Süd·Thüringen·Bahn GmbH
Selbe AdresseBetrieb von Verkehrswegen für Schienenfahrzeuge
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Hecht seit 16.4.2012 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Landeshauptstadt Erfurt | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 10.00% | |
| 0.81% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Erfurter Bahn GmbHErfurtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht 2023Rechtliche GrundlagenDie Gesellschaft ist seit dem 17. Juni 1991 im Handelsregister und seit dem 30. April 2007 im Handelsregister Jena unter HRB 102291 als "Erfurter Bahn GmbH" (EB) eingetragen. Das Stammkapital beträgt zum Bilanzstichtag T€ 1.000. Die Stadt Erfurt ist alleinige Gesellschafterin. Auf der Grundlage der Genehmigung für das Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen für die öffentliche nichtbundeseigene Eisenbahn gem. § 6, Abs. 2 und 3 sowie § 7 Allgemeines Eisenbahngesetz werden Schienenpersonennahverkehrsleistungen und Güterverkehrsleistungen erbracht. Das Unternehmen hat eine Sicherheitsbescheinigung gemäß VO (EU) 2018/763, Anhang I und ist gemäß ECM VO (EU) 2019/779 und ISO 9001:2015 zertifiziert. Geschäftsverlauf und RahmenbedingungenDie EB erbrachte im Jahr 2023 Schienenpersonennahverkehrsleistungen auf Strecken in den Bundesländern Thüringen, Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Die entsprechenden Verkehrsverträge mit den Bundesländern sind Grundlage der Leistungserbringung. Insgesamt betrugen die im Geschäftsjahr 2023 durch die Aufgabenträger bestellten Verkehrsleistungen 6.701.669 Fahrplankilometer 1 auf einem Liniennetz von 656 km. Im Vorjahr erbrachte die EB 6.707.462 Fahrplankilometer 1. Zur internen Steuerung des Unternehmens werden insbesondere die Umsatzrendite und der Bilanzgewinn herangezogen. Die Umsatzrendite für das Geschäftsjahr 2023 für das Gesamtunternehmen lag bei 0,93 % (Vorjahr 0,69 %). Die Firma verzeichnet zum Jahresende einen Bilanzgewinn in Höhe von T€ 1.177 (Vorjahr T€ 799). Wesentliches Kriterium für die interne Leistungsmessung ist die Pünktlichkeit der Züge (qualitatives und finanzielles Leistungskriterium). Die Züge der Erfurter Bahn GmbH sind im abgelaufenen Geschäftsjahr gemäß unserer Pünktlichkeitsstatistik mit einer Pünktlichkeit von insgesamt 83,57 % bis 100,00 % gefahren (Vorjahr 86,30 % bis 99,83 %) - je nach Verkehrsvertrag. Das Absinken der Pünktlichkeit ist vor allem durch Mängel in der Infrastruktur zu begründen im Zusammenhang mit einem deutlich höheren Fahrgastaufkommen auf Grund der Einführung des Deutschlandtickets zum 01.05.2023. Die Gesellschaft beschäftigte in 2023 durchschnittlich 383 Mitarbeiter (Vorjahr 368; Angabe in Vollbeschäftigteneinheiten, VbE). a.) Ertragslage Die EB kann trotz deutlich verschlechterter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2023 zurückblicken. Es wurde ein Jahresüberschuss (vor Rücklageneinstellungen/ Rücklagenentnahmen) in Höhe von T€ 920 erzielt (Vorjahr T€ 683). Der Jahresüberschuss liegt unter dem für dieses Geschäftsjahr geplanten Jahresergebnis. Prognostiziert war mit der 1. Planfortschreibung ein Jahresüberschuss in Höhe von T€ 990. Die Umsatzerlöse liegen um T€ 659 über den Werten des Vorjahres. Wesentlicher Grund dafür die Steigerung der Umsätze bei Werkstattleistungen gegenüber Dritten in Höhe von T€ 608. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind gegenüber dem Vorjahreswert um T€ 1.772 gestiegen. Diese Veränderungen sind im Wesentlichen begründet durch die Veränderung der Erträge aus Corona-Beihilfen aus den Jahre 2022 und 2021 in Höhe von T€ 1.520. Der Materialaufwand liegt um T€ 616 über dem Vorjahreswert. Hauptursache hierfür sind die Steigerungen der Kosten in der Wartung und Instandhaltung der Fahrzeuge inkl. des dazugehörigen Materialeinsatzes in Höhe von T€ 1.127, die Erhöhung der Aufwendungen für den Schienenersatzverkehr T€ 708 und die gestiegenen Leasingkosten für Schienenfahrzeuge in Höhe von T€ 653, sowie erhöhte Kosten für Leiharbeiter in Höhe von T€ 353. Demgegenüber stehen geringere Dieselkosten in Höhe von T€ 1.765 sowie geringer Trassen- und Stationsentgelte in Höhe von T€ 537. Der Personalaufwand liegt um T€ 1.738 über dem Vorjahreswert. Hier wirkten sich einerseits die Erhöhung der durchschnittlich Beschäftigtenanzahl (+15 VBE) und andererseits die tariflichen Anpassungen kostenerhöhend aus, die im Rahmen der Tarifverhandlungen mit der GDL (Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer) sowie der EVG (Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft) vereinbart wurden. Den gestiegenen Gesamterlösen (T€ 2.432) stehen deutlich erhöhte Material- und Personalkosten sowie erhöhte Abschreibungs- und sonstige betriebliche Aufwendungen (T€ 3.326) gegenüber. Das Betriebsergebnis (Ergebnis vor Steuern und Zins- bzw. Finanzergebnis) beläuft sich damit auf T€ 66, was einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr um T€ 893 bedeutet. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen liegen um T€ 46 über dem Vorjahresniveau und sind vor allem durch Fahrzeugfinanzierungen beeinflusst. Mit fortlaufender Tilgung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten nehmen die Zinsaufwendungen entsprechend ab. Die Gewinnausschüttung an die Gesellschaft von ihrem Beteiligungsunternehmen erhöhte sich um T€ 800 gegenüber dem Vorjahr. Unter Berücksichtigung des geringeren Steueraufwandes (minus T€ 72, Vorjahr T€ 15) ergibt sich ein um T€ 238 höherer Jahresüberschuss gegenüber dem Vorjahr. Nach der Einstellung in die und der Entnahme aus den zweckgebundenen Rücklagen (in Saldo Entnahme von minus T€ 257) ergibt sich ein Bilanzgewinn von T€ 1.177. Im Einzelnen verweisen wir auf eine negative Abweichung zu den Planwerten bei den Gesamterlösen (Umsatzerlöse und sonstige betriebliche Erträge) von - 3,54 % %. Die negative Abweichung zum geplanten Rohergebnis (Gesamterlöse abzüglich Materialkosten) beträgt -5,8 %, da mit höheren Erlösen und geringerem Materialeinsatz geplant wurde. U.a. unter Berücksichtigung der Plan-Abweichungen in den Personalkosten (-5,34 %), den Abschreibungen (-1,38%), den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (8,19 %) sowie in den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen (- 1,87%) ergibt sich das um T€ 77 unter dem Plan liegende Jahresergebnis, insbesondere durch geringere Gesamterlöse und höhere Materialaufwendungen gegenüber dem Plansatz. Die erwartete Umsatzrendite (0,96%) wurde aufgrund der vorgenannten Einflussfaktoren nur geringfügig unterschritten und liegt tatsächlich bei 0,93%. Ursprünglich war ein um T€ 69 geringerer Jahresüberschuss geplant. Infolge der im IV. Quartal negativeren Entwicklung und des damit geringeren geplanten Jahresergebnisses liegt der tatsächliche Bilanzgewinn (T€ 1.177) mit T€ 28 unter dem prognostizierten Bilanzgewinn. b.) Finanz- und Vermögenslage Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich die Bilanzsumme im Geschäftsjahr 2023 um T€ 9.522, was auf der Aktivseite vor allem durch die Erhöhung des Umlaufvermögens (T€ 10.897) begründet ist, demgegenüber die Verringerung des Anlagevermögens (T€ -1.375) steht. Die Passivseite ist im Wesentlichen durch die Erhöhung der Verbindlichkeiten (T€ 4.988) und Rückstellungen (T€ 3.410) sowie die Erhöhung des Eigenkapitals um T€ 560 beeinflusst. Das Gesamtvolumen der Anlagenzugänge von Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen betrug T€ 3.625. Die Abschreibungen betrugen T€ 4.784 (Vorjahr T€ 4.774). Die Erhöhung des Umlaufvermögens ist weitgehend auf die Saldierung der Erhöhung der Vorräte (T€ 6.793) und der Erhöhung der Forderungen (T€ +3.361) zurückführen. Das Anlagevermögen ist zu 88,28 % (Vorjahr 84,17 %) durch Eigenkapital und darüber hinaus vollständig durch langfristig verfügbare Mittel (Verbindlichkeiten gegenüber. Kreditinstituten) finanziert. Die Bilanzstrukturen sind insofern ausgewogen. Die bilanzielle Eigenkapitalquote betrug 44,6 % (Vorjahr 40,5 %). Die Verringerung resultiert vor allem aus der Erhöhung der Bilanzsumme aufgrund signifikanter Erhöhung des Umlaufvermögens. Insgesamt ist eine Erhöhung des Eigenkapitals um T€ 560 zu verzeichnen, welches aus dem erzielten Jahresüberschuss (T€ 920) abzüglich der getätigten Ausschüttung an die Gesellschafterin (T€ 360) resultiert. Die Verbindlichkeiten erhöhten sich um T€ 4.988. Die Gründe dafür beruhen im Wesentlichen auf Rückzahlungsverpflichtungen für den Nachteilsausgleich Deutschlandticket und Corona Beihilfen und den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die EB hat einen Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von T€ 2.674 (Vorjahr T€ 5.122) erwirtschaftet. Die Verminderung gegenüber dem Vorjahr ergibt sich vor allem aus der Erhöhung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit beträgt T€ -2.638 (Vorjahr T€ -482) und der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit T€ 707 (Vorjahr T€ - 6.020). Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit wird vollständig von den Mittelzuflüssen aus laufender Geschäftstätigkeit und Finanzierungstätigkeit gedeckt. Der Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit ergibt sich dabei aus der Neuaufnahme und Tilgung der Kredite im Saldo (T€ 614) sowie der Ausschüttung an die Gesellschafterin (T€ 360). Insgesamt ergibt sich damit ein gegenüber dem Vorjahr um T€ 743 erhöhter Finanzmittelbestand, der sich aus den flüssigen Mitteln zusammensetzt. Die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der EB ist stabil. Die Erwartungen an das Geschäftsjahr 2023 wurden auf Grund der schlechteren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nur geringfügig unterschritten. Chancen- und RisikoberichtDie Leistungen der EB sind durch langfristige Verkehrsverträge (Netz Ostthüringen bis 2036, Dieselnetz Kissinger Stern bis 2028 und Pfefferminzbahn bis 2029) grundlegend gesichert. Der Fortbestand des Tochterunternehmens Süd•Thüringen•Bahn GmbH ist durch den bestehenden Verkehrsvertrag Dieselnetz Südthüringen bis zum Dezember 2028 gesichert. Die Gesellschaft wird sich in 2024 an relevanten Ausschreibungen beteiligen und sieht hierin eine Möglichkeit der Sicherung bzw. Ausweitung der Verkehrsleistungen. Weiterhin ist die weitere Stärkung der Sparte Güterverkehr geplant sowie die Erweiterung der eigenen Ausbildungskapazitäten. Insofern haben sich bei der Analyse der Chancen keine wesentlichen Änderungen zum Vorjahr ergeben. Ziel des Finanz- und Risikomanagements der Gesellschaft ist die Sicherung des Unternehmenserfolgs gegen Risiken jeglicher Art. Im Risikomanagementsystem werden die für die Unternehmen möglicherweise bestandsgefährdenden Risiken systematisch abgefragt und nach potentieller Höhe und Eintrittswahrscheinlichkeit analysiert. Für die eingestuften Risiken werden zur Beobachtung Frühwarnindikatoren definiert und es werden ihnen eindeutige Regelungen über Zuständigkeiten und Meldewege zugewiesen. Über Indikatoren aller wesentlichen Risiken wird neben der Risikoberichterstattung auch in anderen innerbetrieblichen Berichtssystemen regelmäßig informiert. Die Entwicklung dieser und die Umsetzung geplanter Maßnahmen werden regelmäßig überprüft. Beim Management der Finanzpositionen verfolgt das Unternehmen eine konservative Risikopolitik. Auf folgende Risiken wesentlicher Art ist hinzuweisen: Die derzeitigen nicht vorhersehbaren Entwicklungen der Kosten, insbesondere im Energiebereich und bei Leistungen und Lieferungen, getrieben durch die Inflation, stellen ein aktuell hohes Kostenrisiko dar, da u.a. die teilweise nicht konforme Dynamisierung bzw. Anpassung der Zuschüsse in den Verkehrsverträgen sowie die Entwicklung der Fahrgeldeinnahmen keinen adäquaten Ausgleich schafft. Die im Rahmen von Tarifverhandlungen mit der EVG/ GDL abgeschlossen Veränderungen im materiellen Bereich führen zu massiven Entgelterhöhungen der Personale und stellen das Unternehmen hierbei zusätzlich vor deutliche Herausforderungen. Ein Ausgleich durch eine sich im Gleichklang deutlich verbessernde Einnahmesituation ist nicht zu erwarten. Die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stark eingebrochene Fahrgastnachfrage hat sich weitestgehend gut erholt und hat auf Grund der Einführung neuer Tarife, wie das Deutschlandticket zum 01.05.2023, in der Entwicklung deutliche Zuwächse (ca. 30- 40% höhere Nachfrage gegenüber 2019) zu verzeichnen. Bezüglich der jedoch damit verbundenen Einnahmeverluste ist der zwingende und zeitnahe Verlustausgleich durch Bund und Länder weiterhin erforderlich. Die Liquiditätssicherung ist durch zeitnahe Abschlagszahlungen der Länder notwendig. Ebenso geht das Unternehmen auf Grund von Mittelzuweisungen von einer deutlichen Zunahme infrastruktureller Baumaßnahmen auf den Strecken der jeweiligen Verkehrsverträge aus. Dies stellt das Unternehmen einerseits vor die Herausforderung, Busunternehmen für Schienenersatzverkehre zu binden, die den qualitativen Anforderungen des jeweiligen Verkehrsvertrages entsprechen und andererseits bilden hier die deutlichen Kostensteigerungen am Markt ein weiteres Risiko. Trotz kaufmännischer Vorsicht kann es, aufgrund von ausstehenden Jahresendabrechnungen zu Verschiebungen bezüglich der aktuellen Abschlagszahlungen bzw. der bewerteten Ergebnisse, auf Grund vorliegender Gutachten im Verhältnis zu den abzurechnenden und verhandelten Erlösen auf der Grundlage der bestehenden Kooperations- und Dienstleistungsverträge mit der DB Regio AG und mit der DB Vertrieb GmbH sowie den Verbünden kommen. Teilweise sind die finalen Abrechnungen hierzu noch ausstehend, was in Folgejahre ggf. zu Finanzmittelabflüssen führen kann. Für Risiken aus diesen Verträgen wurden angemessene Rückstellungen im Jahresabschluss gebildet. Der demografische Wandel und der damit verbundene Fachkräftemangel führen unter den gegebenen Bedingungen, die z.T. überlagert werden durch eine massive Arbeitszeitabsenkung im tariflichen Bereich, zu mittel- bis langfristig möglichen Einschränkungen bei der Verfügbarkeit von Personal. Die EB wirkt dem durch stärkere Eigenausbildung sowohl im Azubi- und Umschulungsbereich sowie auch durch gezieltes Personal Recruiting entgegen. Die Stärkung des Eigenkapitals ist durch die Einstellung von Teilen des Jahresüberschusses in die zweckgebundenen Rücklagen auch in den Folgejahren dringend erforderlich. Somit kann u.a. den finanziellen Risiken aus den gesetzlichen Bestimmungen für die Hauptuntersuchungen der Fahrzeuge in Verbindung mit den regelmäßig wiederkehrenden Instandsetzungen entgegengewirkt werden. PrognoseberichtWesentliche Änderungen der Geschäftspolitik sind nicht geplant. Alle Anstrengungen des Managements werden in 2024 ff. vor allem darauf gerichtet sein, die teilweise massiven Kostensteigerungen und Lieferzeitenveränderungen von Ersatzteilen bzw. Dienstleistungen und deren Auswirkungen so gut wie möglich zu kompensieren. Ebenfalls sind weitere Effizienzsteigerungen unter anderem im Zusammenhang mit der weiteren Digitalisierung von Prozessen geplant. Dies ist u.a. insbesondere durch deutlich höhere Belastungen und parallel nicht in gleichem Maße steigenden Einnahmen erforderlich. Maßnahmen zur Personalsicherung durch verstärkte Eigenausbildung, insbesondere auch im Umschulungsbereich sind weiterzuführen, um den derzeitigen Arbeitskräftemangel zu kompensieren. Für die EB gilt der Grundsatz einer einheitlichen und über Gewerkschaftsgrenzen hinausgehenden Personalpolitik. Die Beschäftigungsbedingungen sollen attraktiv und zugleich finanzierbar bleiben. Einen wichtigen Beitrag hierzu leisten die Tarifabschlüsse mit der EVG und GDL. Der Tarifvertrag mit der EVG endet am 31.10.2024 und mit der GDL am 31.10.2025. Aufgrund der Unsicherheiten in Bezug auf die Auswirkungen der anhaltenden weltweiten geopolitischen Konflikte auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung ist die Prognosefähigkeit insoweit eingeschränkt. Des Weiteren werden die Jahre 2024 und 2025 durch hohe Vorlaufkosten, die im Zusammenhang mit der Betriebsaufnahme für das Ostthüringennetz zum Dezember 2024 stehen, geprägt sein. Das Unternehmen erwartet für das Geschäftsjahr 2024 einen Bilanzgewinn in Höhe von minus 2.102.879 €, der sich aufgrund eines negativen Jahresergebnisses ergibt. Zweckgebundene Rücklagen für die notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen gemäß der Gesellschafterbeschlüsse werden insofern nicht zugeführt werden können. Hinsichtlich der Pünktlichkeit wird der Wert auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2023 angestrebt.
Erfurt, den 22. Mai 2024 Michael Hecht, Geschäftsführer
1 bestellte und eigenwirtschaftliche
Fahrplankilometer
Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang 2023I. Allgemeine AngabenDie Erfurter Bahn GmbH hat ihren Sitz in Erfurt, Am Rasenrain 16 und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Jena, HRB 102291. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) für große Kapitalgesellschaften und nach den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes. Entsprechend § 330 Abs. 1 HGB liegt der Gliederung des Jahresabschlusses die "Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen" zugrunde. Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Anhang (einschließlich Anlagenspiegel, Rücklagenspiegel, Verbindlichkeitenspiegel). Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren entsprechend § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt im Anhang aufgeführt. 1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten (Rechnungsbeträge abzüglich Skonti) und Herstellungskosten abzüglich Investitionszuschüsse sowie vermindert um Abschreibungen bewertet. Abschreibungen werden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften nach der linearen Methode in Anlehnung an die branchenspezifischen Abschreibungstabellen ermittelt. Folgende Nutzungsdauern sind den Abschreibungen der einzelnen Sachanlagegruppen zugrunde gelegt worden:
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert bis € 800,00 werden im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung erfolgen Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe für eine solche Abschreibung nicht mehr bestehen, wird der Betrag dieser Abschreibung im Umfang der Werterhöhung wieder zugeschrieben. Ab- bzw. Zuschreibungen waren im Geschäftsjahr 2022 nicht erforderlich. Vorräte, die ausschließlich als Ersatzteile für die Triebwagen vorgehalten werden, sind zum gleitenden Durchschnittspreis bewertet. Nicht mehr verwendungsfähige Ersatzteile werden abgewertet. Ferner wurden wie im Vorjahr Ersatzteile für vertragsbedingt auslaufende Fahrzeuge analog zur verbleibenden Vertragsdauer bewertet. Insgesamt ergab sich dadurch im Geschäftsjahr 2023 eine Abwertung auf den niedrigeren beizulegenden Wert um T€ 178 (Vorjahr T€ 184). Für Ersatzteile, bei denen sich aufgrund neuer Erkenntnisse die dazugehörigen Fahrzeuge auch über den auslaufenden Vertrag hinaus noch anderweitig nutzen lassen, wurde die planmäßige Abschreibungsdauer entsprechend angepasst. Diese Bewertungsänderung hat jedoch keine wesentliche Auswirkung auf den Jahresabschluss. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennbetrag abzüglich notwendiger Einzelwertberichtigungen bewertet. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind mit ihren Nennwerten angesetzt. Auszahlungen vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand nach dem Bilanzstichtag darstellen, wurden aktivisch abgegrenzt. Die Eigenkapitalposten sind zum Nennbetrag angesetzt. Unter dem Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen werden erhaltene Investitionsförderungen zur Anschaffung und Herstellung von Anlagevermögen ausgewiesen. Die Auflösung des Sonderpostens erfolgt parallel zur handelsrechtlichen Abschreibung der entsprechenden Vermögensgegenstände. Sonstige Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten sowie Aufwendungen für unterlassene Instandhaltungen sind nach § 249 Abs. 1 Satz Nr. 1 HGB mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Bezüglich der bis zum 31. Dezember 2009 bilanzierten Rückstellungen für Aufwendungen nach § 249 Abs. 2 HGB a. F. wurde vom Beibehaltungswahlrecht gemäß Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB Gebrauch gemacht, soweit der seinerzeitige Rückstellungsgrund noch besteht (T€ 38, Vorjahr T€ 172). Langfristige Rückstellungen wurden mit dem fristenadäquaten, durchschnittlichen Zinssatz der letzten sieben Jahre nach § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Einzahlungen vor dem Bilanzstichtag, die Ertrag nach dem Bilanzstichtag darstellen, wurden passivisch abgegrenzt. Die Wertansätze der Haftungsverhältnisse entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang. 2. Angaben zur Bilanz Das Anlagevermögen und seine Entwicklung sind im Einzelnen aus dem beiliegenden Anlagengitter ersichtlich. Die Beteiligungsverhältnisse der Gesellschaft stellen sich zum 31. Dezember 2023 gemäß § 285 Nr. 11 HGB wie folgt dar:
Angaben beziehen sich auf den letzten veröffentlichten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen gegen die STB, gegen den VMT sowie gegen den MDV und betreffen wie im Vorjahr ausschließlich Lieferungen und Leistungen. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Steuerforderungen in Höhe von T€ 7.385 (Vorjahr T€ 5.412) enthalten. Von den Umsatzsteuererstattungsansprüchen T€ 5.285 (Vorjahr T€ 3.090) sind T€ 718 erst im Folgejahr abzugsfähig und entstehen steuerrechtlich damit erst nach dem Bilanzstichtag. Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen. Die Berechnung erfolgt auf Basis eines Steuersatzes von 31,77 % (davon Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag 15,83 % und Gewerbesteuer 15,95 %). Zum Bilanzstichtag ergeben sich auf Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz in Höhe von T€ 3.758 aktive latente Steuern in Höhe von T€ 830, für die von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs.1 Satz 2 HGB dergestalt Gebrauch gemacht wird, als dass von einer Bilanzierung abgesehen wird. Dabei liegen die wesentlichen Differenzen in den Vorräten (T€ 1.108) und in den Verlustvorträgen. Das gezeichnete Kapital beträgt T€ 1.000. Alleinige Gesellschafterin ist die Stadt Erfurt. Aus dem Bilanzgewinn 2022 wurden gemäß Gesellschafterbeschluss vom 26.07.2023 T€ 360 an die Gesellschafterin ausgeschüttet. Der Restbetrag von T€ 89 wurde in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Für die Beteiligung am Wettbewerbsverfahren Nordnetz II wurden T€ 350 in die zweckgebundene Rücklage eingestellt. Zur Verdeutlichung dient folgende Tabelle:
Die sonstigen Rückstellungen entfallen im Wesentlichen auf Rückstellungen für Rückzahlungsverpflichtungen aus Verkehrsverträgen (T€ 6.117; Vorjahr T€ 2.627) und auf personalbezogene Rückstellungen (T€ 1.813; Vorjahr T€ 1.491). Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind wie im Vorjahr vollständig durch Sicherungsübereignungen der finanzierten Dieseltriebwagen besichert. Für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von T€ 5.801, die Teil eines Kreditrahmenvertrags sind, werden im Geschäftsjahr 2024 weitere Tranchen abgerufen. Der Teil der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren wird im Geschäftsjahr 2023 im Verbindlichkeitenspiegel noch nicht dargestellt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen gegenüber der STB sowie dem DTVG und betreffen wie im Vorjahr ausschließlich Lieferungen und Leistungen. 3. An gaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse wurden wie im Vorjahr ausschließlich im Inland erzielt und resultieren im Wesentlichen aus den Schienenpersonennahverkehrsleistungen in Thüringen, Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie aus Güterverkehrsleistungen und Umsätzen der Werkstatt und diversen Nebenleistungen. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen ausschließlich Vorjahre. Aufgrund des sich für 2023 ergebenden negativen zu versteuernden Einkommens bestand die Möglichkeit, einen Verlustrücktrag vorzunehmen. Dieser wurde für den Veranlagungszeitraum 2021 für die Körperschaftsteuer (T€ 67) und den Solidaritätszuschlag (T€ 4) vorgenommen. II. Angaben zum JahresergebnisDie Gesellschaft schloss das Geschäftsjahr 2023 mit einem Jahresüberschuss von T€ 920 (Vorjahr T€ 683). In der Höhe der verwendeten bzw. der nicht benötigten zweckgebundenen Rücklagen von T€ 3.890 erfolgte eine entsprechende Entnahme. Ferner wurde ein Teilbetrag von T€ 3.633 in die zweckgebundenen Rücklagen eingestellt. Die Geschäftsführung schlägt vor, vom verbleibenden Bilanzgewinn (T€ 1.177) in Höhe von T€ 360 an die Gesellschafterin auszuschütten. In die zweckgebundene Rücklage sollen für Vorlaufkosten in Bezug auf die Betriebsaufnahme am 15.12.2024 T€ 700 und in die anderen Gewinnrücklagen sollen T€ 117 eingestellt werden. III. NachtragsberichtNach dem Bilanzstichtag haben sich keine weiteren Vorgänge ergeben, die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Geschäftsjahres 2023 haben. Ergänzende Angaben 1. Angaben zu Organen Herr Michael Hecht ist alleiniger Geschäftsführer und hat im Geschäftsjahr Bezüge in Höhe von T€ 191 erhalten. Die Mitglieder des Aufsichtsrates waren:
Die Aufsichtsratsvergütung betrug im Geschäftsjahr T€ 12 (Vorjahr T€ 14). 2. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Im Geschäftsjahr 2023 wurde ein Darlehnsvertrag in Höhe von € 46.209.000 abgeschlossen. Davon wurde ein Teilbetrag in Höhe von € 5.801.000 in Anspruch genommen und als Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen (siehe Abschnitt 2 des Anhangs). Darüber hinaus wurde ein anfänglicher Avalkredit in Höhe von € 11.345.056 aufgenommen, der mittels Vertragserfüllungsbürgschaft unter dem neuen Verkehrsvertrag in Anspruch genommen werden kann. Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3 HGB bestehen aus Wartungsverträgen in Höhe von T€ 5.032 (Vorjahr T€ 3.713), aus Leasingverträgen mit T€ 70 (Vorjahr T€ 130) und aus Mietverträgen in Höhe von T€ 18.170 (Vorjahr 22.495). 3. Arbeitnehmerschaft Im Geschäftsjahr 2023 wurden durchschnittlich 402 Arbeitnehmer (Vorjahr 398) beschäftigt, darunter 357 (Vorjahr 353) Angestellte und 45 (Vorjahr 45) gewerbliche Arbeitnehmer. 4. Honorar des Abschlussprüfers Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers beträgt T€ 60 und beinhaltet Abschlussprüfungsleistungen in Höhe von T€ 15, sonstige Bescheinigungsleistungen in Höhe von T€ 30 und Steuerberatungskosten in Höhe von T€ 15.
Erfurt, den 22.05.2024 Michael Hecht, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens 2023
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Erfurter Bahn GmbH, Erfurt Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Erfurter Bahn GmbH, Erfurt, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Erfurter Bahn GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Erfurt, den 22. Mai 2024 WIBERA
Wirtschaftsberatung
Carl Erik Daum, Wirtschaftsprüfer Katrin Bock, Wirtschaftsprüferin Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023der Erfurter Bahn GmbH (EB)Der Aufsichtsrat der Erfurter Bahn GmbH hat auch im Geschäftsjahr 2023 die ihm nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung kontinuierlich begleitet und überwacht und sich von der Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftstätigkeit überzeugt. Die Geschäftsführung des Unternehmens hat uns frühzeitig in alle für das Unternehmen bedeutsamen Entscheidungen intensiv eingebunden. Hierzu hat sie uns regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über alle für das Unternehmen wesentlichen Aspekte unterrichtet, vor allen über die Entwicklung der Geschäfts- und Finanzlage, der Beschäftigungssituation, über geplante und laufende Investitionen sowie über grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung und - strategie. Im Geschäftsjahr 2023 haben fünf Aufsichtsratssitzungen stattgefunden - und zwar am 28.03.2023, 10.05.2023, 26.07.2023, 29.09.2023 und 04.12.2023. Die Sitzungen und die entsprechenden Beschlüsse wurden protokolliert In seiner Sitzung am 10.05.2023 hat der Aufsichtsrat der Erfurter Bahn GmbH beschlossen, u.a. der Gesellschafterin Stadt Erfurt die Billigung und damit die Feststellung des von der Geschäftsführung aufgestellten und mit Datum vom 24.04.2023 von der WIBERA Wirtschaftsberatung mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschlusses und Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2022 zu empfehlen. Die Geschäftsführung wurde in der Sitzung am 26.07.2023 ermächtigt ein verbindliches Angebot für das Vergabeverfahren Pfefferminzbahn abzugeben. Grundlage hierfür war der projektbezogene Businessplan Stand 24.07.2023. In seiner Aufsichtsratssitzung am 29.09.2023 empfahl der Aufsichtsrat der Gesellschafterversammlung, die 1. Fortschreibung zum Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2023 und den Wirtschaftsplan 2024 ff. (Stand 06.09.2023) zu beschließen. In seinen Aufsichtsratssitzungen am 28.03.2024 und am 04.12.2023 hat der Aufsichtsrat gemäß § 13 Absatz 3 Nr. 5 des Gesellschaftsvertrages der EB (Ausübung von Gesellschafterrechten) die Zustimmung zu den fassenden Gesellschafterbeschlüssen der STB im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2022 und dem Wirtschaftsplan 2024 ff. gegeben. Gegenstand sämtlicher Aufsichtsratssitzungen war die eingehende Auseinandersetzung mit der Lage der Gesellschaft, insbesondere in Bezug auf Liquidität, Umsatz- und Ergebnisentwicklung und vor allem in Bezug u.a. auf die Entwicklung der möglichen Verluste auf Grund der Corona-Pandemie. Stets hat der Geschäftsführer, der an sämtlichen Aufsichtsratssitzungen teilgenommen hat, die Mitglieder des Aufsichtsrates über den Gang der laufenden Geschäfte sowie der Geschäftspolitik des Unternehmens unterrichtet. Auch in der Zeit zwischen den Aufsichtsratssitzungen hat insbesondere der Aufsichtsratsvorsitzende regelmäßig in Kontakt mit dem Geschäftsführer gestanden. Über wesentliche Entwicklungen und Entscheidungen, die für die Lage und Entwicklung der Gesellschaft und die Vorbereitung und Beratung von Entscheidungen des Aufsichtsrates von Bedeutung waren, wurden wir von dem Geschäftsführer umfassend informiert. Sämtliche Maßnahmen der EB, für die aufgrund von Gesetz oder des Gesellschaftsvertrages eine Zustimmung des Aufsichtsrates (u.a. auch in Form von Empfehlungsbeschlüssen an die Gesellschafterin) erforderlich war, haben die Mitglieder des Aufsichtsrates im Rahmen der Aufsichtsratssitzungen aufgrund der schriftlichen und mündlichen Informationen geprüft und hierzu die erforderlichen Beschlüsse gefasst. Feststellung Jahresabschluss Die WIBERA Wirtschaftsberatung hat den Jahresabschluss der Erfurter Bahn GmbH zum 31.Dezember 2023 sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 geprüft. Der Jahresabschluss erhielt einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die WIBERA kam zu dem Ergebnis, dass der Jahresabschluss der EB unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt, der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklungen zutreffend darstellt sind. Die Geschäftsführung hat dem Aufsichtsrat der Erfurter Bahn GmbH den Jahresabschluss, den Bestätigungsvermerk sowie den Bericht der WIBERA zur Jahresabschlussprüfung 2023 rechtzeitig vor der Aufsichtsratssitzung zum Jahresabschluss 2023 stattfindend am 25.06.2024 vorgelegt. Der Aufsichtsrat hat diese Unterlagen sorgfältig geprüft. Der Jahresabschluss und der Prüfungsbericht der WIBERA wurden in der Sitzung des Aufsichtsrates vom 25.06.2024, an der auch die Wirtschaftsprüfer und Vertreter des Gesellschafters Stadt Erfurt (Beteiligungsmanagement) teilnahmen, ausführlich behandelt. Nach eingehender Prüfung hatte der Aufsichtsrat keine Einwendungen und stimmt dem Jahresabschluss 2023 zu. Er empfiehlt der Gesellschafterin die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 und die Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2023. Der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Ergebnisverwendung stimmt der Aufsichtsrat zu. Der Aufsichtsrat bedankt sich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Erfurter Bahn GmbH sowie beim Geschäftsführer für die im Geschäftsjahr 2023 geleistete Arbeit.
Erfurt, den 25.06.2024 Dietrich Hagemann, Aufsichtsratsvorsitzender Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 30. August 2024 festgestellt. |
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