Allgemeine Gebäudereinigung
Eckerle GmbH
Max-Prinstner-Straße 19, 92339 Beilngries, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Josef Eckerle seit 7.6.2023 | Prokura |
Andreas Eckerle seit 17.11.2017 | Prokura |
Franz Eckerle seit 3.5.2004 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Franz Eckerle | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Eckerle GmbHBeilngriesJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang1. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss der Eckerle GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Gliederungen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen grundsätzlich den §§ 266 und 275 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt (§ 275 Abs. 2 HGB). Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG) wurden unter den jeweiligen Posten vermerkt. Die Ausleihungen an den Gesellschafter wurden im Anhang angegeben. 2. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht (§ 264 Abs. 1a HGB)
3. Größe der Gesellschaft (§ 267 Abs. 2 HGB) Die Gesellschaft ist für 2023 eine kleine Gesellschaft gem. § 264 a i.V.m. § 267 Abs. 2 HGB, B. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) Der Jahresabschluss wurde grundsätzlich unter den im Vorjahresabschluss angewandten generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256 HGB und der für die Gesellschaften i.S.v. § 264 a HGB anzuwendenden besonderen Ansatz- und Bewertungsvorschriften der §§ 269-274, 277-283 HGB aufgestellt. Immaterielle Vermögensgegenstände und Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Sie wurden planmäßig über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer linear, pro rata temporis abgeschrieben. Fremdkapitalzinsen wurden nicht aktiviert. Die technischen Anlagen und Maschinen werden auch unter der Position "andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung" ausgewiesen. Die Ermittlung der Nutzungsdauern und Abschreibungssätze erfolgt grundsätzlich in Anlehnung an die AfA-Tabellen der Finanzverwaltung. Für Maschinen und technische Anlagen, die im Mehrschichtbetrieb genutzt werden, werden entsprechend höhere Abschreibungssätze zugrunde gelegt. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens bis zu einer Höhe 250,00 Euro wurden direkt als Aufwand erfasst. Anlagegüter mit Anschaffungskosten von Euro 250,00 bis Euro 800,00 (GWG) wurden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Der im Jahr 2008/ 2009 nach § 6 Abs. 2a EStG gebildete steuerliche Sammelposten für Anlagegüter mit Anschaffungskosten zwischen Euro 150,00 bis Euro 1.000,00 wurde linear über einen Zeitraum von 5 Jahren abgeschrieben. Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten bewertet. Die in der Position "In Arbeit befindliche Aufträge" ausgewiesenen unfertigen Werkzeuge wurden anhand des Fertigungsstandes bewertet. Erhaltene Anzahlungen von Kunden zur Herstellung von Werkzeugen wurden um die darin enthaltene Umsatzsteuer vermindert (Nettomethode) und wurden offen von den Vorräten abgesetzt (§ 268 Abs. 5 S.2 HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos und des nachlaufenden Skontoaufwandes wurde bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% gebildet. Flüssigen Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB) Die sonstigen Rückstellungen nach § 249 HGB decken alle erkennbaren Risiken und Verpflichtungen ab, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind und wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag bewertet. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. C. Angaben zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und der Abschreibungen des Geschäftsjahres sind aus dem nachfolgenden Anlagenspiegel zu entnehmen (§ 284 Abs. 3 HGB). Geringwertige Vermögensgegenstände von Euro 250,00 bis Euro 800,00 (GWG) werden grundsätzlich als Zugang und Abgang in der Position "andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung gezeigt. (Zugangs-/Abgangsfiktion). Die Sofortabschreibung ist in den Abschreibungen des Geschäftsjahres in Höhe von Euro 2.610,78 enthalten. Unter den Finanzanlagen sind verzinsliche Ausleihungen an nahestehende Unternehmen (Euro 1.490.000,00; Vorjahr: Euro 1.590.000,00) ausgewiesen. Seit 2018 werden die Ausleihungen vereinbarungsgemäß durch Annuitätenraten zurückbezahlt. 2. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen (§ 285 Nr. 12 HGB):
3. Verbindlichkeiten Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren gemäß § 285 Nr. 1a HGB beträgt TEuro 0,0 (Vorjahr: TEuro 150,0) Die Darstellung der Bilanzvermerke je Posten nach § 268 Abs. 5 HGB und der Angaben zu den Verbindlichkeiten je Posten gemäß § 285 Nr. 1 HGB i.V.m. § 285 Nr. 2 HGB ist folgender Übersicht zu entnehmen.
nachrichtlich: Für ein weiteres Darlehen i.H.v. TEuro 648,1 (Vorjahr: TEuro 1.166,6) besteht eine gesamtschuldnerische Haftung im Wege des Schuldbeitritts durch ein nahestehendes Unternehmen D. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB Es besteht eine Bürgschaft für Verbindlichkeiten des Gesellschafters i.H.v. TEuro 170,0. Mit einer Inanspruchnahme aus dem Haftungsverhältnis ist nicht zu rechnen, weil das Darlehen durch den Schuldner bisher selbst bedient wurde und auch aller Wahrscheinlichkeit nach künftig bedient werden kann. E. sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB der Gesellschaft aus Mietverträgen für unbewegliche Anlagegüter belaufen sich auf jährlich auf TEuro 199,2. Die Mietverträge wurden zur Ausnutzung optimaler Finanzierungsstrukturen abgeschlossen (§ 285 Nr. 3 HGB). E. Sonstige Angaben 1. Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (§ 285 Nr. 7 HGB) Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 36 (Vorjahr: 38). 2. Organmitglieder (§ 285 Nr. 10 HGB) Geschäftsführer: Herr Franz Eckerle, Werkzeugmachermeister, Beilngries, geb. am 02.06.1962. Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. 3. Vergütung der Geschäftsführung (§285 Nr. 9a HGB) Die Angabe der Vergütung der Geschäftsführung unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB (Schutzklausel). 4. Ergebnisverwendung (§ 285 Nr. 34 HGB) Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss 2023 auf neue Rechnung vorzutragen.
Beilngries, den 30.10.2024 Franz Eckerle, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 30.10.2024 festgestellt. |
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