Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 156047
Vorher
Consulio GmbH
Eingetragen
3.9.2001
Branche
Mit Versicherungsdienstleistungen und Pensionskassen verbundene Tätigkeiten a. n. g.Tätigkeiten von Versicherungsmaklerinnen und -maklernArchitekturbüros für Orts-, Regional- und Landesplanung
Gegenstand
Ganzheitliche, prozessbegleitende Beratung, Einführung, Durchführung, Sanierung und Betreuung von Maßnahmen der betrieblichen Altersversorgung, betrieblichen Gesundheitssystemen und Zeitwertkontenmodellen, einschließlich der Tätigkeit als Versicherungs- sowie Immobilienmakler.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Christian Burr
seit 18.3.2025
Geschäftsführer
Stefan Neumer
seit 17.2.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert79.26% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
SCUR-Alpha 1883 GmbH
79.26%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Amalienstraße 11, 96047 Bamberg
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Consulio Pension GmbH

Seefeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 87.286,15 5.249,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 7.208,00 5.248,50
III. Finanzanlagen 80.077,15  
B. Umlaufvermögen 483.170,89 805.436,12
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 125.357,44 34.978,44
davon gegen Gesellschafter 1.040,91 1.088,94
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 357.813,45 770.457,68
C. Rechnungsabgrenzungsposten 731,24 363,54
Aktiva 571.188,28 811.049,16

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 135.054,72 55.738,83
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 110.054,72 30.738,83
davon Gewinnvortrag 30.738,83 533.766,05
B. Rückstellungen 153.581,95 153.869,75
C. Verbindlichkeiten 282.551,61 601.440,58
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 282.551,61 601.440,58
davon gegenüber Gesellschaftern 184.062,50 441.750,00
Passiva 571.188,28 811.049,16

Anhang 2020

A. Allgemeine Angaben

1. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

2. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen  Vorschriften wahlweise in der Bilanz oder im Anhang anzubringenden Vermerke insgesamt im Anhang aufgeführt. Die Vermerke zu den Verbindlichkeiten sind ebenfalls im Anhang aufgenommen.

3. Von den größenabhängigen Erleichterungen bei den Angaben im Anhang nach § 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht. Der Anhang entspricht daher bis auf Sondererläuterungen nur den gesetzlichen Mindestanforderungen für kleine GmbH's.

4. Die Bilanz wird entsprechend § 268 Abs. 1 HGB unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

5. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren  ( § 275 Abs. 2 HGB ) gegliedert. Aus Gründen der Klarheit wird die Ergebnisverwendung entsprechend § 275 Abs. 4 HGB im Rahmen einer Gliederungserweiterung in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

6. Die auf den v orhergehenden Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden 2020 beibehalten.(§ 252 Abs. 1 Nr.6, Abs. 2 HGB, § 265 Abs. 1 HGB ).

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ( § 284 Abs.2 HGB ) sind im Rahmen der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, unter Beachtung ergänzender Vorschriften für Kapitalgesellschaften, an den steuerlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften orientiert ( §§5, 6ff. EStG, §8 Abs. 1 KStG):

Aktivseite

1. Von der Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wird abgesehen.

Die entgeltlich erworbenen Immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden linear pro rata temporis, unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

2. Das abnutzbare Sachanlagevermögen, welches bei Anschaffung oder Herstellung  mehr als 1.000 Euro beträgt und / oder nicht beweglich ist , wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen unter Beachtung des Niederstwertprinzips, bewertet. Die Abschreibungen werden pro rata temporis, unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

Aus Gründen der Wirtschaftlichkeitwird der Sammelposten i.S.d. § 6 Abs. 2a EStG in die handelsrechtliche Rechnungslegung als Ausnahmetatbestand nach § 252 Abs. 2 HGB übernommen.

Danach können abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als 250 Euro bis 1.000 Euro in einen jahrgangsbezogenen Sammelposten eingestellt werden.

Dieser Sammelposten wird über die Dauer von fünf Jahren gleichmäßig verteilt aufgelöst.

Wirtschaftsgüter, die nach 2017 angeschafft oder hergestellt worden sindund deren  Anschaffungs- Herstellungskosten mehr als 250 Euro und weniger als 800 Euro betragen, werden als Geringwertige Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.

3. Finanzanlagen werden mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit ihrem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag bewertet.

4. Innerhalb der Vorräte werden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag bewertet.

5. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip ( § 253 Abs. 4 HGB ) wird beachtet.

6. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zu ihrem Nennwert bewertet.

7. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag , die Aufwendungen nach diesem Tag darstellen, werden im Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt

Passivseite

1. Die Steuerrückstellungen und die Sonstigen Rückstellungen bilden dem Grunde nach alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtig kaufmännischer Beurteilung in angemessenem und ausreichendem Umfang ab. Der Höhe nach werden die Rückstellungen in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages ( § 253 Abs. 1 HGB) bewertet. Dabei werden bei den Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr entsprechend § 253 Abs. 2 HGB künftige Kosten- und Preissteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag mit laufzeitadäquatem Zinssatz gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung unter Verwendung der von der Deutschen Bank veröffentlichten Zinssätze vorgenommen.

Rückstellungen für latente Steuer berücksichtigen die Steuermehraufwendungen, die auf Wertdifferenzen zwischen Handelsbilanzgewinn und steuerlichen Gewinn beruhen und die sich im Zeitablauf umkehren. Der zur Berechnung der latenten Steuern zu verwendene Ertragsteuersatz liegt bei 28,43%.

Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen nach dem Maß vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ungewisse Verbindlichkeiten und Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtungen erbracht werden .

2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen und Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

3. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag , die Erträge nach diesem Tag darstellen, werden im Passiven Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt.

C. Erläuterungen zur Bilanz

I. Bilanz

Aktiva

1. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist der Bilanz zu entnehmen. Die Abschreibungen des Geschäftsjahres belaufen sich auf 4.014,99 Euro.und im Vorjahr auf 2.867,82 Euro.

2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstigen Vermögensgegenständen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestehen im Berichtsjahr in Höhe von 125.357,44 Euro. Im Vorjahr bestanden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstigen Vermögensgegenständen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von 34.978,44 Euro.

3. Ausleihungen und Forderungen gegenüber Gesellschaftern, über die nach § 42 Abs. 3 GmbHG zu berichten sind, bestehen im Berichtsjahr in Höhe von 1.040,91 Euro und im Vorjahr in Höhe von 1.088,94 Euro.

4. Ausleihungen und Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.

5. Ausleihungen und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.

Passiva

1. Die Bilanz weist im Berichtsjahr ein Eigenkapital in Höhe von 135.054,72 Euro und im Vorjahr ein Eigenkapital in Höhe von 55.738,83 Euro aus.

2. Die Rückstellungen gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB umfassen Rückstellungen für latente Steuern in Höhe von 81,95 Euro ( Vj. 69,75 Euro ) sowie  Rückstellungen für Abschluss u. Prüfung in Höhe von 3.500,00 Euro ( Vj. 3.800,00 Euro ) als auch Stornorückstellung in Höhe von 150.000,00 Euro ( Vj. 150.000,00 Euro ).

Alle Rückstellungen sind bis auf die Stornorückstellung von kurzfristiger Natur.

3. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestehen im Berichtsjahr in Höhe von 282.551,61 Euro und im Vorjahr in Höhe von 601.440,58 Euro.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.

4. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, über die nach § 42 Abs. 3 GmbHG zu berichten wäre, bestehen im Berichtsjahr in Höhe von 184.062,50 Euro  und im Vorjahr in Höhe von 441.750,00 Euro.

5. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.

6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.

D. Sonstige Angaben

1. Haftungsverhältnisse im Sinne von § 268 Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB bestehen sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.

2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und auch nicht nach § 251 HGB oder aufgrund anderer Vorschriften des HGB anzugeben sind und deren Angaben für die Beurteilung der Finanzlage von besonderer Bedeutung sind, sind nicht bekannt.

3. Mitglieder der Geschäftsführung in 2020

Stefan Neumer

4. Vorschüsse und Kredite an die Geschäftsführer, sowie zugunsten dieser Personen eingegangene Haftungsverhältnisse, bestehen im Geschäftsjahr in Höhe 1.040,91 Euro und im Vorjahr in Höhe von 1.088,94 Euro .

E. Unterzeichnung der Geschäftsführer
 
Seefeld, den 21.03.2022

(Stefan Neumer) 
Geschäftsführer   

 

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.03.2022 festgestellt.

Nachrichten & Medien

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