Megatech Industries Automotive GmbHLiquidiert
85622 Feldkirchen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sascha Dressel seit 8.1.2019 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Megatech Industries Deutschland GmbHFeldkirchen (vormals: München)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018Bilanz zum 31. Dezember 2018Aktivseite
Passivseite
Feldkirchen, 31.07.2019
Sascha Dressel
Geschäftsführer
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018
Feldkirchen, 31.07.2019
Sascha Dressel
Geschäftsführer
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018I. GRUNDLAGENDie Megatech Industries Deutschland GmbH (im Folgenden
auch MID oder Gesellschaft genannt) ist zum Bilanzstichtag
eine Kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267
Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) Der Jahresabschluss der
Gesellschaft wird nach den Rechnungslegungsvorschriften
für Kapitalgesellschaften des HGB in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) unter
Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschrankter Haftung (GmbHG)
aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Die Megatech Industries Deutschland GmbH hat ihren Sitz
in Feldkirchen, Landkreis München und ist eingetragen
in das Handelsregister beim Amtsgericht in München
(HRB 245818).
Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die
Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind,
weitestgehend im Anhang aufgeführt
RundungshinweisBei der Summierung von gerundeten Betragen und
Prozentangaben können durch Verwendung automatischer
Rechenhilfen rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten.
II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSVORSCHRIFTENSachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
linearer Abschreibungen bewertet Die Abschreibungen
erfolgen über die betriebsgewohnlichen Nutzungsdauern,
bei Zugangen des Sachanlagevermögens
grundsätzlich zeitanteilig Die Nutzungsdauern betragen
für andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 5-13 Jahre. Soweit die
beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstande
ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich
außerplanmäßige Abschreibungen bei
voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen Im
Berichtsjahr lag keine dauerhafte Wertminderung vor.
Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren
beweglichen Vermögensgegenstanden des
Anlagevermögens, die zu einer selbständigen
Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der
Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe
als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen
Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut
€ 800 (gemäß § 6 Abs 2 EstG) nicht
übersteigen
Geleistete und erhaltene Anzahlungen sind mit dem
Nennbetrag bewertet.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zu
Nennwerten angesetzt Erkennbare und latente Risiken sind
mit Einzelwertberichtigungen erfasst.
Fremdwahrungsforderungen, deren Restlaufzeit nicht mehr
als ein Jahr betragt, sind mit dem Referenzkurs der
Europäischen Zentralbank zum Bilanzstichtag
umgerechnet Alle übrigen Fremdwahrungsforderungen
werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder
dem niedrigeren Referenzkurs am Bilanzstichtag bewertet.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bzw. zum
niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag angesetzt.
Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am
Bilanzstichtag angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen
vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand
für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt
darstellen.
Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den
Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz
angesetzt, sofern sich diese in späteren
Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Darüber
hinaus werden aktive latente Steuern auf die bestehenden
körperschaft- und gewerbesteuerlichen
Verlustvorträge gebildet, soweit innerhalb der
nächsten fünf Jahre eine Verlustverrechnung zu
erwarten ist. Aktive und passive latente Steuern werden
saldiert ausgewiesen. Im Falle eines Aktivüberhangs
der latenten Steuern zum Bilanzstichtag wird von dem
Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB kein
Gebrauch gemacht.
Das gezeichnete Kapital wird zum Nennbetrag angesetzt.
Bei den Sonstigen Rückstellungen wird erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen angemessen und
ausreichend Rechnung getragen. Der Ansatz erfolgt in
Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag
angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten, deren
Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, sind mit
dem Referenzkurs der Europäischen Zentralbank zum
Bilanzstichtag umgerechnet. Alle übrigen
Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem
Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem höheren
Referenzkurs der Europäischen Zentralbank am
Bilanzstichtag bewertet.
III. ANGABEN ZUR BILANZ1. AnlagevermögenDie Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen
des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt Der
Anlagenspiegel ist dem Anhang als Anlage beigefugt
2. UmlaufvermögenForderungen und sonstige VermögensgegenständeAlle Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Hohe von
T€ 278 (Vorjahr T€ 344) enthalten.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten
T€ 220 (Vorjahr T€ 36) Forderungen gegen
Gesellschafter.
In den sonstigen Forderungen sind im Wesentlichen
Abgrenzungsposten T€ 1 (Vorjahr T€ 25),
Mitarbeiterdarlehen T€ 0 (Vorjahr T€ 10), und
Steuern T€ 1 (Vorjahr T€ 3) enthalten
3. Aktive latente SteuernIm Falle eines Aktivüberhangs der latenten Steuern
zum Bilanzstichtag wird von dem Aktivierungswahlrecht des
§ 274 Abs. 1 Satz 2 HGB kein Gebrauch gemacht.
4. EigenkapitalDas im Handelsregister eingetragene und voll eingezahlte
Stammkapital betragt T€ 25 (Vorjahr T€ 25).
5. Sonstige RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen gliedern sich wie
folgt auf
6. Verbindlichkeiten / Pfandrechte und ähnliche SicherheitenIn den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen in Hohe von T€ 213 (Vorjahr T€ 250)
enthalten
Die Verbindlichkeiten haben alle eine Restlaufzeit von
weniger als einem Jahr.
IV. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG1. UmsatzerlöseDie Gesellschaft dient der Vertriebs- und
Servicetätigkeit für die Kunden von
Fahrzeuginnenteilen sowie der Erzielung von Einnahmen aus
der Anbahnung und Pflege der Geschäftsbeziehungen zu
den Kunden der Megatech Industries-Gruppe.
Die Umsatzerlöse nach geographisch bestimmten
Markten gliedern sich wie folgt
2. Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Ertrage beinhalten
hauptsachlich Rückerstattungen für
Personalkosten.
3. Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich
hauptsachlich aus sonstigen Personalkosten T€ 145
(Vorjahr T€ 145), Fahrzeugkosten T€ 137 (Vorjahr
T€ 121), Rechts- und Beratungskosten T€ 46
(Vorjahr T€ 103) und Werbungskosten T€ 68
(Vorjahr T€ 111) zusammen.
4. Steuern vom Einkommen und vom ErtragDer Aufwand aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
betrifft ausschließlich die Vorjahre.
4. SONSTIGE ANGABEN1. ArbeitnehmerEs wurden in der Gesellschaft durchschnittlich 10
(Vorjahr 11) Arbeitnehmer beschäftigt.
2. Außerbilanzielle Geschäfte und sonstige finanzielle VerpflichtungenEs wurden keine außerbilanziellen Geschäfte,
die wesentlichen Einfluss auf die Beurteilung der
Finanzlage haben, getätigt.
Verpflichtungen aus Miet-, Pacht-, Leasing- und
ähnlichen Verpflichtungen bestanden am Bilanzstichtag
wie folgt:
Fuhrpark < 12 Monate Restlaufzeit T€ 15
Es bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen
gegenüber verbundenen Unternehmen.
3. HaftungsverhältnisseEs bestehen keine bekannten Haftungsverhältnisse
aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde
Verbindlichkeiten.
4. Mitglieder der GeschäftsführungDer Geschäftsführung gehörten im
Geschäftsjahr an.
5. ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlagt vor, den
Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
6. Konzernzugehörigkeit (§ 285 Nr. 14 HGB)Die Gesellschaft steht mit ihrem Gesellschafter, der
Megatech Industries Aktiengesellschaft, Liechtenstein,
sowie dessen verbundenen Unternehmen in einem
Konzernverhältnis.
Die Megatech Industries Aktiengesellschaft,
Liechtenstein, stellt den Konzernabschluss für den
größten und kleinsten Kreis von Unternehmen auf
Dieser Konzernabschluss wird beim Amt für Justiz
Liechtenstein hinterlegt.
Folgende rechtliche und wirtschaftliche Beziehungen zu
verbundenen Unternehmen bestehen zum Bilanzstichtag:
7. NachtragsberichtVorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem
Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in
der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz
berücksichtigt sind, liegen nicht vor.
Feldkirchen, 31.07.2019
Megatech Industries Deutschland GmbH
Die Geschäftsführung
Sascha Dressel
Entwicklung des Anlagevermögens für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018
|
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