Großhandel mit Textilien
Erwin Forster Maler-GmbH
Bahnhofstraße 26, 86938 Schondorf am Ammersee, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Karl-Heinz Forster seit 30.8.2002 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Karl-Heinz Forster | 50.00% |
| 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Erwin Forster Maler-GmbHSchondorf a. AmmerseeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ zum 31. Dezember 2011AKTIVA
ANHANG zum 31. Dezember 20111. Erläuterungen zum Jahresabschluss1.1. Allgemeine Erläuterungen Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft gem. Par. 267 Abs. 1 HGB. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden hinsichtlich der Gliederung in Anlehnung an die für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufgestellt. Die für große Kapitalgesellschaften geltenden Ausweis-, Bewertungs- und Erläuterungsvorschriften wurden jedoch nur insoweit befolgt, als es für erforderlich gehalten wurde. Im offenzulegenden Jahresabschluss wurden alle für kleine Kapitalgesellschaften zulässigen Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen angewendet. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 1.2. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden 1.2.1. Angabe der auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Die Bilanzierung der immateriellen Gegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear und auch degressiv abgeschrieben, soweit dies dem tatsächlichen Wertverzehr entspricht. Bewegliche und selbständig nutzbare Anlagegüter mit Anschaffungskosten ab EUR 151 bis EUR 1.000, die in den Vorjahren in einem Sammelposten gem. § 6 Abs. 2 EStG i.d.F. 2008 zusammengefasst worden sind, werden aus Vereinfachungsgründen weitergeführt. Die Bewertung der R-H-B-stoffe/Waren erfolgte zu den Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war. Die fertigen und unfertigen Leistungen und Erzeugnisse wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Stichtagswert angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 Abs. 2 HGB). Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bzw. unter Abzug von Einzelwertberichtigungen - bei erkennbaren Einzelrisiken - und Pauschalwertberichtigungen zur Abgeltung des allgemeinen Kreditrisikos zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei Wegfall der Gründe für eine Wertberichtigung wird eine Zuschreibung bis zur Höhe der Anschaffungskosten vorgenommen. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 2 HGB). Sie werden pauschal mit einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung no wendig ist (§ 253 Abs.1 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechendem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs.2 Satz 1 HGB). Dabei werden die Grundsätze der Wesentlichkeit und Wirtschaftlichkeit beachtet. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 1.3. Erläuterungen zur Bilanz 1.3.1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Für Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem Teilwertverfahren durchgeführt. Die Berechnung basiert auf dem von der Deutschen Bundesbank gemäß § 253 Abs. 2 HGB ermittelten Zinssatz zum Bilanzstichtag in Höhe von 5,14 % für eine Laufzeit von 15 Jahren. Vermögensgegenstände die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen (Planvermögen) wurden mit den Pensionsrückstellungen verrechnet. Der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung beträgt EUR 4.616,13. Er ergibt sich aus der Verrechnung des Erfüllungsbetrags der Pensionsrückstellung in Höhe von EUR 103.256,00 mit dem beizulegenden Zeitwert des Planvermögens in Höhe von EUR 107.795,11. Der beizulegende Zeitwert des Planvermögens wurde als Börsenpreis bzw. als Rückkaufswert zum Bilanzstichtag ermittelt. 2. Beziehungen zu Unternehmensorganen2.1. Angabe der Namen und Berufe der Mitglieder des Geschäftführungsorgans und des Aufsichtsrats Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte durch Herrn Dipl. Kaufmann Karl Heinz Forster, Malermeister, geführt. 2.2. Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen, Verbindlichkeiten:
18.02.2013 Erwin Forster Maler GmbH gez. Karl Heinz Forster, Geschäftsführer Ergänzende Angabe zur Feststellung des JahresabschlussesDer vorstehende Jahresabschluss wurde am 27.02.2013 festgestellt. |
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