Einzelhandel mit Spielwaren
nanobike Mitte GmbH
Karl-Marx-Allee 46, 10178 Berlin, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Patria Kusuma Haripurnomo seit 21.2.2024 | Geschäftsführer |
Marco Matiske seit 9.3.2022 | Geschäftsführer |
Marcus Rorarius seit 9.3.2022 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
nanobike Mitte GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
Anhang zum Jahresabschluss 31.12.2023nanobike Mitte GmbH, BerlinNr. Beschreibung Rechtsgrundlage 1 Vorabinformation Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. und ergänzend nach den Regelungen der §§ 264 ff. HGB über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer Kleinstkapitalgesellschaft auf (267a Abs. 1 HGB). Auf die Aufstellung eines Anhangs verzichtet die Gesellschaft nicht (§264 (1) S. 5 HGB). Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 1 HGB bei der Aufstellung des Anhangs in Anspruch. Die Gesellschaft verzichtet auf die Aufstellung eines Lageberichts (§264 (1) S. 4 HGB). Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der nachfolgende Anhang enthält diejenigen Angaben, die zu den einzelnen Posten der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung vorgeschrieben sind; sie sind in der Reihenfolge der einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt. Im Anhang sind ggf. auch Angaben aufgenommen, die in Ausübung eines Wahlrechts nicht in die Bilanz oder in die Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen wurden. Die Berichterstattung unterbleibt insoweit, als es für das Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Bundesländer erforderlich ist (§ 286 Abs. 1 HGB, § 160 Abs. 2 AktG). 2 Allgemeine Angaben 2.1 Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht § 264 Abs.1a HGB
2.2 Angabe und Erläuterung, wenn Beträge einzelner Abschlussposten nicht mit den Vorjahresbeträgen vergleichbar sind, bzw. wenn Vorjahresbeträge angepasst wurden § 265 Abs.2 S.2 u.3 HGB Der Jahresabschluss enthält einzelne Posten, deren Werte mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar sind. Die folgende Aufstellung zeigt die betreffenden Posten: Die Gesellschaft wurde im Vorjahr gegründet. Vorjahresangaben beziehen sich auf das Rumpfgeschäftsjahr vom 01.02.2022 bis 31.12.2022. 3 Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden 3.1 Angabe der auf die Posten von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Einschließlich Grundlagen für die Währungsumrechnung in Euro) § 284 Abs.2 Nr.1 HGB Aktiva Die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 263 HGB) und werden stetig angewendet. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde unter Anwendung des Gesamtkostenverfahrens (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit Sie einer wirtschaftlichen Abnutzung unterliegen, abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgten im Zugangsjahr grundsätzlich zeitanteilig. Bewegliche Vermögensgegenstände bis zu einem Wert von 800 Euro (sog. geringwertige Wirtschaftsgüter) werden unter Beachtung der Grundsätze zur Vorsicht und zur Wesentlichkeit im Zugangsjahr voll abgeschrieben (Bewertungsvereinfachung). Die Vorräte (zum Verkauf bestimmte Waren) wurden mit den einzelnen Anschaffungskosten unter pauschaler anteiliger Einbeziehung von Anschaffungsnebenkosten (Zölle, Transport, Einlagerung, Warenprüfung, Verpackung) und unter Berücksichtigung von Preisminderungen bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt. Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten §250 (1) HGB ist zum Nennwert angesetzt. Die Abgrenzung des Aufwands für Folgeperioden erfolgt nach dem auf Folgeperioden entfallenden Anteil an den betroffenen Ausgaben. Aktive latente Steuern sind zum Nennbetrag ausgewiesen §274 HGB (siehe auch Punkt 4.2 dieses Anhangs). Eine Abzinsung ist gesetzlich ausgeschlossen §274 (2) HGB. Passiva Das gezeichnete Kapital (Stammkapital) und die Gewinnrücklagen sind zum Nennbetrag angesetzt. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger, kaufmännischer Beurteilung unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken notwendig ist. Abzinsungen wurden nicht vorgenommen, da die Restlaufzeit der Rückstellungen nicht zuverlässig geschätzt werden kann bzw. unter einem Jahr liegen. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Ansatzwahlrechte wurden in folgenden Umfang ausgeübt: Bildung aktiver, latenter Steuern aufgrund zeitlich begrenzter Unterschiede des Buchwerts bestimmter Vermögensgegenstände des Anlagevermögens zwischen der Handelsbilanz und der steuerlichen Rechnungslegung (siehe auch Punkt 4.2 dieses Anhangs). Die Aufstellung der Bilanz erfolgt vor Verwendung des Jahresergebnisses. 4 4. Pflichtangaben zur Bilanz 4.1 Erläuterung des Zeitraums, über den ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert abgeschrieben wird § 285 Nr. 13 HGB Ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert wurde aktiviert. Als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer werden 10 Jahre festgelegt. 4.2 Angabe auf welchen Differenzen oder steuerlichen Verlustvorträgen die ausgewiesenen, latenten Steuern beruhen und mit welchen Steuersätzen die Bewertung erfolgt ist § 285 Nr.29 HGB Die Gesellschaft ist von der Pflicht zum Ansatz latenter Steuern befreit (§ 274a Nr. 5 HGB). Die Gesellschaft weist unter Verzicht auf die Befreiung von der Ansatzpflicht aktive, latente Steuern aufgrund zeitlich begrenzter Unterschiede von Buchwerten bestimmter Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten zwischen der Handelsbilanz und der steuerlichen Rechnungslegung sowie ggf. eines innerhalb von 5 Jahren zu verrechnenden Verlustvortrages aus. Dabei sind folgende Differenzen zu berücksichtigen: -entgeltlich erworbener Firmenwert: Nutzungsdauer gem. Handelsrecht (10 Jahre). Nutzungsdauer gem. Steuerrecht (15 Jahre). Ein Verlustvortrag ist nicht zu berücksichtigen. Summe der kumulierten Unterschiede: 14.042,00 Euro. Summe der aktiven latenten Steuern: 4.237,17 Euro. Der angewendete Unternehmenssteuersatz beträgt 30,17%. Dabei wurden die erwarteten Steuersätze im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen zu Grunde gelegt. 5 Pflichtangaben zu Haftungsverhältnissen und nicht bilanzierten Verpflichtungen Es bestehen Gewährleistungsverpflichtungen aus Kaufverträgen. Die Geschäftsführung sieht keine Gründe, welche die Annahme von über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinaus gehende, außerordentliche Gewährleistungsverpflichtungen rechtfertigt. 5.1 Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten sind und die nicht nach §268 Abs. 7 HGB oder § 285 Nr. 3 HGB anzugeben sind, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung ist; davon sind Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung und Verpflichtungen gegenüber verbundenen oder assoziierten Unternehmen jeweils gesondert anzugeben § 285 Nr. 3a HGB Am Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasing-Verträgen Mietverträge (1) Jahresmiete 168.000,00 Euro (2024) zuzüglich Betriebs- und Verbrauchskosten, Leasing-Verträge (1) jährliche Leasingaufwendungen 2.612,00 Euro (2024). Aus den Miet- und Leasing-Verträgen bestehen keine Verbindlichkeiten von mehr als fünf Jahren. Darüber hinaus bestehen sonstige, finanzielle Verpflichtungen von untergeordneter Bedeutung (z.B. aus Webhosting-Verträgen, Mobilfunkverträgen, Versorgerverträgen und Versicherungsverhältnissen) mit einer Laufzeit von weniger als 5 Jahren. 6 Pflichtangaben zu Mitarbeitern und Organen 6.1 Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer ohne Trennung nach Gruppen § 285 Nr. 7 HGB i.V.m. § 288 Abs. 1 Nr. 2 HGB Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betrug: 8,75. Die Ermittlung erfolgte in Anwendung der Methode nach § 267 Abs. 5 HGB.
Berlin, den 03. April 2024 gez. Marco Matiske, Geschäftsführer gez. Marcus Rorarius, Geschäftsführer gez. Patria Haripurnomo, Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 03. April 2025 |
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