Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Wasserversorgung Beckum GmbH
Hammer Straße 42, 59269 Beckum, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Henning Kanschik seit 13.5.2026 | Prokura |
Maximilian Frisch seit 22.1.2025 | Prokura |
Mirko Bachmeyer seit 11.1.2021 | Prokura |
Andreas Dipl.-Ing. Becker seit 28.2.2012 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (11)
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Beckum | 34.33% |
| 18.17% | |
Stadt Ennigerloh | 11.67% |
Kreis Warendorf | 8.00% |
Gemeinde Wadersloh | 7.67% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
11 Gesellschafter
GmbH-Struktur
5 von 11 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Wasserversorgung Beckum GmbHBeckumJahresabschluss zum 31. Dezember 2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023I. Geschäftsverlauf Aus dem wasserwirtschaftlichen Blickwinkel betrachtet war das Jahr 2023 für die WVB seit langem mal wieder ein gutes Jahr. Situationen in der sich die WVB mit Verfügbarkeitseinschränkungen konfrontiert sah, gab es nicht. Der WVB ist es gelungen ein Jahreswasseraufkommen in Höhe von 11.73 Mio. m 3 (Vorjahr 12,33 Mio. m 3 ) sicher zu stellen. Bedient wurden Tagesspitzenwerte von bis zu 46.194 m 3 (Vorjahr 46.818 m 3 ). Die gefallenen Niederschläge waren deutlich überdurchschnittlich (Niederschlagsmenge im hydrogeologischen Jahr 1.020 mm/a). Sie ließen es zu, dass sich die Grundwasserstände in den Gebieten der Gewinnungsbrunnen des Wasserwerkes Vohren erholen konnten. Auch die Niederschlagssituation an der Aabach-Talsperre sorgte für gute Füllstände in der Talsperre, sodass die verhängte Abgabenreduzierung ab September aufgehoben werden konnte. Die WVB hat vom Verband 2,13 Mio. m 3 bezogen. Die VGW, als Weiterverteilerkunde, reduzierte den mit der WVB vereinbarten direkten erhöhten Wasserbezug aus der Aabach-Talsperre von 400 Tm 3 auf 350 Tm 3. Insgesamt wurden an die VGW 2,59 Mio. m 3 abgegeben (Vorjahr 2,96 Mio. m 3 ). Unsere gut aufgestellte Materialwirtschaft konnte nach wie vor Engpässe in der Verfügbarkeit von Verbrauchsmaterial abfedern. Die an die Trinkwasserversorgung der WVB gestellten versorgungstechnischen, gesundheitsbezogenen und ästhetischen Anforderungen wurden im Berichtsjahr von den technisch operativen Betriebseinheiten erfüllt. Das Trinkwasser konnte mit dem erforderlichen Druck und in guter Qualität im Versorgungssystem vorgehalten werden. Punktuelle, kurzzeitige Störungen durch Rohrbrüche, Einbindungen, Reparaturen und Netzspülungen gehören zum laufenden Betrieb. Die über das gesamte Versorgungsgebiet entnommenen Proben bestätigen über die physikalisch/chemischen Trinkwasseranalysen, dass die Anforderungen der Trinkwasserverordnung erfüllt wurden. Die gemessenen Konzentrationen lagen weit unter den Grenzwerten der Verordnung. Auch die hygienischen Anforderungen wurden erfüllt. Abweichungen wurden umgehend nachgegangen und abgestellt. In 2023 ist die Anzahl der Rohrbrüche im Verteilnetz gesunken. Die Schäden sind von 49 auf 31 Stück zurückgegangen. Im Hausanschlussbereich hat sich die Gesamtzahl an Hausanschlussschäden auch reduziert. Insgesamt wurden 90 Hausanschlussschäden registriert. Das Niveau beider Schadensquoten ist als unauffällig einzustufen. Sie reflektieren die Effektivität der angewendeten Strategien für die Netz- und Hausanschlussinstandhaltung (Rehabilitation). Rohrnetzrehabilitationsmaßnahmen fanden ausschließlich über Rohrnetzsanierungen statt. Zu Reinvestitionen über Rohrnetzverstärkungen kam es nicht. Die Weiterentwicklung des Wasserwerkes Vohren schreitet voran. Die Konzeptplanung, die die Machbarkeitsstudie konkretisiert, präferiert einen Wasserwerksneubau. Die zugehörige Kostenschätzung veranschlagt eine Investitionshöhe von 25 Mio. €. Zur Sicherstellung/Erweiterung der Wassergewinnungskapazität für das Wasserwerk Vohren ist die WVB dabei neue Brunnenstandorte zu erschließen. In 2023 wurden Pumpversuche in den neuen Wassergewinnungsgebieten Westernheide und Gröblingen unternommen. Zu bewerten sind die verursachten Grundwasserabsenkungen auf Flora und Fauna. Ein eingeschaltetes Umweltbüro erhebt aktuell die Auswirkungen. Der Fokus der Bewertung liegt auf den Einfluss auf Biotope und FFH-Gebiete. Eine Genehmigung für einen Pumpversuch im neuen Wassergewinnungsgebiet Warendorf steht noch aus. Als weiteres mögliches neues Wassergewinnungsgebiet wurde das Gebiet "Vohren II" identifiziert. Erkundungsbohrungen geben Aufschluss über Qualität und Quantität. Ergebnisse hierzu wird das Ingenieurbüro Aquanta Anfang 2024 vorlegen. Einen Beitrag zur Dekarbonisierung leistet die WVB durch die Möglichkeit eigene PV-Anlagen zu betreiben. In 2023 umgesetzt wurden die beiden PV-Anlagen an der Verwaltung (80 kWp) und der DE-Station Stromberg (40 kWp). Für die regionale Absicherung der Trinkwasserverfügbarkeit der sogenannten "Nordlieferung", verständigten sich die Stadtwerke Warendorf, die Stadtwerke Ost-Münsterland, die Gemeindewerke Everswinkel und die Wasserversorgung Beckum in 2022 auf eine Absichtserklärung, die im Sinne eines überregionalen Wasserversorgungskonzeptes wirkt. Die Unternehmen fungieren im Verbund. Für die Sicherstellung der Versorgungssicherheit, der sich langfristig einstellenden Trinkwasserbedarfe in der Nord-Region, ist ein übergreifendes Netzmodell zu entwickeln, welches wiederum übergreifende Infrastrukturmaßnahmen erfordert. In diesem Sinne konnte in 2023 die Lieferbeziehung an die Gemeindewerke Everswinkel fortgeführt werden. Es wurde ein neuer Liefervertrag ratifiziert. Über das Weiterverteilergeschäft mit den Stadtwerken Warendorf konnten erstmalig die Stadtwerke Ost-Münsterland über das "Nordgeschäft" mit Trinkwasser versorgt werden (115 Tm 3 ). Mit gleicher Zielsetzung wurde unter Beteiligung der Gelsenwasser AG, zwischen den Unternehmen der VGW und der WVB ein Arbeitskreis initiiert, der die Trinkwasserversorgungssicherheit der Kerngebiete beider Versorger mittelfristig stärkt. Ein Planfeststellungverfahren für das Verbundleitungskonzept der Gelsenwasser AG soll in 2024 eingeleitet. Im Frühjahr 2024 wird der o.g. Arbeitskreis die Eckpunkte zur Fortführung des Gelsenwasser-Fremdbezugsvertrages konkretisieren. Die WVB hat in 2023 ihren IT-Dienstleister gewechselt. Der Umzug von der Gelsenwasser AG zur AOV IT.Service GmbH konnte im Dezember erfolgreich abgeschlossen werden. Sämtliche IT-Prozesse werden seitdem vom Rechenzentrum der AOV in Gütersloh unterstützt. II. Darstellung der Lage (Vermögens-, Finanz- und Ertragslage) Vermögenslage Für die Erweiterung der Ressourcen-Verfügbarkeit für das Wasserwerk Vohren soll ein weiterer Brunnenstandort entwickelt und erworben werden; hier potentielles Tauschgrundstück. Der Zugriff auf das Grundstück hat sich die WVB gesichert. Zahlungswirksam wird die Investition (316 T€) erst 2024. In der Wasserverteilung wurde in 2023 eine Reharate von 0,37 % erreicht. Die Quote für die Herstellung von Hausanschlüssen zog wieder an. Im Berichtsjahr 2023 wurden 259 Hausanschlüsse neu hergestellt (Vorjahr 212 St.). Insgesamt werden in dem Versorgungsgebiet der WVB aktuell 35.751 Hausanschlüsse vorgehalten. Nicht alle für 2023 geplanten Investitionsmaßnahmen kamen zur Umsetzung. Entsprechend wurde das angesetzte Planbudget in der Vorschau von 3,26 Mio. € nicht voll ausgeschöpft. Rohrnetzverstärkungen blieben aus, geplante PV-Anlagen kamen nicht in die Umsetzung. Das Anlagevermögen ist um 4,71 % auf 25,57 Mio. € gestiegen. Finanz- und Liquiditätslage Die Entwicklung der Finanz- und Liquiditätslage kann anhand der folgenden Kapitalflussrechnung dargestellt werden.
Die Liquidität der Gesellschaft verminderte sich um 602 T€. Den Investitionen von 2.529 T€ standen Mittelzu- bzw. Mittelabflüsse aus der laufenden Geschäftstätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit von zusammen 1.927 T€ gegenüber. Die Eigenkapital-Quote sinkt leicht gegenüber dem Vorjahr auf 49 % (Vorjahr 51 %). Ertragslage Trinkwasserabgabe/-erlöse Bedingt durch das Wetter, ohne sonderliche Hitze- und Trockenperioden und insbesondere mit vielen Niederschlägen, ist die Trinkwasserabgabe an unsere Kunden rückläufig. Insgesamt wurden an die Kunden Trinkwasser in Höhe von 11,21 Mio. m 3 /a abgegeben, ein Minus von - 6,3 %. Im Tarifkundenbereich fiel die Absatzmenge um - 5,1 % (- 349 Tm 3 ) auf 6,52 Mio. m 3. Im Weiterverteilergeschäft fiel der Absatz um - 411 Tm 3 (- 8,0 %) auf insgesamt 4,70 Mio. m 3. An die VGW (Vereinigte Gas- und Wasserversorgung GmbH) konnten 2,59 Mio. m 3 abgesetzt werden, ein Rückgang um - 12,3 %. Der Wasserbeschaffungsverband Osnabrück-Süd bezog 582 Tm 3 Trinkwasser, gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang um -10,5 %. Der rückläufige Absatztrend konnte auch 2023 noch nicht gestoppt werden. Perspektivisch erwartet die WVB wieder eine Absatzstärkung für diese Absatzregion. Der Wasserbeschaffungsverband Sassenberg-Versmold-Warendorf benötigte 1.007 Tm 3 , ein Zuwachs um 1,2 %. An die Gemeindewerke Everswinkel GmbH konnten 73 Tm 3 abgegeben werden, ein deutlicher Rückgang um - 21,7 % (der GWE standen uneingeschränkt alle eigenen Brunnenanlagen zur Verfügung). Die Jahresabgabe an die Stadtwerke Warendorf GmbH betrug 444 Tm 3 , ein Zuwachs in Höhe von 7,2 %. Der Verkauf von Trinkwasser führte zu einem Gesamterlös von 16,45 Mio. €. Gegenüber dem Vorjahr stieg der Erlös leicht um 16 T€ (0,1 %). Betrachtet man die beiden Geschäftsbereiche getrennt voneinander, so erzielte das Tarif- und Großkundengeschäft (12,32 Mio. €) ein Minus in Höhe von - 359 T€ (- 2,8 %), im Weiterverteilergeschäft (4,13 Mio. €) stieg der Erlös um 375 T€ (9,96 %). Das Umsatzplus ist zurückzuführen auf die wirkenden Preisgleitklauseln im Weiterverteilergeschäft. Trinkwasserbeschaffung Die für die Grundwasserneubildung relevanten Winterhalbjahresniederschläge (Nov. 2022 - Apr. 2023) lagen mit insgesamt 434 mm über dem langjährigen Mittel von 359 mm. Bis auf den Monat November waren alle anderen Monate, einschließlich bis April, überdurchschnittlich. Die zugehörigen Monate des Sommerhalbjahres (Mai 2023 - Oktober 2023) waren alle im Plus. Insbesondere für die beiden Monate August und Oktober ließen sich sehr hohe Niederschlagsmengen verzeichnen (ein Plus von 140 mm). Insgesamt lag die Niederschlagsmenge für das Sommerhalbjahr bei 586 mm. Ein deutliches Plus zum langjährigen Mittel (345 mm (+241 mm)). Die Grundwasserstände konnten sich entsprechend gut erholen. Das Wasserwerk Vohren konnte an das Versorgungsnetz 5,87 Mio. m 3 einspeisen. Bedingt durch den Langzeitpumpversuch bei den Brunnen "Brockamp/WGG Westernheide", standen dem Wasserwerk Mehrmengen zur Verfügung. Im September 2023 wurde die Mengenbeschränkung vom Wasserverband Aabach-Talsperre aufgehoben. Die WVB konnte vom Verband somit 2,13 Mio. m 3 beziehen. Über den Fremdbezug der Gelsenwasser AG wurden 3,73 Mio. m 3 bezogen. Bedingt durch die rückläufige Gesamtwasserabgabe ist auch der Fremdwasserbezug über die Gelsenwasser AG reduziert. Zum Vorjahr beläuft sich die Reduzierung auf -15,7 %. Das Gesamtwasseraufkommen der WVB im Jahr 2023 lag bei 11,73 Mio. m 3 (ein Minus zum Vorjahr um - 4,9 %). Die sich ergebenen Wasserverluste in Höhe von 4,4 % liegen auf einem niedrigen Niveau. Kostenentwicklung Der Gesamtaufwand vor Konzessionsabgaben und Steuern lag im Jahr 2023 bei 15,05 Mio. €. Der Zuwachs gegenüber dem Vorjahr (14,29 Mio. €; ein Plus um 5,3 % (761 T€)) wird im Wesentlichen begründet durch den höheren Aufwand für Fremdleistungen (+ 246 T€), für den Fremdwasserbezug 142 T€), sowie höherer Personalkosten (+ 179 T€) und für dem sonstigen betrieblichen Aufwand (+ 129 T€). Aufwandsmindernd wirkte insbesondere die Position Strombezug (- 111 T€). Mitarbeiter/-innen Die Anzahl der Mitarbeiter/-innen im Unternehmen, berechnet nach Vollzeit Äquivalente, belief sich zum Jahresende auf rund 40 Mitarbeiter/innen. Vier geringfügig Beschäftigte, vier Teilzeitkräfte und 38 Vollzeitbeschäftigte bildeten im Durchschnitt den Personalstamm. Zwei Mitarbeiter/-innen befanden sich in Elternzeit, ein Mitarbeiter befand sich in der passiven Phase der Altersteilzeit. Im Schnitt lag die Altersstruktur bei der Gesamtbetrachtung aller Mitarbeiter/-innen bei 45 Jahren. Der Krankenstand, gemessen in Ausfalltagen, sank gegenüber dem Vorjahr leicht. Die Quote lag in 2023 unverändert bei 19 Tagen je Mitarbeiter/-in. Die Anzahl an Schulungs-/Qualifizierungsmaßnahmen bewegten sich auf "Normalniveau". Regelungen zum Angebot von Homeoffice sind fixiert über eine Betriebsvereinbarung. Der Generationenwechsel in der zweiten Führungsebene ist organisiert. Der Wechsel für die Leitung der Organisationseinheit Wasserverteilung ist für Anfang 2025 vorgesehen. Unseren Erfolg verdanken wir unserer Belegschaft. Die Geschäftsleitung dankt seinen Mitarbeiter/-innen und dem Betriebsrat für die jederzeit gute und konstruktive Zusammenarbeit. Jahresergebnis Trotz eines geringeren Trinkwasserabsatzes sind die Umsatzerlöse aus der Abgabe von Trinkwasser leicht um 15 T€ bzw. 0,10 % gestiegen. Insgesamt hat die WVB 17,81 Mio. € an Erträgen generiert. Der Gesamtaufwand vor Konzessionsabgaben und Steuern lag im Jahr 2023 bei 15,05 Mio. € (ein Plus um 761 T€ bzw. 5,3 %). Die Konzessionsabgabe konnte mit 1,22 Mio. € voll erwirtschaftet werden. Der Jahresüberschuss sank gegenüber dem Vorjahr um - 603 T€ auf 1.030 T€. III. Zweigniederlassungen sowie Forschung- und Entwicklung Es gibt keine Zweigniederlassungen. Ausgaben für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten wurden nicht getätigt. IV. Chancen- und Risikobericht Operativer Bereich Die Arbeitsverdichtung, der individuelle Komplexitätsgrad der Einzelvorgänge gepaart mit den Ansprüchen einer digitalisierten Arbeitswelt und dem erforderlichen Fachkräftebedarf erhöht beständig das Risiko im operativen Geschäftsfeld. Die operativen Risiken, implementiert aus Betrieb, Organisation, Sicherheit und Personal, werden begrenzt durch die hohen Anforderungen aus dem integrierten Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001 und durch das Technische Sicherheitsmanagement (TSM). Darüber hinaus trägt das Wasserversorgungskonzept ebenfalls zur Begrenzung der operativen Risiken bei. Für den Bereich der Energie hilft das Energiemanagementsystem (EnMS) nach DIN EN ISO 50001. Die an Bedeutung gewinnenden IT-Risiken werden durch die eingesetzten Verfahren und mit Hilfe des IT-Dienstleisters - Gelsenwasser AG, ab Dezember 2023 AOV IT.Services GmbH - beherrscht. Das Unternehmen setzt sich weiterhin aktiv mit dem Thema Informationssicherheit auseinander und entwickelt Schutzmechanismen. Nennenswerte Störungen im Geschäftsjahr 2023 waren nicht zu verzeichnen. Alle Bereiche werden stets wiederkehrend intern neu betrachtet und die Risiken aus Stör- und Notfällen in die weitere Planung einbezogen. Neue Rahmenbedingungen, verursacht über den demografischen Wandel, der physischen Urbanisierung und dem Klimawandel, müssen zur Sicherstellung der infrastrukturellen Leistungsfähigkeit des komplexen Versorgungssystems Berücksichtigung finden. Über die Einbindung dieser Herausforderungen in die bewährte Reha-Strategie und Zielnetzplanung gelingt es der WVB die Versorgungssicherheit robust vorzuhalten. Reputation Das Reputationsrisiko bezeichnet das Risiko eines Imageschadens gegenüber Kunden, Geschäftspartnern, Aufsichtsrat und Aufsichtsbehörden. Imageschäden werden durch Präventivarbeit, wie zum Beispiel einer gezielten offenen Kommunikation, einem zeitgemäßen Internetauftritt und Imagebroschüre, einer transparenten und sachlichen Darstellung von Prozessen sowie der örtlichen Kundenarbeit, entgegengetreten. Die WVB hält jeweils für die Zielgruppe "Schüler" und für die Zielgruppe "interessierte Bürger/Parteien" einen Imagefilm vor. Neben dem Lehrpfad am Wasserwerk Vohren informiert auch der Lehrpfad der Verwaltung unsere Kunden über das wasserwirtschaftliche Handeln. In beiden Lehrpfaden sind jeweils Trinkwasserbrunnen integriert. Über regelmäßig stattfindende/angebotene Informationsplattformen tritt die WVB direkt mit interessierten Personenkreisen in Kontakt (u.a. Gewebeschau, VHS-Kurs, Wasserwerksführung). Als neuer Kommunikationskanal hat sich das Senden von Informationen über Social-Media etabliert. Lieferanten Lieferanten-Risiken werden durch die im Managementhandbuch beschriebenen Beurteilungskriterien weitgehend ausgeschlossen. Dem Unternehmen steht ein ausreichendes Materiallager zur Verfügung. Materialflüsse werden durch das e-Lager in Echtzeit digital erfasst, das Risiko von möglichen Fehlentwicklungen im Materialbestand ist somit gemindert. Das Qualitätsbewusstsein ist integriert über die Unternehmenspolitik. Finanzwirtschaft Finanzwirtschaftliche Risiken sind bei der hohen Eigenkapitalquote von 46 % (ohne Jahresüberschuss) und den liquiden Mitteln von 199 T€ nicht zu erkennen. Im Geschäftsjahr 2023 sank der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit im Vergleich zum Vorjahr um 1.122 T€ auf 1.849 T€. Der durch die Ausschüttung an die Gesellschafter und den getätigten Investitionen erforderliche Mittelabfluss in Höhe von 3,7 Mio. € konnte aus der laufenden Geschäftstätigkeit und den vereinnahmten Ertragszuschüssen zu rund 88% gedeckt werden. Der Finanzmittelbestand sank um 602 T€. Zugleich nahmen die ausgewiesenen Verbindlichkeiten zum Jahresende um 491 T€ im Vergleich zum Vorjahr zu. Die der Gesellschafterversammlung vorgestellte Strategie für die Abdeckung des anstehenden vorübergehenden erhöhten Investitionsbedarfs bleibt bestehen. Der Kapitalbedarf soll durch eigene Liquiditätsmittel (sukzessiv einzustellende Gewinnrücklagen) gedeckt werden. V. Prognosebericht Betriebliches Die Fortsetzung der Umsetzung von weiteren Systemmaßnahmen zur Stärkung der Trinkwasserverfügbarkeit aufgrund von geänderten Bedarfsnachfragen, insbesondere in Hinsicht der Erwartungshaltung nach der Abdeckung von Stundenspitzen, sind vordergründig. Der Wandel des Klimas und der Demografie lassen die Trinkwasserbedarfe steigen. Verstärkt wird diese Entwicklung durch Bedarfe der Industrie und der Ansiedelung von weiteren Gewerbegebieten. Der sich abzeichnende erhöhte Spitzenbedarf in den Sommermonaten, der insbesondere ausgelöst wird durch die Gleichzeitigkeit der Wasserentnahmen, i.d.R. im Zeitfenster zwischen 17:00 und 22:00 Uhr, soll abgeschwächt/abgefangen werden über eine Kundeninformation zur jeweiligen Beanspruchung der Trinkwasserinfrastruktur. Über eine Wasserampel, die über die Eskalationsstufe der Beanspruchung Auskunft gibt, wird der Kunde direkt geführt, um mit dem Gut Trinkwasser sorgsam bis sparsam umzugehen (in Spitzenverbrauchzeiten wird aufgerufen Poolbefüllungen und die Gartenbewässerung zu unterlassen). Die Wasserampel wird im Laufe des Jahres 2024 auf der Website der WVB platziert. Zusätzlich wird der Kunde über mediale Kanäle zur jeweiligen Eskalationsstufe unterrichtet. Zur Stärkung der Trinkwasserverfügbarkeit wird das Wasserwerk Vohren weiterentwickelt. Neben der Erschließung von neuen Brunnenstandorten muss das Wasserwerk selber ertüchtigt werden (Neubau). Für die Hebung von möglichen Einsparpotentialen ist die W+S Wassertechnik GmbH beauftragt den Verfahrensschritt Filtration zu bewerten. Die hierfür erforderliche Verfahrenstechnik wird nicht ausschließlich nach Stand der Technik ausgelegt (Lehrbuch). Über eine Versuchsanlage wird der Filtrationsprozess unter realen Bedingungen optimiert. Hierbei wird untersucht, inwieweit sich verschiedenste Filtrationsgeschwindigkeiten, Filtermaterialien und Inhibitoren bewähren. Die Integration der Versuchsanlage, als auch die auf deren Ergebnisse aufbauenden Entwurfsplanung, verbunden mit einer Kostenermittlung, sind für 2024 geplant. Im Sinne des Wassersicherstellungsgesetzes ist die Trinkwasserversorgung auch stets überregional zu denken und sicher zu stellen. Dieser Anspruch bedarf das Eingehen von übergreifenden Kooperationen von Trinkwasserversorgern mit übergreifenden Verteilnetzmodellen, einhergehend mit einer klugen Wasserbewirtschaftung entlang der Kette der Wasserbeschaffung und -speicherung. In diesem Kontext kooperiert die WVB mit den regional anliegenden Branchenpartnern. Für die "Nord-Region" steht die Aufgabe an, eine gemeinschaftlich abgestimmt Machbarkeitsstudie mit anschließender Konzeptplanung auf den Weg zu bringen. Das Planfeststellungsverfahren für die OWL-Leitung der Gelsenwasser AG soll 2024 aufgenommen werden. Bei der Realisierung der Maßnahme (2026) wird die WVB einen zusätzlichen Übergabepunkt in Höhe der "Marburg", auf Oelder Stadtgebiet, entwickeln, der die Trinkwasserversorgung der WVB weiter stärkt. Mehrbedarfe durch Industriekunden/Landwirtschaft Insbesondere die Nahrungsmittelindustrie meldet bedingt durch Marktzentralisierungen erhöhte Trinkwasserbedarfe an. Zusätzliche Trinkwasserbedarfe melden auch die Kommunen in Hinsicht des Ausweisungsdruckes für großflächige Gewerbegebiete an. Die Gemeinde Lippetal plant aktuell die Umsetzung eines solchen Vorhabens. Die Landwirtschaft wird sich mit neuen Bewässerungssystemen auseinandersetzen müssen, um Ernteertragsausfälle zu minimieren. Für den Betrieb dieser Bewässerungssysteme werden z. T. auch die Trinkwassernetze der Wasserversorger in Anspruch genommen werden müssen. Die WVB ist grundsätzlich gewillt diese Mehrbedarfe zu decken, weist aber schon jetzt auf mögliche Zielkonflikte mit der Versorgung der Bevölkerung hin (Anspruchsdenken/Klärung der vorrangigen Bedürftigkeit). Gemeinsam mit den Kommunen werden hier Absprachen zu finden sein, um alle Bedürfnisse gerecht werden zu können. Ländliche Erschließung Heiße Sommer in Verbindung mit Trockenperioden und die Novellierung der Trinkwasserverordnung verstärken weiterhin die Nachfrage an öffentlich zugänglichem Trinkwasser. Die in den letzten Jahren sprunghaft gestiegene Nachfrage an ländlichen Erschließungen reißt nach wie vor nicht ab. Haushaltstechnische und betriebliche Aspekte lassen Ad-Hoc-Umsetzungen nicht zu. Die WVB ist sich ihrem Versorgungsauftrag im Sinne der Daseinsvorsorge bewusst. Die mit den Kommunen gemeinsam abgestimmte Vorgehensweise wird konsequent angewendet und bringt die Erschließungen im ländlichen Raum nachhaltig voran. Digitalisierung/IT-Sicherheit Die digitale Transformation ist eine gesellschaftliche Herausforderung und macht vor der Wasserwirtschaft nicht halt. Unter dem Stichwort Smart entwickelt die WVB ihre Ablaufprozesse und die Kundenbeziehungen immer weiter. Die Verbesserung von digitalen Workflows wird stetig ausgebaut. Für die Instandhaltungsplanung und -abwicklung soll perspektivisch das Tool Lovion eingeführt werden. Das Homeoffice ist bei der WVB etabliert. Für die wichtige Sensibilisierung der Mitarbeiter, um sich sicher im IT-Umfeld bewegen zu können, finden regelmäßig Awareness- als auch Datenschutzschulungen statt. Die Umsetzung von Maßnahmen aus einem sich fortschreibenden Maßnahmenkatalog trägt zur Verbesserung der Resilienz gegen mögliche Cyberattacken bei. Gemeinsam mit dem neuen IT-Dienstleister, die AOV IT.Services GmbH, bereitet sich die WVB auf den ERP-Releasewechsel auf SAP S4/Hana vor. Im Herbst 2024 beginnt die Projektphase der kaufmännischen/technischen Module, die zum 01.01.2026 in die SAP-Hana-Umgebung eingebunden werden sollen. Anschließend erfolgt der SAP-Hana-Wechsel für die spezifischen Module des Kundenservice-Centers. EU-Trinkwasserrichtlinie Ein Schwerpunkt der EU-Trinkwasserrichtlinie ist der risikobasierte Ansatz, welcher mittels der Trinkwassereinzugsgebietsverordnung (TrinkwEGV) und der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in das deutsches Recht umgesetzt wurde. Betreiber von Wassergewinnungsanlagen sind gemäß der TrinkwEGV dazu verpflichtet Trinkwassereinzugsgebiete bis November 2025 zu beschreiben und hinsichtlich ihrer Risiken zu bewerten. Behörden sollen anschließend bis Mai 2027 geeignete Risikomanagementmaßnahmen für die Einzugsgebiete festlegen. Über das bei der WVB gelebte Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001 wird sich das geforderte Risikomanagement klug integrieren lassen. Green Deal Mit dem Green Deal und dem Null-Schadstoff-Ziel wird auf EU-Ebene versucht eine erweiterte Herstellerverantwortung für den Gewässerschutz europarechtlich zu verankern, um den Eintrag von Spurenstoffen in den Wasserkreislauf zu verringern. Erstmals verfolgt die EU-Kommission mit dem Green Deal einen ganzheitlichen Politikansatz, der Klimaschutz, Umweltschutz und Nachhaltigkeit zusammendenkt. Die Minimierung von Schadstoffeinträge in die Umwelt muss gelingen. Über ein Rechtsrahmen wird das Verursacherprinzip in Form einer erweiterten Herstellerverantwortung gestärkt. Die WVB unterstützt das Vorhaben insbesondere in Hinsicht der Weiterführung der Wasserqualitätsverbesserung der Ems und einer verträglicheren Wirkstoffzusammensetzung bei den Pflanzenschutzmitteln. Der Schutz der Grundwasserressource ist von elementarer Bedeutung. Nationale Wasserstrategie Die deutsche Wasserwirtschaft steht insbesondere durch den Klimawandel und den demografischen Entwicklungen vor großen Herausforderungen. Aus den identifizierten Kernbotschaften des "Nationalen Wasserdialogs" hat das Bundesministerium für Umwelt eine "Nationale Wasserstrategie" erarbeitet. Die "Nationale Wasserstrategie hat den Anspruch eine wissenschaftlich fundierte, politisch beschlossene und gesellschaftlich akzeptierte Wasserstrategie für Deutschland zu sein. Mit einer verbindlichen Handlungsagenda, die von der Politik maßgeblich zu unterstützen ist, kann der Wassersektor nach vorne gebracht werden und die Daseinsvorsorge der Trinkwasserversorgung gestärkt werden. Bei der Weiterentwicklung des Wasserwerkes Vohren wird die WVB angewiesen sein auf eine akzeptierte Wasserstrategie zurückgreifen zu können, um ihre Interessen angemessen berücksichtigt zu bekommen. Ausblick Der Wirtschaftsplan 2024 weist einen Jahresüberschuss von 1.000 T€ aus. Es sind Investitionen in Höhe von 2,85 Mio. € vorgesehen. Es wird weiterhin von einem gesicherten Fortbestand des Unternehmens ausgegangen.
Beckum, den 15.03.2024 Wasserversorgung Beckum GmbH Dipl.-Ing. Andreas Becker, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Janaur bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Wasserversorgung Beckum GmbHAllgemeines Die Wasserversorgung Beckum GmbH mit Sitz in Beckum wird beim Amtsgericht Münster unter HRB 7673 geführt. Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. Die Wasserversorgung Beckum GmbH hat gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrages den Jahresabschluss 2023 wie in den Vorjahren nach dem für große Kapitalgesellschaften maßgeblichen Gliederungsschema aufgestellt. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Erläuterungen zu den Positionen der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Ansatz der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgt zu den aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Gegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Neue Wirtschaftsgüter bis 800 € werden ab 2018 im Jahr des Zuganges voll abgeschrieben. Die Vorräte wurden zum Bilanzstichtag körperlich aufgenommen und zu fortgeschriebenen durchschnittlichen Einstandspreisen oder - soweit erforderlich - mit dem niedrigeren, zum Abschlussstichtag beizulegenden Wert bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos zum Nennwert ausgewiesen. Die von den Neukunden gezahlten Baukostenzuschüsse bzw. Hausanschlusskostenerstattungen der Jahre 2003 bis 2009 wurden von den Herstellungskosten der bezuschussten Anlagen (Wasserleitungsnetz) abgesetzt. Die laufenden Ertragszuschüsse werden ab 2010 wieder auf der Passivseite ausgewiesen und mit 5 % des Ursprungsbetrages zugunsten der Umsatzerlöse aufgelöst. Die Bewertung der Pensionsverpflichtung erfolgte versicherungsmathematisch nach der sogenannten "Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC-Methode) unter Berücksichtigung eines 10-Jahres-Durchschnitt Rechnungszinsfußes von 1,82 % (Vorjahr: 1,78 %). Bei der Berechnung der Pensionsverpflichtungen werden ferner zukünftige Entgelt- und Rentensteigerungen von jeweils 1 % berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Latente Steuern werden ab 2010 für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes der Gesellschaft von aktuell 30,8 %. Der kombinierte Ertragsteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt werden. Im Falle einer Steuerentlastung würde vom entsprechenden Aktivierungswahlrecht kein Gebrauch gemacht werden. Im Geschäftsjahr ergab sich insgesamt eine -nicht bilanzierte- aktive latente Steuer. Latente Steuern sind im Steueraufwand nicht enthalten. Aktive Steuerlatenzen resultieren im Wesentlichen aus unterschiedlichen Wertansätzen von Pensionsrückstellungen sowie aus wertmäßigen Unterschieden im Bereich der sonstigen Rückstellungen. Angaben zu Positionen der Bilanz Aktivseite Die Entwicklung des gesamten Anlagevermögens ist gesondert in einer Anlage dargestellt. Es werden keine Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten mit einbezogen. Die Position Finanzanlagen betrifft eine Beteiligung an der Arbeitsgemeinschaft ostwestfälischer Versorgungsunternehmen (AOV). Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich um die Verbrauchsabgrenzung sowie Forderungen aus berechnetem Wasserverkauf, Bauzuschüssen und Nebengeschäften. Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen 0 T€ (Vj. 7,0 T€) Forderungen gegenüber Gesellschaftern. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Steuererstattungsansprüche. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben insgesamt eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Passivseite Das Stammkapital ist voll eingezahlt. Der Jahresüberschuss des Vorjahres von 1.633 T€ ist in Höhe von 1.217 T€ an die Gesellschafter ausgeschüttet worden. Die restlichen 416 T€ sind in die Anderen Gewinnrücklagen eingestellt worden. Für Altzusagen, für die keine Pensionsrückstellung gebildet wurde, beträgt zum 31. Dezember 2023 der nach der PUC-Methode ermittelte versicherungsmathematische Barwert (Rechnungszinsfuß 1,82 %), unter Berücksichtigung der Heubeck-Richttafeln 2018 G, 11 T€. Aufgrund der Verwendung des 10-Jahres-Durchschnittszinssatzes ist ein Betrag von 1T€ ausschüttungsgesperrt (Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB). Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen:
Die Rückstellung für unterlassene Instandhaltung betrifft: Sanierungen von Wasserleitungen T€ 200 Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen zwei Darlehen, die zur Finanzierung von Grundstückskäufen und Brunnenbauten aufgenommen wurden. Innerhalb eines Jahres ist ein Anteil in Höhe von 133 T€ für beide Darlehen fällig. Nach fünf Jahren sind bei planmäßiger Tilgung Darlehnsschulden in Höhe von 2.000 T€ noch zurückzuzahlen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1.316 T€ sind teilweise mit den üblichen Eigentumsvorbehalten gesichert und haben eine Fälligkeit von unter einem Jahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten berücksichtigen im Wesentlichen:
Von den Verbindlichkeiten aus Konzessionsabgabe bestehen 877 T€ (Vj. 905T€) gegenüber Gesellschaftern. Angaben zu Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse: Von den gesamten Umsatzerlösen in Höhe von 17.362 T€ entfallen 16.447 T€ auf die Trinkwasserabgabe. Die aus den Zugangsjahren 2001 und 2002 und ab 2010 aufgelösten Baukostenzuschüsse werden mit einem Betrag von 490 T€ bei den Umsatzerlösen gezeigt. Sonstige betriebliche Erträge: Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Erträge durch Auflösungen von Rückstellungen i. H. v. 46 T€, Gewinn aus dem Verkauf der Hofstelle "Schwienheer" i. H. v. 174 T€ sowie Erstattungen zu hoch berechneter Stromkosten 2022 der Stadtwerke Warendorf i. H. v. 38 T€. Materialaufwand: Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren sowie die Aufwendungen für bezogene Leistungen entfallen hauptsächlich auf folgende Aufwendungen:
Personalaufwand: Im Jahre 2023 wurden mit der Geschäftsführung durchschnittlich 43 Mitarbeiter als Stammpersonal beschäftigt, davon 4 Teilzeitmitarbeiter/-innen und 4 geringfügig Beschäftigte. Sonstige betriebliche Aufwendungen: Sie enthalten Aufwendungen für Versicherungen, Verwaltung, Telefon, Porto, EDV-Kosten, Beiträge und Jahresabschlusskosten. Die volle Soll-Konzessionsabgabe in Höhe von 1.221 T€ konnte für 2023 erwirtschaftet werden. Zinsen und ähnliche Aufwendungen: Der Gesamtbetrag "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" von 42 T€ betrifft ausschließlich die auf die aufgenommenen Darlehen entfallenen Zinsen. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag: Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag entfallen ausschließlich auf das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Ergänzende Angaben Honorare und Dienstleistungen des Abschlussprüfers Für das Geschäftsjahr 2023 sind Honorare für die Abschlussprüfung in Höhe von 9.500 € und für Steuerberatung in Höhe von 2,5 T€ angefallen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen im Sinne des § 285 Nr. 3 a HGB, die nicht in der Bilanz erscheinen und auch nicht nach § 251 HGB anzugeben sind, betragen insgesamt 183 T€ und betreffen Wartungs- und Nutzungsentgelte für die Nutzung von Hard- und Softwarekomponenten. Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB. Mitgliedschaft in der VBL Die Gesellschaft ist Mitglied der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), Karlsruhe. Zweck der Anstalt ist es, den Arbeitnehmern im Wege privatrechtlicher Versicherung eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Der derzeitige Umlagesatz beträgt 7,3 %. Die Gesellschaft trägt diese Umlage bis zu einem Umlagesatz von 5,49 %, der darüberhinausgehende Anteil wird von den Arbeitnehmern getragen. Das zur Bildung eines Kapitalstocks zusätzlich zu zahlende Sanierungsgeld wurde ab 2016 ausgesetzt. Da die Finanzierung der Versorgungsleistungen der VBL im sogenannten Umlageverfahren (Abschnittdeckungsverfahren) erfolgt, bestehen Unterdeckungen für zukünftige Versorgungslasten. Nach Auffassung des HFA des IDW liegt bei dieser Art der Zusatzversorgung eine mittelbare Pensionsverpflichtung vor, für die nach Art. 28 Abs. 1 EGHGB ein Passivierungswahlrecht besteht. Die Gesellschaft hat dieses Wahlrecht nicht ausgeübt. Die Verpflichtung beträgt zum 31. Dezember 2023 T€ 6.144. Mitglieder der Geschäftsführung und Organe sowie deren Aufwendungen Alleiniger Geschäftsführer ist Herr Dipl.-Ing. Andreas Becker seit dem 01.01.2012.
Vorschüsse und Kredite wurden der Geschäftsführung nicht gewährt. Mitglieder des Aufsichtsrates unter Angabe der gezahlten Entschädigung: Kreisdirektor Dr. Stefan Funke, Warendorf, Vorsitzender (250 €) Bürgermeister Michael Gerdhenrich, Beckum, Vertreter (250 €) Bürgermeisterin Karin Rodeheger, Oelde (250 €) Bürgermeister Berthold Lülf, Ennigerloh (150 €) Bürgermeister Rolf Mestekemper, Beelen (200 €) Bürgermeister Christian Thegelkamp, Wadersloh (150 €) Bürgermeisterin Susanne Mittag, Langenberg (250 €) Bürgermeister Matthias Lürbke, Lippetal (200 €) Stammkapital Unmittelbare und mittelbare Anteilseigner sind kommunale Gesellschafter. Geschäftsanteile in Euro:
Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben, sind nach dem Abschluss des Geschäftsjahres 2023 nicht eingetreten. Durch eine vorausschauende Materialplanung und Bevorratung ist ein durch die Energiekrise und der hohen Inflation bedingtes wirtschaftliches Risiko sehr überschaubar. Die Corona-Situation hat weiterhin keine nennenswerten Auswirkungen auf die betrieblichen Abläufe. Vorschlag der Geschäftsführung für die Verwendung des ErgebnissesDie Geschäftsführung schlägt der Gesellschfterversammlung vor, den Jahresüberschuss von 1.030 T€ in Höhe von 900 T€ an die Gesellschafter auszuschütten. 130 T€ werden zur Bildung eines "Finanzierungszuschusses" zu Investitionszwecken in eine Gewinnrücklage eingestellt.
Beckum, den 15.03.2023 Wasserversorgung Beckum GmbH Dipl.-Ing. Andreas Becker, Geschäftsführer Anlagenspiegel für das Geschäftsjahr 2023
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Wasserversorgung Beckum GmbH, Beckum Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Wasserversorgung Beckum GmbH, Beckum, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Wasserversorgung Beckum GmbH für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse o entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und o vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrates für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus o identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen und Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, das aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können, o gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben, o beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben, o ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann, o beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt, o beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens, o führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Bielefeld, den 20. März 2024 DR.
RÖHRICHT - DR. SCHILLEN GmbH
Cebulla, Wirtschaftsprüfer Heidbrink, Wirtschaftsprüfer Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 3. September 2024 festgestellt. |
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