Ernst
Spedition GmbH
Knetzgau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.251,00 |
66.061,82 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.018.090,92 |
981.617,51 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.019.341,92 |
1.047.679,33 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
997.281,99 |
998.005,67 |
| B.
Rückstellungen |
11.830,48 |
4.800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
10.229,45 |
44.873,66 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
10.229,45 |
44.873,66 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.019.341,92 |
1.047.679,33 |
sonstige Berichtsbestandteile
Allgemeines
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist gemäß
§§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie
nach den ergänzenden Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt worden.
Bei der Gewinn- und Verlustrechnung findet das
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB Anwendung.
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Immaterielle Anlagewerte sowie das
Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen vermindert. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgten grundsätzlich zeitanteilig.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 €
wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Wirtschaftsgüter von 800 € bis 1.000 €
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und entsprechend der
Nutzungsdauer abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände,
Rechnungsabgrenzungsposten sowie die liquiden Mittel wurden
zum Nennbetrag angesetzt.
Die Forderungen wurden unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken bewertet.
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungsbetrag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungssätze verwendet.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Ein Betrag, der gemäß § 268 Abs. 8
HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, besteht nicht.
Abweichungen von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand nicht statt.
Sonstige Angaben
Die Gesellschaft wurde zum 31.12.2018 liquidiert.
Anmelung zur Liquidation im Handelsregister am 17.01.2019.
Zum Liquidator wurde Herr Michael Ernst bestimmt.
Haßfurt, den 06. November 2020
Die Geschäftsführer:
Gez. Herr Michael Ernst (Liquidator)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.09.2020 festgestellt.
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