e-talent
systems GmbH
Bad Homburg
v. d. Höhe
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.278,00 |
7.557,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
6.277,00 |
7.556,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.768,85 |
19.803,39 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
0,00 |
173,90 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.768,85 |
19.629,49 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
49.097,07 |
21.730,37 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
60.143,92 |
49.090,76 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
46.730,37 |
8.221,35 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
27.366,70 |
38.509,02 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
49.097,07 |
21.730,37 |
| B.
Rückstellungen |
2.900,00 |
2.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
57.243,92 |
46.590,76 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
57.243,92 |
46.590,76 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
60.143,92 |
49.090,76 |
Anhang
zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2011
Allgemeine Angaben und Erläuterungen zum
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der e-talent systems GmbH wurde
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften der §§ 242 ff HGB sowie unter
Beachtung der ergänzenden Regelungen für
Kapitalgesellschaften nach den §§ 264 ff HGB
erstellt.
Per 01.01.2010 wurde auf die geänderten
Vorschriften des BilMoG umgestellt.
Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die
Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und
Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von
Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die
Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht
angepasst.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs.
2 Satz 2 HGB wurde beachtet.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss berücksichtigt worden.
Im Einzelnen wurde wie folgt bewertet:
Anlagevermögen
Die Bewertung des Sachanlagevermögens wurden zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen vorgenommen.
Den planmäßigen Abschreibungen wurde die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 410,00 wurden im Jahr
der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Im Jahre
2011 gab es hierzu keine weiteren Neuzugänge.
.
Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
angesetzt.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
1 - 5 Jahren:
Darlehen Gesellschafter und Ehefrau über
55.000,- €
Für diese drei Darlehen in Höhe von
insgesamt 55.000,- € wurde ein Rangrücktritt
Ihres Anspruchs auf Tilgung gegenüber der e-talent
systems GmbH erklärt.
Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz und auch nicht gem. 251 HGB anzugeben sind,
bestehen nicht.
Geschäftsführungsorgane
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von dem alleinvertretungsberechtigten
Geschäftsführer Herrn Achim Terrahe, Bad Homburg,
geführt.
Auf die Angabe der
Geschäftsführerbezüge wird unter Bezug auf
§ 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Das Stammkapital der Gesellschaft in Höhe von
25.000,00 € ist aufgebraucht.
Es besteht zum 31.12.2011 ein nicht gedeckter
Kapitalfehlbetrag in Höhe von 49.097,07 €.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.08.2012 festgestellt.
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