Angel MidCo GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alexander Carl Constantin Fischer seit 10.10.2024 | Geschäftsführer |
Stefan Jesse seit 31.8.2020 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Angel HoldCo S.à. r.l. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AUVESY GmbHLandau in der PfalzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Lagebericht1. Geschäfts- und Rahmenbedingungen 1.1 Allgemeines Die AUVESY GmbH, Landau in der Pfalz, ist als mittelständisch geprägter IT-Dienstleister Anbieter von Datenmanagement-Systemen für die automatisierte Produktion mit der Zielsetzung hoher Anlagenverfügbarkeit, minimaler Stillstandszeiten und dem maximalen Schutz von Daten. Die Ursprünge der Gesellschaft gehen auf die Gründung der AUVESY GmbH & Co. KG am 11. Mai 2007 zurück. Die AUVESY GmbH ist Teil der AUVESY-Gruppe mit deren Muttergesellschaft AUVESY Holding GmbH, Landau in der Pfalz. 1.2 Geschäftstätigkeit Mit versiondog bietet die AUVESY GmbH Lösungen für das sichere Versions- und Datenmanagement in der industriellen Automatisierung an. Die Software unterstützt den Anwender bei der zentralen Datensicherung und -verwaltung von Automatisierungskomponenten (SPSen, CNCs, SCADA-Systemen, HMIs, Antrieben und Robotern). Die AUVESY GmbH bedient hierbei Kunden unterschiedlichster Branchen (bspw. Automobil-, Pharmazie- und Chemieindustrie, Maschinen- und Anlagenbau, Lebensmittelbranche, Öl- und Gasindustrie sowie die Bereiche Energie und Infrastruktur) hauptsächlich in Deutschland, Europa und den USA. Als wesentliche finanzielle Leistungsindikatoren hat die Geschäftsleitung den Auftragseingang (Gesamtwert der im Geschäftsjahr erhaltenen Kundenaufträge), die Umsatzerlöse sowie das EBITDA identifiziert. 1.3. Darstellung der Rahmenbedingungen und des Geschäftsverlaufs 2020 Das Jahr 2020 war durch die Corona-Krise und dem damit verbundenen Konjunktureinbruch geprägt. Der Internationale Währungsfonds (IWF) geht in seinem Bericht vom Oktober 2020 davon aus, dass die globale Wirtschaftsleistung im Gesamtjahr 2020 um 4,4 % zurückgehen wird respektive nach aktuellem Stand wohl rd. 3,5 % zurückgegangen ist. Für den Euroraum geht der IWF in seiner Herbstprognose von einer Abnahme der Wirtschaftsleistung im Euroraum von 8,3 % im Jahr 2020 aus. Durch die zuvor genannte breite Diversifizierung der Kundenstruktur besteht bei der AUVESY GmbH nur eine geringe Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Entwicklung einzelner Branchen. Wesentlicher positiver Treiber der Entwicklung der IT-Branche und von AUVESY ist der Zukunftstrend "Industrie 4.0" und die damit zusammenhängenden weltweit zunehmenden Investitionen in digitale Technologien in der automatisierten Fertigung. Die AUVESY GmbH konnte sich im Jahr 2020 stabil entwickeln; die Erwartungen der Geschäftsführung wurden jedoch grundsätzlich nicht erfüllt. So gingen die Umsatzerlöse entgegen des im Vorjahr erwarteten deutlichen Umsatzwachstums von TEUR 12.000 im Vorjahr auf TEUR 11.545 zurück. Das erzielte EBITDA ging um 9,4 % von TEUR 6.629 auf TEUR 6.005 ebenfalls zurück und konnte die im Vorjahr prognostizierte deutliche Steigerung insoweit nicht erreichen. Bezogen auf die Umsatzerlöse war ein Rückgang der EBITDA-Quote von 55,2 % auf 52,0 % zu verzeichnen. Der Auftragseingang belief sich auf TEUR 12.268 (VJ 13.717 TEUR), dies entspricht einem Rückgang in Höhe von 10,6 % im Vorjahresvergleich. Die Vorjahresprognose eines deutlichen Wachstums wurde damit nicht erreicht. Die Entwicklung des Auftragseingangs im Geschäftsjahr 2020 ist hauptsächlich auf die Verzögerungen bei Kundenbestellungen im Hinblick auf COVID-19 zurückzuführen und wird gemäß den Erwartungen der Geschäftsführung in signifikantem Umfang in den Folgeperioden aufgeholt werden. Der Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung beläuft sich im Geschäftsjahr 2020 auf TEUR 5.536 (VJ TEUR 6.669). Bei der AUVESY GmbH war das Jahr 2020 wesentlich geprägt von Investitionen in den Mitarbeiterstamm. Mit der Personalgewinnung des COO sollen das Wachstum und die Expansion in die USA und nach China verstärkt und die Produktweiterentwicklung auf die Nutzung der o.g. Trends fokussiert werden. Für Zwecke der gezielten tiefergehenden Marktbearbeitung in China hat zu Beginn des folgenden Geschäftsjahres die gegründete chinesische Tochtergesellschaft ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen. Des Weiteren stand die Weiterentwicklung von versiondog sowie die Entwicklung neuer Softwareprodukte im Fokus der Gesellschaft. Im Jahr 2020 wurden insbesondere die folgenden Maßnahmen für ein nachhaltiges Umsatzwachstum der Gesellschaft umgesetzt:
Die AUVESY GmbH konnte im Geschäftsjahr 2020 ihre globalen Aktivitäten weiter ausbauen und Zuwachs insbesondere im europäischen Raum verzeichnen. Trotz der erfolgreichen internationalen Entwicklungen blieb die Umsatzentwicklung hinter den Erwartungen zurück, was auch auf die zeitliche Verschiebung von Kundenaufträgen, insbesondere im Bereich der Automobilindustrie zurückzuführen war. Die Entwicklung der AUVESY GmbH hängt im Wesentlichen von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ab. Die Mitarbeiteranzahl belief sich im Geschäftsjahr 2020 auf durchschnittlich 86 (VJ 79). Davon sind 35 Mitarbeiter dem Unternehmensbereich Entwicklung und 20 Mitarbeiter dem Vertriebsteam zuzuordnen. Der administrative Bereich beschäftigte durchschnittlich 12 Mitarbeiter. Der Bereich Customer Service umfasste im Geschäftsjahr 2020 13 Mitarbeiter und dem IT-Team sind 6 Mitarbeiter zuzuordnen. Insgesamt beinhalten die vorgenannten Mitarbeiterzahlen für das Jahr 2020 sechs Auszubildende und Praktikanten. AUVESY befindet sich weiterhin auf Wachstumskurs. Im Jahr 2021 ist jedoch kein wesentlicher weiterer Aufbau des Personals geplant, da in den vergangenen beiden Jahren bereits der Grundstock für Wachstum gelegt wurde. Nichtdestotrotz wird vonseiten der Geschäftsleitung auch zukünftig mit einem Ausbau des Personalbestands geplant. Durch gezielte Förderprogramme werden langfristig Mitarbeiter/innen weiterentwickelt und gebunden sowie neue Mitarbeiter/innen eingearbeitet. Die Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung umfassen auch gesundheitsfördernde Initiativen, Verpflegung, versicherungsrechtliche Absicherungen und Altersvorsorge sowie Maßnahmen zur Arbeitssicherheit, Umwelt und Qualitätssicherung. Die AUVESY GmbH bietet zudem ein modernes und technisch sehr gut ausgestattetes Arbeitsumfeld. 1.4. Entwicklungstätigkeiten Die Aktivitäten der AUVESY GmbH im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation zielen auf eine hohe Kundenzufriedenheit durch stetige Weiterentwicklung der Software sowie eine Stärkung der Marktposition ab. Es wird dadurch die Basis für einen langfristigen und nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg geschaffen. Die Kosten für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten beliefen sich im Jahr 2020 auf TEUR 4.374 (VJ TEUR 4.117), wovon TEUR 2.000 (VJ TEUR 2.124) aktiviert wurden. 2. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 2.1. Ertragslage Der Umsatz der AUVESY GmbH lag im Geschäftsjahr 2020, wie in Kapitel 1.3 erläutert, u.a. infolge der Corona-Pandemie, mit TEUR 11.545 unter Vorjahresniveau (VJ TEUR 12.000). Neben dem Verkauf von Lizenzen für die Nutzung von versiondog (TEUR 4.448) wurden aus Update und Support Umsätze in Höhe von TEUR 6.378 erzielt. Den Umsätzen stand ein Personalaufwand in Höhe von TEUR 5.430 gegenüber, dies entspricht einer Personalaufwandsquote (im Verhältnis zum Umsatz) in Höhe von 47,0 % bzw. in Höhe von 40,0 % im Verhältnis zur Gesamtleistung (Umsatzerlöse und Eigenleistungen). Der Anstieg der Personalaufwands im Vorjahresvergleich um TEUR 337 (6,6 %) ist insbesondere auf den Anstieg der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl auf 86 (VJ 79) sowie auf laufende übliche Kostensteigerungen zurückzuführen. Die aktivierten Eigenleistungen in Höhe von TEUR 2.000 resultieren aus der unveränderten Aktivierung der Entwicklungskosten selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände im Geschäftsjahr. Abschreibungen in Höhe von TEUR 457 (VJ TEUR 195) entfielen im Wesentlichen auf die Abschreibung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände aus der Aktivierung der Entwicklungskosten (TEUR 322), auf die Abschreibung auf Sachanlagen (TEUR 71) sowie die Abschreibung auf erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (TEUR 64). Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 2.261 (VJ TEUR 2.560) handelt es sich um Fremdleistungen (TEUR 631), Raumkosten (TEUR 281), Fahrzeugkosten (TEUR 249), Werbekosten (TEUR 150), Rechts- und Beratungskosten (TEUR 257) sowie um übrigen betrieblichen Aufwand in Höhe von TEUR 693. Gegenläufig zu den üblichen Kostensteigerungen führten insbesondere die Corona-bedingt reduzierten Reise- und Werbekosten im Vorjahresvergleich insgesamt zu einer Reduktion der sonstigen betrieblichen Aufwendungen. 2.2. Vermögenslage Zum 31. Dezember 2020 belief sich die Bilanzsumme auf TEUR 11.548. Diese setzt sich aus Anlagevermögen (TEUR 3.986), Umlaufvermögen (TEUR 7.465) und einem Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von TEUR 96 zusammen. Die immateriellen Vermögensgegenstände umfassen die Aktivierung der Entwicklungsleistungen und werden über eine Nutzungsdauer von fünf Jahren abgeschrieben. Der Anstieg des immateriellen Anlagevermögens um TEUR 1.780 auf TEUR 3.825 war im Wesentlichen auf den Ansatz von selbstgeschaffener Software von TEUR 2.000 und teilweiser anteiliger Abschreibung bis zum Bilanzstichtag zurückzuführen. Das Umlaufvermögen hat sich gegenüber dem Vorjahr auf TEUR 7.465 (VJ TEUR 6.938) erhöht. Der Steigerung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um TEUR 705 stehen die Reduktion der sonstigen Vermögengegenstände um TEUR 66 sowie des Bankbestands um TEUR 699 gegenüber. Gegenläufig stiegen die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen um TEUR 588, wobei die Forderungen aus Lieferungen an die AUVESY Inc. um TEUR 587 gestiegen sind. Das Eigenkapital der Gesellschaft betrug am Bilanzstichtag TEUR 3.749 (VJ TEUR 2.070), dies entspricht einer Eigenkapitalquote in Höhe von 32,5 % (VJ 22,1 %). Das gezeichnete Kapital ist unverändert vollständig von den Gesellschaftern eingezahlt und die Kapitalrücklage verblieb unverändert zum Vorjahr bei 696 TEUR. Der Anstieg des Eigenkapitals um TEUR 1.679 ist auf die unter Beachtung von § 268 Abs. 8 HGB nicht abgeführten Beträge zurückzuführen. Die Rückstellungen sind um TEUR 44 leicht gesunken. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten steht im Zusammenhang mit den über den Bilanzstichtag hinaus zu erbringenden Update- und Support-Leistungen. Der Anstieg um TEUR 916 auf TEUR 3.479 ist auf die laufende Erhöhung des aktiven Lizenzbestands zurückzuführen. 2.3. Finanzlage Die Finanzierung der AUVESY GmbH basiert ausschließlich auf Einlagen der Gesellschafterin in das Eigenkapital, Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin sowie der Innenfinanzierung. Das Jahresergebnis für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 wird aufgrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrages bis auf den aus der Aktivierung der selbstgeschaffenen immateriellen Vermögengegenstände resultierenden ausschüttungssperrten Betrag an die AUVESY Holding GmbH abgeführt. Nach Auffassung der Geschäftsleitung führen die getätigten Kapazitätserweiterungen - nach Corona-bedingten kundenseitigen Investitionsverzögerungen in 2020 - im Jahr 2021 voraussichtlich zu einem deutlichen Umsatzwachstum bei nach wie vor hoher Profitabilität. Zur stetigen Verbesserung der Innenfinanzierungskraft wurde das zentrale Working Capital Management weiter verbessert, dessen Ziel die Optimierung und Standardisierung wesentlicher Geschäftsprozesse und Systeme vorsieht. Die AUVESY GmbH war im Geschäftsjahr jederzeit in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. 2.4. Gesamtaussage zur Lage der Gesellschaft Die AUVESY GmbH konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr die finanziellen Unternehmensziele grundsätzlich nicht erreichen, indes die wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren im Vorjahres-Vergleich - trotz der Auswirkungen der Corona-Pandemie - nahezu konstant halten. Die Gesamtentwicklung ist nach Einschätzung der Geschäftsführung insgesamt als gut zu bezeichnen. 3. Prognosebericht mit Hinweisen auf wesentliche Chancen und Risiken 3.1. Chancen- und Risikobericht Die nachfolgend aufgeführten Chancen und Risiken werden in der Reihenfolge ihrer Bedeutung für die Gesellschaft vor Risikobegrenzungsmaßnahmen erläutert. Im Berichtsjahr bestanden keinerlei Risiken, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährdeten. Ebenso sind wirtschaftliche, rechtliche oder sonstige Bestandsgefährdungspotenziale für die Zukunft der AUVESY GmbH nicht zu erkennen. Für etwaige Schadensfälle und Haftungsrisiken wurden angemessene Versicherungen abgeschlossen. Es bestanden keine wesentlichen Rechtsstreitigkeiten mit Zulieferern, Kunden oder Arbeitnehmern. Aufgrund der Eigenschaft von versiondog als Standardsoftware und der Erfahrungen in der Vergangenheit werden größere Rechtstreitigkeiten, Schadensfälle und Haftungsrisiken als nicht sonderlich wahrscheinlich angesehen, können jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden. Wesentliche Herausforderungen stellen der Schutz der Software und des Know-hows dar. Hierfür wurden Schutzmechanismen etabliert, die regelmäßig überprüft und verbessert werden. Dazu zählt auch die langfristige Mitarbeiterbindung und -sensibilisierung, die insbesondere durch die erwähnten Mitarbeiterförderungsprogramme dauerhaft gewahrt bleiben sollen. Risiken aus Zahlungsstromschwankungen und eventuellen Forderungsausfällen werden durch das Kreditmanagement und ein aktives Mahnwesen vorgebeugt. Zusätzlich werden im Einzelfall entsprechende Einzelwertberichtigungen gebildet. Am 30. Januar 2020 hat die Weltgesundheitsorganisation WHO den internationalen Gesundheitsnotstand aufgrund des Ausbruchs des Coronavirus ausgerufen. Seit dem 11. März 2020 stuft die WHO die Verbreitung des Coronavirus nunmehr als Pandemie ein. Seither ist es zu einer beschleunigten Ausbreitung des Coronavirus gekommen, wobei sich phasenweise tiefgreifende Einschränkungen des öffentlichen Lebens angeschlossen haben. Die AUVESY GmbH konnte hierauf unmittelbar mit den etablierten Prozessen und fortschrittlicher Technologie passend reagieren und den Schutz der Mitarbeiter und des Geschäftsbetriebs sicherstellen. Aus Kostengesichtspunkten wurden wesentliche Kapazitätserweiterungen vorerst zurückgestellt. Aufgrund kundenseitiger Betriebsschließungen und -einschränkungen ist es indes zu Auftragsverschiebungen nach dortigen Investitionsstopps gekommen, welche einem Umsatzwachstum bei der AUVESY GmbH im Geschäftsjahr entgegenstanden. Der weitere Verlauf der Ausbreitung des Coronavirus und die Folgen auf den Geschäftsverlauf der Gesellschaft werden laufend überwacht. Die erwarteten Auswirkungen des Coronavirus auf die wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren für das Jahr 2021 sind im Prognosebericht dargelegt. AUVESY sieht sich im Wettbewerb weiterhin gut positioniert. Aus den zu erwartenden Investitionen von Bestands- und Neukunden eröffnen sich weitere Wachstumschancen. Die Wettbewerbslandschaft von AUVESY ist stark begrenzt, da es derzeit nur einen herstellerunabhängigen Wettbewerber gibt. Derzeit deckt AUVESY ein Fragment des CCS-Marktes (Change and Control Software) ab. Europa wird voraussichtlich die größte Wachstumskomponente bleiben. Der USA- und China-Markt, mit einer höheren Anzahl potenzieller Kunden in vielfältigen Branchen, birgt große Wachstumschancen. Entsprechend ist aktuell angedacht - in Abhängigkeit von der Entwicklung der Corona-Pandemie -, die bereits getätigten Kapazitätserweiterungen sowie die weltweiten Trends, bspw. Robotics, Insights and Intelligence Management sowie IIoT zu nutzen. 3.2. Prognosebericht Seitens der AUVESY-Geschäftsleitung wird in den kommenden Jahren mit einem zweistelligen prozentualen Umsatzwachstum der Gesellschaft in Deutschland sowie mit einer Steigerung der Umsätze in weiteren Ländern weltweit über die bestehenden Vertriebspartner oder neue Tochtergesellschaften gerechnet. Markteintritte und Erweiterungen gehen mit den üblichen Risiken, wie Investitionsbedarf, einher, welche vonseiten der Geschäftsleitung indes als kalkulierbar angesehen werden. Der Bedarf an Datenmanagementsystemen und das Interesse an versiondog ist ungebrochen. Der bestehende Personalstamm und das bisherige solide wirtschaftliche Wachstum der Gesellschaft sprechen für eine positive Entwicklung in den Folgejahren. In den Monaten Februar und März 2021 konnte, bezogen auf Auftragseingang, Umsatz und EBITDA, bereits ein außerordentlich positiver Geschäftsverlauf festgestellt werden. Die Geschäftsführung erwartet für das Jahr 2021 ein Wachstum im Bereich zwischen 40 % bis 50 % von Umsatz und Auftragseingang und ein noch deutlicheres Wachstum im EBITDA gegenüber dem Vorjahr.
Landau in der Pfalz, den 31. März 2021 AUVESY GmbH die Geschäftsführer gez. Dr. Tim Weckerle gez. Stefan Jesse BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeine Hinweise Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und davon-Vermerke in diesem Anhang gemacht. Registerinformationen Die Gesellschaft ist unter der Firma AUVESY GmbH mit Sitz in Landau in der Pfalz im Handelsregister des Amtsgerichts Landau unter der Nummer HRB 30212 eingetragen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Herstellungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen über fünf Jahre mit der linearen Methode vermindert. In die Herstellungskosten werden gemäß § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung, angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung einbezogen. Dabei werden Zinsen für Fremdkapital nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die Abgrenzung von Forschung und Entwicklung erfolgt durch den Übergang zum Erproben der Erkenntnisse bei der Gesellschaft hin zu der Fertigung einer neuen Software. Der Einbezug von Entwicklungskosten in die Herstellungskosten der selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände erfolgt ab der Entscheidung der Geschäftsleitung zur Entwicklung eines neuen Produkts. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Die immateriellen Vermögensgegenstände werden entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen über zwei bis fünf Jahre mit der linearen Methode vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. 1. Für die Abschreibungen von Gegenständen des Sachanlagevermögens werden folgende Abschreibungsmethoden und Nutzungsdauern angewandt:
Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 800,00 sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als EUR 250,00 bis EUR 1.000,00 wird das steuerliche Sammelpostenverfahren aus Vereinfachungsgründen auch in der Handelsbilanz angewandt. Der Sammelposten wird pauschalierend jeweils mit 20 % p.a. im Zugangsjahr und in den vier darauffolgenden Jahren abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Die liquiden Mittel sind zum Nominalwert angesetzt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit einem restlaufzeitadäquaten Marktzins abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen. Aufgrund der bestehenden steuerlichen Organschaft sind in der Gesellschaft keine latenten Steuern zu bilanzieren. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Entwicklungskosten selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände wurden im Geschäftsjahr in Höhe von TEUR 2.000 aktiviert und eine Nutzungsdauer von fünf Jahren zugrunde gelegt. Insgesamt fielen im Geschäftsjahr Forschungs- und Entwicklungskosten in Höhe von TEUR 4.374 an, welche vollständig die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens betrafen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben allesamt eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen die Auvesy Inc. in Höhe von TEUR 998 (VJ TEUR 411) sowie ein Darlehen an die Auvesy Inc., das zum Stichtag mit TEUR 351 (VJ TEUR 350) valutiert. Gewinnrücklagen Die Gewinnrücklagen haben sich durch Einstellung des Jahresüberschusses des Vorjahres von TEUR 837 auf TEUR 1.350 erhöht. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen werden im Wesentlichen für Urlaubsansprüche und Sondervergütungen einschließlich der Überstundenabgeltung, Archivierungskosten, ausstehende Lieferantenrechnungen und Jahresabschlusskosten gebildet. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben allesamt - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 3.680 (Vj. TEUR 3.901) betreffen die Gesellschafterin und beinhalten die Ergebnisabführungsverpflichtung an die AUVESY Holding GmbH, Landau in der Pfalz, in Höhe von TEUR 3.857. Gegenläufig wirkten sich auf die Position vor allem Zinsen und Tilgungen aus, die im Geschäftsjahr von der Gesellschaft für die AUVESY Holding GmbH geleistet wurden. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse umfassen Update- und Supportleistungen sowie den Verkauf von Lizenzen. Andere aktivierte Eigenleistungen Die anderen aktivierten Eigenleistungen i. H. v. TEUR 2.000 (VJ TEUR 2.124) resultieren aus der Ausübung des Wahlrechts nach § 248 Abs. 2 HGB zum Ansatz der selbst geschaffenen Software. Sonstige betriebliche Erträge Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von TEUR 150 handelt es sich im Wesentlichen um die Kfz-Nutzung der Arbeitnehmer (TEUR 124) sowie um Erträge aus Währungsumrechnung (TEUR 17). In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind keine wesentlichen periodenfremden Erträge enthalten. Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind keine wesentlichen periodenfremden Aufwendungen enthalten. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen mit fremden Dritten über bewegliche und unbewegliche Vermögensgegenstände in Höhe von insgesamt TEUR 1.230 und Laufzeiten bis maximal zum 30. Juli 2024. Ausschüttungs-/ Abführungssperre In Höhe der folgenden Beträge ergibt sich aus Aktivierungen gemäß § 268 Abs. 8 HGB eine Gewinnausschüttungssperre und in Verbindung mit § 301 AktG eine Abführungssperre:
Mitglieder der Geschäftsführung Der Geschäftsführung gehörten im Geschäftsjahr bzw. gehören zurzeit die folgenden Personen an: Dr. Tim Weckerle, Dipl.-Ing. Stefan Jesse, Dipl.-Kfm. (seit 13. April 2020) Mitarbeiter Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter betrug:
Konzernverhältnisse Der Jahresabschluss der AUVESY GmbH wird in den Konzernabschluss der AUVESY Holding GmbH einbezogen, welche den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Die Aufstellung eines Konzernabschlusses durch die AUVESY Holding GmbH erfolgt auf freiwilliger Basis, da die Größenkriterien einer gesetzlichen Aufstellungspflicht nicht erreicht wurden. Es erfolgt keine Offenlegung des Konzernabschlusses im Bundesanzeiger. Nachtragsbericht Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche finanzielle Auswirkungen haben. Ergebnisverwendung Das Jahresergebnis für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 wird aufgrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrages an die AUVESY Holding GmbH (abzüglich des abführungsgesperrten Betrags) abgeführt. Eine entsprechende Verbindlichkeit gegenüber verbundenen Unternehmen ist erfasst. Der abführungsgesperrte Betrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Landau in der Pfalz, den 31. März 2021 AUVESY GmbH, die Geschäftsführer gez. Dr. Tim Weckerle gez. Stefan Jesse Anlagespiegel
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 25.10.2021 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Auvesy GmbH, Landau in der PfalzPrüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Auvesy GmbH, Landau in der Pfalz - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Auvesy GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Mannheim, den 11. Juni 2021 KPMG
AG
gez. Bähr, Wirtschaftsprüfer gez. Armbruster, Wirtschaftsprüfer |
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