Wiedner Biochemie GmbHLiquidiert
02791 Oderwitz, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hans Wiedner seit 23.12.2014 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Wiedner Biochemie GmbHOderwitzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAKTIVA
AnhangRechtliche Verhältnisse
Erläuterungen und ergänzende Angaben zu Bilanz und GuV I. Allgemeine Angaben zur Bilanz Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis 31.12.2011 für die Kapitalgesellschaft Wiedner Biochemie GmbH wurde nach den Vorschriften des Handelgesetzbuches aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist unmittelbar aus der Anlagenbuchhaltung abgeleitet. II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Aufstellung des Jahresabschlusses als Einheitsbilanz Die Bilanzierung erfolgt hinsichtlich Bilanzansatz und Bewertung als Einheitsbilanz nach dem Grundsatz Handelsbilanz = Steuerbilanz. Zwingende oder freiwillige Abweichungen haben sich nicht ergeben. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - Umlaufvermögen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Vermögensgegenstände, Bankguthaben und Kassenbestand sind mit dem Nennbetrag ausgewiesen. Die Bewertung der Vorräte erfolgte auf der Grundlage einer körperlichen Bestandsaufnahme. Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren Wert gem. § 253 Abs. 3 HGB bewertet. - Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen alle Verbindlichkeiten des Wirtschaftsjahres 2011 die in ihrer tatsächlichen Höhe ungewiss sind. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen betreffen Verpflichtungen mit einer Laufzeit von weniger als 12 Monate. - Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag passiviert. Eine Abzinsung nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG war nicht erforderlich, da die Laufzeit aller Verbindlichkeiten weniger als 12 Monate betrug. - Schuldzinsen für langfristige Verbindlichkeiten Bei den Zinsen für langfristige Verbindlichkeiten handelt es sich ausschließlich um Zinsen für Darlehen zur Anschaffung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Eine Minderung des Schuldzinsenabzugs nach § 4 Abs. 4a EStG kommt nicht in Betracht.
Birgit Hamann-Wachtel |
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