PPV Handels
GmbH
Hürth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.964,00 |
479,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.964,00 |
479,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
139.645,85 |
85.605,07 |
| I.
Vorräte |
82.694,83 |
43.939,38 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.842,54 |
11.050,09 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
51.108,48 |
30.615,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
141.609,85 |
86.084,07 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.010,57 |
15.388,65 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
9.611,35 |
0,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
14.378,08 |
9.611,35 |
| B.
Rückstellungen |
3.500,00 |
2.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
137.099,28 |
68.195,42 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
111.373,59 |
68.195,42 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
141.609,85 |
86.084,07 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben
Name: PPV Handels GmbH
Sitz: Hürth
Gesellschaftsform:GmbH
B.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
gesetzlichen Vorschriften
des Handelsgesetzbuches nach §§ 238
ff. und §§ 264 ff. unter Beachtung
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des
GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt. Fremdwährungsposten
sind nicht enthalten.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände besitzt die
Gesellschaft zum Abschluss-Stichtag
nicht.
Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte
besitzt die Gesellschaft zum Abschluss-Stichtag nicht.
Sachanlagen wurden mit Ihren Anschaffungskosten
angesetzt, vermindert um die planmäßigen
Abschreibungen. Die Abschreibungen für die beweglichen
Wirtschaftsgüter wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Für die geringwertigen Wirtschaftsgüter mit
einem Wert bis zu 1.000,00 Euro wurde ein Sammelposten
gebildet, der über fünf Jahre linear
abgeschrieben wird.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
aktiviert.
Vorräte sind zu den Anschaffungskosten
angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
angesetzt
. Zur Berücksichtigung des allgemeinen
Kreditrisikos wurden die Forderungen von der
Geschäftsleitung überprüft. Es fanden hier
keine Korrekturen statt.
Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert
angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten sind mit dem
abzugrenzenden Wert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag
angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen sind in der Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist (Erfüllungsbetrag).
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als 1 Jahr
bestehen nicht. Die Rückstellungen decken nach Angaben
des Auftraggebers die zukünftigen Risiken. Drohende
Verluste aus schwebenden Geschäften wurden von der
Geschäftsführung verneint.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Soweit durch die neuen
Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG Wahlrechte
zur Erhöhung eines Aktivpostens bzw. zur
Auflösung eines Passivpostens
bestehen, wurden diese überprüft. Es
mussten hier jedoch keine Anpassung
vorgenommen werden. Da die Gesellschaft hiervon nicht
tangiert ist.
In der Vergangenheit vorgenommene steuerrechtliche
Sonderabschreibungenwurden beibehalten
C.
Informationen zur Bilanz / Gewinn- und
Verlustrechnung
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren betrug zum Bilanzstichtag 31.12.2010:
0,00 Euro.
Die restlichen Verbindlichkeiten sind in der Regel
Darlehen gegenüber Privatpersonen.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im
Wesentlichen die folgenden Posten:
Rückstellungen für den
Jahresabschluss Euro 2.500,00
Pensionsverpflichtungen bestehen nicht.
Bewertungseinheiten nach §254 HGB wurden
nicht gebildet.
Sonstige Haftungsverhältnisse und sonstige
finanzielle Verpflichtungen bestehen
zum Bilanzstichtag nicht.
Die Aufwendungen und Erträge aus der erstmaligen
Anwendung der Rechnungs- legungsvorschriften nach BilMoG
werden gem. Art. 67 (7) EGHGB im außerordentlichen
Ergebnis ausgewiesen. Die latenten Steuern hierauf sind
nach
§ 274 (2) HGB gesondert ausgewiesen.
C.
Sonstige Angaben
Nach § 267 Abs. 1 HGB ist die Gesellschaft als
kleine Kapitalgesellschaft anzusehen.
An den maßgeblichen Abschlussstichtagen
zum 31.12.2009 als auch dem
31.12.2010 werden keine der drei
Größenmerkmale des § 267 Abs. 1 HGB
überschritten:
- Die Bilanzsumme liegt an beiden Stichtagen
unter Euro 4.840.000,00
nach Abzug eines auf der Aktivseite
ausgewiesenen Fehlbetrags
(§ 268 Abs.3 HGB)
- Die Umsatzerlöse betrugen im
Wirtschaftsjahr 2009 als auch im
Wirtschaftsjahr 2010 weniger als Euro
9.680.000,00.
- Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl der
tätigen Arbeitnehmer betrug im Wirtschaftsjahr 2009
als auch im Wirtschaftsjahr 2010 weniger als 50
Mitarbeiter.
Eine Ausschüttungssperre nach § 268 (8) HGB
besteht nicht.
Geschäftsführungsorgane
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Herrn Henning Pröpper und Herrn
Sascha Pusch geführt. Außer den
Geschäftsführern waren im Berichtsjahr keine
weiteren Organe bestellt. Herr Henning Pröpper hat mir
den Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses erteilt.
Hürth, den 28.12.2011
Die Geschäftsleitung:
Gez. Henning Pröpper
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.12.2011 festgestellt.
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