Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Klaus Weber seit 5.10.2001 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 35.00% | |
| 35.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bavafila GmbHMurnau a. StaffelseeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023mit Sitz in 82418 Murnau a. StaffelseeAmtsgericht München HRB 130010(Ort der Geschäftsleitung 82418 Murnau, Ödön-von-Horvath-Weg 9)BILANZ zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
ANHANGAngaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Ziffer 1 HGB) Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Aufstellung der Bilanz erfolgte nach dem großen Bilanzschema des § 266 HGB. Die Offenlegung der Bilanz ist nach dem kleinen Bilanzschema i. S. § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB vorgesehen. Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und der Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten, wobei bei den Vermögensgegenständen, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, die Anschaffungskosten um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer vermindert worden sind. Der angewandte Abschreibungsplan entspricht den steuerlich zulässigen degressiven bzw. linearen Abschreibungsvorgaben, wobei keine Unterschiede zwischen steuerlicher und handelsrechtlicher Nutzungsdauer unterstellt werden können. Von der steuerlichen Bewertungsfreiheit für geringwertige, selbständig nutzungsfähige, bewegliche Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00, die im Zugangsjahr voll abgeschrieben werden können, wurde auch in der Handelsbilanz in vollem Umfang Gebrauch gemacht, da dies den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung nicht widerspricht. Außerplanmäßige Abschreibungen waren im Geschäftsjahr nicht erforderlich. Die Finanzanlagen (im wesentlichen Wertpapiere des Anlagevermögens) wurden zu Anschaffungskosten zum Ansatz gebracht. Auf die Aufstellung eines Anlagengitters wurde wegen gegebener Befreiungsvorschrift im Geschäftsjahr verzichtet. Die Vorräte an Waren, bei denen es sich um Briefmarken handelt, wurden zu Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren geschätzten Marktpreisen zum Bilanzstichtag bewertet. Hierfür waren zum Teil Schätzungen erforderlich. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Das übrige Umlaufvermögen wurde zu Anschaffungskosten bewertet. Rückstellungen wurden für alle erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten nach kaufmännischen Gesichtspunkten in ausreichender Höhe gebildet. Andere Rückstellungen erschienen nicht erforderlich. Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Sonstige Pflichtangaben zu § 251 HGB Nicht auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesene vertragliche Haftungsverhältnisse, die über die gesetzlichen Haftungen hinausgehen, waren im Geschäftsjahr nicht gegeben. zu § 285 Ziff. 1a und b HGB Angaben zu den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten
zu § 285 Ziff. 7 HGB Die durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer während des Geschäftsjahres betrug 2. zu § 285 Ziff. 9c und 10 HGB Kredite an Mitglieder des Geschäftsführungsorgans: Dem Gesellschaftergeschäftsführer wurde ein Verrechnungskredit in Höhe von TEUR 170 (Vorjahr TEUR 254) zu Zinsen von 4 % gewährt. Der Verrechnungskredit ist auf Anforderung der Gesellschaft wegzufertigen. Sonstiges Die Kleinstkapitalgesellschaft i. S. § 267a HGB hat von größenabhängigen Erleichterungen im Anhang nach § 288 HGB ordnungsgemäß Gebrauch gemacht. Ergebnisverwendung Die Geschäftsleitung schlägt vor, den gesamten Bilanzgewinn (Gewinnvortrag abzüglich Jahresfehlbetrag) von EUR 2.798.869,96 zunächst als Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Murnau, den 20.12.2024 gez. Klaus Weber Die Geschäftsleitung Feststellung des Jahresabschlusses / ErgebnisverwendungDer Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde in der ordentlichen Gesellschafterversammlung vom 06.01.2025 festgestellt. Der Jahresfehlbetrag von EUR 102.883,70 wird mit dem Gewinnvortrag von EUR 2.901.753,66 verrechnet. Der hiernach verbleibende Bilanzgewinn von EUR 2.798.869,96 wird auf neue Rechnung vorgetragen. |
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