SaHa-Sack-Handels-GmbH
Lonnerstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
37.077,84 |
18.082,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
37.075,84 |
18.080,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
521.358,00 |
514.045,52 |
| I.
Vorräte |
20.835,00 |
41.050,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
330.031,07 |
338.177,07 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
170.491,93 |
134.818,45 |
| Aktiva |
558.435,84 |
532.127,52 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
315.435,71 |
262.708,12 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
237.143,53 |
211.311,43 |
| III.
Jahresüberschuss |
52.727,59 |
25.832,10 |
| B.
Rückstellungen |
90.333,71 |
68.006,33 |
| C.
Verbindlichkeiten |
152.666,42 |
201.413,07 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
152.666,42 |
201.413,07 |
| Summe
Passiva |
558.435,84 |
532.127,52 |
Anhang
Bilanzierungsmethoden
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den
Rechnungslegungsvorschriften des Dritten Buches des
Handelsgesetzbuches und des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
erstellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 HGB Anwendung.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251
HGB sowie unter der Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften
§§ 268 bis 274 a, 276 bis 278 HGB, erstellt.
Die Gliederung der Bilanz sowie die Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275
HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das
Gesamtkostenverfahren angewendet wurde. Die
Bilanzierungsmethoden wurden im Wesentlichen gegenüber
dem vorangegangenen Geschäftsjahr beibehalten.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung
wurden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls
umgerechnet.
Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen
Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256 a HGB
erstellt. Die Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem
Vorjahr unverändert angewandt.
Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt.
Anlagevermögen
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten
vermindert um planmäßige Abschreibungen
bewertet. Sollten höhere steuerliche Abschreibungen
vorgenommen worden sein, so wurden diese aufgrund des
§ 254 HGB in die Handelsbilanz übernommen. Die
Abschreibung erfolgte linear und degressiv nach
steuerlichen Höchstsätzen. Der Übergang zur
linearen Abschreibung bei beweglichen
Wirtschaftsgütern erfolgte, sobald diese zu
höheren Abschreibungsbeträgen führte (§
7 Abs. 3 EStG).
Geringwertige Anlagegüter im
Einzelanschaffungspreis zwischen € 150,-- und €
1.000,-- wurden im Zugangsjahr in einem Sammelposten
aktiviert und entsprechend der steuerlichen Vorschriften
auf fünf Jahre abgeschrieben.
Das Bewertungswahlrecht nach § 6 Abs. 2 EStG ist
ab dem 01. Januar 2008 nicht mehr im Betriebsvermögen
anwendbar. Handelsrechtlich ist aufgrund der umgekehrten
Maßgeblichkeit nach § 5 EStG der steuerliche
Bilanzansatz auch in die Handelsbilanz übernommen
worden. Ab dem 01. Januar 2010 ist das Bewertungswahlrecht
nach § 6 Abs. 2 EStG wieder anwendbar.
Für Neuzugänge in das bewegliche
Anlagevermögen wurde die Abschreibung zeitanteilig
vorgenommen.
Immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden nur aktiviert, soweit sie
entgeltlich erworben wurden. Diese wurden mit ihren
Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger
linearer Abschreibungen pro rata temporis abgesetzt.
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bewertet.
Sollten Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden
Wert vorgenommen worden sein so handelte es sich hierbei um
eine voraussichtlich dauernde Wertminderung.
Umlaufvermögen
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (Waren) werden
grundsätzlich mit ihren Anschaffungskosten aktiviert.
Die Anschaffungskosten wurden mit Hilfe der
Verbrauchsfolgeverfahren ermittelt. Da steuerrechtlich
jedoch nur das LiFo-Verfahren sowie der gewogene
Durchschnitt ansetzbar ist, wurden Abweichungen zum
handelsrechtlichen Wertansatz außerhalb der Bilanz
und der Gewinn- und Verlustrechnung dem Ergebnis zu- bzw.
abgerechnet.
War der Marktpreis am Bilanzstichtag niedriger, so
wurde dieser soweit zulässig angesetzt.
Bewertungsabschläge wurden nur vorgenommen soweit sie
branchenüblich sind. Die Vorräte sind verlustfrei
bewertet.
Die fertigen bzw. unfertigen Erzeugnisse wurden zu
Anschaffungskosten aufgrund der betrieblichen
Kostenrechnung ermittelt. Zu diesen Anschaffungskosten
gehörten sämtlich Materialkosten, die
Materialgemeinkosten, die Fertigungslöhne, die
Fertigungsgemeinkosten sowie die Sondereinzelkosten der
Fertigung. Von dem Aktivierungswahlrecht der Bewertung der
Verwaltungsgemeinkosten wurde kein Gebrauch gemacht.
Für Vertriebskosten besteht ein Aktivierungsverbot.
Die geleisteten Anzahlungen wurden mit ihrem Nennwert
angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nominalwert
angesetzt. Für erkennbare Einzelrisiken werden
individuelle Wertberichtigungen gebildet. Dem allgemeinen
Risiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird
durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Die
liquiden Mittel sind zum Nennwert bewertet.
Eigenkapital
Das Eigenkapital ist zu Nennbeträgen bewertet.
RückstellungenDie Steuerrückstellungen
sind in Höhe des voraussichtlichen Anfalls aufgrund
des zu versteuernden Einkommens bzw. der entsprechenden
steuerlichen Bemessungsgrundlage unter Abzug geleisteter
Vorauszahlungen erfasst. Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen und werden mit dem Betrag der
voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt. Die
kaufmännische Vorsicht wurde gem. § 253 HGB
beachtet.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr wurden steuerrechtlich mit 5,5 % abgezinst.
Die Abzinsung erfolgte außerhalb der Bilanz und wurde
dem Ergebnis wieder zugerechnet.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind gem. § 253 Abs. 1 Satz 2
HGB mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Ausführungen über die Abzinsung
für Rückstellungen in steuerrechtlicher Hinsicht
gelten für nichtverzinsliche Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von größer einem Jahr auch
für Verbindlichkeiten. Ausgenommen sind erhaltene
Anzahlungen auf Bestellungen.
Haftungsverhältnisse
(Eventualverbindlichkeiten)
Zum Bilanzstichtag am 31.12.2023 bestehen nach
Angaben der Geschäftsleitung keine
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verbindlichkeiten.
sonstige Berichtsbestandteile
Unterschrift gemäß §245 HGB
SaHa-Sack-Handels GmbH, Höchstadt Aisch
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
01.01.2023 bis 31.12.2023.
Dieter Saam, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.04.2025
festgestellt.
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