ART-Line-Haus GmbH

Stammdaten

Register
Amtsgericht Schwerin HRB 7267
Eingetragen
5.6.2001
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenBauträger für WohngebäudeArchitekturbüros für Hochbau
Gegenstand
Erwerb und Veräußerung von Grundstücken und Immobilien, Planungsund Bauleistungen aller Art, Bauausführung, Baubetreuung, Erschließung von Grundstücken sowie Handel mit Baustoffen aller Art.

Historie

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Management

NameRolle
Jan Georg Jürß
seit 19.6.2006
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Art-Line-Haus GmbH

Schwerin

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011

Bilanz

AKTIVA

  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN    
I. Sachanlagen 23.326,00 23.088,00
B. UMLAUFVERMÖGEN 49.325,71 36.178,18
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 42.301,34 36.101,34
II. Kassenbestand, Bundesbank- guthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 7.024,37 76,84
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 2.146,97 2.863,02
D. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG 57.318,32 70.029,29
SUMME Aktiva 132.117,00 132.158,49

Passiva

   
  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. EIGENKAPITAL 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinn- und Verlustvortrag -95.029,29 -68.179,34
III. Jahresüberschuss 12.710,97 0,00
IV. Jahresfehlbetrag 0,00 -26.849,95
V. nicht gedeckter Fehlbetrag 57.318,32 70.029,29
B. RÜCKSTELLUNGEN 4.052,00 4.052,00
C. VERBINDLICHKEITEN 128.105,13 128.106,49
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN -40,13 0,00
SUMME Passiva 132.117,00 132.158,49

Anhang zum Geschäftsjahr 2011

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

II. Bewertungsmethoden

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Verbindlichkeiten

II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG

III. Haftungsverhältnisse

D. Sonstige Angaben

A. Geschäftsführungsorgane

E. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

F. Unterzeichnung gem. § 245 HGB

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1) Die Art-Line-Haus GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. v. § 267 Abs. 1 HGB.

2) Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 238 ff, §§ 242 ff, § 264 ff HGB und § 42 GmbHG erstellt.

3) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

4) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. Eine Ausnahme vom Verrechnungsverbot bilden Altersversorgungsverpflichtungen gem. § 246 Abs. 2 HGB.

5) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

6) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

7) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern werden in der Bilanz gesondert ausgewiesen.

8) Die auf den Jahresabschluss angewandten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

9) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1) Nach § 246 HGB sind im Jahresabschluss sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. Wahlrechte gem. § 248 Abs. 2 HGB wurden nicht in Anspruch genommen.

3) Rückstellungen sind im Rahmen des § 249 HGB und Art. 66 Abs. 3 EGHGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den deutschen handelsrechtlichen Bestimmungen.

2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.

Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren.

Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt.

Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.

Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Geringwertige Wirtschaftsgüter, die vor dem 01.01.2010 angeschafft wurden, bei denen die Anschaffungskosten zwischen € 150,00 bis € 1.000,00 liegen, sogenannte Poolwirtschaftsgüter, werden gemäß § 6 Abs. 2 a EStG auf fünf Jahre verteilt und jährlich mit 20 % abgeschrieben. Bei den Anschaffungskosten nach dem 31.12.2009 greift die Neuregelung nach § 253 Abs. 3 HGB, wobei Vermögensgegenstände im Einzelwert bis zu € 410,00 im Zugangsjahr sofort abgeschrieben werden.

7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

9) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag und Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

10) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB abgezinst worden.

11) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.

II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG

Die Gesellschaft hat gegen den Gesellschafter folgende Verbindlichkeiten:

- Verrechnungskonto Jan Georg Jürß € 48.730,09

III. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungsorgane

Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Jan Georg Jürß geführt.

E. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

Der Jahresüberschuss beträgt für den Zeitraum vom 01.01.2011 bis 31.12.2011 € 12.710,97. Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen.

F. Unterzeichnung gem. § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie sie sich aus dem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.

 

28.12.2012

gez. J. G. Jürß, Geschäftsführer

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