Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 81343
Eingetragen
12.5.2014
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareGroßhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik
Gegenstand
EDV-Service und -Beratung sowie der Handel mit EDV-Software und -Hardware;

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Welter
seit 12.5.2014
Geschäftsführer
Georg-Peter Gehring
seit 12.5.2014
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Georg-Peter Gehring
Köln
50.00%
Thomas Welter
Hürth
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Gme GmbH

Frechen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 31.865,00 10.343,00
I. Sachanlagen 31.865,00 10.343,00
B. Umlaufvermögen 144.687,07 223.692,68
I. Vorräte 6.750,00 15.000,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 68.816,46 119.848,12
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 669,62
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 69.120,61 88.844,56
C. Rechnungsabgrenzungsposten 9.299,06 14.087,98
davon Disagio 4.368,10 1.146,08
Aktiva 185.851,13 248.123,66

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 72.892,95 38.106,12
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 13.106,12 19.388,51
III. Jahresüberschuss 34.786,83 -6.282,39
B. Rückstellungen 19.131,34 5.235,00
C. Verbindlichkeiten 93.826,84 204.782,54
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 86.383,32 176.416,70
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 7.443,52 28.365,84
Summe Passiva 185.851,13 248.123,66

Anhang


Dieser Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine/mittelgroße/große Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB), des GmbHG sowie des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze nach den für kleine/mittelgroße/große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB aufgestellt (§265 I, 2, 266 ff. HGB).
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten bilanziert.

Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu drei Jahren), bewertet. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden nicht aktiviert.
Der aktivierte Firmenwert wird entsprechend seiner geschätzten Nutzungsdauer von … Jahren abgeschrieben. Diese Nutzungsdauerschätzung ist durch die Laufzeit wichtiger Absatzverträge des erworbenen Unternehmens begründet.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (Nutzungsdauern zwischen … und … Jahren) angesetzt. Die Herstellungskosten der Sachanlagen werden in Höhe der handelsrechtlichen Untergrenze bemessen (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst). Einbeziehungswahlrechte werden nicht ausgeübt. Auch Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit den Anschaffungskosten, bei voraussichtlich dauernder Wertminderung abzüglich außerplanmäßiger Abschreibungen, bilanziert.

Finanzanlagen, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen dienen, werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen saldiert. Ein daraus verbleibender aktiver Saldo wird in der Bilanz gesondert als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" ausgewiesen.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden zu Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren Tageswerten angesetzt.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst) bewertet, sofern nicht nach § 253 Abs. 3 HGB um noch anfallende Aufwendungen geminderte Verkaufswerte anzusetzen sind.

Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird zusätzlich durch eine ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.

Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt.

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.

Die Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht.

Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. In anderen Fällen werden eventuelle Kursverluste am Bilanzstichtag berücksichtigt.

Bestehen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, werden sich daraus - nach Saldierung - insgesamt ergebende Steuerbelastungen passiviert und Steuerentlastungen aktiviert. Bei der Ermittlung latenter Steuerentlastungen werden ggf. bestehende steuerliche Verlustvorträge in Höhe der innerhalb der nächsten fünf Jahre zu erwartenden Verlustverrechnung berücksichtigt.

Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Ausschüttungssperre des abzinsungsbedingten Unterschiedsbetrags bei den Rückstellungen für Pensionen nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB ohne gleichzeitige Abführungssperre aufgestellt.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Geschäftsführer: Georg Gehring und Thomas Welter

sonstige Berichtsbestandteile


gez. Georg Gehring
Geschäftsführer


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2025 festgestellt.

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