 Nr. 1 HGB) seit 01.05.2023.
g) Mitarbeiter/-innenIm Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt 1) :
1) Ohne Mitarbeiter, die sich in der
Freistellungsphase der Altersteilzeit befinden.
Neunkirchen, 23.05.2024 Sparkasse Neunkirchen Vorstand Jörg Welter Patrick Rammo Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023("Länderspezifische Berichterstattung")Die Sparkasse Neunkirchen hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Neunkirchen besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Sparkasse Neunkirchen definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 58.174,1 TEUR. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 298,1. Der Gewinn vor Steuern beträgt nach der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung 8.224,9 TEUR; die hiernach ausgewiesenen laufenden Steuern auf den Gewinn belaufen sich auf 4.334,0 TEUR. Die Sparkasse Neunkirchen hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.
Neunkirchen, 23.05.2024 Sparkasse Neunkirchen Vorstand Jörg Welter Patrick Rammo Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Sparkasse NeunkirchenVermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Neunkirchen - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse Neunkirchen für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537 / 2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt haben wir die Bewertung der Forderungen an Kunden identifiziert. Unsere Darstellung dieses besonderen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert: a) Risiko für den Jahresabschluss b) Unsere Vorgehensweise in der Prüfung c) Verweis auf weitergehende Informationen Zu a) Das Kundenkreditgeschäft ist ein bedeutendes Geschäftsfeld der Sparkasse. Durch die Bewertung der Forderungen an Kunden können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Sparkasse, insbesondere auf die Ertragslage, ergeben. Bei der Bewertung einzelner Kundenforderungen ist das Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit), maßgeblich. Zu b) Wir haben uns ein Verständnis der vom Management eingerichteten Prozesse zur Bewertung der Kundenforderungen der Sparkasse verschafft und auf Basis der Organisationsrichtlinien deren Angemessenheit für ein rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem geprüft. Daneben haben wir die Wirksamkeit der wesentlichen Kontrollhandlungen zur Risikoklassifizierung und Risikovorsorge geprüft. Bei einer risikoorientiert vorgenommenen Auswahl von Kreditengagements haben wir auf der Grundlage von Kreditunterlagen die von der Sparkasse vorgenommene Beurteilung des kreditnehmerbezogenen Adressenausfallrisikos geprüft. Zu c) Weitere Informationen zum Bestand und zur Bewertung der Forderungen an Kunden sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zum Bilanzposten Aktiva 4 enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023, insbesondere zu den Adressenausfallrisiken und der Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft (Abschnitt 3.2.1 des Lageberichts). Sonstige InformationenDer Vorstand bzw. der Verwaltungsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen der Sparkasse umfassen
aber nicht den Jahresabschluss, nicht die inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk. Der Verwaltungsrat ist für den Bericht des Verwaltungsrats verantwortlich. Im Übrigen ist der Vorstand für die sonstigen Informationen verantwortlich. Der Gesamtgeschäftsbericht und der Bericht des Verwaltungsrats wurden uns im Rahmen unserer Prüfung im Entwurf vorgelegt. Die jeweils endgültigen Berichte werden uns nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen. Dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch eine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen - sobald sie verfügbar sind - zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung des Vorstands und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDer Vorstand der Sparkasse ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes die Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Verwaltungsrat der Sparkasse ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie etwaige bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat die Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die, sofern einschlägig, zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir sind nach § 340k Abs. 1 und 3 HGB in Verbindung mit § 24 Abs. 2 Satz 1 SSpG gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Sebastian Rupp.
Saarbrücken, 5. Juni 2024 Sparkassenverband
Saar
Sebastian Rupp, Wirtschaftsprüfer Thomas Stephan, Wirtschaftsprüfer <Vorlage für VR-Sitzung am 09.07.2024, Vorlage 2024 für Geschäftsjahr 2023, Bestandteil des Geschäftsberichtes>Bericht des VerwaltungsratesNachfolgender Bericht des Verwaltungsrates zum Geschäftsjahr 2023 enthält aufgrund der Regelung des § 25d KWG zugleich Feststellungen zum Verwaltungsorgan (Verwaltungsrat) und zur Geschäftsleitung (Vorstand). Feststellungen zum VerwaltungsratGröße, Zusammensetzung und Struktur des Verwaltungsrates ergeben sich aus § 8 Saarländisches Sparkassengesetz (SSpG) sowie der Satzung der Sparkasse. Gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung besteht der Verwaltungsrat aus dem Vorsitzenden und 18 weiteren Mitgliedern. Gemäß Abs. 2 sind weitere Mitglieder des Verwaltungsrates zu je einem Drittel 1. sachkundige Mitglieder, die der Vertretungskörperschaft des Trägers angehören; 2. sachkundige Mitglieder, die der Vertretungskörperschaft des Trägers nicht angehören; 3. Beschäftigte der Sparkasse. Die Größe des Verwaltungsrates ist für die Sparkasse angemessen und sachgerecht. Der Verwaltungsrat hat gemäß § 13a SSpG aus seiner Mitte einen Kreditausschuss gebildet. Dieser besteht aus dem Verwaltungsratsvorsitzenden als Vorsitzender sowie sechs vom Verwaltungsrat für die Dauer seiner Amtszeit bestellten Mitgliedern des Verwaltungsrates nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 SSpG. Dem Kreditausschuss obliegt die Zustimmung zur Gewährung von Krediten, soweit ihm diese durch den Verwaltungsrat übertragen ist. Nach § 12 Abs. 1 SSpG in Verbindung mit § 10 Abs. 1 der Satzung der Sparkasse Neunkirchen hat der Verwaltungsrat die Geschäftsführung des Vorstandes zu überwachen. Er kann nach Maßgabe der Satzung eigene Prüfungen bei der Sparkasse durchführen und einzelne seiner Mitglieder nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 und 2 der Satzung mit der Prüfung beauftragen. Zu diesem Zwecke hat der Verwaltungsrat aus seiner Mitte einen Prüfungsausschuss gebildet. Ihm gehören die Mitglieder des Verwaltungsrates an, die nicht Beschäftigte der Sparkasse und nicht Mitglied im Kreditausschuss sind. Gemäß Beschlussfassung des Verwaltungsrates vom 19.12.2013 hat der Verwaltungsrat von der Bildung weiterer Ausschüsse nach § 25d Abs. 7 bis 12 KWG abgesehen, da die Beaufsichtigung der Sparkasse Neunkirchen mithin sinnvollerweise vom Gesamtverwaltungsrat bzw. vom Kredit- sowie Prüfungsausschuss wahrgenommen wird. Der Verwaltungsrat hat diese Einschätzung in seiner Sitzung am 28.02.2023 sowie letztmalig am 27.02.2024 bestätigt. Der Verwaltungsrat verfügt als Gesamtgremium über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrung zur Wahrnehmung seiner Aufgaben. Der Verwaltungsrat hat im Geschäftsjahr 2023 die ihm durch Gesetz und Satzung zugewiesenen Aufgaben erfüllt. Jedes Mitglied des Verwaltungsrates verfügt auch einzeln über die nötigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen zur Wahrnehmung seiner Aufgaben, nimmt regelmäßig an den Sitzungen des Verwaltungsrates teil, bereitet sich angemessen auf diese vor und nimmt seine Aufgaben in den Ausschüssen des Verwaltungsrates angemessen wahr. Im Jahr 2014 hat die Sparkasse Neunkirchen mit der Firma ROLAND ELLER Training GmbH eine Vereinbarung getroffen, die darauf ausgerichtet ist, den Mitgliedern des Vorstandes und des Verwaltungsrates des Instituts Grundlagenwissen zu vermitteln, dieses regelmäßig aufzufrischen und um Informationen zu aktuellen Entwicklungen zu ergänzen. Im Jahr 2023 wurde im Rahmen der Reihe "Fit & Proper" eine Fortbildungsmaßnahme zum Thema "Rechnungslegung nach HGB und Bilanzpolitik in Kreditinstituten" veranstaltet. Der Verwaltungsrat wurde durch den Vorstand zeitnah und umfassend über die geschäftliche Entwicklung und wirtschaftliche Lage der Sparkasse sowie über alle wichtigen Angelegenheiten und Vorgänge von besonderer Bedeutung informiert. Der Verwaltungsrat hat die Geschäftsführung des Vorstandes überwacht und die nach Sparkassengesetz und -satzung erforderlichen Beschlüsse gefasst. Dies erfolgte im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 in sechs Sitzungen des Verwaltungsrates, in vier Sitzungen des Kreditausschusses und in zwei Sitzungen des Prüfungsausschusses. Feststellungen zum VorstandDie Größe des Vorstandes, der aus zwei Personen besteht, ergibt sich aus § 11 Abs. 1 der Satzung der Sparkasse und ist für die Sparkasse angemessen und sachgerecht. Dem Vorstand gehören im Berichtsjahr bis zum 30.04.2023 Herr Markus Groß (Vorstandsvorsitzender) sowie Herr Jörg Welter (Vorstandsmitglied) und ab dem 01.05.2023 Herr Jörg Welter (Vorstandsvorsitzender) und Patrick Rammo (Vorstandsmitglied) an. Die Aufgaben sind innerhalb des Vorstandes entsprechend den Anforderungen der MaRisk an die Funktionstrennung sinnvoll verteilt. Der Vorstand als Gesamtgremium ist fachlich geeignet und verfügt über ausreichend Erfahrung, um die Sparkasse zu leiten. Auch die einzelnen Mitglieder des Vorstandes sind einzeln fachlich geeignet und verfügen über ausreichend Erfahrung für die zugewiesenen Aufgaben. Der Verwaltungsrat beschließt jährlich über die Entlastung des Vorstandes. Sie ist gemäß § 24 Abs. 5 SSpG nur zulässig, wenn die Sparkassenaufsichtsbehörde bestätigt hat, dass die Jahresabschlussprüfung keine erheblichen Verstöße ergeben hat oder dass alle wesentlichen Beanstandungen erledigt sind. Der mit dem Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss und der Lagebericht werden mit der Stellungnahme der Sparkassenaufsichtsbehörde dem Träger vorgelegt. Bezüglich der Leistungsbewertung des Gesamtvorstands wird auch auf den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts, der von der Prüfungsstelle erstellt wird, verwiesen. Der Vorstand hat seine Aufgaben hinreichend wahrgenommen, um den öffentlichen Auftrag der Sparkasse zu erfüllen und um die in der Geschäftsstrategie der Sparkasse festgelegten Ziele zu erreichen. Der Vorstand hat gemäß § 24 Abs. 1 SSpG die Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie den Lagebericht zum 31. Dezember 2023 aufgestellt und dem Verwaltungsrat am 9. Juli 2024 vorgelegt und mit ihm eingehend erörtert. Die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Saar hat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht geprüft und den Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers erteilt. Der Verwaltungsrat hat den vom Vorstand vorgelegten Lagebericht gebilligt und den testierten Jahresabschluss in seiner heutigen Sitzung festgestellt. Der Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2023 beläuft sich auf 3.832.937,95 EUR. Dabei hat der Verwaltungsrat in Übereinstimmung mit den sparkassenrechtlichen Regelungen des § 25 SSpG beschlossen, von dem Bilanzgewinn in Höhe von 1.916.468,98 EUR einen Teilbetrag in Höhe von 1.538.433,15 EUR in die Sicherheitsrücklage einzustellen und einen Teilbetrag in Höhe von 378.035,83 EUR auszuschütten. Der Verwaltungsrat dankt dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sparkasse Neunkirchen für ihr geleistetes Engagement und die auf der Grundlage gegenseitigen Vertrauens getragene sachliche und konstruktive Zusammenarbeit.
Neunkirchen, 9. Juli 2024 Der Vorsitzende des Verwaltungsrates Sören Meng, Landrat Sitzung des Verwaltungsrates der Sparkasse Neunkirchen am 09.07.20246.3. Verwendung des Jahresüberschusses (Bilanzgewinn)Nach § 25 Abs. 3 Nr. 3 SSpG kann der Verwaltungsrat beschließen, dass von dem (um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderte) Jahresüberschuss bis zur Hälfte (50%) an die Mitglieder des Zweckverbandes zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke abgeführt wird, wenn die Gesamtkennziffer (laut Schreiben Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft vom 18.06.2009) gemäß § 10 Abs. 1 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) über 14,99% liegt. Gemäß § 25 Abs. 4 SSpG hat der Verwaltungsrat bei seiner Entscheidung über die Verwendung des Bilanzgewinnes auf die nachhaltige Ertragskraft der Sparkasse zur Erfüllung des öffentlichen Auftrages zu achten. Die Gesamtkennziffer nach Solvabilitätsverordnung am Jahresende 2023 beträgt 15,61%. Damit ist grundsätzlich die Voraussetzung des § 25 Abs. 3 Nr. 3 SSpG erfüllt. Vor dem Hintergrund künftiger Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung und an die Risikotragfähigkeit der Sparkasse schlägt der Vorstand dem Verwaltungsrat unter Hinweis auf § 25 Abs. 4 SSpG, zur Stärkung des Eigenkapitals vor, eine Ausschüttung in Höhe von 378.035,83 EUR vorzunehmen. Danach ergibt sich folgende Verwendung des Bilanzgewinnes:
Beschlussvorschlag:Der Verwaltungsrat wird gebeten, die Verwendung des Bilanzgewinnes zu beschließen. Beschluss:Der Verwaltungsrat stimmt dem Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinnes einstimmig zu. In Übereinstimmung mit den sparkassenrechtlichen Regelungen des § 25 SSpG wird von dem Bilanzgewinn in Höhe von 1.916.468,98 EUR ein Teilbetrag in Höhe von 1.538.433,15 EUR in die Sicherheitsrücklage eingestellt und einen Teilbetrag in Höhe von 378.035,83 EUR an den Träger ausgeschüttet. Als Datum für die diesjährige Ausschüttung an den Zweckverband ist der 12.07.2024 vereinbart. |
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