Gme
GmbH
Frechen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
31.865,00 |
10.343,00 |
| I.
Sachanlagen |
31.865,00 |
10.343,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
144.687,07 |
223.692,68 |
| I.
Vorräte |
6.750,00 |
15.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
68.816,46 |
119.848,12 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
669,62 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
69.120,61 |
88.844,56 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.299,06 |
14.087,98 |
| davon
Disagio |
4.368,10 |
1.146,08 |
| Aktiva |
185.851,13 |
248.123,66 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
72.892,95 |
38.106,12 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
13.106,12 |
19.388,51 |
| III.
Jahresüberschuss |
34.786,83 |
-6.282,39 |
| B.
Rückstellungen |
19.131,34 |
5.235,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
93.826,84 |
204.782,54 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
86.383,32 |
176.416,70 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
7.443,52 |
28.365,84 |
| Summe
Passiva |
185.851,13 |
248.123,66 |
Anhang
Dieser Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften
der §§ 242 ff. HGB unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
kleine/mittelgroße/große Kapitalgesellschaften
(§§ 264 ff. HGB),
des GmbHG sowie des Gesellschaftsvertrags
aufgestellt.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze
nach den für kleine/mittelgroße/große
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB
aufgestellt (§265 I, 2, 266 ff. HGB).
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten
bilanziert.
Die immateriellen Vermögensgegenstände
werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare
Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer von bis zu drei Jahren), bewertet. Selbst
erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden nicht aktiviert.
Der aktivierte Firmenwert wird entsprechend seiner
geschätzten Nutzungsdauer von … Jahren
abgeschrieben. Diese Nutzungsdauerschätzung ist durch
die Laufzeit wichtiger Absatzverträge des erworbenen
Unternehmens begründet.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
(Nutzungsdauern zwischen … und … Jahren)
angesetzt. Die Herstellungskosten der Sachanlagen werden in
Höhe der handelsrechtlichen Untergrenze bemessen
(Einzelkosten, angemessene Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des
Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung
veranlasst). Einbeziehungswahlrechte werden nicht
ausgeübt. Auch Fremdkapitalzinsen werden nicht
aktiviert.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit den
Anschaffungskosten, bei voraussichtlich dauernder
Wertminderung abzüglich
außerplanmäßiger Abschreibungen,
bilanziert.
Finanzanlagen, die dem Zugriff aller übrigen
Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der
Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen dienen,
werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den
Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen
Verpflichtungen saldiert. Ein daraus verbleibender aktiver
Saldo wird in der Bilanz gesondert als "Aktiver
Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung"
ausgewiesen.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden zu
Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren
Tageswerten angesetzt.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des
Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung
veranlasst) bewertet, sofern nicht
nach § 253 Abs. 3 HGB um noch
anfallende Aufwendungen geminderte Verkaufswerte anzusetzen
sind.
Bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen werden erkennbare
Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt.
Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wird zusätzlich durch eine
ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung
getragen.
Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils
zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen werden nach anerkannten
versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen
Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf
den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze
werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der
vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie
von der Deutschen Bundesbank
gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich
ermittelt und bekannt gegeben werden.
Die Verbindlichkeiten werden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Geschäftsvorfälle in fremder Währung
werden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht.
Forderungen und Verbindlichkeiten in
Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein
Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am
Bilanzstichtag bewertet. In anderen Fällen werden
eventuelle Kursverluste am Bilanzstichtag
berücksichtigt.
Bestehen zwischen den handelsrechtlichen
Wertansätzen von Vermögensgegenständen,
Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren
steuerlichen Wertansätzen Differenzen, die sich in
späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen,
werden sich daraus - nach Saldierung - insgesamt ergebende
Steuerbelastungen passiviert und Steuerentlastungen
aktiviert. Bei der Ermittlung latenter Steuerentlastungen
werden ggf. bestehende steuerliche Verlustvorträge in
Höhe der innerhalb der nächsten fünf Jahre
zu erwartenden Verlustverrechnung berücksichtigt.
Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der
Ausschüttungssperre des abzinsungsbedingten
Unterschiedsbetrags bei den Rückstellungen für
Pensionen nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB ohne
gleichzeitige Abführungssperre aufgestellt.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Geschäftsführer: Georg Gehring und Thomas
Welter
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Georg Gehring
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2025
festgestellt.
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