Beteiligungsgesellschaften
Geßler Electronic GmbHLiquidiert
89423 Gundelfingen an der Donau, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Geßler seit 6.10.2009 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Andreas Geßler | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Geßler Electronic GmbHGundelfingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2008I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluß Die Gesellschaft weist zum Abschlußstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Sie wendet jedoch freiwillig die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs. 3 HGB an. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. II. Form des Jahresabschlusses Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß § 266 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung wurde aus Gründen der besseren Einsicht in die Ertragslage der Gesellschaft über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus dargestellt. Eine abweichende Form gegenüber dem Vorjahr besteht nicht. Geschäftszweigbedingte Gliederungsänderungen erfolgten nicht. Die Darstellungsstetigkeit wurde nicht durchbrochen. Sonderposten mit Rücklageanteil waren nicht zu bilden. III. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Soweit keine Einzelangaben im Anhang erfolgen, liegen die gesetzlich vorgeschriebenen darzustellenden Sachverhalte nicht vor. Der Jahresabschluß wurde auf der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu drei Jahren), bewertet. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Die Geringwertigen Wirtschaftsgüter werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die darauf entfallende Abschreibung des Geschäftsjahres wurden gemäß § 268 Abs. 2 HGB im Anlagenspiegel dargestellt, der dem Hauptteil beigefügt ist. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Die Herstellungskosten wurden nach Materialaufwand zuzüglich entstandener Lohnkosten ermittelt. Dem strengen Niederstwertprinzip wurde, soweit notwendig, Rechnung getragen. Für den geringen, seit mehreren Geschäftsjahren relativ gleichbleibenden Bestand an Kleinmaterial wurde ein auf Basis des durchschnittlichen Einkaufspreises ermittelter Festwert € 250,00 angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % auf die Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen. Der Ansatz der Wertpapiere des Umlaufvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren Wert am Abschlußstichtag. Wegen des steuerlichen Beibehaltungswahlrechts wurde gemäß § 280 Abs. 2 HGB die Zuschreibung unterlassen. Die Pensionsverpflichtungen wurden mit dem nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Teilwert auf Basis einen Rechenzinsfußes von 6 % angesetzt. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken im Zeitpunkt der Bilanzerstellung berücksichtigt. Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen im fremder Währung erfolgte bei den Forderungen mit dem Geldkurs am Entstehungstag bzw. mit dem niedrigeren Kurs am Abschlußstichtag sowie bei den Verbindlichkeiten mit dem Briefkurs am Entstehungstag bzw. dem höheren Kurs am Abschlußstichtag. IV.Angaben zur Bilanz Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen insgesamt € 214,67. Der Bilanzverlust entwickelte sich wie folgt: - Gewinnvortrag zum 31. Dezember 2007 € 71.558,48 - Jahresfehlbetrag 2008 € -51.369,46 - Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2008 € 20.189,02 Anmerkungen zur Überschuldung (evtl. Rangrücktritt, stille Reserven etc.) Ein Sonderposten mit Rücklageanteil zum Abschlußstichtag bestand nicht. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind keine Verbindlichkeiten gegenüber dem verbundenen Unternehmen der Geßler-GmbH enthalten. Zum Abschlußstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse: V. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechung Angaben zu Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung sind nicht zu machen. VI.Sonstige Angaben Der vorliegende Jahresabschluß ist zugleich Handels- und Steuerbilanz. Es wurden keine steuerlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften in Anspruch genommen, die aufgrund von Sondervorschriften nur in der Steuerbilanz zum Ansatz kommen und somit zu einer von der Handelsbilanz abweichenden Steuerbilanz geführt hätten. Über latente Steuern ist daher nicht zu berichten. Im Geschäftsjahr 2008 erfolgte die Geschäftsführung der Gesellschaft durch den Geschäftsführer: - Herr Andreas Geßler Beide Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Zusätzliche Angaben zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage: Es sind keine zusätzlichen Angaben zu machen. Der Jahresabschluß der Gesellschaft vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. |
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