V & D
Zloic GmbH
Ludwigshafen/Rh.
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
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31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.374,50 |
7.327,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
89.645,35 |
88.031,28 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
95.019,85 |
95.358,78 |
Passiva
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31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
67.622,76 |
58.661,20 |
| B.
Rückstellungen |
6.317,16 |
9.596,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
21.079,93 |
27.101,58 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
21.079,93 |
27.101,58 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
95.019,85 |
95.358,78 |
sonstige Berichtsbestandteile
Anlage A
V & D Zloic GmbH
Anhang
A. Allgemeine Angaben und Erläuterungen
| 1. |
Die Darstellungsstetigkeit wurde
nicht durchbrochen (§ 265 Abs.1 Satz 2
HGB).
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| 2. |
Mit dem Vorjahr nicht
vergleichbare Beträge lagen nicht vor (§
265 Abs. 2 Satz 2 HGB).
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| 3. |
Die Gliederung der Bilanz und
der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nicht
geschäftszweigbedingt ergänzt (§ 265
Abs. 4 Satz 2 HGB).
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| 4. |
Die folgenden Abschlussposten
wurden aus Gründen der Klarheit zusammengefasst
(§ 265 Abs. 7 Satz 2 HGB): keine
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| 5. |
Aufgrund eines Wahlrechtes
wurden in der Bilanz keine Posten aufgenommen (§
284 Abs. 1 HGB).
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| 6. |
Geschäftsführer der
Gesellschaft war in 2013 (§285 Nr. 10 HGB):
Herr Dusko Zloic
Ein Beirat besteht nicht.
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| 7. |
Zum Abschlussstichtag bestanden
Verbindlichkeiten an Mitglieder der
Geschäftsführung (§ 285 Nr. 9c
HGB): keine
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Ausleihungen, Forderungen gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs.3 GmbHG) bestanden am Bilanzstichtag in
Höhe von € 50.332,78
Anlage B
B. Bilanzerläuterungen
| 1. |
Es wurden keine Aufwendungen
für Ingangsetzung und Erweiterung des
Geschäftsbetriebes aktiviert (§ 269 Satz 1
HGB).
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| 2. |
Die folgenden, unter "sonstigen
Vermögensgegenstände" und
"Verbindlichkeiten" ausgewiesenen Beträge
größeren Umfangs entstehen rechtlich erst
nach dem Abschlussstichtag (§ 268 Abs.2 Satz 2
und Abs. 5 Satz 3 HGB): keine
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| 3. |
Es wurden keine
Bilanzierungshilfen aus voraussichtlich kommenden
Steuerentlastungen in Anspruch genommen (§ 274
Abs.2 Satz 2 HGB).
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| 4. |
In den Verbindlichkeiten sind
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
enthalten (§ 285 Nr. 1a HGB): keine
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| 5. |
Die folgenden Verbindlichkeiten
sind durch Grundpfandrechte gesichert (§ 285
Nr.1b HGB): kein
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| 6. |
Allein nach steuerlichen
Vorschriften wurden Abschreibungen im
a) Anlagevermögen in Höhe
von
Euro 3.648,88
b) Umlaufvermögen in Höhe
von
Euro
-,--
vorgenommen (§281Abs. 2 Satz 1 HGB).
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| 7. |
Auf Gegenstände des
Umlaufvermögens wurden zur Vermeidung
künftige Abschreibungen aufgrund von
Wertschwankungen im Berichtsjahr nicht abgeschrieben
(§ 277 Abs. 3 Satz 1 HGB).
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| 8. |
Zu vermerkende
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen (§ 268 Abs. 7 i.V.m. § 251
HGB u. 285 Nr. 3 HGB): keine
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| 9. |
In den "sonstigen
Rückstellungen" sind folgende wesentliche Posten
enthalten (§ 285 Nr. 12 HGB 1):
Personalrückstellungen TEuro 3,2
Gebühren- und Beitragsrückstellungen
TEuro 1,4
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Anlage C
C. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
| 1. |
Für die Beurteilung der
Ertragslage wesentliche außerordentliche oder
Periodenfremde Erträge und Aufwendungen (§
277 Abs. 4 Satz 2 und 3 HGB) waren nicht
entstanden.
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| 2. |
Das Umsatzkostenverfahren wurde
nicht angewandt. Angaben zum Personalaufwand (§
285 Nr.8b HGB) und des Materialaufwandes (§ 285
Nr. 8a HGB 1) sind daher nicht erforderlich.
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| 3. |
Es ist vorgesehen, den
Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen
und aus dem Bilanzgewinn keine Ausschüttung
vorzunehmen.
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D. Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
| 1. |
Es wurde nach den
Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung bilanziert und bewertet. Die
Anlagezugänge sind mit den Anschaffungs- oder
Herstellkosten angesetzt. Es wird ein entsprechend
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear
oder degressiv abgeschrieben. Die Gegenstände
des Umlaufvermögens werden mit den
Einstandswerten, höchstens mit den Teilwerten,
die Geldwerte mit den Nominalwerten angesetzt.
Erkennbare Risiken sind durch Abschläge direkt
berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten sind mit
dem Nominalwert, die Rückstellungen sind in der
voraussichtlichen Höhe der Schuld passiviert.
Abgrenzungen sind zeitanteilig oder zeitbezogen
vorgenommen (§ 284 Abs. 2 Nr.1 HGB).
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| 2. |
Von den unter 1) genannten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurde im
Berichtsjahr nicht abgewichen (§ 284 Abs. 2 Nr.
3 HGB).
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Ludwigshafen, den
16.10.2014
gez.
Dusko Zloic
(Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.10.2014 festgestellt.
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