Amollo
Water Technology GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.698,00 |
9.399,00 |
| I.
Sachanlagen |
7.698,00 |
9.399,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
480.413,70 |
530.743,85 |
| I.
Vorräte |
140.790,51 |
342.913,50 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
96.300,50 |
112.762,50 |
| davon
gegen Gesellschafter |
6.013,10 |
4.003,57 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
243.322,69 |
75.067,85 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.319,47 |
868,00 |
| Aktiva |
490.431,17 |
541.010,85 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
146.924,82 |
106.915,05 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
81.915,05 |
53.369,55 |
| III.
Jahresüberschuss |
40.009,77 |
28.545,50 |
| B.
Rückstellungen |
37.471,54 |
15.649,87 |
| C.
Verbindlichkeiten |
306.034,81 |
418.445,93 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
306.034,81 |
418.445,93 |
| Passiva |
490.431,17 |
541.010,85 |
Der Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
1.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts Anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals
sowie für immaterielle Vermögensgegenstände,
die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht
bilanziert. Aufwendungen für die Ingangsetzung des
Geschäftsbetriebes wurden gem. § 269 HGB als
Bilanzierungshilfe aktiviert und hinreichend
erläutert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen
des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden
nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind,
soweit vorhanden, unter dem Bilanzstrich ausgewiesen.
2.
Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet
worden, namentlich sind alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen
dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur
berücksichtigt worden, wenn sie bis zum
Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
§ Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden
zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
§ Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
§ Grundlage der planmäßigen
Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des
jeweiligen Vermögensgegenstandes.
§ Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt.
§ Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
§ Die Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
II. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der
Bilanz
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten
des Anlagevermögens ist aus dem
Abschreibungsverzeichnis ersichtlich; ebenso die
Abschreibungen des Geschäftsjahres.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz auszuweisen und auch keine
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind,
bestanden am Abschlussstichtag nicht.
III. Zusatzangaben zur Bilanz
Zusatzangaben zur Bilanz nach §§ 326 und
327 Ziffer 1 HGB sind nicht erforderlich, da es sich um
eine kleine Kapitalgesellschaft handelt.
IV. Lagebericht
Die Erstellung eines Lageberichts für kleine
Kapitalgesellschaften entfällt grundsätzlich gem.
§ 264 Absatz 1 Satz 3 HGB.
V. Offenlegung
Für die Offenlegung des Jahresabschlusses wurden
die größenabhängigen Erleichterungen
für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen
(§§ 266 Abs. 1 S. 3, 276, 288, 326 HGB).
VI. Angabe der Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern
betragen am Bilanzstichtag 6.013,10 € (VJ 4.003,57
€).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen am Bilanzstichtag 0,00 € (VJ 0,00 €).
VII. Sonstige Angaben
Die durchschnittliche Arbeitnehmerzahl im
Geschäftsjahr betrug 3.
VIII. Unterzeichnung des Jahresabschlusses
Hamburg, den 20.03.2024
Sebastian Mirka
- Geschäftsführer -
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Sebastian Mirka
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.03.2024
festgestellt.
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