Stammdaten

Register
Amtsgericht Aachen HRB 5720
Eingetragen
7.12.1993
Branche
BeteiligungsgesellschaftenGroßhandel mit GetränkenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Führung von Imbißtrieben sowie der Vertrieb von Lebensmitteln und Getränken aller Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen, die dem vorgenannten Zwecke dienen, zu beteiligen und deren Geschäftsführung zu übernehmen. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Zweigniederlassungen im Inund Ausland zu errichten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Alwin Fiebus
seit 28.6.2002
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Ernst Offermanns GmbH

Aachen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

50.136,15

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

0,51

II. Sachanlagen

50.135,64

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

544.689,61

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

54.930,60

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

489.759,01

C. Rechnungsabgrenzungsposten

455,50

Summe Aktiva

595.281,26



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

458.853,44

I. Gezeichnetes Kapital

25.564,59

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

424.827,90

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

8.460,95

B. Rückstellungen

866,53

C. Verbindlichkeiten

135.561,29

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

595.281,26

ANHANG

Das Unternehmen ist eine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Absatz 1 HGB.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses sind daher die für Kapitalgesellschaften nach den §§ 266 ff HGB geltenden besonderen Rechnungslegungsvorschriften zu beachten. Das Wahlrecht zur Aufstellung einer verkürzten Gewinn- und Verlustrechnung § 276 HGB wurde nicht in Anspruch genommen.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handels- und Steuerrechts beachtet.

Neben dem auf der Grundlage des Handelsrechts erstellten Jahresabschlusses wurde für den gleichen Abschlusszeitraum eine den Vorschriften des Steuergesetzes entsprechende Steuerbilanz nicht gefertigt. Der vorliegende Jahresabschluss entspricht insoweit einer Einheitsbilanz, unter Beachtung der Maßgeblichkeitsgrundsätze der Handelsbilanz für die Steuerbilanz sowie der umgekehrten Maßgeblichkeit.

Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften

 

Aachen, den 15. April 2024

gez. Alwin Fiebus

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 15. April 2024

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