Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRB 3153
Eingetragen
18.8.1978
Branche
Malerei- und LackiergewerbeGroßhandel mit AnstrichmittelnHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Gegenstand
Betrieb einer Baumalerei mit allen dazugehörigen Tätigkeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Karl-Heinz Forster
seit 30.8.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Karl-Heinz Forster
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Karl-Heinz Forster
Schondorf am Ammersee
25.000 DM
50.00%
Schondorf am Ammersee
25.000 DM
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Erwin Forster Maler-GmbH

Schondorf a. Ammersee

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

BILANZ zum 31. Dezember 2011

AKTIVA

EUR Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 19.826,00 33.687,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 37.467,45 24.074,34
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 275.889,27 291.158,64
III. Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten 577,67 4,52
C. Rechnungsabgrenzungsposten 550,00 550,00
D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 4.616,13 2.077,02
338.928,52 351.553,52

PASSIVA

EUR Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 26.855,02 18.703,77
III. Jahresfehlbetrag (Jahresüberschuss) - 15.140,54 8.151,25
B. Rückstellungen 19.269,94 21.169,94
C. Verbindlichkeiten 282.379,51 277.963,97
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 196.148,83
338.928,52 351.553,52

ANHANG zum 31. Dezember 2011

1. Erläuterungen zum Jahresabschluss

1.1. Allgemeine Erläuterungen

Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft gem. Par. 267 Abs. 1 HGB. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden hinsichtlich der Gliederung in Anlehnung an die für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufgestellt. Die für große Kapitalgesellschaften geltenden Ausweis-, Bewertungs- und Erläuterungsvorschriften wurden jedoch nur insoweit befolgt, als es für erforderlich gehalten wurde.

Im offenzulegenden Jahresabschluss wurden alle für kleine Kapitalgesellschaften zulässigen Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen angewendet.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

1.2. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden

1.2.1. Angabe der auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Die Bilanzierung der immateriellen Gegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.

Grundlage der Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear und auch degressiv abgeschrieben, soweit dies dem tatsächlichen Wertverzehr entspricht.

Bewegliche und selbständig nutzbare Anlagegüter mit Anschaffungskosten ab EUR 151 bis EUR 1.000, die in den Vorjahren in einem Sammelposten gem. § 6 Abs. 2 EStG i.d.F. 2008 zusammengefasst worden sind, werden aus Vereinfachungsgründen weitergeführt.

Die Bewertung der R-H-B-stoffe/Waren erfolgte zu den Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war.

Die fertigen und unfertigen Leistungen und Erzeugnisse wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Stichtagswert angesetzt.

Die Herstellungskosten umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 Abs. 2 HGB). Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bzw. unter Abzug von Einzelwertberichtigungen - bei erkennbaren Einzelrisiken - und Pauschalwertberichtigungen zur Abgeltung des allgemeinen Kreditrisikos zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Bei Wegfall der Gründe für eine Wertberichtigung wird eine Zuschreibung bis zur Höhe der Anschaffungskosten vorgenommen.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.

Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 2 HGB). Sie werden pauschal mit einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB).

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung no wendig ist (§ 253 Abs.1 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechendem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs.2 Satz 1 HGB). Dabei werden die Grundsätze der Wesentlichkeit und Wirtschaftlichkeit beachtet.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

1.3. Erläuterungen zur Bilanz

1.3.1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Für Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem Teilwertverfahren durchgeführt.

Die Berechnung basiert auf dem von der Deutschen Bundesbank gemäß § 253 Abs. 2 HGB ermittelten Zinssatz zum Bilanzstichtag in Höhe von 5,14 % für eine Laufzeit von 15 Jahren.

Vermögensgegenstände die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen (Planvermögen) wurden mit den Pensionsrückstellungen verrechnet.

Der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung beträgt EUR 4.616,13. Er ergibt sich aus der Verrechnung des Erfüllungsbetrags der Pensionsrückstellung in Höhe von EUR 103.256,00 mit dem beizulegenden Zeitwert des Planvermögens in Höhe von EUR 107.795,11. Der beizulegende Zeitwert des Planvermögens wurde als Börsenpreis bzw. als Rückkaufswert zum Bilanzstichtag ermittelt.

2. Beziehungen zu Unternehmensorganen

2.1. Angabe der Namen und Berufe der Mitglieder des Geschäftführungsorgans und des Aufsichtsrats

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte durch Herrn Dipl. Kaufmann Karl Heinz Forster, Malermeister, geführt.

2.2. Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen, Verbindlichkeiten:

Ausleihungen: EUR 0,00
Forderungen: EUR 0,00
Verbindlichkeiten: EUR 73.071,40

 

18.02.2013

Erwin Forster Maler GmbH

gez. Karl Heinz Forster, Geschäftsführer

Ergänzende Angabe zur Feststellung des Jahresabschlusses

Der vorstehende Jahresabschluss wurde am 27.02.2013 festgestellt.

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