caitec engineering gmbh

Kipps Weg 8, 22393 Hamburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 56300
Eingetragen
31.5.1985
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieEntwicklung und Programmierung von AnwendungssoftwareIngenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen
Gegenstand
Unabhängige Unternehmensberatung und Dienstleistung in folgenden Bereichen der EDV: - Organisationsberatung, Systemanalyse und Projektplanung umfangreicher EDV-Anwendungen bei Anlagen- und Softwareentwicklungen. Entwicklung, Erweiterung und Anpassung von Computerprogrammen unter Einsatz von Methoden des Software- Engineering in den Bereichen CIM und kommerzielladministrative Datenverarbeitung. In den oben genannten Bereichen übernimmt caitec engineering gmbh zusätzlich die Aufgaben eines Systemhauses und liefert schlüsselfertige Systeme.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

caitec engineering gmbh

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz

Aktiva

  31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Anlagevermögen 195.882,78 193.392,83
I. Sachanlagen 33.105,00 43.350,00
II. Finanzanlagen 162.777,78 150.042,83
B. Umlaufvermögen 130.660,30 106.188,78
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 103.715,46 81.887,06
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 26.944,84 24.301,72
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.728,66 5.651,20
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 23.253,17 28.358,13
Bilanzsumme, Summe Aktiva 354.524,91 333.590,94

Passiva

   
  31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 92.032,54 92.032,54
II. Verlustvortrag 120.390,67 91.101,69
III. Jahresüberschuss 5.104,96 -29.288,98
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag -23.253,17 -28.358,13
B. Rückstellungen 308.212,70 279.352,00
C. Verbindlichkeiten 46.312,21 54.238,94
Bilanzsumme, Summe Passiva 354.524,91 333.590,94

Anhang zum 31. Dezember 2013

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 238 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) sowie den Vorschriften für Kapitalgesellschaften nach den §§ 264 ff. HGB unter teilweiser Berücksichtigung der Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt.

II. Gliederung und Darstellung

Die Bilanz wurde wie in den Vorjahren nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.

In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Als Anlagevermögen wurden alle im Eigentum der Gesellschaft stehenden und ihr wirtschaftlich zuzurechnenden Vermögensgegenstände ausgewiesen. Zugänge wurden mit den Anschaffungskosten einschließlich angefallener Anschaffungsnebenkosten abzüglich von Anschaffungskostenminderungen bewertet. Für abnutzbare bewegliche Anlagegüter mit Anschaffungskosten von über 150,00 EUR bis zu 1.000,00 EUR wurde analog der steuerlichen Vorschriften ein Sammelposten gebildet, welcher im Geschäftsjahr der Bildung und den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel Gewinn mindernd aufgelöst wird. Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet.

Die Rückdeckungsversicherungen werden nach versicherungsmathematischem Verfahren bewertet.

Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und liquiden Mittel sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen in Höhe von 2 TEUR (i.V.: 3 TEUR). Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen 79 TEUR (i.V.: 74 TEUR).

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt 92.032,54 EUR und ist voll eingezahlt. Der Jahresüberschuss beträgt 5.104,96 EUR und wird - verrechnet mit dem Verlustvortrag in Höhe von 120.390,67 EUR - auf neue Rechnung vorgetragen.

Bei der Bemessung der Rückstellungen werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der sog. modifizierten Teilwertmethode. Der zugrunde liegende Rechnungszins beträgt 4,88 % p.a. gemäß der RückAbzinsVO, ermittelt von der Deutschen Bundesbank. Ferner wird ein Rententrend und eine Fluktuation in Höhe von 0 % berücksichtigt.

Der aus der Abzinsung der Pensionsrückstellung resultierende Zinsaufwand beträgt 15 TEUR und wird unter der Position " Zinsen und ähnliche Aufwendungen" saldiert mit den Zinserträgen aus den Zeitwerten der Rückdeckungsversicherung in Höhe von 0 TEUR ausgewiesen.

Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergab sich zum 01. Januar 2010 ein einmaliger Unterschiedsbetrag in Höhe von 29 TEUR. Von der Übergangsregelung gemäß Art. 67 Abs.1 Satz 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Von diesem Betrag werden jährlich 2 TEUR entsprechend 1/15 des Gesamtbetrages zugeführt.

Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfüllungsbetrag. Die Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 2 TEUR (i.V.: 2 TEUR).

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr liegen in Höhe von 12 TEUR (i.V.: 12 TEUR) vor.

IV.Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Von den Aufwendungen für soziale Abgaben und Aufwendungen betreffen 11 TEUR (i.V.: 8 TEUR) die Altersvorsorge. Beim ausgewiesenen Betrag der außerordentlichen Aufwendungen handelt es sich im Einzelnen um die Anpassung der Pensionsrückstellung gemäß BilMoG.

V. Sonstige Angaben

In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen ist das Verrechnungskonto des Geschäftsführers mit 79 TEUR (i.V.: 74 TEUR) enthalten; es wird mit 5 % verzinst.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch Herrn Wolfdietrich Hofmann, Ingenieur, geführt.

Die Gesellschaft weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein nicht durch das Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag besteht, so dass die Gesellschaft bilanziell überschuldet ist. Es ist die Pflicht und Aufgabe der Geschäftsführung festzustellen, ob eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinn vorliegt.

 

Hamburg, den 21. November 2014

caitec engineering GmbH

Wolfdietrich Hofmann

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 12.12.2014.

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