Otto Zimmermann GmbH
Untertürkheimer Straße 9, 66117 Saarbrücken, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Zimmermann seit 1.10.2003 | Geschäftsführer |
Harald Zimmermann seit 1.10.2003 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Otto Zimmermann GmbHSaarbrückenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
AnhangA. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet. Die Otto Zimmermann GmbH, Saarbrücken, ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Saarbrücken unter der Nummer 6539 registriert. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft ein kleine Kapitalgesellschaft. Gegenstand des Unternehmens ist das Engineering und der Vertrieb, insbesondere im Bereich der Hydraulik und des Maschinenbaus. Die Gesellschaft ist berechtigt, Industrieerzeugnisse herzustellen, zu bearbeiten und zu vertreiben. Sie darf Dienstleistungen jeder Art ausführen. Zudem bietet die Gesellschaft Komplettlösungen im Bereich Aggregate, Montage sowie Inbetriebnahme an. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Soweit zulässig wurden Angaben zu Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlust- Rechnung in den Anhang aufgenommen. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: GliederungsgrundsätzeDie Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. BewertungsmethodenBei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden bei Neuzugängen des beweglichen Anlagevermögens nach der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800,00) wurden seit dem Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Die Vorräte sind unter Beachtung des Niederstwertprinzips grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Die erhaltenen Anzahlungen wurden, soweit zulässig, bei den angearbeiteten Aufträgen aktivisch ausgewiesen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung von 1,5 % berücksichtigt. Das Guthaben bei Kreditinstituten und der Kassenbestand sind zum Nennwert angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten die periodengerechte Abgrenzung von Aufwendungen. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen wurden gebildet, wenn eine Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, die Inanspruchnahme wahrscheinlich und die voraussichtliche Höhe des notendigen Rückstellungsbetrages zuverlässig schätzbar ist. Lässt sich die Höhe der erforderlichen Rückstellung nur innerhalb einer Bandbreite bestimmen, ist der wahrscheinliche Wert angesetzt, bei gleicher Wahrscheinlichkeit der niedrigste. Bei der Ermittlung der sonstigen Rückstellungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der letzten sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Rückstellung für Gewährleistungen und Reklamationen wurde aus Erfahrungswerten der Vergangenheit abgeleitet und mit dem abgezinsten Erfüllungsbetrag entsprechend der Laufzeit angesetzt. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Latente Steuern werden aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge ermittelt. Dabei wurde ein zu erwartender Ertragssteuersatz von 30% berücksichtigt. Die Beträge der sich ergebenden Steuerbelastung und -entlastung werden nicht abgezinst. Das Wahlrecht nach § 274a Nr. 5 HGB wurde nicht in Anspruch genommen. Nach § 268 (8) HGB besteht für den Saldo aus aktiver und passiver latenter Steuer eine Ausschüttungssperre (EUR 6.964,20). B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzDie Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von EUR 11.306,40. Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von EUR 1.319.425,30 eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und in Höhe von EUR 0,00 eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. C. Sonstige Angabena) Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane Geschäftsführer
E. ErgebnisverwendungDie Geschäftsleitung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen. Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2023
Saarbrücken, den 28. Januar 2025 gez. Andreas Zimmermann und Harald Zimmermann |
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