ITEC Ostsee GmbH
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Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michal Vyšinka seit 5.4.2012 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
IPROP GmbHHartmannsdorfJahresabschluss zum 31. Dezember 2009BILANZ zum 31. Dezember 2009IPROP GmbH, HartmannsdorfA K T I V A
Anhang 2009IPROP GmbH, HartmannsdorfI. AllgemeinesDer vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff.) aufgestellt worden. Die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften im Zweiten Abschnitt (§§ 264 ff. HGB) wurden beachtet. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Von den Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht. II. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDas Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Bei der Bewertung des Umlaufvermögens wurde das strenge Niederstwertprinzip beachtet. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des Betrags angesetzt worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der Verpflichtungen notwendig ist. Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgte zum Rückzahlungsbetrag. Zur Anpassung an die einheitlichen Bilanzierungsmethoden der Unternehmensgruppe wurde der Vorjahresausweis der Sonstigen Vermögensgegenstände angepasst und Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von T€ 31 gesondert ausgewiesen. III. Erläuterungen zur BilanzVerbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestehen in Höhe von € 90.895,48. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen in Höhe von € 297.000,00. Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 676 wurden refinanziert. Für die entsprechenden Darlehen hat die IPROP GmbH Sicherheiten in Form von Grundschulden gewährt. IV. Sonstige PflichtangabenGeschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Sven Schädlich, Chemnitz. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Hartmannsdorf, 31. Mai 2010 Die Geschäftsführung Feststellung des JahresabschlussesIPROP GmbH, Hartmannsdorf, HR B 23968Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 wurde am 2.11.2010 festgestellt. |
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