IZ Immobilien GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alexander Drees seit 15.1.2020 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 35.00% | |
| 35.00% | |
| 25.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Atrium Import GmbHRehdenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtA. Allgemeine Angaben zur Geschäftsgrundlage Die Atrium Import GmbH hat ihre Tätigkeitsschwerpunkte beim Einkauf und der Lagerhaltung von Rohwaren (Honig, Agavendicksaft, alternative Süßungsmittel). Die Rohwaren werden bei Bedarf an die Walter Lang GmbH veräußert. Der Sitz der Atrium Import GmbH ist in Rehden. Ein weiterer betrieblicher Standort befindet sich in Bremen. Für ihre Tätigkeiten werden maßgeblich Knowhow und Dienstleistungen der Walter Lang GmbH in Anspruch genommen. Die Atrium Import GmbH ist eine Schwestergesellschaft der Walter Lang GmbH mit Sitz in Bremen. Die Walter Lang GmbH ist in Deutschland ein führender Importeur, Aufbereiter, Abfüller und Vermarkter von Bio-Honig, Agavendicksaft und alternativen Süßungsmitteln. Als Lohnabfüller mit langjähriger Erfahrung bietet sie Dienstleistungen über den gesamten Herstellprozess von Rohwarenbezug und Qualitätskontrolle über Aufbereitung und Abfüllung bis hin zu Verpackung und Etikettierung. Diverse Zertifizierungsstellen bestätigen die Erfüllung hoher Qualitätsanforderungen nicht nur an das Produkt, sondern auch an den Herstellungsprozess. B. Wirtschaftsbericht 1. Entwicklung der Gesamtwirtschaft und der Branche Die deutsche Wirtschaftsleistung liegt derzeit nahezu auf demselben Niveau wie zu Beginn der Corona-Pandemie vor knapp vier Jahren. Deutschland verzeichnet damit seit Beginn der Corona-Pandemie das geringste Wachstum aller Volkswirtschaften des Euro-Raums. Zwar kam Deutschland zunächst noch vergleichsweise gut durch die Corona-Pandemie, während der Energiekrise entwickelte sich die deutsche Wirtschaft jedoch sehr schwach. Gegenüber dem Vorjahr 2022 dürfte die Wirtschaftsleistung im aktuellen Jahr 2023 schrumpfen und im kommenden Jahr 2024 deutlich langsamer wachsen als in den 2010er-Jahren. (Quelle: Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Jahresgutachten 2023/2024) BRANCHENENTWICKLUNG Die Umsätze mit Bio-Lebensmitteln in Deutschland verzeichneten im Jahr 2023 ein erfreuliches Plus. Die Ausgaben der Verbraucherinnen und Verbraucher nahmen um fünf Prozent zu, was zu einem Gesamtumsatz von 16,08 Milliarden Euro führte. Nach einem Rückgang im Jahr 2022 erholte sich der Bio-Markt durch höhere Preise und stabil bleibende Verkaufsmengen. Bei einer Gesamtinflationsrate von neun Prozent für Lebensmittel im Jahr 2023 waren Bio-Lebensmittel im Vergleich nur um fünf Prozent teurer. Der Preisanstieg im Bio-Segment war also deutlich geringer als bei konventionell hergestellten Lebensmitteln. Die höheren Preise resultierten vor allem aus gestiegenen Produktionskosten. In den 27 EU-Ländern zeigte sich 2023 ein Umsatz-Minus von 2,8 Prozent zum Vorjahr. Auf dem deutschen Markt sah es ähnlich aus. Der Gesamtwert aller erworbenen Bio-Lebensmittel betrug 2023 in den 27 EU-Ländern 45 Milliarden Euro. Dies sind die Ergebnisse der gemeinsamen Auswertung des Forschungsinstitutes für biologischen Landbau (FiBL) und der Agrarmarkt Informations- Gesellschaft (AMI). Inflation und Kaufzurückhaltung führten dazu, dass die Bio-Umsätze in den europäischen Ländern sanken. Die spürbare Erhöhung von Lebensmittel- und Energiepreisen bewogen die Verbraucherinnen und Verbraucher dazu, vermehrt in Discountern einzukaufen, wo die Preise für Bio-Lebensmittel teilweise niedriger waren. (Quelle: BÖLW - Branchenreport 2023) Der Nahrungsverbrauch von Honig im Inland betrug im Jahr 2023 laut vorläufigen Zahlen insgesamt 80.170 Tonnen. Dies entspricht einem Pro-Kopf-Verbrauch von 949 Gramm. (Quelle: BMEL - Versorgungsbilanz Honig 2023 vorläufig) Auch die in 2022 auf Grund der Energiekrise stark gestiegenen Kosten für Primär- als auch Sekundärverpackungen blieben 2023 zunächst erhalten und entspannten sich erst zum Ende des Jahres auf das Niveau vor der Energiekrise. (Quelle: Statista Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte Papier) Die notwendige Weitergabe der Preissteigerung an den Endverbraucher hat die Lebenshaltungskosten auch 2023 erhöht. Verbunden mit einer weiterhin hohen Inflationsrate haben die Kunden grundsätzlich weniger Geld zur Verfügung gehabt. Dies führt weiterhin zu einer Kaufzurückhaltung im Handel. Zudem hat es eine Verschiebung von teuren Markenartikeln hin zu günstigeren Preiseinstiegs- und Discount-Produkten gegeben. Allgemein sehen wir Tendenzen zur Entspannung. Allerdings hält der Preiskampf im Lebensmitteleinzelhandel den Wettbewerbsdruck hoch. Entspannung gab es im Bereich gesunkener Seefrachtraten und eine leichte Erholung des Wechselkurses zum US Dollar. Sicherlich ist es an dieser Stelle noch zu früh, von einer Kehrtwende zu sprechen, denn diese Vorteile werden in der Regel von den gestiegenen Gesamtkosten mehr als wettgemacht. 2. Geschäftsverlauf - Prognose-Ist-Vergleich Der Umsatz ist um 2.303 T€ gestiegen (Vorjahr T€ +6.460). Der Jahresüberschuss erhöhte sich von 2 T€ auf 86 T€. Die Entwicklung der Gesellschaft im Berichtsjahr entspricht damit im Wesentlichen der im Lagebericht zum Geschäftsjahr 2022 abgegebenen Prognose. Die Geschäftsentwicklung ist unter Berücksichtigung der allgemeinen wirtschaftlichen Rahmendaten als zufriedenstellend zu beurteilen. 3. Marktposition Umwelt und Nachhaltigkeit Die Weiterentwicklung von Nachhaltigkeit und Umweltmanagement sind für Walter Lang GmbH nicht nur bedingt durch Krisen, wie Klimawandel, Artensterben und Verlust von Ackerflächen ein dauerhafter Anspruch. So werden Standards und gesetzliche Rahmenbedingungen ständig weiterentwickelt. Auch steigt der Anspruch der Kunden, etwa die Einhaltung von Sozialstandards in der gesamten Lieferkette nachzuweisen. Mit der Förderung von Imkern in strukturschwachen Gebieten der Erde wird ein Beitrag zur Schaffung nachhaltiger Einkommensquellen und damit zum Verzicht auf umweltschädigende Erwerbsmethoden geleistet. Die Anzahl der Lieferanten mit Naturland Zertifizierung konnte weiter ausgebaut werden. Ein zentraler Bestandteil der Naturland-Richtlinien sind die Mindestanforderungen des BSCI in Bezug auf Menschenrechte, Arbeitssicherheit, Lohndumping und Kinderarbeit. Beschaffung Die Beschaffungsmärkte für Honig waren in 2023 weiterhin stark beeinflusst vom Ukraine Krieg, veränderten klimatischen Bedingungen und den damit verbundenen Unsicherheiten in den Verfügbarkeiten von Rohwaren. Der Wettbewerb im Agavendicksaft-Markt erreichte Anfang 2023 seinen Höhepunkt mit deutlich gestiegenen Preisen. Zum Ende des Jahres sehen wir hier aber eine Beruhigung im Markt Aufgrund des guten Beschaffungsnetzwerks in Mittel- und Südamerika, sowie Mittel- und Osteuropa und Asien, das sich die Atrium Import GmbH durch langjährige und persönliche Lieferantenkontakte aufgebaut hat, konnten auch in 2023 einzelne negative Qualitäts- und Mengenentwicklungen kompensiert und Verfügbarkeiten sichergestellt werden. Mit den bestehenden Lieferkontrakten ist die Bedienung der abgeschlossenen Abnehmerkontrakte mit entsprechender Laufzeit weiterhin auf absehbare Zeit garantiert. 4. Ertragslage - Geschäftsergebnis Das Rohergebnis erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 409 T€ auf nun 1.754 T€. Auf der Kostenseite ist der Personalaufwand moderat um 16 T€ auf 175 T€ gestiegen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich um 61 T€ auf 637 T€ vermindert. Im Wesentlichen waren hier geringere Aufwendungen für Raumkosten und Währungsumrechnungen zu erfassen. Die Zinsaufwendungen stiegen durch den erhöhten Fremdfinanzierungsbedarf und dem höheren allgemeinen Zinsniveau um 367 T€ auf 854 T€. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) beträgt im Jahr 2023 942 T€ (Vorjahr 487 T€). Der Jahresüberschuss erhöhte sich von 2 T€ in 2022 auf 86 T€ in 2023. 5. Vermögenslage Durch das positive Ergebnis des Jahres 2023 ist das Eigenkapital zum 31.12.2023 um 86T€ gegenüber dem Vorjahr auf 2.267 T€ angestiegen. Die Eigenkapitalquote der Gesellschaft beträgt 9,8 % gegenüber 10,1 % im Vorjahr. Das in der Gesellschaft gebundene Vermögen beträgt 23.052 T€ (Vorjahr 21.593 T€). Davon entfallen auf Vorräte 73,5 % (Vorjahr 86,0 %), auf Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 25,8 % (Vorjahr 13,4 %) sowie auf liquide Mittel 0,1 % (Vorjahr 0,1%). Das Vorratsvermögen ist im Vergleich zum Vorjahr von 18.561 T€ um 1.610 T€ auf 16.951 T€ gesunken. Das Vermögen ist fristenkongruent finanziert. Der Bilanzgewinn erhöhte sich von 1.182 T€ in 2022 auf 1.267 T€ in 2023. 6. Finanzlage - Liquidität Die Liquidität der Gesellschaft war zu jeder Zeit gesichert. Der Cashflow nach Ertragsteuern (Jahresüberschuss zuzüglich Abschreibungen, Änderungen von Wertberichtigungen auf Forderungen) der Atrium Import GmbH aus der laufenden Geschäftstätigkeit betrug im abgelaufenem Geschäftsjahr 86 T€ (Vorjahr 2 T€). Die Gesellschaft finanziert sich mit 16,1 Mio. € über Darlehen von Banken, 0,9 Mio. € negative Banksalden und 0,8 Mio. € über sonstigen Verbindlichkeiten. 7. Personal- und Sozialbereich Die Zahl der Mitarbeitenden (Köpfe im Jahresdurchschnitt) ist im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 3 angestiegen und liegt bei 14 Mitarbeitenden. 8. Wichtige Vorgänge im Geschäftsjahr Im Berichtsjahr gab es keine Geschäftsvorfälle, die über den Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs hinausgehen. C. Risiko-, Chancen- und Prognoseberichterstattung 1. Risikomanagement und Risiken a) Risikomanagement- und Risikofrüherkennungssystem Die Atrium Import GmbH hat ein Risikomanagement- und Risikofrüherkennungssystem installiert, um die Risiken in ihren Geschäften zu messen, bewerten und zu steuern. Dieses ist eng mit dem Qualitätsmanagement verzahnt. Die Geschäftsführung wird über das Berichtswesen regelmäßig über Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von der geplanten informiert und kann somit zeitnah Risiken für das Unternehmen identifizieren und, soweit erforderlich, Maßnahmen ergreifen. b) Finanzierungsrisiko Das Liquiditätsrisiko der Atrium Import GmbH ist niedrig, da durch ausreichende lang- und mittelfristige Kreditrahmenvereinbarungen mit Kreditinstituten und Gesellschaftern die Finanzierung gesichert ist. Die Risikoposition hat sich dabei gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. c) Währungsrisiko Das Währungsrisiko resultiert sich aus der Beschaffungstätigkeit beim Bezug der Rohware in US-Dollar auf dem Weltmarkt und besteht im Wesentlichen aus dem Wechselkursänderungsrisiko. Den nicht absehbaren Entwicklungen auf den Devisen- und Finanzmärkten wird teilweise durch Devisentermingeschäfte begegnet. Die Risikoposition hat sich dabei gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. d) Risiko der Rohwarenverfügbarkeit Rohwaren zur Verfügung zu haben, welche unsere hohen Qualitätsstandards erfüllen, ist eine dauerhafte Herausforderung für die Atrium Import GmbH. Die Entwicklungen der Auswirkungen des Klimawandels und auch bezüglich der Lieferketten sind nur bedingt vorhersehbar. Um diesen entgegenzuwirken, arbeitet die Atrium Import GmbH mit langfristigen und verbindlichen Lieferantenpartnerschaften und hat entsprechende Strategien für das Ausfallrisiko entwickelt. Die Risikoposition hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. e) Qualitätsrisiko Die Erhaltung der Qualitätsstandards ist eine bestehende Herausforderung vor allem bezüglich der sich immer wieder ändernden rechtlichen Anforderungen (zum Beispiel der ab dem Jahr 2022 gültigen EU-Bio-Verordnung), den zunehmenden Einsatz von GVO (genetisch veränderten Organismen), den Rückständen in dem Rohstoff (zum Beispiel durch den Eintrag von Glyphosat oder Bienenarzneimitteln) und durch das Risiko von Lebensmittelfälschungen. Die Atrium Import GmbH begegnet diesen Risiken mit einem IFS-zertifiziertem Qualitätsmanagement (höheres Niveau), welches für eine kontinuierliche Überwachung der Rohstoffe und Fertigwaren Sorge trägt, sowie für die Sensibilisierung der Mitarbeiter auf relevante Qualitätsaspekte. Die Risikoposition hat sich dabei gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. f) Gesamtaussage zur Risikoeinschätzung Nach Überprüfung der Risikolagen kommen wir zu dem Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichtes zu dem Ergebnis, dass keine bestandsgefährdenden Risiken vorliegen. 2. Chancen Trend für Lebensmittel in Bio-Qualität Wesentliche Chancen der Atrium Import GmbH ergeben sich im gesellschaftlichen Bereich aus dem weiterhin steigenden Interesse und der wachsenden Nachfrage der Verbraucher und Kunden nach natürlichen und nachhaltigen Bio-Produkten. 3. Prognose Für das Jahr 2024 wird eine Umsatzsteigerung bei einer erhöhten Rohertragsquote gegenüber dem Vorjahr erwartet. Die Geschäftsführung geht daher für das Jahr 2024 von einem gesteigerten Ertragsergebnis bei einer stabilen Finanzlage aus und blickt zuversichtlich auf die Entwicklung der kommenden Geschäftsjahre.
Rehden, 18. Dezember 2024 Atrium Import GmbH Dipl.-Kfm. Alexander Drees BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Ergebnisverwendung
Anhang1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die Atrium Import GmbH hat ihren Sitz in Rehden. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Walsrode unter HRB 100034 eingetragen. 2. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 weist die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 2 HGB auf und wird gemäß den deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt, wobei die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren erfolgt. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen nach den für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs.1 Satz 2, 266 ff. HGB). 3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet: Die Sachanlagen werden mit den Anschaffungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen entsprechend der jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer angesetzt. Die Finanzanlagen wurden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Bei den Vorräten werden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe mit den effektiven Einstandspreisen bewertet.Das Niederstwertprinzip wird beachtet. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die grundsätzlich alle innerhalb eines Jahres nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden mit ihrem Nennwert angesetzt. Die sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten bzw. dem Nennwert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in fremder Währung wurden zum Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag umgerechnet. Das gezeichnete Kapital betrifft das Stammkapital der Gesellschaft. 4. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Das Anlagevermögen wird in dem ausgewiesenen Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2023 mit den einzelnen Posten gesondert aufgegliedert und entwickelt (§ 284 Abs. 3 HGB).
Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt zum Bilanzstichtag € 1.000.000,00. Es ist vollständig eingezahlt. Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1 und 2 HGB) Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betragen 0,00 € (Vj. 0,00 €). Vom Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten sind € 17.012.702,58 (Vj: € 14.324.893,76) besichert. 5. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten Erträge aus Währungsumrechnungen in Höhe von T€ 244 (Vorjahr T€ 51). Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten Aufwendungen aus Währungsumrechnungen in Höhe von T€ 28 (Vorjahr T€ 210). Vom Jahresüberschuss in der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023 ausgehend entwickelt sich der Bilanzgewinn wie folgt:
6. Sonstige Pflichtangaben Haftungsverhältnisse (§ 285 Nr. 27 i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB) Es bestehen zum 31. Dezember 2023 Haftungsverhältnisse aus einem Gesamtschuldverhältnis für Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bei Kreditinstituten in Höhe von insgesamt T€ 6.274 sowie für Verbindlichkeiten einer Gesellschafterin bei Kreditinstituten in Höhe von insgesamt T€ 4.894. Auf Grund der aktuellen Bonitätsdaten des Schuldners und der bestehenden dinglichen Sicherheiten bei den Verbindlichkeiten wird das Risiko der Inanspruchnahme als sehr gering eingeschätzt. Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3 a HGB)
Derivate Finanzinstrumente Zur Absicherung von Fremdwährungsrisiken, die aus zukünftigen Rohwarenlieferungen in US-Dollar (USD) resultieren, werden Devisentermingeschäfte abgeschlossen. Sie sind jeweils fällig im Jahr 2024 und bleiben aufgrund der wirksamen Sicherungsbeziehungen bilanziell außer Ansatz. Zum 31.12.2023 waren Devisenmarktgeschäfte in Höhe von T€ 3.227 offen. Angaben zu den beschäftigten Arbeitnehmern (§ 285 Nr. 7 HGB) Die durchschnittliche Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 14 (Vorjahr: 11). Die gewährten Gesamtbezüge i.S.d. (§ 285 Nr. 9 a HGB) Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2023 wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Angaben zu den Organen (§ 285 Nr. 10 HGB) Alleinvertretungberechtigte Geschäftsführer der Gesellschaft ist der Dipl.-Kfm. Herr Alexander Drees. Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Angaben zu Beteiligungen (§ 285 Nr. 11 HGB) Es wird von der Ausnahmeregelung des § 286 (3) Nr. 2 HGB Gebrauch gemacht. Angaben zum Anteilsbesitz (§ 285 Nr. 11a HGB) Die Gesellschaft ist persönlich haftende Gesellschafterin der - Sun Organic Import GmbH, Drebber Angaben zum Mutterunternehmen und Konzernabschluss (§ 285 Nr. 14 a HGB) Die Atrium Import GmbH ist seit dem 06. November 2023 eine 70%ige Tochter der MCA Beteiligungs GmbH, Diepholz. Der Jahresabschluss wird in den konsolidierten Jahresabschluss des Konzerns einbezogen, der den konsolidierten Jahresabschluss für den kleinsten Kreis von Konzernunternehmen aufstellt. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG Gegenüber den direkten Gesellschaftern der Atrium Import GmbH bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von € 24.699,25 (Vj. € 0,00). Ergebnisverwendungsvorschlag (§ 285 Nr. 34 HGB)Der Jahresüberschuss der Gesellschaft in Höhe von € 85.596,28 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
49453 Rehden, den 18. Dezember 2024 Atrium Import GmbH Dipl.-Kfm. Alexander Drees sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 20.03.2025 festgestellt. BestätigungsvermerkBei dem vorstehenden Jahresabschluss handelt es sich um die nach § 327 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde folgende Bestätigungsvermerk erteilt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Atrium Import GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Atrium Import GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Atrium Import GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Die Gesellschafterversammlung ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Oldenburg, den 07. März 2025 FTSP
Frisia-Treuhand GmbH
gez. Dipl.-Kfm. M. Schmädeke, Wirtschaftsprüfer gez. Dipl.-Kfm. Christeleit, Wirtschaftsprüfer |
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