Lebenshilfe Stollberg Service gemeinnützige GmbH
Selbe AdresseAmbulante Betreuungsdienste für Menschen mit Behinderung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dirk Nowosatko seit 30.6.2020 | Geschäftsführer |
Christiane Schreckenbach seit 11.3.2010 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V., Regionalvereinigung Stollberg | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Lebenshilfe Stollberg gGmbHStollberg/Erzgeb.Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtI. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell des Unternehmens Die Lebenshilfe Stollberg gGmbH ist als sozialer Dienstleister in den Bereichen
sowie im Bereich weiterer Hilfs- und Betreuungsleistungen im karitativen Bereich tätig. Aufgrund der Vielfalt der Bedarfe des damit angesprochenen Kundenkreises wird ein komplexes System von Hilfsangeboten vorgehalten. Die Angebote sind sowohl unternehmensintern als auch mit externen Leistungsanbietern gut vernetzt: Stollberger Werkstätten als anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderung an vier Standorten, untergliedert nach Berufsbildungs-, Arbeits- sowie Förder- und Betreuungsbereich (WfbM) Wohnverbund mit stationären und ambulanten Wohnangeboten für erwachsene Menschen mit und ohne Behinderungen (WV) Ambulanter Pflegedienst und Tagespflege (amb. PD und TP) Interdisziplinäre Frühförder- und Beratungsstelle (IFF) Kindertagesstätten an vier Standorten (Kita), mit Leistungen zur Sozialen Teilhabe (Assistenzleistungen, heilpädagogische Leistungen), einmal zusätzlich mit heilpädagogischer Gruppe Familienunterstützender Dienst (FuD) mit dem zusätzlichen Angebot der Schulbegleitung Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) Schulsozialarbeit an der Grund- und Mittelschule sowie am Gymnasium in Stollberg 2. Ziele und Strategien Unternehmensziel ist die bedarfsgerechte Unterstützung, Begleitung und Förderung des im Gesellschaftervertrag aufgeführten Adressatenkreises, insbesondere mit Angeboten und Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Teilhabe an Bildung und zur sozialen Teilhabe sowie mit Angeboten für alle Menschen mit Unterstützungsbedarf, insbesondere durch Leistungen der ambulanten oder teilstationären Pflege oder Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Dabei werden die Leistungen den jeweiligen Bedarfen angepasst und ergänzt. Durch die breit gefächerte Angebotspalette und die gute Vernetzung sowie aufgrund der Kompetenz und flexiblen Einsatzmöglichkeit von Mitarbeitern sind auch neue Angebote qualitativ hochwertig und wirtschaftlich ausgewogen. Für die WfbM und die IFF gilt weiterhin das Alleinstellungsmerkmal im Altlandkreis Stollberg (Einzugsgebiet). Im Bereich des Wohnens gibt es im Einzugsgebiet zwei weitere Anbieter. Mit dem Diakonischen Werk Annaberg als einem der Anbieter bestehen sehr gute Kontakte. Dies trifft ebenso auf den Verein "Miteinander" zu, der im Rahmen der rechtlichen Betreuung Ansprechpartner für die Lebenshilfe ist. Der damit verbundene permanente Informationsaustausch führt zu einem dem Bedarf an möglichst eigenständigem Wohnen der Werkstattbeschäftigten entsprechenden und passgenau geplanten und gefundenen Wohnraum. Hilfreich ist auch die enge Zusammenarbeit mit der Wohnungsbaugenossenschaft "Wismut Stollberg" e.G., die es ermöglicht, auch kurzfristig passenden und bezahlbaren Wohnraum bereitzustellen. Seit 2019 konnten auch mit der Wohnungsbaugesellschaft Stollberg und der Wohnungsbaugesellschaft Zwönitztal in Thalheim gute Verbindungen aufgebaut werden, um auch zukünftig noch besser auf die Bedarfe der Kunden einzugehen. In den beiden Kommunen, Stollberg und Thalheim, in denen die Lebenshilfe Stollberg gGmbH Kindereinrichtungen betreibt, gibt es noch jeweils zwei weitere Anbieter. Deshalb hat jede Kita Alleinstellungsmerkmale entwickelt: Kita "Sonnenschein", Thalheim: "Sprachentwicklung für Kinder unter 3 Jahren"; "Bewegte Kita" Sport und Bewegung als fester Bestandteil des Kita-Alltags Kita "Gänseblümchen", Stollberg: "Bewegte Kita"; "Kinderwerkstatt" Entwicklung von Kreativität und handwerklichen Fähigkeiten für Kinder im Vorschulalter Kita "Sonnenkäfer", Stollberg: "Eine Kita für Alle" Inklusion für Kinder mit erhöhtem örderbedarf auch in Verbindung mit dem Projekt "Papilio" "Kinderwerkstatt" Kita "Zwergenhaus", Stollberg: "Papilio" Entwicklung der Sozialkompetenz von Kindern im Vorschulalter; "Elterncafe" in Verbindung mit "Papilio" Die Kitas unterstützen sich bei diesen Angeboten gegenseitig und erhalten ebenfalls durch die IFF und den FuD fachliche und personelle Hilfe. 3. Steuerungselemente Die Lebenshilfe Stollberg gGmbH ist in den Bereichen der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen mit Eingangs- und Berufsbildungsbereich sowie Förder- & Betreuungsbereich nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert. Das Firmenhandbuch beschreibt das Qualitätsmanagementsystem der Lebenshilfe Stollberg und entspricht den Anforderungen der DIN EN ISO 9001. Es findet Anwendung in allen Bereichen des Unternehmens. Beim Überwachungsaudit im Juni 2023 wurden keine Nichtkonformitäten festgestellt, so dass die Zertifizierung sowie die Zulassung als Träger nach AZAV bestätigt werden konnte. Risiken und Chancen im Unternehmen und damit verbundene Ziele und Verbesserungsvorschläge für das folgende Jahr wurden in den Bereichen erarbeitet, um erwünschte Auswirkungen verstärken und unerwünschte verringern bzw. verhindern zu können. Aus den Risikoanalysen aller Bereiche der Lebenshilfe ergaben sich Unternehmensziele. Entsprechend der Einstufung werden Themen mit hoher Relevanz zur Zielbildung in der Balanced Scorecard unter den Perspektiven der Finanzen, Prozesse, Kunden und Ressourcen jährlich betrachtet, verfolgt und bewertet. Themen mit mittlerer Relevanz werden in der Aufgabenliste weiterverfolgt. Die Unternehmensleitung arbeitet vertrauensvoll und konstruktiv mit dem Betriebsrat zusammen. Für die Vergütung und die Rahmenbedingungen der Arbeitsverhältnisse des Personals wird der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-V und TVöD-B) angewendet. 4. Forschung und Entwicklung Forschung und Entwicklung werden nicht betrieben. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Marktsituation hat sich im Vergleich zu den Vorjahren kaum verändert. Die Auslastung der Kitas ist noch stabil, die Leistungen von SPFH, FuD, amb. PD und WV sind beständig nachgefragt. Die Veränderungen im Sozialgesetzbuch IX hatten auch in 2023 noch immer keine wesentlichen Auswirkungen auf die angebotenen Dienstleistungen. Die Trennung von Fachleistung und Leistungen zum Lebensunterhalt sind in allen Wohnformen umgesetzt. Die Veränderungen im Vertragsrecht jedoch wurden im Wohnverbund und in der WfbM aufgrund mangelnder Vorgaben der Kommission nach § 131 SGB IX noch immer nicht umgesetzt. Hier wird nunmehr erst für 2025 eine entsprechende Einigung erwartet. Die im Mai 2019 gegründete Tochtergesellschaft, Lebenshilfe Stollberg SERVICE gGmbH, konnte 2023 die Standorte der WfbM, die vier Kitas, die weiteren Einrichtungen der Lebenshilfe Stollberg gGmbH sowie eine Stollberger Schule und zahlreiche externe Einzelkunden regelmäßig mit Mittagessen versorgen. Am Standort in der Hohensteiner Straße in Stollberger wird zudem wochentags ein Frühstücksangebot vorgehalten. 2. Geschäftsverlauf Im Geschäftsjahr 2023 erzielte die Lebenshilfe Stollberg gGmbH ein Ergebnis in Höhe von 314 T€ (Vorjahr 760 T€). Der Bereich Teilhabe an Arbeit (WfbM) konnte in 2023 stabil arbeiten. Im Bereich der Jugend- und Familienhilfen konnten die Angebote weiter ausgebaut werden. Investitionen und Instandhaltungen wurden entsprechend der genehmigten Haushaltpläne der einzelnen Einrichtungen und Dienste weitgehend umgesetzt. Der Bereich der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist nahezu stabil geblieben. Rechtsstreitigkeiten bestanden 2023 mit einem Leistungsträger im Rahmen von zwei nicht abgeschlossenen Kostensatzverhandlungen. Entsprechende Schiedsstellenverfahren waren zuvor gescheitert. Die Mitarbeiterzahl erhöhte sich in 2023 auf 287 (inkl. 2 Auszubildende). 3. Lage: Darstellung, Analyse, Beurteilung 3.1. Ertragslage Die Ertragslage entwickelte sich 2023 positiv.
Die Umsatzsteigerungen betreffen nahezu alle Leistungsbereiche der Gesellschaft. Bedingt durch die stark verzögerten Leistungszusagen des Kostenträgers bestanden unterjährig Unsicherheiten hinsichtlich der endgültigen Höhe der Leistungsentgelte. Demzufolge mussten erneut nicht unmittelbar notwendige Aufwendungen aufgeschoben werden. Im Vergleich zum Vorjahr sind die sonstigen betrieblichen Erträge um 20,2 % gesunken, was insbesondere auf höhere periodenfremde und sonstige unregelmäßige Erträge in 2022 zurückzuführen ist. Die Steigerung der Personalkosten betrug 2.572 T€. Diese sind im Wesentlichen auf Tarifsteigerungen und einen erhöhten Personalbedarf zurückzuführen. 3.2. Finanz- und Vermögenslage Die Finanzlage des Unternehmens ist stabil. Verbindlichkeiten werden innerhalb der Zahlungsfristen beglichen; Skonti in Anspruch genommen. Ebenso funktioniert die Bearbeitung offener Posten konsequent und durchgängig. Die Kapitalstruktur hat sich zum Vorjahr im Bereich des langfristigen Fremdkapitals bis auf die sonstigen Verbindlichkeiten nur leicht verändert. Die Eigenkapitalquote ist im Vergleich zu 2022 (31,6 %) wieder leicht gestiegen auf 34,1 %, wobei mit anteiliger Zuordnung des Sonderpostens eine Quote von 65,5 % (Vorjahr: 63,6 %) erzielt wird. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um 7 T€ verringert. Im Geschäftsjahr sind keine neuen Darlehensverpflichtungen hinzugekommen. Die Höhe der Tilgung beläuft sich auf 672 T€. Die sonstigen Verbindlichkeiten sind im Vergleich zum Vorjahr um 361 T€ angestiegen und setzen sich unter anderem aus Lohnsteuer und Kostenträgerüberzahlungen zusammen. Die liquiden Mittel nahmen gegenüber dem Geschäftsjahr 2022 aufgrund vergleichsweise erhöhter Tilgungsraten um ca. 198 T€ ab. 3.3. Gesamtaussage Die dargestellte Geschäftslage lässt den Schluss zu, dass das Unternehmen zum Stichtag 31.12.2023 über eine solide Vermögenslage verfügt. Dabei korrespondiert das Gesamtergebnis weiterhin mit verschiedenen Maßnahmen der Kostensenkung (u.a. Personalplanung, Optimierung von Prozessen, weitere Digitalisierung). Konjunkturbedingte Rückgänge der Produktionserlöse in der WfbM oder die sich weiter verschlechternde Finanzausstattung der Kommunen und Leistungsträger könnten sich dennoch künftig negativ auf die Ertrags- und Finanzlage des Unternehmens auswirken. 4. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Für die interne Unternehmenssteuerung werden Kennzahlen wie Ausfalltage über 60 der Beschäftigten der WfbM bzw. über 45 der Kinder der Heilpädagogischen Kita oder die Kapazitätsauslastungen im Wohnverbund, in den Pflegeangeboten, den Kitas oder der IFF herangezogen. Im Bereich der Produktion war in der WfbM in der zweiten Jahreshälfte 2023 ein deutlicher Auftragsrückgang spürbar. Dennoch konnten die Erlöse auf Grund von Gegenmaßnahmen gegenüber dem Vorjahr um 4,6% gesteigert werden. Der Werkstattladen konnte seine Umsatzerlöse gegenüber 2022 um 23,5% steigern. In der Tischlerei wurden im Jahr 2023 drei neue Eigenprodukte entworfen und erfolgreich vermarktet. Im Bereich ABW FLEX sank die Anzahl der Betreuungsmonate 2023 fluktuationsbedingt auf 352, -10,9% (2022: 395, 2021: 385, 2020: 394). In der Tagespflege dagegen stieg die Zahl der Belegungstage 2023 auf 1.547, +16,5% (2022: 1.328 Belegungstage, 2021: 1.788, 2020: 1.087). Ergänzend werden bereichsbezogene Kostenstellenauswertungen herangezogen. Im Bereich der Angebote der Jugendhilfe blieb die Auslastung in den Leistungen der Schulassistenz durchschnittlich bei 9,2 im Jahr 2023 (+/- 0%). In der SPFH stieg die Zahl der betreuten Familien 2023 auf durchschnittlich 49 (2022: 42, +16,7%). Finanzielle Steuerungsgrößen sind weiterhin die monatliche Auswertung der Liquidität und die Höhe der uneinbringlichen Forderungen. Alle Einrichtungsleiter tragen zur Einhaltung der Liquidität die Verantwortung über die ihnen übertragenen Budgets. Auch diese Auswertung erfolgt monatlich. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sind die Kundenzufriedenheit (jährliche Befragung) und die Kundengewinnung bei neuen Angeboten. Zur besseren Bewertung werden messbare Kennzahlen festgelegt, die quartalsweise überprüft und fortgeschrieben werden. Ein wichtiger Indikator ist ebenso der Krankenstand des Personals. Neben den geführten internen Krankenstatistiken wurde auch für 2023 eine Auswertung der Arbeitsunfähigkeitsdaten des bei der dominierenden Krankenkasse versicherten Personals durchgeführt. III. Prognosebericht Das Geschäftsjahr 2023 schließt mit einem Jahresergebnis von 314 T€ ab. Damit wurde die Prognose auf Basis der Wirtschaftsplanung übertroffen. Hauptursächlich dafür waren erneut verspätet, teils erst im Dezember 2023 vereinbarte Leistungsentgelte, was eine verantwortungsvolle Ausgabenplanung erheblich erschwerte. In 2023 erfolgte der weitere Ausbau eines Service-Wohnens für ältere Menschen mit und ohne Behinderungen in Thalheim. Wesentliche Änderungen in der Geschäftspolitik sind zum Stichtag 31.12.2023 nicht geplant. Größere Neuinvestitionen sind ebenso vorerst nicht vorgesehen. Hauptschwerpunkt im Geschäftsjahr 2024 wird die weitere Stabilisierung der Ertragslage des gesamten Unternehmens unter weiter schwierigen gesamtwirtschaftlichen Bedingungen sein. Die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens wird weiterhin vorsichtig positiv beurteilt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen und Dienste erhalten ab 03/2024 in allen Bereichen neue Vergütungen. Bis Februar 2024 wurde auf Grundlage des Tarifvertrages ein Inflationsausgleich in Form von Sonderzahlungen an die Mitarbeiter ausgezahlt. Auf Basis des Wirtschaftsplans für 2024 wird ein positives Ergebnis von 200 T€ erwartet. Bei den Umsatzerlösen werden Steigerungen von ca. 5% und eine stabile Auslastung der Einrichtungen angenommen. Wesentlicher Kostenfaktor sind die Tarifsteigerungen in den Personalkosten sowie die Kostenentwicklung in der Beschaffung von Energie, Roh- und Kraftstoffe sowie externen Dienstleistungen. Genauere Vorhersagen sind derzeit nicht möglich. Die Prognosen auf Basis des Wirtschaftsplans sind zudem mit dem Risiko behaftet, dass bisher lediglich ca. 50% der Vergütungssätze für das laufende Wirtschaftsjahr mit den Leistungsträgern neu verhandelt und vereinbart werden konnten. Die großen Bereiche (WfbM, Wohnverbund, Kita) wurden während der Pandemie von den Leistungsträgern überwiegend weiterfinanziert, alle für den Sozialsektor möglichen Ausgleichszahlungen wurden beantragt. Aufgrund weiter ausstehender Prüfergebnisse zu den Verwendungsnachweisen für die ausgezahlten Pandemie-Hilfen und daraus eventuell resultierende Rückzahlungsforderungen wurden entsprechende Rückstellungen gebildet. Alle in 2023 und 2024 eingeleiteten Maßnahmen lassen den Schluss zu, dass das Unternehmen auch zukünftig in der Lage sein wird, seinen Zahlungsverpflichtungen fristgemäß nachzukommen. Weitere Bemühungen werden dazu beitragen, die Ertragslage weiter nachhaltig zu verbessern, z.B. durch neue und attraktivere Dienstleistungen in der WfbM (Intensivierung der Nutzung der CNC-Fräsmaschine im Holzbereich, Umsetzung individueller Kundenwünsche, weiterer Ausbau der Angebote der Wäscherei für Geschäfts- und Privatkunden sowie die Nutzung der Sandstrahlanlage) oder die Erweiterung der Wohnangebote für ältere Menschen mit Unterstützungsbedarf, die weitere Ausdifferenzierung der Angebote im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sowie die Fortführung der Planung einer eigenen Ergotherapie-Praxis im Bereich der IFF. IV. Chancen- und Risikobericht 1. Risikobericht Branchenspezifische Risiken Der Fachkräftemangel bildet weiter ein bedeutendes branchenspezifisches Risiko, insbesondere in den Bereichen Pflege, Betreuung und Küche. Dem soll mit folgenden Maßnahmen begegnet werden: weitere Etablierung der Lebenshilfe als attraktiver, zuverlässiger und zukunftssicherer Arbeitgeber in der Region mit Ausprägung einer entsprechenden Arbeitgebermarke, Betonung und Ausbau der tarifbezogenen Anstellungsmerkmale (Tariflohn, Urlaub, betriebliche Altersvorsorge, weitere Anreizsysteme, flexible und familiengerechte Arbeitszeitmodelle usw.), Ausbau der eigenen Ausbildung von Fachkräften. Darüber hinaus wirkt sich die angespannte Haushaltslage der kommunalen und überörtlichen Leistungsträger, insbesondere der Träger der Jugend- und Eingliederungshilfe weiter sowohl auf die Leistungsgewährung als auch auf die Vertragsverhandlungen aus. Entsprechend wird es für alle Leistungserbringer sukzessive schwieriger, die Entgelte zur Refinanzierung der Leistungen im notwendigen Umfang der Ausgabenentwicklung (Tarifsteigerungen, Kostensteigerungen) anzupassen. Ertragsorientierte Risiken Die Nachwirkungen der COVID19-Pandemie, gesamtwirtschaftliche Entwicklungen sowie planerische Unsicherheiten beeinflussen auch weiter die Ertragslage. Eine Abschätzung der jeweiligen finanziellen Auswirkungen ist derzeit nicht möglich. Um alle bestehenden finanziellen Verpflichtungen auch künftig zuverlässig erfüllen zu können, werden verschiedene Maßnahmen umgesetzt: - Fokussierung auf ertragsstabile Unternehmensbereiche, - Planung und Inbetriebnahme neuer Dienstleistungsangebote, - Intensivierung der Neukundenakquise im Produktionsbereich (hier v.a. Montagebereich), - weitere Sensibilisierung aller Führungsebenen und aller Mitarbeiter für Themen wie Mitarbeitereinsatz und Personalschlüssel oder Ausgaben- und Kostenbewusstsein, - Weiterentwicklung eines zentralen Beschaffungsmanagements (insbesondere in den Bereichen Material, Fuhrpark, Kommunikation und Energie), - weitere Digitalisierung von Prozessen (Einsatz von Software, Abläufe vereinheitlichen, Schnittstellen minimieren, Effizienz steigern). Finanzwirtschaftliche Risiken Ein monatlich überwachter Liquiditätsplan bis einschließlich 2025 sichert die Zahlungs- und Handlungsfähigkeit des Unternehmens. Der in den kommenden Jahren bestehende Liquiditätsbedarf zur Deckung der bestehenden Darlehensverpflichtungen steht dabei besonders im Fokus. Der Einsatz der neuen Finanzsoftware sowie weitere Digitalisierungsschritte verstetigen und vervollkommnen die Finanzplanung ab 2024. Potenzielle Währungsrisiken, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft beeinflussen können, bestehen nicht. 2. Chancenbericht Das reformierte SGB IX, der wirtschaftliche Wandel, die weitere Nachfrage nach Dienstleistungsangeboten oder nach nachhaltigen, klimabewussten Produkten bieten viele Möglichkeiten der Weiterentwicklung des Unternehmens insgesamt und im Besonderen für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Ebenso wächst der öffentlich finanzierte Dienstleistungssektor weiter (u.a. Familienhilfen, Quartierentwicklung, Wohnen und Pflege), was perspektivisch, insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, den Ausbau oder den Neuaufbau von Angeboten und Einrichtungen ermöglicht. 3. Gesamtaussage Neben den vorgenannten Risiken für die künftige Entwicklung werden sich die gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen sowie weitere Kostensteigerungen im Bereich Personal oder Dienstleistungen weiter als außerordentliche Belastungsfaktoren erweisen. Nach den aktuell vorliegenden Informationen sind bei der Geschäftsentwicklung des Geschäftsjahres 2024 Risiken, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, nicht gegeben. Alle eingesetzten innerbetrieblichen Kontroll- und Steuerungsinstrumente werden zur rechtzeitigen Risikoerkennung konsequent und kontinuierlich angewendet. V. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten Zu den im Unternehmen bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Guthaben bei Kreditinstituten, Forderungen und Verbindlichkeiten. Die Gesellschaft verfügt über einen stabilen und solventen Kundenstamm. Forderungsausfälle sind die Ausnahme und nur vereinzelt bei nicht gezahlten Elternbeiträgen in den Kitas zu finden. Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Fristen gezahlt; Skonti werden in Anspruch genommen. Im kurzfristigen Bereich finanziert sich die Gesellschaft ausschließlich mittels liquider Mittel. Ziel des Finanz- und Risikomanagements der Gesellschaft ist die Sicherung des Unternehmenserfolges gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Beim Management der Finanzpositionen verfolgt das Unternehmen eine konservative Risikopolitik. Zur Absicherung des Liquiditätsrisikos arbeiten die Einrichtungen mit jährlichen Budgets, die in den jeweiligen Haushalts-, Investitions-, Instandhaltungs- und Schulungsplänen verbindlich sind und monatlich überprüft und ausgewertet werden. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfall- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Zur Minimierung von Ausfallrisiken verfügt die Gesellschaft über ein adäquates Debitorenmanagement. Im Bereich Kita müssen Neukunden eine Bescheinigung über Schuldenfreiheit gegenüber anderen Kindereinrichtungen vorlegen. VI. Bericht über Zweigniederlassungen Zweigniederlassungen werden von der Gesellschaft nicht unterhalten.
Stollberg/Erzgeb., 31.05.2024 Dirk Nowosatko, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Ergebnisverwendung
AnhangOffenzulegende Fassung gemäß §327 HGB I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die Lebenshilfe Stollberg gGmbH hat ihren Sitz in Stollberg/Erzgebirge. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 13791 eingetragen. II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen. Die Bilanz wurde nach § 266 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren) gegliedert. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Von der Möglichkeit, Berichtspflichten im Anhang statt in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung zu erfüllen, wurde Gebrauch gemacht. Für den Sonderposten für Investitionszuschüsse wurde ein separater Posten gemäß § 265 Abs. 5 HGB gebildet. III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite und Erträge nicht mit Aufwendungen verrechnet worden. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dafür bestimmt sind, dem Betrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im zulässigen Rahmen des § 249 HGB gebildet und nur aufgelöst, soweit der Grund hierfür entfallen war. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. Es wurde folgendes Ansatzwahlrecht ausgeübt: • Sonderposten für Investitionszuschüsse. 2. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres sind mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres identisch. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen, dem auch tatsächlich und rechtlich nichts entgegensteht. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet. Es galt der Grundsatz der vorsichtigen Bewertung. Insbesondere wurden alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, auch dann, wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und Tag der Aufstellung bekannt geworden sind. Es wurden ausschließlich realisierte Gewinne ausgewiesen. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet: Immaterielle Vermögensgegenstände Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten bewertet und linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer wird mit 3 Jahren angenommen. Sachanlagen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht erforderlich. In den Herstellungskosten sind Fremdkapitalzinsen aus der Bauphase enthalten. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes:
Geringwertige Anlagegegenstände werden in jährlichen Sammelposten über fünf Jahre abgeschrieben. Finanzanlagen Die Anteile an verbundenen Unternehmen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Vorräte Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten bewertet. Bei den Vorräten fand das Verbrauchsfolgeverfahren der FIFO-Methode Anwendung. Die fertigen Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten bewertet. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und liquide Mittel Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und liquiden Mittel wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzelwertberichtigung Rechnung getragen. Sonderposten Die Sonderposten sind nach handelsrechtlichen Grundsätzen und Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung unter entsprechender Einstellung und Auflösung bewertet. Der jährliche ertragswirksame Auflösungsbetrag entspricht dem Betrag der Abschreibungen auf die mit Zuschüssen finanzierten Anlagegüter. Rückstellungen Die gebildeten Rückstellungen wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Erwartete Preis- und Kostensteigerungen von 4 % wurden bei der Bewertung berücksichtigt. Gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr, mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst worden. Jubiläumsrückstellungen wurden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Die gegenüber der Arbeitnehmerschaft bei der Zusatzversorgungskasse des kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen (ZVK) bestehenden mittelbaren Versorgungszusagen werden in Ausübung des Wahlrechts des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB nicht in den Rückstellungen berücksichtigt. Die ZVK ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Zweck der Anstalt ist es, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Beteiligten im Wege privatrechtlicher Versicherung eine zusätzliche Altersversorgung zu gewähren. Die Altersversorgung durch die ZVK wird über Beiträge finanziert. Als Beitrag werden 4,06 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts erhoben. Im Berichtsjahr betrug die Höhe der verbeitragten Löhne und Gehälter TEUR 9.677. Dementsprechend wurden TEUR 399 für Altersversorgung aufgewendet. Sonderzahlungen wurden nicht erhoben. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. 3. Abweichung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Vergleich zum Vorjahr beibehalten. IV. Erläuterungen zur Bilanz 1. Aktiva Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich. Alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind, wie auch im Vorjahr, innerhalb eines Jahres fällig. Die Forderungen gegen verbundenen Unternehmen betreffen ausschließlich den Liefer- und Leistungsverkehr (TEUR 145) und sind innerhalb eines Jahres fällig. Die Forderungen gegenüber Gesellschafter betreffen den Liefer- und Leistungsverkehr (TEUR 127) sowie Umsatzsteuerforderungen (TEUR 19) und sind innerhalb eines Jahres fällig. 2. Passiva Die Angaben zu den Verbindlichkeiten sind im nachstehenden Verbindlichkeitsspiegel enthalten:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind mit Grundschulden (TEUR 2.696), mit Sicherungsübereignung von Vermögensgegenständen (TEUR 167) und der Verpfändung von Guthaben (TEUR 258) besichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen ein Darlehen gegenüber dem Gesellschafter des Lebenshilfe Stollberg e.V., Stollberg/Erzgeb. und Verbindlichkeiten gegenüber der Lebenshilfe Stollberg Service gGmbH, Stollberg/Erzgeb.. Darüber hinaus bestehen für die Verbindlichkeiten in üblichem Umfang branchenübliche bzw. kraft Gesetzes entstehende Sicherheiten. 3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
V. Erläuterungen zur Gewinn und Verlustrechnung Der Gesamtbetrag der Erträge aus der Auflösung der Sonderposten in Höhe von TEUR 262 (Vorjahr: TEUR 270) wird unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge von außergewöhnlicher Bedeutung in Form von Corona-Zuschüssen in Höhe von TEUR 64 (Vorjahr: TEUR 997) enthalten. VI. Sonstige Angaben 1. Geschäftsführung Die Geschäftsführung und Vertretung oblag im Berichtsjahr Herrn Dirk Nowosatko, Geschäftsführer. Auf die Angaben gemäß § 285 Nr. 9 HGB wurde unter Bezugnahme auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. 2. Arbeitnehmer Es waren im Geschäftsjahr 2023 Arbeitnehmer jahresdurchschnittlich beschäftigt:
3. Anteile an Unternehmen Die Gesellschaft ist zu 100 % (25.000,00 Euro) an der Lebenshilfe Stollberg Service gemeinnützige GmbH, Stollberg/Erzgeb., beteiligt. Diese weist im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 einen Jahresüberschuss von TEUR 7,8 aus. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 beträgt das Eigenkapital TEUR 20,4. 4. ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss in Höhe von Euro 314.169,65 in die Gewinnrücklagen einzustellen. AnlagespiegelEntwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023
sonstige Berichtsbestandteile
Stollberg/Erzgeb., 14. Juni 2024 gez. Dirk Nowosatko, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 24.09.2024 festgestellt. BestätigungsvermerkIn dem vorstehenden zur Offenlegung bestimmten verkürzten Jahresabschluss wurden die größenabhängigen Erleichterungen nach § 327 HGB zutreffend in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und Lagebericht haben wir den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Lebenshilfe Stollberg gGmbH, Stollberg/Erzgeb. Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Lebenshilfe Stollberg gGmbH, Stollberg/Erzgeb., - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 sowie den Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Lebenshilfe Stollberg gGmbH, Stollberg/Erzgeb., für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Auerbach/Vogtl., den 14. Juni 2024 HWS
Vogtland GmbH
gez. Stefan Wilpert, Wirtschaftsprüfer Sibylle Siegl, Wirtschaftsprüferin |
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