Wind
Solutions Management GmbH
Berg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
31.643,29 |
33.932,52 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
18.239,85 |
18.427,82 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
16.962,25 |
16.002,12 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
13.403,44 |
15.504,70 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
31.643,29 |
33.932,52 |
Passiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
19.987,18 |
19.409,63 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
5.012,82 |
5.590,37 |
| B.
Rückstellungen |
1.600,00 |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
10.056,11 |
13.522,89 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
10.056,11 |
13.522,89 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
31.643,29 |
33.932,52 |
Anhang
2010/2011
A. Allgemeine Angaben
1. Die Gesellschaft ist eine
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267
Abs. 2 HGB. Der Jahresabschluss zum 30.06.2011 wurde nach
den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches
und den ergänzenden Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
2. Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
anzubringenden
Vermerke insgesamt im
Anhang aufgeführt. Die Vermerke zu den
Verbindlichkeiten sind ebenfalls im Anhang aufgenommen.
3. Von den
größenabhängigen Erleichterungen bei
den Angaben im Anhang nach § 288 HGB für kleine
Kapitalgesellschaften wurde im
größtmöglichen Umfang Gebrauch gemacht. Der
Anhang entspricht daher nur den gesetzlichen
Mindestanforderungen für kleine GmbH's.
4. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist
nach dem
Gesamtkostenverfahren ( § 275 Abs. 2 HGB
) gegliedert. Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit nach
§ 265 Abs. 1 HGB wurde eingehalten.
5. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten
Bewertungsmethoden werden 2010 beibehalten (§
252 Abs. 1 Nr.6, Abs. 2 HGB ).
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ( § 284
Abs.2 HGB ) sind im Rahmen der handelsrechtlichen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung, unter Beachtung ergänzender
Vorschriften für Kapitalgesellschaften, an den
steuerlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften orientiert
( §§5, 6ff. EStG, §8 Abs. 1 KStG):
Aktivseite
1. Von der
Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen
Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wird
abgesehen.
Die
entgeltlich erworbenen Immateriellen
Vermögensgegenstände werden zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
lineare Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen
werden linear pro rata temporis, unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
2. Das
abnutzbare Sachanlagevermögen, welches bei
Anschaffung oder Herstellung mehr als 1.000 Euro
beträgt und / oder nicht beweglich ist , wird zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige lineare und degressive Abschreibungen
unter Beachtung des Niederstwertprinzips, bewertet. Die
Abschreibungen werden pro rata temporis, unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
vorgenommen.
Aus Gründen der Wirtschaftlichkeitwird der
Sammelposten i.S.d. § 6 Abs. 2a EStG in die
handelsrechtliche Rechnungslegung als Ausnahmetatbestand
nach § 252 Abs. 2 HGB übernommen.Danach werden
abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des
Sachanlagevermögens mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von mehr als 150 Euro bis 1.000 Euro in
einen jahrgangsbezogenen
Sammelposten eingestellt.
Dieser
Sammelposten wird über die Dauer von fünf
Jahren gleichmäßig verteilt aufgelöst.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr
der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.
3.
Finanzanlagen werden mit ihren Anschaffungskosten
bzw. mit ihrem niedrigeren beizulegenden Wert zum
Bilanzstichtag bewertet.
4. Innerhalb der
Vorräte werden die Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe zu Anschaffungskosten bzw. mit dem
niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag bewertet.
Die fertigen Leistungen werden mit ihren
Herstellungskosten, die unfertigen Leistungen
entsprechend ihres
Fertigstellungsgrades mit ihren anteiligen
Herstellungskosten bewertet. Dabei werden neben den direkt
zurechenbaren Kosten auch Fertigungs- und
Materialgemeinkosten sowie allgemeine Verwaltungskosten
berücksichtigt.
5.
Kassenbestände und
Guthaben bei Kreditinstituten werden zu ihrem
Nennwert bewertet.
6. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die
Aufwendungen nach diesem Tag darstellen, werden im
Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten
berücksichtigt.
Passivseite
1. Die
Steuerrückstellungen und die
Sonstigen Rückstellungen bilden dem Grunde nach
alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen auf
der Grundlage vorsichtig kaufmännischer Beurteilung in
angemessenem und ausreichendem Umfang ab. Der Höhe
nach werden die Rückstellungen in Höhe des
notwendigen Erfüllungsbetrages ( § 253 Abs.
1 HGB) bewertet. Dabei werden bei den Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr entsprechend
§ 253 Abs. 2 HGB künftige Kosten- und
Preissteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung
auf den Bilanzstichtag mit laufzeitadäquatem
Zinssatz gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung unter Verwendung der
von der Deutschen Bank veröffentlichten Zinssätze
vorgenommen.
Rückstellungen für latente Steuer
berücksichtigen die Steuermehraufwendungen, die auf
Wertdifferenzen zwischen Handelsbilanzgewinn und
steuerlichen Gewinn beruhen und die sich im Zeitablauf
umkehren. Der zur Berechnung der latenten Steuern zu
verwendene Ertragsteuersatz liegt bei 31,48%.
2.
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen und
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
C. Erläuterungen zur Bilanz
I. Bilanz
Aktiva
1. Mangels
Anlagevermögen sind keine Abschreibungen im
Geschäftsjahr veranlasst.
2. In den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und in
den
Sonstigen Vermögensgegenständen sind
sowohl im laufenden Jahr als auch im Vorjahr keine
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
enthalten.
Die
Forderungen und die
sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten
Forderungen gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von 16.962,25 Euro ( Vj. 16.002,12 Euro ),
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in
Höhe von 1.094,00 Euro ( Vj. 0,00 Euro ) sowie
einen
Umsatzsteuererstattungsanspruch in Höhe von
183,60 Euro ( Vj. 2.425,70 Euro ) .
3.
Kassenbestände und Guthaben bei
Kreditinstituten bestehen in Höhe von 13.403,44
Euro (Vj. 15.504,70 Euro ), wobei der Kassenbestand
12.032,43 Euro (Vj.12.032,43 Euro) und der Bankbestand
1.371,01 Euro (Vj. 3.472,27 Euro) betragen.
Passiva
1. Die Bilanz weist im Berichtsjahr ein
Eigenkapital in Höhe von 19.987,18 Euro ( Vj.
19.409,63 Euro ) aus.
2.
Rückstellungen sind gemäß § 249
Abs. 1 Satz 1 HGB für dem Grunde und/oder der
Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Sie
umfassen ausschließlich Jahresabschlusskosten in
Höhe von 1.600,00 Euro ( Vj. 1.000,00 Euro).
3.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr bestehen in Höhe von 10.056,11 Euro ( Vj.
13.522,89 Euro ). Sowohl im laufenden Jahr als auch im
Vorjahr liegen keine Verbindlichkeiten von mehr als 5
Jahren vor.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern,
über die nach § 42 Abs. 3 GmbHG zu berichten
wäre, bestehen im Berichtsjahr in Höhe von 933,77
Euro. Im Vorjahr bestanden derartige Verbindlichkeiten in
Höhe von 892,50 Euro.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen bestehen im Berichtsjahr in Höhe von
6.081,44 Euro. Im Vorjahr lagen keine Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen vor.
D. Sonstige Angaben
1.
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 268
Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB bestehen nicht.
2.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz erscheinen und auch nicht nach § 251 HGB
oder aufgrund anderer Vorschriften des HGB anzugeben sind
und deren Angaben für die Beurteilung der Finanzlage
von besonderer Bedeutung sind, sind nicht bekannt.
3. Nach Einschätzung der Liquidatoren ist eine
erfolgreiche Liquidation bis zum 31.12.2012
durchführbar. Soweit noch nicht als Schulden in der
Bilanz ausgewiesen, ist von folgenden Kosten für den
Abwicklungszeitraum auszuwählen.
Aufwendungen:
Kosten für die Aufbewahrung von
Geschäftsunterlagen 300,00
Kosten für die Erstellung von Abschlüssen
und Steuererklärungen 1.000,00
Kosten für die Veröffentlichung der
Jahresabschlüsse 600,00
Vergütung für den Liquidator's
2.500,00
Summe 4.400,00
4.
Liquidatoren in 2010/2011 sind:
Gert Tremmel
Georg Krumpholz
5.
Vorschüsse und Kredite an die Liquidatoren und
diesen nahestehenden Personen sowie zugunsten dieser
Personen eingegangenen Haftungsverhältnisse, bestehen
im laufenden Jahr in Höhe von 18.056,82 Euro und im
Vorjahr in Höhe von 16.002,12 Euro.
E. Unterzeichnung der Liquidatoren
Berg, den 16.09.2011
(Gert Tremmel ) ( Georg Krumpholz )
Liquidator Liquidator
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
|