SSG GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Peter Lange seit 28.2.2005 | Vorstandsmitglied |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 58.16% | |
| 4.21% | |
| 4.21% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
12 Gesellschafter
GmbH-Struktur
5 von 12 angezeigt
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SSG Lange & Partner AGWustrauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.02.2011 bis zum 31.01.2012BILANZ
ANHANGauf den 31. Januar 2012 A. Allgemeine Angaben Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264 Abs. 2 HGB) Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften erstellt. Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag buchmäßig überschuldet. Der Vorstand geht von einer positiven Unternehmensfortführung aus. Bei der Bilanzierung und Bewertung des Jahresabschlusses wurde die Unternehmensfortführung berücksichtigt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) Die Bilanzierungsmethoden entsprechen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und den gesetzlichen Vorschriften. Die Bewertung der einzelnen Vermögens- und Schuldposten erfolgte unter Beachtung der handelsrechtlichen Grundsätze. Das Anlagevermögen einschließlich der immateriellen Vermögensgegenstände - hier ausschließlich Software - wird zu Anschaffungskosten bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Anlagevermögens werden entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zeitanteilig vorgenommen. Die Abschreibungen auf die Altbestände wurden planmäßig fortgeführt. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten von bis zu € 150,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und als Abgang erfasst. Für Anlagegüter mit Anschaffungskosten von € 150,00 bis € 1.000,00 wird ein Sammelposten gebildet, der im Zugangsjahr und den vier darauffolgenden Jahren mit je 20% aufgelöst wird. Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten bewertet. Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen werden auf der Basis versicherungsmathematischer Gutachten des Versicherers mit dem Aktivwert zum Bilanzstichtag bewertet. Die Vorräte wurden zu aktivierungspflichtigen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Soweit erforderlich werden angemessene Einzelwertberichtigungen vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Das allgemeine Forderungsverlustrisiko wird durch Bildung einer Pauschalwertberichtigung auf die nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen berücksichtigt. Die langfristigen Steuererstattungsansprüche gem. § 37 KStG werden zum Barwert angesetzt. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Abgrenzungen auf Kraftfahrzeugsteuern und Versicherungen und vorausgezahlte Aufwendungen. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Allen am Bilanzstichtag bestehenden und bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken ist durch die Bildung von Rückstellungen für Pensionen und sonstige Rückstellungen ausreichend Rechnung getragen. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Rückstellung für Pensionen wird auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem Anwartschaftsverfahren unter Berücksichtigung der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Heubeck unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 5,13% bewertet. Der Zinssatz entspricht dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre. Bei der Ermittlung der Rückstellung wurde der erwartete Gehaltstrend mit 0% und die erwartete Dynamik der laufenden Renten mit 1,5% p. a. unterstellt. Die Pensionsverpflichtungen werden mit dem Deckungsvermögen verrechnet. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet bereits vereinnahmte Erlöse, die wirtschaftlich dem Zeitraum nach dem Bilanzstichtag zuzurechnen sind. B. Erläu terungen zur Bilanz Die Bilanz ist gem. § 266 Abs. 2 und 3 i.V.m. § 266 Abs. 1 Satz 2 HGB gegliedert. Die Vorjahreszahlen sind nach § 265 Abs. 2 HGB den Zahlen des Geschäftsjahres gegenübergestellt. Zusätzlich wurde unter dem Bilanzposten "Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände" die Position Forderungen gegen nahestehende Unternehmen hinzugefügt. Immaterielle Vermögensgegenstände Im Berichtsjahr wurden keine entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände aktiviert. Sachanlagen Die Zugänge und Abgänge betreffen die Bilanzposten Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung und setzen sich wie folgt zusammen:
Finanzanlagen Der Zugang betrifft die Erhöhung der Rückdeckungsansprüche aus Lebens-versicherungen im Zusammenhang mit der Pensionszusage. Anteile an verbundenen Unternehmen (§ 285 Nr. 11 HGB)
Zwischen der Gesellschaft und dem verbundenen Unternehmen besteht ein Ergebnisabführungsvertrag Eigenkapital Das Grundkapital (gezeichnete Kapital) ist in 21.613 Namensaktien im Nennbetrag von je € 20,00 ausgegeben. In einer Hauptversammlung in 2005 wurde das Grundkapital durch Ausgabe von 16.500 neuen auf den Inhaber laufenden Aktien im Nennbetrag von € 20,00 erhöht und zum Nennbetrag ausgegeben. Die Kapitalerhöhung wurde nach Zeichnung und Einzahlung im Geschäftsjahr 2006/2007 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Aufgrund der erstmaligen Anwendung des BilMoG ist in der Bilanz zum 31.01.2011 in Höhe der Zuschreibung zum Sachanlagevermögen von € 147.807,00 eine Einstellung in die Gewinnrücklagen ausgewiesen. Rückstellungen Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von € 556.247,00 sind durch ein versicherungsmathematisches Gutachten ermittelt. Diese wurden mit Deckungsvermögen in Höhe von € 8.013,00 gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet. Aufwendungen aus dem Deckungsvermögen (€ 1.096,00) wurden mit den Zinszuführungen ausgewiesen (€ 27.846,67). Aus der Umstellung der Pensionsrückstellung im Rahmen des BilMoG zum 31.01.2010 ergab sich ein Zuführungsbetrag im Vergleich zum alten Ansatz von € 48.920,00. Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht des Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB Gebrauch und verteilt den Aufwand aus der Umstellung linear über einen Zeitraum von 15 Jahren. Im Geschäftsjahr 2011/2012 sind € 3.262,00 als außerordentlicher Aufwand erfasst. Die Unterdeckung zum Abschlussstichtag beträgt € 42.396,00. Bei dem Ausweis der sonstigen Rückstellungen handelt es sich im Wesentlichen um folgende Positionen:
Restlaufzeit der Verbindlichkeiten und ihre Besicherung durch Pfandrechte und ähnliche Rechte (§ 285 Nr. 1 HGB) - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten:
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin sind durch Grundschulden, Abtretungen von Forderungen und durch Bürgschaften gesichert. - Übrige Verbindlichkeiten:
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind teilweise durch den üblichen Eigentumsvorbehalt und im Einzelfall durch Bürgschaft gesichert. Angaben zu sonstigen Verbindlichkeiten In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Steuerverbindlichkeiten in Höhe von € 29.126,94 (Vorjahr: € 30.619,41) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von € 11.402,25 (Vorjahr: € 363,29) enthalten. C. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus geschlossenen Kfz-Leasingverträgen ergeben sich finanzielle Verpflichtungen nach dem Bilanzstichtag bis Ende 2012 in Höhe von T€ 10,9 und bis Ende 2013 in Höhe von T€ 4,5 und nachfolgend T€ 1,0. Anzahl der Beschäftigten (ohne Auszubildende) (§ 285 Nr. 7 HGB) Im Durchschnitt waren während des Geschäftsjahres 13 Angestellte (Vorjahr: 17) beschäftigt. Die Berechnung erfolgte methodisch nach § 267 Abs. 5 HGB (1/4 der Summe aus den Zahlen der jeweils am 30.04., 31.07., 31.10. und 31.01. Beschäftigten). Geschäftsführung und Aufsichtsrat (§ 285 Nr. 10 HGB) Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Geschäftsführung durch den Vorstandsvorsitzenden Peter Lange, Senden, wahrgenommen. Weiterhin gehörte im Berichtsjahr Herr Rüdiger Schmidt, Berlin, (bis 30.06.2011) zum Vorstand der Gesellschaft. Im Berichtsjahr bestand der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus folgenden Personen:
Die Aufwendungen an den Aufsichtsrat betrugen in 2011/2012 insgesamt € 23.262,50 (Vorjahr: € 23.225,84). Wustrau, 28. Dezember 2012 Gez. Prof. Peter Lange Vorsitzender des Vorstands
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28.12.2012 |
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