GMS Stötzer Landschaftsarchitektur GmbH
Selbe AdresseArchitekturbüros für Garten- und Landschaftsgestaltung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Volker Weiß seit 7.1.2025 | Liquidator |
Wilhelm Martin Prof. Dr. Stahl seit 7.1.2025 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 25.00% | |
| 25.00% | |
| 25.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 4 angezeigt
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Si4 GmbHFreiburg im BreisgauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BilanzAKTIVA
ANHANG ZUR BILANZ UND GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 2014
Der Jahresabschluss 2014 der Si 4 GmbH wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff.) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) i.d.F. vom 31.07.2009 (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz) aufgestellt. Die Gesellschaft wird wie eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB behandelt. Die Wertansätze der Bilanz zum 31.12.2013 wurden unverändert übernommen. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Steuerliche Bewertungswahlrechte wurden im Geschäftsjahr nicht in Anspruch genommen. Zum 31.12.2014 liegen keine Abweichungen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz vor. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Die bislang angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten, soweit Regelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes dem nicht entgegenstehen. Von Dritten entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend ihrer Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer teilweise linear oder teilweise degressiv vorgenommen. Bei den Zugängen wurde die Jahresabschreibung zeitanteilig mit 1/12 je Monat verrechnet. Der Übergang von der degressiven zur linearen AfA erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabrechnung führt. Die Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 150,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410,00 Euro wurden im Jahre des Zugangs 2014 voll abgeschrieben. Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro aber nicht mehr als 1.000,00 Euro wurde in 2008 bis 2010 ein Sammelposten gebildet und linear über 5 Jahre abgeschrieben. Soweit bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert über dem am Abschlussstichtag maßgebenden niedrigeren Wert lag, wurde dies durch außerplanmäßige Abschreibungen berücksichtigt. In Vorjahren vorgenommene Abschreibungen und Abwertungen wurden bei allen Vermögensgegenständen beibehalten. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem beizulegenden Wert angesetzt. Die Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen wurden zu Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren Tageswerten angesetzt. Unter Berücksichtigung von Altersstruktur und Gängigkeit wurden den Risiken der Lagerhaltung (Zerstörung, Schwund) durch Pauschalabwertung Rechnung getragen. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB aktiviert. In die Herstellungskosten werden die Einzelkosten, angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Wertverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist, einbezogen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit dem Nennbetrag angesetzt und sind durch Saldenlisten in der Finanzbuchhaltung nachgewiesen. Die Prüfung der Werthaltigkeit der Forderungen war nicht Gegenstandes meines Auftrages. Wertberichtigungen wurden in begründeten Einzelfällen vorgenommen. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch die Bildung einer Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Salden der Bank- und Kassenbestände sind durch Kontoauszüge bzw. das Kassenbuch nachgewiesen. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind in der erforderlichen Höhe gebildet worden. Vom Aktivierungswahlrecht für latente Steuern wurde von der größenabhängigen Erleichterung nach § 274 a Abs. 5 HGB Gebrauch gemacht. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatliche ermittelt und bekannt gegeben werden. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in Fremdwährung deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit Ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem höheren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und G u V-Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber den Gesellschaftern bestehen Verbindlichkeiten i.H.v. 18.000,00 €.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses. In der Gesellschaftsversammlung vom 11. Dezember 2015 wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung angenommen. Der Jahresabschluss wurde am 11. Dezember 2015 festgestellt.
79100 Freiburg, den 11. Dezember 2015 gezeichnet, Prof. Dr. Stahl, Geschäftsführer gezeichnet, Dipl.-Ing. Weiß, Geschäftsführer
Freiburg, den 11. Dezember 2015 gez. Prof. Dr. Stahl Dipl.-Ing Weiß Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 11.12.2015 |
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