Dobmeier
GmbH
Sonneberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
73.207,00 |
101.804,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
73.206,00 |
101.803,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
396.838,93 |
540.630,43 |
| I.
Vorräte |
248.256,00 |
355.190,88 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
89.361,62 |
85.129,22 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
59.221,31 |
100.310,33 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.058,77 |
5.240,17 |
| Aktiva |
479.104,70 |
647.674,60 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
134.324,93 |
287.436,63 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
76.693,78 |
76.693,78 |
| II.
Gewinnrücklagen |
5.000,00 |
5.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
205.742,85 |
126.656,45 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
153.111,70 |
-79.086,40 |
| B.
Rückstellungen |
24.432,00 |
20.330,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
320.347,77 |
339.907,97 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
312.535,42 |
321.869,55 |
| Summe
Passiva |
479.104,70 |
647.674,60 |
Anhang
A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Vorbemerkungen
Der Jahresabschluss der Dobmeier GmbH, Sonneberg
(Handelsregister Jena, Abteilung B Nr. 301983) zum 31.
Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften der §§
242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden
Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§
264 ff. HGB) erstellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen
Größenmerkmalen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Posten in der Bilanz oder der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
2. Vermögensgegenstände
Nichtabnutzbare Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden gemäß § 253
Abs. 1 S. 1 HGB i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG mit den
Anschaffungskosten angesetzt, soweit der Teilwert aufgrund
einer voraussichtlich andauernden Wertminderung nicht
niedriger ist.
Abnutzbare Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden gemäß § 253
Abs. 2 HGB i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige und außerplanmäßige
Abschreibungen bilanziert. Sofern eine voraussichtlich
dauernde Wertminderung vorliegt, kommt der niedrigere
Teilwert zum Ansatz. Die planmäßigen
Abschreibungen werden entsprechend der steuerrechtlich
zulässigen Zeiträume linear gemäß
§ 7 Abs. 1 EStG vorgenommen.
Der Festwert für Ausstellungsstücke wurde
zum 31.12.2023 neu bewertet. Eine Neubewertung findet nur
alle drei Jahre statt.
Für abnutzbare, bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind und deren Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten 250,00 € bzw. 1.000,00 € nicht
übersteigen, wird von der Anwendung des § 6 Abs.
2 EStG bzw. Abs. 2 a EStG Gebrauch gemacht.
3. Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens
Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens werden grundsätzlich
gemäß § 253 Abs. 3, 256 HGB i. V. m. §
6 Abs. 1 Nr. 2 EStG zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet. Bei einer voraussichtlich
dauernden Wertminderung wird auf den niedrigeren Teilwert
abgeschrieben.
Grundlage für die Bilanzierung des
Vorratsvermögens ist eine körperliche
Bestandsaufnahme zum Bilanzstichtag gemäß
§§ 240 ff. HGB.
Bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen werden erkennbare
Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt.
Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurde zusätzlich durch eine
ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung
getragen.
Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils
zum Nennwert angesetzt.
4. Rückstellungen
Rückstellungen werden gemäß §
249 Abs. 1 HGB für alle am Bilanzstichtag erkennbaren
ungewissen Verbindlichkeiten in der Weise gebildet, dass
die Bewertung nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung erfolgt.
5. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden gemäß § 253
Abs. 1 S. 2 HGB i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG
mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert.
Stand und Entwicklung
des Personals: Am Bilanzstichtag
waren im Unternehmen durchschnittlich
acht Personen beschäftigt.
Vollständigkeitserklärung
Ich bestätige, Ihnen für die Erstellung des
vorgenannten Jahresabschlusses alle Aufklärungen,
Auskünfte und Nachweise nach bestem Wissen und
Gewissen gegeben zu haben.
Alle Geschäftsbücher und sonstigen
Unterlagen, die für den Jahresabschluss erforderlich
sind, wurden vollständig zur Verfügung gestellt.
In den zur Verfügung gestellten
Geschäftsbüchern sind alle
Geschäftsvorfälle erfasst, die für das
vorgenannte Geschäftsjahr buchungspflichtig sind.
Ich bestätige weiterhin, dass in dem von Ihnen
erstellten Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung) nach meiner Überzeugung alle
bilanzierungs-pflichtigen Vermögenswerte,
Verpflichtungen und Wagnisse berücksichtigt sind, so
dass ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild vermittelt wird.
Hinweis zur Offenlegung
Die Gesellschaft wurde am Bilanzstichtag der
Größenklasse einer kleinen Kapitalgesellschaft
nach § 267 Abs. 1 HGB zugeordnet.
Zum Unternehmensregister sind gemäß
§§ 325 und 326 HGB unter Berücksichtigung
der Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
bis zum 31.12.2023 folgende Unterlagen elektronisch
einzureichen:
- verkürzte Bilanz nach § 266 Abs. 1
S. 3 HGB
- verkürzter Anhang ohne Angaben zur
Gewinn und Verlustrechnung
Sonneberg, 11. April
2025
gez.
Danny Dobmeier, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.04.2025
festgestellt.
|