Wind Solutions Management GmbHLiquidiert

92348 Berg bei Neumarkt i.d. Opf., DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Nürnberg HRB 21969
Eingetragen
2.2.2004
Branche
Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur VerteilungErbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und ErdgasWärme- und Kältehandel
Gegenstand
der Betrieb und der Service sowie die Erbringung von Dienstleistungen jeglicher Art im Bereich erneuerbarer Energien

Historie

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Management

NameRolle
Georg Krumpholz
seit 22.7.2008
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Wind Solutions Management GmbH

Berg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011

Bilanz

Aktiva

30.6.2011
EUR
30.6.2010
EUR
A. Umlaufvermögen 31.643,29 33.932,52
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 18.239,85 18.427,82
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 16.962,25 16.002,12
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 13.403,44 15.504,70
Bilanzsumme, Summe Aktiva 31.643,29 33.932,52

Passiva

30.6.2011
EUR
30.6.2010
EUR
A. Eigenkapital 19.987,18 19.409,63
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzverlust 5.012,82 5.590,37
B. Rückstellungen 1.600,00 1.000,00
C. Verbindlichkeiten 10.056,11 13.522,89
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 10.056,11 13.522,89
Bilanzsumme, Summe Passiva 31.643,29 33.932,52

Anhang 2010/2011

A. Allgemeine Angaben

1.  Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Der Jahresabschluss zum 30.06.2011 wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

2.  Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften wahlweise in der Bilanz oder im Anhang anzubringenden Vermerke insgesamt im Anhang aufgeführt. Die Vermerke zu den Verbindlichkeiten sind ebenfalls im Anhang aufgenommen.

3.  Von den größenabhängigen Erleichterungen bei den Angaben im Anhang nach § 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurde im größtmöglichen Umfang Gebrauch gemacht. Der Anhang entspricht daher nur den gesetzlichen Mindestanforderungen für kleine GmbH's.

4.   Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren  ( § 275 Abs. 2 HGB ) gegliedert. Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit nach § 265 Abs. 1 HGB wurde eingehalten.

5.  Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden werden 2010 beibehalten (§ 252 Abs. 1 Nr.6, Abs. 2 HGB ).

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ( § 284 Abs.2 HGB ) sind im Rahmen der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, unter Beachtung ergänzender Vorschriften für Kapitalgesellschaften, an den steuerlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften orientiert ( §§5, 6ff. EStG, §8 Abs. 1 KStG):


Aktivseite

1.   Von der Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wird abgesehen.

Die entgeltlich erworbenen Immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden linear pro rata temporis, unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

2.  Das abnutzbare Sachanlagevermögen, welches bei Anschaffung oder Herstellung  mehr als 1.000 Euro beträgt und / oder nicht beweglich ist , wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare und degressive Abschreibungen unter Beachtung des Niederstwertprinzips, bewertet. Die Abschreibungen werden pro rata temporis, unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

Aus Gründen der Wirtschaftlichkeitwird der Sammelposten i.S.d. § 6 Abs. 2a EStG in die handelsrechtliche Rechnungslegung als Ausnahmetatbestand nach § 252 Abs. 2 HGB übernommen.Danach werden abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als 150 Euro bis 1.000 Euro in einen jahrgangsbezogenen Sammelposten eingestellt.

Dieser Sammelposten wird über die Dauer von fünf Jahren gleichmäßig verteilt aufgelöst.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.

3.  Finanzanlagen werden mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit ihrem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag bewertet.

4.   Innerhalb der Vorräte werden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag bewertet. Die fertigen Leistungen werden mit ihren Herstellungskosten, die unfertigen Leistungen entsprechend ihres Fertigstellungsgrades mit ihren anteiligen Herstellungskosten bewertet. Dabei werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie allgemeine Verwaltungskosten berücksichtigt.

5.  Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zu ihrem Nennwert bewertet.

6.  Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen nach diesem Tag darstellen, werden im Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt.

Passivseite

1.   Die Steuerrückstellungen und die Sonstigen Rückstellungen bilden dem Grunde nach alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtig kaufmännischer Beurteilung in angemessenem und ausreichendem Umfang ab. Der Höhe nach werden die Rückstellungen in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages  ( § 253 Abs. 1 HGB) bewertet. Dabei werden bei den Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr entsprechend § 253 Abs. 2 HGB künftige Kosten- und Preissteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag mit laufzeitadäquatem Zinssatz gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung unter Verwendung der von der Deutschen Bank veröffentlichten Zinssätze vorgenommen.

Rückstellungen für latente Steuer berücksichtigen die Steuermehraufwendungen, die auf Wertdifferenzen zwischen Handelsbilanzgewinn und steuerlichen Gewinn beruhen und die sich im Zeitablauf umkehren. Der zur Berechnung der latenten Steuern zu verwendene Ertragsteuersatz liegt bei 31,48%.

2.  Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen und Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

C. Erläuterungen zur Bilanz

I. Bilanz

Aktiva

1.  Mangels Anlagevermögen sind keine Abschreibungen im Geschäftsjahr veranlasst.

2.  In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und in den Sonstigen Vermögensgegenständen sind sowohl im laufenden Jahr als auch im Vorjahr keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten.

Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 16.962,25 Euro ( Vj. 16.002,12 Euro ), Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 1.094,00 Euro  ( Vj. 0,00 Euro ) sowie einen Umsatzsteuererstattungsanspruch in Höhe von 183,60 Euro ( Vj. 2.425,70 Euro ) .

3. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten bestehen in Höhe von 13.403,44 Euro  (Vj. 15.504,70 Euro ), wobei der Kassenbestand 12.032,43 Euro (Vj.12.032,43 Euro) und der Bankbestand 1.371,01 Euro (Vj. 3.472,27 Euro)  betragen.

Passiva

1.  Die Bilanz weist im Berichtsjahr ein Eigenkapital in Höhe von 19.987,18 Euro ( Vj. 19.409,63 Euro ) aus.

2.  Rückstellungen sind gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB für dem Grunde und/oder der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Sie umfassen ausschließlich Jahresabschlusskosten in Höhe von 1.600,00 Euro ( Vj. 1.000,00  Euro).

3.  Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestehen in Höhe von 10.056,11 Euro ( Vj. 13.522,89 Euro ). Sowohl im laufenden Jahr als auch im Vorjahr liegen keine Verbindlichkeiten von mehr als 5 Jahren vor.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, über die nach § 42 Abs. 3 GmbHG zu berichten wäre, bestehen im Berichtsjahr in Höhe von 933,77 Euro. Im Vorjahr bestanden derartige Verbindlichkeiten in Höhe von 892,50 Euro.

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen im Berichtsjahr in Höhe von 6.081,44 Euro. Im Vorjahr lagen keine Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen vor.

D. Sonstige Angaben

1.  Haftungsverhältnisse im Sinne von § 268 Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB bestehen nicht.

2.  Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und auch nicht nach § 251 HGB oder aufgrund anderer Vorschriften des HGB anzugeben sind und deren Angaben für die Beurteilung der Finanzlage von besonderer Bedeutung sind, sind nicht bekannt.

3. Nach Einschätzung der Liquidatoren ist eine erfolgreiche Liquidation bis zum 31.12.2012 durchführbar. Soweit noch nicht als Schulden in der Bilanz ausgewiesen, ist von folgenden Kosten für den Abwicklungszeitraum auszuwählen.

Aufwendungen:
Kosten für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen  300,00
Kosten für die Erstellung von Abschlüssen und Steuererklärungen 1.000,00
Kosten für die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse  600,00
Vergütung für den Liquidator's   2.500,00
Summe  4.400,00

4.  Liquidatoren in 2010/2011 sind:

Gert Tremmel
Georg Krumpholz

5.  Vorschüsse und Kredite an die Liquidatoren und diesen nahestehenden Personen sowie zugunsten dieser Personen eingegangenen Haftungsverhältnisse, bestehen im laufenden Jahr in Höhe von 18.056,82 Euro und im Vorjahr in Höhe von 16.002,12 Euro.

E. Unterzeichnung der Liquidatoren
 
Berg, den 16.09.2011

(Gert Tremmel )  ( Georg Krumpholz ) Liquidator  Liquidator
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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