Stammdaten

Register
Amtsgericht Fürth HRB 6292
Eingetragen
19.9.1996
Branche
BeteiligungsgesellschaftenHerstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenGroßhandel mit Textilien
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist der Handel mit Säcken und anderen Verpackungsmaterialien. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen oder Zweigniederlassungen errichten sowie sämtliche Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Zweck und die Unternehmung der Gesellschaft zu fördern.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Nadine Saam
seit 28.4.2025
Geschäftsführer
Julia Saam
seit 28.4.2025
Geschäftsführer
Dieter Dr. Saam
seit 29.10.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Dieter Sagm
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Dieter Sagm
AM TIEFEN STEIN 3, 91315 Höchstadt
50.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

SaHa-Sack-Handels-GmbH

Lonnerstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 37.077,84 18.082,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 37.075,84 18.080,00
B. Umlaufvermögen 521.358,00 514.045,52
I. Vorräte 20.835,00 41.050,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 330.031,07 338.177,07
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 170.491,93 134.818,45
Aktiva 558.435,84 532.127,52

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 315.435,71 262.708,12
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 237.143,53 211.311,43
III. Jahresüberschuss 52.727,59 25.832,10
B. Rückstellungen 90.333,71 68.006,33
C. Verbindlichkeiten 152.666,42 201.413,07
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 152.666,42 201.413,07
Summe Passiva 558.435,84 532.127,52

Anhang

Bilanzierungsmethoden

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) erstellt.

Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 HGB Anwendung.

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251 HGB sowie unter der Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften §§ 268 bis 274 a, 276 bis 278 HGB, erstellt.

Die Gliederung der Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren angewendet wurde. Die Bilanzierungsmethoden wurden im Wesentlichen gegenüber dem vorangegangenen Geschäftsjahr beibehalten. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung wurden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet.

Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256 a HGB erstellt. Die Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.
Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt.

Anlagevermögen

Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Sollten höhere steuerliche Abschreibungen vorgenommen worden sein, so wurden diese aufgrund des § 254 HGB in die Handelsbilanz übernommen. Die Abschreibung erfolgte linear und degressiv nach steuerlichen Höchstsätzen. Der Übergang zur linearen Abschreibung bei beweglichen Wirtschaftsgütern erfolgte, sobald diese zu höheren Abschreibungsbeträgen führte (§ 7 Abs. 3 EStG).

Geringwertige Anlagegüter im Einzelanschaffungspreis zwischen € 150,-- und € 1.000,-- wurden im Zugangsjahr in einem Sammelposten aktiviert und entsprechend der steuerlichen Vorschriften auf fünf Jahre abgeschrieben.
Das Bewertungswahlrecht nach § 6 Abs. 2 EStG ist ab dem 01. Januar 2008 nicht mehr im Betriebsvermögen anwendbar. Handelsrechtlich ist aufgrund der umgekehrten Maßgeblichkeit nach § 5 EStG der steuerliche Bilanzansatz auch in die Handelsbilanz übernommen worden. Ab dem 01. Januar 2010 ist das Bewertungswahlrecht nach § 6 Abs. 2 EStG wieder anwendbar.

Für Neuzugänge in das bewegliche Anlagevermögen wurde die Abschreibung zeitanteilig vorgenommen.

Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden nur aktiviert, soweit sie entgeltlich erworben wurden. Diese wurden mit ihren Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen pro rata temporis abgesetzt.

Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Sollten Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen worden sein so handelte es sich hierbei um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung.

Umlaufvermögen

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (Waren) werden grundsätzlich mit ihren Anschaffungskosten aktiviert. Die Anschaffungskosten wurden mit Hilfe der Verbrauchsfolgeverfahren ermittelt. Da steuerrechtlich jedoch nur das LiFo-Verfahren sowie der gewogene Durchschnitt ansetzbar ist, wurden Abweichungen zum handelsrechtlichen Wertansatz außerhalb der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung dem Ergebnis zu- bzw. abgerechnet.

War der Marktpreis am Bilanzstichtag niedriger, so wurde dieser soweit zulässig angesetzt. Bewertungsabschläge wurden nur vorgenommen soweit sie branchenüblich sind. Die Vorräte sind verlustfrei bewertet.

Die fertigen bzw. unfertigen Erzeugnisse wurden zu Anschaffungskosten aufgrund der betrieblichen Kostenrechnung ermittelt. Zu diesen Anschaffungskosten gehörten sämtlich Materialkosten, die Materialgemeinkosten, die Fertigungslöhne, die Fertigungsgemeinkosten sowie die Sondereinzelkosten der Fertigung. Von dem Aktivierungswahlrecht der Bewertung der Verwaltungsgemeinkosten wurde kein Gebrauch gemacht. Für Vertriebskosten besteht ein Aktivierungsverbot.

Die geleisteten Anzahlungen wurden mit ihrem Nennwert angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nominalwert angesetzt. Für erkennbare Einzelrisiken werden individuelle Wertberichtigungen gebildet. Dem allgemeinen Risiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Die liquiden Mittel sind zum Nennwert bewertet.

Eigenkapital
Das Eigenkapital ist zu Nennbeträgen bewertet.

RückstellungenDie Steuerrückstellungen sind in Höhe des voraussichtlichen Anfalls aufgrund des zu versteuernden Einkommens bzw. der entsprechenden steuerlichen Bemessungsgrundlage unter Abzug geleisteter Vorauszahlungen erfasst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und werden mit dem Betrag der voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt. Die kaufmännische Vorsicht wurde gem. § 253 HGB beachtet.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden steuerrechtlich mit 5,5 % abgezinst. Die Abzinsung erfolgte außerhalb der Bilanz und wurde dem Ergebnis wieder zugerechnet.

Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Ausführungen über die Abzinsung für Rückstellungen in steuerrechtlicher Hinsicht gelten für nichtverzinsliche Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von größer einem Jahr auch für Verbindlichkeiten. Ausgenommen sind erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen.

Haftungsverhältnisse (Eventualverbindlichkeiten)
Zum Bilanzstichtag am 31.12.2023 bestehen nach Angaben der Geschäftsleitung keine Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten.

sonstige Berichtsbestandteile

Unterschrift gemäß §245 HGB

SaHa-Sack-Handels GmbH, Höchstadt Aisch

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 01.01.2023 bis 31.12.2023.

Dieter Saam, Geschäftsführer


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.04.2025 festgestellt.

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