Matthias Fischer Design GmbHLiquidiert

Haydnstraße 4, 63743 Aschaffenburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Aschaffenburg HRB 9372
Eingetragen
3.7.2002
Branche
PatentanwaltskanzleienErbringung sonstiger Vermittlungs- und Vermarktungsdienstleistungen für PatenteManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Halten und Verwalten von Rechten; insbesondere von Produktrechten, Patenten, Geschmacksmustern usw. Außerdem umfasst der Gegenstand des Unternehmens alle damit verbundenen genehmigungsfreien Dienstleistungen

Historie

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Management

NameRolle
Matthias Fischer
seit 30.12.2013
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Matthias Fischer
Haydnstraße 4, 63743 Aschaffenburg
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Matthias Fischer Design GmbH

Aschaffenburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 311.624,97 311.782,12
I. Sachanlagen 8.053,00 12.151,00
II. Finanzanlagen 303.571,97 299.631,12
B. Umlaufvermögen 2.211,52 5.591,52
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 907,35 748,53
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.304,17 4.842,99
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.053,62  
Bilanzsumme, Summe Aktiva 314.890,11 317.373,64

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 310.035,78 315.258,16
I. gezeichnetes Kapital 47.500,00 47.500,00
II. Kapitalrücklage 44.506,52 44.759,48
III. Gewinnrücklagen 223.251,64 221.428,13
IV. Jahresfehlbetrag 5.222,38 -1.570,55
B. Rückstellungen 400,00 900,00
C. Verbindlichkeiten 4.454,33 1.215,48
Bilanzsumme, Summe Passiva 314.890,11 317.373,64

1 Anhang

1.1 Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Matthias Fischer Design GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Die Einzelposten des veröffentlichten Jahresabschlusses sind auf volle Euro auf- bzw. abgerundet.

1.2 Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses

Größenklassen

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

1.3 Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten einbezogen.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

· Beteiligungen zu Anschaffungskosten,

· Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten,

· Ausleihungen zum Nennwert,

· unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert und

· sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten.

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten das Geschäftsjahr betreffende, noch nicht veranlagte Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Besondere Angaben zu Bewertungsvereinfachungen

Zur Bewertung des Vorratsvermögens wurde gemäß § 240 Abs. 4 HGB das Durchschnittswertverfahren angewandt. Zwischen den Werten dieses Verfahrens und den auf der Grundlage von Marktpreisen festgelegten Werten ergaben sich wesentliche Unterschiede, die an dieser Stelle angegeben werden.

Zur Bewertung des Vorratsvermögens wurden gemäß § 256 HGB Verbrauchsfolgeverfahren angewandt. Zwischen den im Einzelfall angewandten Verfahren und den auf der Grundlage von Marktpreisen festgelegten Werten ergaben sich wesentliche Unterschiede, die an dieser Stelle angegeben werden.

Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro

Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet wurden.

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt.

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt.

Bei Deckung durch Termingeschäfte war darüber hinaus der Terminkurs maßgebend.

Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten

Die Herstellungskosten beinhalten auch Zinsen für Fremdkapital, soweit dieses der Finanzierung des Herstellungsvorgangs dient. Der einbezogene Zinsaufwand betrifft nur die Dauer der Herstellung.

1.4 Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Geschäftsjahresabschreibung

Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.

Der Betrag der in den kumulierten Abschreibungsbeträgen nicht enthaltenen Sofortabschreibungen beträgt EUR 00.000,00.

Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit> 5 Jahre und der Sicherungsrechte

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 000.000,00 (Vorjahr: EUR 000.000,00).

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt EUR 000.000,00.

Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor:

Der Jahresfehlbetrag beträgt EUR -5.222,38.

Einschließlich des zu berücksichtigenden Gewinn-/Verlustvortrags ergibt sich ein Betrag von EUR 218.029,26 der zu verwenden ist.

In die Rücklagen werden EUR 00.000 eingestellt.

Zur Ausschüttung ist ein Betrag von EUR 00.000 vorgesehen.

Auf neue Rechnung werden EUR 218.029,26 vorgetragen.

1.5 Sonstige Pflichtangaben

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Name des ersten Geschäftsführers: Frau Christa Fischer

Die Gesellschaft besaß am Bilanzstichtag gegenüber folgenden Gesellschaftern oder Organmitgliedern Forderungen aus Vorschüssen/Krediten:

  Summe
EUR
Davon im Geschäftsjahr zurückgezahlt
EUR
Durchschnittlicher Zinssatz
%
Durchschnittliche Restlaufzeit Jahre
Gesellschafter 303.453,14 000.000,00 5 1
Geschäftsführer 000.000,00 000.000,00    

Feststellung

Der Jahresabschluss wurde am 25.05.2011 festgestellt.

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