Immo-Grande GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Oliver Wirth seit 15.11.2022 | Prokura |
Stephan Kniep seit 13.9.2016 | Prokura |
Axel Kaufmann seit 4.3.2008 | Vorstandsmitglied |
Dietmar Bosse seit 19.12.2007 | Vorstandsmitglied |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
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Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
VOW Real Estate AGBraunschweigJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang1. Allgemeines Die VOW Real Estate AG gilt als Kleinstkapitalgesellschaft gem. § 267a HGB (kleine Kapitalgesellschaft im weiteren Sinne gem. § 267 Abs. 1 HGB). Die Gesellschaft ist beim Handelsregister Braunschweig unter der Nummer HRB 201051 eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist Braunschweig. Sie macht von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften auch hinsichtlich der Angaben im Anhang teilweise Gebrauch. Die Erleichterungsvorschriften für Kleinstkapitalgesellschaften werden nicht in Anspruch genommen. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses werden die Vorschriften der §§ 242 ff. und 264 ff. HGB und des AktG beachtet. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. 2. Erläuterung zur Bilanz und GuV 2.1. Allgemeine Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie zur Währungsumrechnung Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden grundsätzlich stetig angewendet. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten oder zu Herstellungskosten angesetzt; bei Gegenständen, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden die Abschreibungen planmäßig nach Maßgabe der wirtschaftlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung steuerlicher Vorschriften ermittelt. Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode, geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren beilzulegenden Wert angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren beilzulegenden Wert angesetzt. Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 2.2. Erläuterungen zur Bilanz In den Finanzanlagen werden die Beteiligungen an den verbundenen Unternehmen ausgewiesen, die in der nachfolgenden Aufstellung des Anteilsbesitzes aufgeführt sind.
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen in Höhe von TEUR 3.760,8 (Vorjahr: TEUR 3.863,8). Hierbei handelt es sich neben Umsatzsteuer und Forderungen aus Ergebnisabführungsverträgen um Forderungen aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr zwischen den Unternehmen (TEUR 233, Vorjahr: TEUR 230). Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von TEUR 164,6 (Vorjahr: TEUR 206,3). Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt gem. § 272 HGB unter Berücksichtigung des AktG. Das gezeichnete Kapital beträgt zum Bilanzstichtag EUR 500.000,00 (Vorjahr: EUR 500.000,00). Es ist eingeteilt in 500.000 Stückaktien in Form von Stammaktien. Das buchmäßige Eigenkapital beträgt zum 31. Dezember 2023 EUR 6.931.207,86. Die gesetzliche Rücklage beträgt EUR 50.000,00, andere Gewinnrücklagen betragen EUR 663.937,00. Der Jahresüberschuss beträgt EUR 205.259,73, der Gewinnvortrag EUR 5.512.011,13. Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Jahresabschluss und Prüfung in Höhe von TEUR 16,7 (Vorjahr: TEUR 16,2). Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen in Höhe von TEUR 3.609,2 (Vorjahr: TEUR 3.367,6). Hierbei handelt es sich in Höhe von TEUR 2.721,3 (Vorjahr: TEUR 2.660,0) um Darlehen. Die weiteren Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen den Lieferungs- und Leistungsverkehr (TEUR 887,9, Vorjahr: TEUR 707) zwischen den Unternehmen, Umsatzsteuer sowie Verpflichtungen aus Ergebnisabführungsverträgen. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von TEUR 441,8 (Vorjahr: TEUR 551,8). Der Ausweis erfolgt unter den sonstigen Verbindlichkeiten. Verbindlichkeiten aus Steuern bestehen in Höhe von TEUR 135,9 (Vorjahr: TEUR 147,1). Zu den Restlaufzeiten sind folgende Angaben zu machen:
Von den Verbindlichkeiten haben TEUR 160,0 (Vorjahr: TEUR 240,0) eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. 3. Gewinn- und Verlustrechnung Steuern vom Einkommen und Ertrag haben das Ergebnis mit EUR 96.985,00 belastet. 4. Sonstige Angaben Die Gesellschaft hat für insgesmat TEUR 100 Bürgschaften für fremde Verbindlichkeiten übernommen. Der Jahresabschluss wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Die Gesellschaft hat im abgelaufenen Geschäftsjahr neben den Vorstandsmitgliedern durchschnittlich 8 Arbeitnehmer beschäftigt. Die Regelung des § 286 Abs. 4 HGB zur Unterlassung bestimmter Angaben (Bezüge des Vorstandes, Bezüge des Aufsichtsrates) wird beansprucht. Vorstandsmitglieder der Gesellschaft sind: Herr Dietmar Bosse Vorsitzender, Kaufmann Herr Axel Kaufmann Rechtsanwalt, Notar a.D. Mitglieder des Aufsichtsrates sind: Dr. Reinhard Geck Vorsitzender Rechtsanwalt, Steuerberater Christian Bode stellv. Vorsitzender Wirtschaftsprüfer Prof. Dr. Reinhard Reck Steuerberater, Dipl.-Kaufmann Gesamtprokura mit einem Vorstandsmitglied: Herr Stephan Kniep, Oliver Wirth. Der Vorstand schlägt vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen. 4. Konzernverhältnisse Folgende Gesellschaften sind als unmittelbare und mittelbare Tochterunternehmen i.S.v. § 271 Absatz 2 HGB i.V.m. § 290 HGB anzusehen: • VOW Beteiligungs GmbH, Braunschweig • VOW Capital Management GmbH, Braunschweig • VOW Contracting GmbH, Braunschweig • VOW Facility Management GmbH, Braunschweig • VOW Immobilien Invest & Development GmbH, Braunschweig • VOW Immobilien- und Fondsvermittlung GmbH, Braunschweig • VOW Immobilienmanagement GmbH, Braunschweig • VOW Massivhaus GmbH, Braunschweig • Lange Immobilien-Entwicklungsgesellschaft mbH, Berlin • Gehrung Gesellschaft für Grundbesitz und Vermögensverwaltung mbH, Berlin • BIC Management und Immobilien GmbH, Berlin Auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023 wurde unter Anwendung von § 293 HGB verzichtet. 5. Angaben über die Erklärung zum Corporate Governance Kodex Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zum Corporate Governance Kodex wurde durch Vorstand und Aufsichtsrat abgegeben und den Aktionären zugänglich gemacht.
Braunschweig, 31. Oktober 2024 Der Vorstand gez. Dietmar Bosse Axel Kaufmann sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 02.12.2024 festgestellt. BestätigungsvermerkWir haben den Jahresabschluss der VOW Real Estate AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der VOW Real Estate AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und der für die Überwachung Verantwortlichen für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Die für die Überwachung Verantwortlichen sind verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Braunschweig, 11. November 2024 wp.k
GmbH
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