KBH
Engineering GmbH
Königsbrunn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.123,50 |
18.257,29 |
| I.
Sachanlagen |
4.123,50 |
13.067,00 |
| II.
Finanzanlagen |
0,00 |
5.190,29 |
| B.
Umlaufvermögen |
234.655,58 |
284.683,50 |
| I.
Vorräte |
29.300,00 |
38.400,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
204.675,24 |
242.919,74 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
6.526,69 |
11.466,82 |
| III.
Wertpapiere |
0,00 |
2.090,24 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
680,34 |
1.273,52 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.400,62 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
238.779,08 |
304.341,41 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
11.747,64 |
23.684,31 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
1.880,28 |
-81.591,23 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
11.936,67 |
83.471,51 |
| B.
Rückstellungen |
26.856,00 |
32.212,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
200.175,44 |
248.445,10 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
148.603,52 |
190.926,18 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
238.779,08 |
304.341,41 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der KBH Engineering GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz
oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt. Für die Gewinn-
und Verlustrechnung wurde das Gesamtkosten-verfahren
gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
beachtet. Die Gesellschaft nimmt steuerliche
Bewertungswahlrechte wahr und übernimmt diese " soweit
zulässig " in ihre Bilanz. Die auf den vorhergehenden
Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden
beibehalten. Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit
abnutzbar, um die planmäßigen Abschreibungen
vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen
wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
höheren Jahresabschreibung führt. Bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert
von Euro 150,00 wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und
sofort abgeschrieben. Die Vorräte wurden zu den
Anschaffungskosten angesetzt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Forderungen wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. Das
allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Geschäftsleitung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Frau Carin
Hausmann-Baur und Herrn Andrew Hausmann geführt.
Königsbrunn, den 31.12.2011
Carin Hausmann-Baur
Andrew Hausmann
Geschäftsfüher
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 55.703,00 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 9.220,92
EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 64.000,00 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 10.420,92
EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
|