Consulio
Pension GmbH
Seefeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
87.286,15 |
5.249,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
7.208,00 |
5.248,50 |
| III.
Finanzanlagen |
80.077,15 |
|
| B.
Umlaufvermögen |
483.170,89 |
805.436,12 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
125.357,44 |
34.978,44 |
| davon
gegen Gesellschafter |
1.040,91 |
1.088,94 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
357.813,45 |
770.457,68 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
731,24 |
363,54 |
| Aktiva |
571.188,28 |
811.049,16 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
135.054,72 |
55.738,83 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
110.054,72 |
30.738,83 |
| davon
Gewinnvortrag |
30.738,83 |
533.766,05 |
| B.
Rückstellungen |
153.581,95 |
153.869,75 |
| C.
Verbindlichkeiten |
282.551,61 |
601.440,58 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
282.551,61 |
601.440,58 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
184.062,50 |
441.750,00 |
| Passiva |
571.188,28 |
811.049,16 |
Anhang 2020
A. Allgemeine Angaben
1. Die Gesellschaft ist eine
kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2
HGB. Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 wurde nach den
Vorschriften des Dritten Buches des
Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
2. Im Interesse einer besseren
Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach
den gesetzlichen Vorschriften wahlweise in der Bilanz
oder im Anhang anzubringenden
Vermerke insgesamt im
Anhang aufgeführt. Die Vermerke zu den
Verbindlichkeiten sind ebenfalls im Anhang aufgenommen.
3. Von den
größenabhängigen Erleichterungen bei
den
Angaben im Anhang nach § 288 HGB für
kleine Kapitalgesellschaften wurde
Gebrauch gemacht. Der
Anhang entspricht daher bis auf
Sondererläuterungen nur den gesetzlichen
Mindestanforderungen für
kleine GmbH's.
4. Die Bilanz wird entsprechend § 268 Abs. 1 HGB
unter Berücksichtigung der
teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses
aufgestellt.
5. Die
Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren ( § 275 Abs. 2 HGB
) gegliedert. Aus
Gründen der Klarheit wird die
Ergebnisverwendung entsprechend § 275 Abs. 4
HGB im Rahmen einer
Gliederungserweiterung in der
Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
6. Die auf den v
orhergehenden Jahresabschluss angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden 2020
beibehalten.(§ 252 Abs. 1 Nr.6, Abs. 2 HGB, § 265
Abs. 1 HGB ).
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ( § 284
Abs.2 HGB ) sind im Rahmen der handelsrechtlichen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung, unter Beachtung
ergänzender Vorschriften für
Kapitalgesellschaften, an den
steuerlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften
orientiert ( §§5, 6ff. EStG, §8 Abs. 1
KStG):
Aktivseite
1. Von der
Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen
Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 Satz 1
HGB wird abgesehen.
Die
entgeltlich erworbenen Immateriellen
Vermögensgegenstände werden zu
Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige lineare
Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden
linear pro rata temporis, unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
2. Das
abnutzbare Sachanlagevermögen, welches bei
Anschaffung oder Herstellung mehr als 1.000 Euro
beträgt und / oder nicht beweglich ist , wird zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige
lineare oder
degressive Abschreibungen unter Beachtung des
Niederstwertprinzips, bewertet. Die Abschreibungen
werden pro rata temporis, unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
Aus Gründen der Wirtschaftlichkeitwird der
Sammelposten i.S.d. § 6 Abs. 2a EStG in die
handelsrechtliche Rechnungslegung als
Ausnahmetatbestand nach § 252 Abs. 2 HGB
übernommen.
Danach können
abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des
Sachanlagevermögens mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als
250 Euro bis 1.000 Euro in einen
jahrgangsbezogenen
Sammelposten eingestellt werden.
Dieser
Sammelposten wird über die Dauer von fünf
Jahren
gleichmäßig verteilt aufgelöst.
Wirtschaftsgüter, die nach 2017
angeschafft oder
hergestellt worden sindund deren
Anschaffungs- Herstellungskosten mehr als 250 Euro
und weniger als 800 Euro betragen, werden als
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Jahr der
Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.
3.
Finanzanlagen werden mit ihren
Anschaffungskosten bzw. mit ihrem niedrigeren
beizulegenden Wert zum
Bilanzstichtag bewertet.
4. Innerhalb der
Vorräte werden die Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe zu Anschaffungskosten bzw. mit dem
niedrigeren
beizulegenden Wert zum
Bilanzstichtag bewertet.
5.
Forderungen und
Sonstige
Vermögensgegenstände werden zum
Nominalwert bewertet. Das
strenge Niederstwertprinzip ( § 253 Abs. 4 HGB
) wird beachtet.
6.
Kassenbestände und
Guthaben bei Kreditinstituten werden zu ihrem
Nennwert bewertet.
7.
Ausgaben vor dem
Abschlussstichtag , die Aufwendungen nach diesem Tag
darstellen, werden im
Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten
berücksichtigt
Passivseite
1. Die
Steuerrückstellungen und die
Sonstigen Rückstellungen bilden dem
Grunde nach alle
erkennbaren Risiken und
ungewisse Verpflichtungen auf der Grundlage
vorsichtig kaufmännischer Beurteilung in
angemessenem und ausreichendem Umfang ab. Der
Höhe nach werden die
Rückstellungen in Höhe des
notwendigen Erfüllungsbetrages ( § 253
Abs. 1 HGB) bewertet. Dabei werden bei den
Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr entsprechend
§ 253 Abs. 2 HGB künftige
Kosten- und Preissteigerungen berücksichtigt
und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag mit
laufzeitadäquatem
Zinssatz gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung unter
Verwendung der von der
Deutschen Bank veröffentlichten
Zinssätze vorgenommen.
Rückstellungen für latente Steuer
berücksichtigen die
Steuermehraufwendungen, die auf
Wertdifferenzen zwischen
Handelsbilanzgewinn und
steuerlichen Gewinn beruhen und die sich
im Zeitablauf umkehren. Der zur
Berechnung der latenten Steuern zu verwendene
Ertragsteuersatz liegt bei 28,43%.
Die
übrigen Rückstellungen
berücksichtigen nach dem
Maß
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
ungewisse
Verbindlichkeiten und
Gewährleistungen, die
ohne
rechtliche Verpflichtungen erbracht werden .
2.
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen und
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
3.
Einnahmen vor dem
Abschlussstichtag , die Erträge nach diesem Tag
darstellen, werden im
Passiven Rechnungsabgrenzungsposten
berücksichtigt.
C. Erläuterungen zur Bilanz
I. Bilanz
Aktiva
1. Die
Entwicklung des Anlagevermögens ist der Bilanz
zu entnehmen. Die Abschreibungen des Geschäftsjahres
belaufen sich auf 4.014,99 Euro.und im Vorjahr auf 2.867,82
Euro.
2.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
Sonstigen Vermögensgegenständen mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestehen im
Berichtsjahr in Höhe von 125.357,44 Euro. Im Vorjahr
bestanden
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
Sonstigen Vermögensgegenständen mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von
34.978,44 Euro.
3.
Ausleihungen und Forderungen gegenüber
Gesellschaftern, über die nach § 42 Abs. 3
GmbHG zu berichten sind, bestehen im Berichtsjahr in
Höhe von 1.040,91 Euro und im Vorjahr in Höhe von
1.088,94 Euro.
4.
Ausleihungen und Forderungen gegenüber
Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen im
Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.
5.
Ausleihungen und Forderungen gegenüber
verbundenen Unternehmen bestehen im Berichtsjahr als
auch im Vorjahr nicht.
Passiva
1. Die Bilanz weist im Berichtsjahr ein
Eigenkapital in Höhe von 135.054,72 Euro und im
Vorjahr ein
Eigenkapital in Höhe von 55.738,83 Euro aus.
2. Die Rückstellungen gemäß §
249 Abs. 1 Satz 1 HGB umfassen Rückstellungen für
latente Steuern in Höhe von 81,95 Euro ( Vj. 69,75
Euro ) sowie
Rückstellungen für Abschluss u.
Prüfung in Höhe von 3.500,00 Euro ( Vj.
3.800,00 Euro ) als auch Stornorückstellung in
Höhe von 150.000,00 Euro ( Vj. 150.000,00 Euro ).
Alle
Rückstellungen sind bis auf die
Stornorückstellung von
kurzfristiger
Natur.
3.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr bestehen im Berichtsjahr in
Höhe von 282.551,61 Euro und im Vorjahr in Höhe
von 601.440,58 Euro.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als 5 Jahren bestehen sowohl im
Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.
4.
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern, über die nach § 42 Abs. 3
GmbHG zu berichten wäre, bestehen im Berichtsjahr in
Höhe von 184.062,50 Euro und im Vorjahr in
Höhe von 441.750,00 Euro.
5.
Verbindlichkeiten gegenüber
Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen im
Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.
6.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen bestehen im Berichtsjahr als auch im
Vorjahr nicht.
D. Sonstige Angaben
1.
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 268
Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB bestehen sowohl im
Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.
2.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz erscheinen und auch nicht nach § 251 HGB
oder aufgrund anderer Vorschriften des HGB anzugeben sind
und deren Angaben für die Beurteilung der Finanzlage
von besonderer Bedeutung sind, sind nicht bekannt.
3.
Mitglieder der Geschäftsführung in 2020
Stefan Neumer
4.
Vorschüsse und Kredite an die
Geschäftsführer, sowie zugunsten dieser
Personen eingegangene Haftungsverhältnisse, bestehen
im Geschäftsjahr in Höhe 1.040,91 Euro und im
Vorjahr in Höhe von 1.088,94 Euro .
E. Unterzeichnung der Geschäftsführer
Seefeld, den 21.03.2022
(Stefan Neumer)
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.03.2022 festgestellt.
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