Stammdaten

Register
Amtsgericht Montabaur HRB 24588
Vorher
S.G. Putz GmbHFliesen Wiyan GmbH
Eingetragen
10.9.2014
Branche
Garten- und LandschaftsbauArchitekturbüros für Garten- und LandschaftsgestaltungErbringung von sonstigen gärtnerischen Dienstleistungen
Gegenstand
Geändert nun: ist der Bau von Außenanlagen, insbesondere des Garten- und Landschaftsbaues sowie die Durchführung sämtlicher Fliesenarbeiten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Suleyman Yagbasan
seit 12.5.2015
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Lahnstraße 3, 65584 Runkel-Dehrn
25.000 €
50.00%
Gartenstr. 7, 56479 Oberrod
25.000 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Wiyan Bau GmbH

Oberrod

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 505.861,13 376.437,65
I. Sachanlagen 503.361,13 376.437,65
II. Finanzanlagen 2.500,00 0,00
B. Umlaufvermögen 1.522.869,05 1.368.560,46
I. Vorräte 95.872,56 81.077,11
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.038.774,00 869.305,84
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 388.222,49 418.177,51
C. Rechnungsabgrenzungsposten 28.930,00 14.722,00
D. sonstige Aktiva 1.700,63 0,00
Summe Aktiva 2.059.360,81 1.759.720,11

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.488.136,95 1.333.680,22
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 1.308.680,22 1.118.591,61
III. Jahresüberschuss 154.456,73 190.088,61
B. Rückstellungen 124.767,79 136.263,13
C. Verbindlichkeiten 446.456,07 289.776,76
Summe Passiva 2.059.360,81 1.759.720,11

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Erstellung des Jahresabschlusses, Bestandsnachweise, Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Erstellung des Jahresabschlusses

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht.

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB), des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags / der Satzung aufgestellt.

Die Buchführung des Geschäftsjahres wurde mit den Schlussbilanzwerten des Vorjahres eröffnet (§ 252 I Nr.1 HGB).

Die Buchführung und das Belegwesen entsprechen nach unserer Feststellung den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.

Die anfallenden Geschäftsvorfälle wurden von uns erfasst und unter Anwendung des EDV-Buchführungssystem der ADDISON Software und Service GmbH ausgewertet.

Die Lohn- und Gehaltsbuchführung wird ebenfalls mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung (Programm ADDISON Lohn & Gehaltsabrechnung) geführt.

Die Ordnungsmäßigkeit des ADDISON-Buchführungsprogramms wurde durch Einzelsystemprüfung der ERNST & YOUNG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Stuttgart, am 20. Dezember 2010 bestätigt.

Die Grundlagen der Buchführung, insbesondere die Belege und die Grundbücher, erstellt die Firma selbst. Es gibt für die Erstellung der Buchführung erforderlichen Unterlagen an uns zur EDV-mäßigen Verarbeitung und damit zur mechanischen Erstellung der Buchführung.

Die Belege sowie die Buchführung werden monatlich an das Unternehmen zurückgegeben und dort abgelegt.

Der Jahresabschluss schließt an den materiell unveränderten Jahresabschluss zum an. Über die erforderlichen Um- und Nachbuchungen wurde eine Buchungsanweisung angefertigt.

Bestandsnachweise

Das Inventar wird von der Gesellschaft selbst erstellt und geführt.

Das Anlagevermögen wird in einem Abschreibungsverzeichnis geführt. Zugänge und Abgänge sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unterjährig gebucht. Es erfolgte eine Buchinventur. Abschreibungen des Geschäftsjahres wurden von uns gebucht.

Die Vorräte wurden durch Stichtagsinventur aufgenommen (§§ 240 f HGB). Anhand der Inventurlisten von der Gesellschaft erfolgte eine Bewertung zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips.

An der körperlichen Bestandsaufnahme haben wir nicht beobachtend teilgenommen. Gleichwohl haben wir die Bestände auf Plausibilität hin beurteilt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen, die Beteiligungen und die Wertpapiere des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten einschließlich aktivierungspflichtiger Anschaffungsnebenkosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Kassenbuch und Kontoauszüge der Banken und Kreditinstitute liegen vor.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 24.3.2025.

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