Hugo Voigt
& Sohn GmbH
Fürth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
21.885,01 |
26.083,01 |
| B.
Umlaufvermögen |
67.985,53 |
114.532,51 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.000,00 |
2.000,00 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
401.147,95 |
425.214,55 |
| Aktiva |
493.018,49 |
567.830,07 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
29.603,00 |
108.144,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
463.415,49 |
459.686,07 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
39.710,09 |
39.766,11 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
423.705,40 |
419.919,96 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
423.705,40 |
419.919,96 |
| Passiva |
493.018,49 |
567.830,07 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Hugo Voigt & Sohn GmbH
Dachdecker-Meisterbetrieb hat ihren Sitz in Fürth und
ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht
Fürth unter der Registernummer HRB 6371.
II.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, nach den
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den
Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Bei der Gesellschaft handelt es sich zum
Abschlussstichtag um eine kleine Kapitalgesellschaft i. S.
v. § 267 HGB. Von den ihr eingeräumten
Erleichterungen bei der Aufstellung der Bilanz gem. §
266 Abs. 1 HGB, der Gewinn- und Verlustrechnung gem. §
276 HGB und des Anhangs gem. § 288 HGB macht die
Gesellschaft Gebrauch.
Im Geschäftsjahr 2021 wurden die durch das
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG)
geänderten Vorschriften des HGB angewandt.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach § 266
HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 HGB gegliedert.
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
1. Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen.
Bewegliche Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert bis 800,00 Euro
werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die Abschreibung auf Zugänge des
Anlagevermögens erfolgte grundsätzlich
zeitanteilig.
2. Vorräte und in Arbeit befindliche
Aufträge
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt, soweit unter Beachtung des
Niederstwertprinzips nicht niedrigere Tageswerte am
Bilanzstichtag maßgebend waren. Für bestimmte
Vorräte wurden die Werte mit Hilfe zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren ermittelt.
3. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Vermögensgegenstände, soweit diese
Forderungen darstellen, wurden unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken mit dem Nennwert bewertet.
4. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Die Bewertung des Kassenbestandes sowie der Guthaben
bei Kreditinstituten erfolgt zum Nominalbetrag.
5. Rechnungsabgrenzungsposten
Für Ausgaben, die bereits vor dem
Abschlussstichtag geleistet wurden, aber auf eine bestimmte
Zeit danach entfallen, wurde ein Rechnungsabgrenzungsposten
gemäß § 250 Abs. 2 Satz 1 HGB gebildet.
6. Eigenkapital
Das Stammkapital wird als gezeichnetes Kapital
ausgewiesen und ist zum Nennwert bewertet. Auf der
Aktivseite kommt die Position "Nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag" zum Ausweis.
7. Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis
versicherungsmathematischer Berechnungen durchgeführt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
8. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
IV.
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt.
2. Bilanzverlust
In dem Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag in
Höhe von 477.214,55 Euro enthalten.
3. Pensionsrückstellungen und ähnliche
Verpflichtungen
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet.
Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen
getroffen:
Rechnungszins
|
1,87 %
|
Rechnungszins mit
7-Jahresdurchschnitt
|
1,35 %
|
erwartete Lohn- und
Gehaltssteigerung
|
0,00 %
|
zugrunde gelegte
Sterbetafel:
|
Richtlinien 2018 G von
Klaus Heubeck Lizenz Heubeck-Richttafeln- GmbH,
Köln
|
Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253
Abs. 6 HGB zum 31.12.2021 (Erfüllungsbetrag im
10-Jahres-durchschnitt/Erfüllungsbetrag im
7-Jahresdurchschnitt) beträgt 938,00 Euro.
4. Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen entfallen auf:
Abschluss und
Prüfung 2021
|
3.000,00 Euro
|
Rückstellung
für Gewährleistungen
|
1.260,00 Euro
|
|
4.260,00 Euro
|
5. Latente Steuern
Der nach der Steuerbilanz sich ergebende
Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der
Handelsbilanz. Die Steuerbilanz zeigt einen niedrigeren
Verlust.
Von der Möglichkeit einen Passivposten für
latente Steuerbeträge zu bilden, wurde aufgrund von
Verlustvorträgen kein Gebrauch gemacht.
6. Verbindlichkeiten
Angaben zu den Restlaufzeiten
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr betragen 27.891,30 Euro (Vorjahr:
31.279,94 Euro).
Die Verbindlichkeiten beinhalten einen Betrag von
423.705,40 Euro an Gesellschafter.
V.
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und
Verlustrechnung
Auf Gegenstände des Anlagevermögens wurden
Abschreibungen in Höhe von 4.533,29 Euro
vorgenommen.
VI.
Sonstige Angaben
Durchschnittlich beschäftigte Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeit-nehmer betrug 4.
Angaben zur Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Frau
Brigitte Voigt geführt.
Sonstige Pflichtangaben
Zum 31.12.2021 liegt eine bilanzielle
Überschuldung vor. Auf die Vorschriften der
Insolvenzordnung (InsO) und des GmbH-Gesetzes (GmbHG) wurde
die Geschäftsführung hingewiesen. Aufgrund einer
Rangrücktrittserklärung von Frau Anneliese Voigt
wird trotz Überschuldung am Bilanzstichtag davon
ausgegangen, dass kein Grund für die Anwendung der
§§ 15, 19 InsO i. V. m. § 64 GmbHG
(Insolvenzantragsgrund) vorliegt.
Der Geschäftsführung wurde geraten,
frühzeitig insolvenzrechtliche Beratung einzuholen.
Nach Belehrung hat die Geschäftsführung
beauftragt, den Jahresabschluss mit Fortführungswerten
zu erstellen.
Fürth, 17. März 2023
(Brigitte Voigt)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.03.2023
festgestellt.
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