Isalotta 1. GmbHLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rainer Kai Bormann seit 19.5.2006 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Isalotta 1. GmbHBerlinJahresabschluss zum 31. Dezember 2006BILANZ zum 31. Dezember 2006AKTIVA
AnhangErforderliche AngabenAngaben zur Generalnorm Zusätzliche Angaben gem. § 264 Abs. 2 HGB sind im Berichtsjahr nicht erforderlich. Angaben und Erläuterungen zur Gliederung und andere formelle Besonderheiten 1. Davon - Vermerke Zur besseren Übersichtlichkeit werden die "davon - Vermerke" im Bezug auf die Forderungen und Verbindlichkeiten gemäß § 268 Abs. 5 HGB zusammen mit den Angaben nach § 285 Nr. 1 und 2 HGB im Anhang gezeigt. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zur Bilanzierung und Bewertung Gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB werden die auf die Posten der Bilanz angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz 2. Hinweis zur Darstellung des Anlagevermögens (Anlagengitter) Bei der Darstellung der Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens (§ 268 Abs. 2 Satz 1 und 2 HGB ) wurde vom Wahlrecht Gebrauch gemacht, das Anlagengitter außerhalb der Bilanz darzustellen. 2. Angaben zu Restlaufzeiten von Forderungen Gemäß § 268 Abs. 4 Satz 1 HGB sind zu den einzelnen Bilanzposten der Position "Forderungen" die Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr gesondert zu vermerken. Dieser Angabenverpflichtung wird im Anhang nachgekommen. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. 3. Hinweise zu den sonstigen Rückstellungen Gemäß § 285 Nr. 12 HGB sind Rückstellungen, die in der Bilanz als "sonstige Rückstellungen" ausgewiesen werden, zu erläutern, wenn sie einen nicht unerheblichen Umfang haben. Die Rückstellungen umfassen Jahresabschlusskosten in Höhe von 3.045,00 €. 4. Angaben zu den Verbindlichkeiten Gemäß § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in der Bilanz zu vermerken. Aus Zweckmäßigkeitsgründen werden diese Angaben zusammen mit den Angaben gemäß § 285 Nr. 1 HGB (Restlaufzeit über 5 Jahre, Angabe der Sicherheiten) im Anhang in Form eines Verbindlichkeitenspiegels vorgenommen. Bei der Aufstellung des Verbindlichkeitenspiegels erfolgte eine Differenzierung der oben genannten Angaben für jeden Posten der Verbindlichkeiten; von den Erleichterungen gemäß § 288 HGB wurde bei der Aufstellung kein Gebrauch gemacht. Verbindlichkeitenspiegel
Sonstige Pflichtangaben3. Angabe der Arbeitnehmerzahl Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtszeitraum keine Arbeitnehmer. 4. Angaben über die Geschäftsführung Die Gesellschaft wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr von Rainer Bormann vertreten: Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 5. Liste der Gesellschafter Gemäß § 40 GmbHG waren zum Bilanzstichtag die folgenden Gesellschafter beteiligt:
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