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Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Carsten Hinz seit 2.8.2013 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
HEICO Consulting GmbH(vormals: BSC Consulting & Event GmbH)WiesbadenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAKTIVA
AnhangA. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. von §§ 264, 267 II HGB. Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). Im Dezember 2012 wurde das gesamte Sachanlagevermögen veräußert. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Die Abschreibung erfolgt linear. Die Bewertung des Finanzanlagevermögens erfolgte mit dem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB). Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB). C. Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im nachfolgenden Anlagenspiegel dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres ( § 268 II HGB).
Im Geschäftsjahr 2012 wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf das Finanzanlagevermögen in Höhe von 24.999,00 € vorgenommen. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben keine Restlaufzeit von über 1 Jahr. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268 V 1 HGB, § 285 Nr.1 und Nr.2 HGB ergeben sich wie folgt:
Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen sowie Haftungsverhältnisse i. S. v. § 251 HGB bestanden zum 31.12.2012 nicht. Der Bilanzverlust zum 31.12.2012 setzt sich wie folgt zusammen:
D. Sonstige Pflichtangaben Im Geschäftsjahr 2012 waren keine Mitarbeiter beschäftigt. Als Geschäftsführer waren im Jahre 2012 bestellt: Herr Norbert Brückner, Aarbergen, Kaufmann Herr Dirk-R. Ebeling, Wiesbaden, Kaufmann bis zum 20.9.2012 Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Zum 31. Dezember 2012 bestehen Forderungen gegenüber den Geschäftsführern in Höhe von 32.447,65 EUR und wurden mit durchschnittlich 5,73 % verzinst. Die Gesellschaft ist als Tochterunternehmen der HEICO Holding GmbH, Wiesbaden, in den Konzernabschluss zum 31.12.2012 einbezogen.
Wiesbaden, den 23. August 2013 Carsten Hinz |
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