Ritzhaupt
GmbH
Rauenberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
883.231,87 |
1.024.642,80 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
296,00 |
12.909,00 |
| II.
Sachanlagen |
782.600,00 |
887.162,00 |
| III.
Finanzanlagen |
100.335,87 |
124.571,80 |
| B.
Umlaufvermögen |
890.637,58 |
994.562,93 |
| I.
Vorräte |
585.411,23 |
296.545,55 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
261.760,40 |
566.342,40 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
26.799,92 |
33.599,96 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
43.465,95 |
131.674,98 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
36.926,80 |
37.937,07 |
| D.
Aktive latente Steuern |
97.347,16 |
88.202,77 |
| E.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
97.425,78 |
75.893,80 |
| Aktiva |
2.005.569,19 |
2.221.239,37 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
177.766,84 |
173.289,72 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
147.689,72 |
146.981,27 |
| III.
Jahresüberschuss |
4.477,12 |
708,45 |
| B.
Rückstellungen |
26.770,63 |
50.919,67 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.794.196,02 |
1.994.089,98 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
223.805,25 |
337.082,50 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.570.390,77 |
1.657.007,48 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
1.077.130,87 |
1.150.000,00 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.835,70 |
2.940,00 |
| Passiva |
2.005.569,19 |
2.221.239,37 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2022
A.
Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDer
Jahresabschluss der Ritzhaupt GmbH wurde auf der Grundlage
der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BILRUG) aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB.
Es führten keine besonderen Umstände dazu,
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage nicht zu vermitteln.
Die dargestellten Beträge sind mit denen der
Vorjahre vergleichbar.
B.
Angaben zu den Bilanzierung- und Bewertungsmethoden
Die angewandten Bilanzierungsvorschriften richten
sich nach den §§ 242ff, §§ 264
ff. HGB.
Die Bewertung richtet sich nach den §§ 252
ff. HGB.
Erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter wurden
zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten werden grundsätzlich
die Material- und Fertigungseinzelkosten, die
Sondereinzelkosten der Fertigung sowie angemessene Teile
der Material- und Fertigungsgemeinkosten einbezogen.
Die planmäßige Abschreibung wurde nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und/oder degressiv
vorgenommen.
Soweit bei unveränderter Restnutzungsdauer die
lineare Jahresabschreibung die degressive übersteigt,
erfolgt eine Umstellung von der degressiven auf die lineare
Abschreibungsmethode.
Bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis zu einem
Wert von € 800,00 wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Der steuerliche Sammelposten nach § 6 Absatz 2a
EStG wurde in die Handelsbilanz übernommen, da der
vorliegende Sammelposten für das Unternehmen von
untergeordneter Bedeutung ist.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Beachtung der gesetzlichen
Bewertungsmethoden bewertet.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
In soweit der nach der Steuerbilanz sich ergebende
Steueraufwand nicht identisch ist mit der Handelsbilanz,
wurde dies in der Bildung von latenten Steuern auf der
Basis des unternehmensindividuellen Steuersatzes
ausgewiesen.
Von der Möglichkeit, einen Aktiv-Posten für
latente Steuern zu bilden wurde Gebrauch gemacht.
Die Rückstellungen für Pensionen werden
nach anerkannten versicherungsmathematischen
Grundsätzen unter Anwendung der
"Projected-Unit-Credit-Methode" ermittelt. Als biometrische
Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018G" von
Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Für die Abzinsung wurde
pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren
unterstellt und dafür der von der Deutschen Bundesbank
auf den Bilanzstichtag ermittelte Marktzinssatz der
vergangenen zehn Jahre von 1,78 % angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre,
der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag
ermittelt wurde, abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
C.
Erläuterungen zu Positionen des
Jahresabschlusses
1. Anlagevermögen
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
· Beteiligungen zu Anschaffungskosten
· Anteile an verbundene Unternehmen zu
Anschaffungskosten · Ausleihungen zum Nennwert
· Unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert · Sonstige Wertpapiere
zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich, wurde der am
Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt
2. Ausschüttungssperre
Der Gesamtbetrag der gemäß § 268 Abs.
8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt beträgt
€ 127.896,16.
Im Einzelnen gliedert sich der Gesamtbetrag wie
folgt:
· Aktivierung latenter
Steuern € 97.347,16
· Unterschiedsbetrag §253(6) HGB
€ 30.549,00
3. Rückstellungen
Die Rückdeckungsversicherungen wurden in
Höhe von T€ 774 mit Pensionsverpflichtungen
verrechnet.
Die aufgrund der durch das BilMoG geänderten
Bewertung bei den Rückstellungen für Pensionen
und ähnliche Verpflichtungen erforderliche
Zuführung wird bis zum 31.12.2024 mit jährlich
1/15 berücksichtigt (Art. 67 Abs. 1 EGHGB). Der
ausstehende Zuführungsbetrag beläuft sich zum
Bilanzstichtag auf T€ 1.
Aus der Abzinsung der Rückstellungen für
Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur
Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in
Höhe von T€ 30. Dieser Unterschiedsbetrag ist
für die Ausschüttung gesperrt.
4. Verbindlichkeiten
Es bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von unter einem Jahr in Höhe von T€ 281 und von
über einem Jahr in Höhe von T€ 1512.
Gegenüber Gesellschaftern bestehen
Verbindlichkeiten von mehr als einem Jahr in Höhe von
T€ 1077.
5. Haftungsverhältnisse und sonstige
finanzielle Verpflichtungen
Durch Pfandrechte oder ähnliches sind
Verbindlichkeiten in Höhe von € 1.620.773,66
gesichert. Es handelt sich hierbei um folgende
Sicherheiten: Grundschulden, Bürgschaften etc.
D.
Sonstige Angaben
1. Mitglieder der Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Jürgen Ritzhaupt,
Geschäftsführer Kaufmann Florian
Ritzhaupt,
Geschäftsführer Kaufmann
Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde gem.
§ 286 Abs. 3 HGB verzichtet, da diese Aufstellung nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dem
Unternehmen einen erheblichen Nachteil zufügen kann.
sonstige Berichtsbestandteile
Gezeichnet Jürgen Ritzhaupt Florian Ritzhaupt
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.08.2023
festgestellt.
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