vita.arc
GmbH
Dettelbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
809.960,07 |
22.634,10 |
| I.
Sachanlagen |
809.960,07 |
22.634,10 |
| B.
Umlaufvermögen |
172.862,41 |
65.003,22 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
28.451,99 |
27.106,42 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
144.410,42 |
37.896,80 |
| C.
Aktive latente Steuern |
87,23 |
73,98 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
71.728,99 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.054.638,70 |
87.711,30 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
21.710,93 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
3.289,07 |
0,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
93.439,92 |
3.289,07 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
71.728,99 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
3.062,26 |
1.399,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.051.576,44 |
64.601,37 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.054.638,70 |
87.711,30 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2011
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der vita.arc GmbH für das
Geschäftsjahr 2011 wurde nach den geltenden
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
für Kaufleute (§§ 242 ff. HGB) und den
ergänzenden Vorschriften für Kapitalvorschriften
(§§ 264 ff. HGB) aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Die Bilanzdarstellung entspricht dem Gliederschema
nach § 266 Abs. 2 HGB.
Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Größenanhängigen
Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses
(§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) wurden in Anspruch
genommen.-
Die Einzelpositionen des veröffentlichen Anhangs
sind auf volle Euro auf- bzw. abgerundet.
Die vita.arc GmbH ist bilanziell überschuldet.
Eine Überschuldungsprüfung im Sinne der
Insolvenzordnung war nicht Gegenstand unseres Auftrages.
Die Bewertung wurde trotz der besehenden bilanziellen
Überschuldung weiterhin unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)
vorgenommen. Die Geschäftsführung schätzt
ein, dass eine positive Fortführungsprognose besteht.
Ein Bericht dazu wurde uns nicht vorgelegt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 238 bis 263 HGB) und den Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrages. Darüber hinaus hat die
Gesellschaft die ergänzenden Vorschriften zu
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für
Kapitalgesellschaften beachtet.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Voraussetzungen linear vorgenommen.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände und die
flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag
ausgewiesen.
Forderungen gegenüber dem Gesellschafter
bestehen i.H.v. 27.452,- € (Laufzeit > 5 Jahre).
Die
Rückstellungen sind in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist, und entsprechen den zu erwartenden Ausgaben. Sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen. Bei Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden
künftige Preis- und Kostensteigerungen
berücksichtigt und eine Abzinsung auf den
Bilanzstichtag vorgenommen. Für die Abzinsung des
Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen
Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze
verwendet.
Die
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit
einer Restlaufzeit < 1 Jahr sind mit ihren
Rückzahlungswerten i.H.v. 23.758,- € passiviert.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihren
Rückzahlungswerten passiviert. Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten bestehen i. H. v. €
560.236,- € (Laufzeit > 5 Jahre).
Nach § 268 Abs. 8 HGB unterliegt ein
Gesamtbetrag von 87,- € der Ausschüttungssperre.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Sonstige Angaben
Der Geschäftsführung gehören an:
Herr Oliver Kuhn, Architekt, Bibergau
gez. Oliver Kuhn
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.11.2012 festgestellt.
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