ERO
Lichttechnik Rolofs GmbH
Ochtrup
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
14.430,00 |
2.363,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
312.825,22 |
318.749,07 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.180,00 |
1.180,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
328.435,22 |
322.292,07 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
19.485,77 |
10.171,73 |
| B.
Rückstellungen |
19.125,00 |
23.894,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
289.824,45 |
288.226,34 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
146.024,45 |
200.986,34 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
328.435,22 |
322.292,07 |
sonstige Berichtsbestandteile
Anhang
I. Allgemeine
Angaben
Der Jahresabschluss der ERO Lichttechnik Rolofs GmbH
wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für
kleine Kapitalgesellschaften i.d.F. des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die nach § 265 Abs. 2 HGB angegebenen
Vorjahresbeträge beziehen sich auf den Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2014.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
II. Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen nach der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Die planmäßigen
Abschreibungen berücksichtigen den technischen und
wirtschaftlichen Werteverzehr. Im Zuge der Erstanwendung
des BilMoG wurden die bisher verwendeten Nutzungsdauern
beibehalten.
Soweit steuerlich zulässig, wurde in Vorjahren
für bewegliche Anlagegüter die degressive
Abschreibungsmethode angewandt. Der Übergang zur
linearen Methode erfolgte in dem Jahr, für welches die
lineare Methode erstmals zu höheren
Jahresabschreibungsbeträgen führte.
Für selbständig nutzbare bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens mit
Anschaffungskosten bis zu € 410,00 wurde bis zum 31.
Dezember 2007 und seit dem 01. Januar 2010 von der
Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch
gemacht. In dem Zeitraum vom 01. Januar 2008 bis 31.
Dezember 2009 wurde diese Bewertungsfreiheit nur noch
für Zugänge mit Anschaffungskosten von mehr als
€ 150,00 in Anspruch genommen. Zugänge mit
Anschaffungskosten von mehr als € 150,00 und bis zu
€ 1.000,00 wurden in diesem Zeitraum in einem
Sammelposten erfasst und linear über fünf Jahre
abgeschrieben.
Vorräte wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren beizulegenden
Werten angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen
zusätzlich zu den Einzelkosten auch angemessene Teile
der Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie des
Werteverzehrs des Anlagevermögens. Allgemeine
Verwaltungskosten sowie Aufwendungen für soziale
Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale
Leistungen und für betriebliche Altersversorgung
werden nicht aktiviert. Zinsen für Fremdkapital, das
zur Finanzierung der Herstellung verwendet wird, sind in
den Herstellungskosten nicht enthalten.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet. Ausgehend vom Nennwert der Forderungen wurde eine
Pauschalwertberichtigung zur Beachtung des Ausfallrisikos
von 3% durchgeführt.
Das unter den sonstigen
Vermögensgegenständen ausgewiesene
Körperschaftssteuerguthaben gemäß § 37
Abs. 5 KStG wird zum Barwert angesetzt.
Die übrigen Aktiva werden zu Nennwerten
bilanziert.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bewertet.
Die Rückstellungen beinhalten sämtliche,
nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung
erkennbaren Risiken. Erwartete zukünftige Preis- und
Kostensteigerungen wurden berücksichtigt.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Fremdwährungsforderungen- und Verbindlichkeiten
werden zum Devisenkassamittelkurs oder zum jeweiligen
ungünstigeren Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Bei
Laufzeiten von bis zu einem Jahr finden gemäß
§ 256a HGB das Realisations- und das
Anschaffungskostenprinzip bei der Bewertung keine
Anwendung.
III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz
Bilanz -
Aktiva
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
In den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen ist mit 411,31 € das
Körperschaftsteuerguthaben nach §37 KStG
enthalten. Es hat in Höhe von 209,63 €
(Vorjahr 411,31 €) eine Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr.
Bilanz -
Passiva
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten
stellen sich wie folgt dar:
|
|
|
Berichtsjahr
|
Vorjahr
|
kleiner 1
Jahr
|
146.024,45
|
200.986,34
|
1 - 5 Jahre
|
143.800,00
|
87.240,00
|
größer 5 Jahre
|
0,00
|
0,00
|
|
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289.824,45
|
288.226,34
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IV. Sonstige
Pflichtangaben
IV.1.
Geschäftsführung
Im laufenden Geschäftsjahr war als
Geschäftsführer bestellt:
Timo Rolofs, Kaufmann, Ochtrup
V. Unterschrift des
Geschäftsführers
ERO Lichttechnik Rolofs GmbH
gez. Timo Rolofs
(Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.12.2016 festgestellt.
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