Beteiligungsgesellschaften
Erwin Peters Systemtechnik GmbHLiquidiert
Josef-Baumann-Straße 37, 44805 Bochum, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Paulke seit 21.6.2013 | Prokura |
Willi Deifuß seit 11.12.2009 | Prokura |
Thomas Fink seit 1.7.2009 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Erwin Peters Systemtechnik GmbHBochumJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018BilanzAKTIVA
PASSIVA
Amtsgericht Bochum, HRB 7667 Anhang1. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Erwin Peters Systemtechnik GmbH wurde auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften des HGB und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die Bilanzierung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, werden berücksichtigt. Gewinne werden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Die Gesellschaft macht von den Erleichterungsvorschriften der §§ 264 Abs. 1 Satz 4 und 288 HGB Gebrauch. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss anzuwendenden Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig oder unverändert angewendet. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). • Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Von dem Aktivierungswahlrecht selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens als Aktivposten in die Bilanz aufzunehmen, wird Gebrauch gemacht. Der Ansatz der selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände erfolgt zu Herstellungskosten, also mit den bei der Entwicklung anfallenden Aufwendungen, entsprechend § 255 Abs.2 a HGB. Die Herstellungskosten enthalten neben den Fertigungs-, Materialeinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie der Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Zinsen für Fremdkapital sind nicht einbezogen. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögengegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear auf die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, planmäßig linear auf die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei Vorliegen einer dauernden Wertminderung erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung bei den immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagevermögen auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Entfallen die Gründe der Wertminderungen in den Folgejahren, so erfolgt eine Zuschreibung bis maximal zur Höhe der fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen. Dabei werden die folgenden Nutzungsdauern zugrunde gelegt:
Die Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 250,00 € wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als 250,00 €, aber nicht mehr als 1.000,00 €, wurde ein Sammelposten gebildet und linear über 5 Jahre abgeschrieben. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit ihren Anschaffungskosten oder zu gleitenden Durchschnittspreisen unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Posten mit verminderter Marktgängigkeit werden auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die unfertigen Erzeugnisse, sowie die unfertigen Leistungen werden bis zum Gewinnrealisationszeitpunkt zu Herstellungskosten bilanziert. Die Herstellungskosten enthalten neben den Fertigungs-, Materialeinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie der Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Zinsen für Fremdkapital sind nicht einbezogen. Die unfertigen Erzeugnisse werden unter Beachtung des Niederstwertprinzips, bei verminderter Marktgängigkeit auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Für die unfertigen Leistungen erfolgte im Rahmen der sog. retrograden Bewertung zu Abschlussstichtag eine Verlustantizipation durch Vergleich des Verkaufserlöses mit den am Abschlussstichtag bereits entstandenen Herstellungskosten zzgl. der noch erwarteten Kosten. Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen werden zum Nennwert ermittelt und angesetzt. Der Posten wird nach § 268 Abs. 5 S. 2 HGB offen von den Vorräten abgesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag in Höhe ihrer Anschaffungskosten angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch entsprechende Einzelwertberichtigung auf den niedrigeren beizulegenden Wert berücksichtigt. Der niedrigere beizulegende Wert wird durch die geschätzte Höhe des mit Wahrscheinlichkeit zufließenden Geldbetrags bestimmt. Uneinbringliche Forderungen werden in voller Höhe ausgebucht. Die liquiden Mittel werden zum Nennwert ermittelt und angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen passiviert. Latente Steuern werden für zeitliche, sich in der Zukunft voraussichtlich umkehrende Differenzen zwischen handels- und steuerrechtlichen Bilanzansätzen gebildet, soweit dies nach § 274 HGB zulässig ist. Der Ausweis aktiver und passiver latenter Steuern erfolgt saldiert. • Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen - wie im Vorjahr - Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen in Höhe von € 5.260,80 (Vorjahr: € 5.543,00) enthalten, die eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben. Sämtliche Forderungen haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr Die Verbindlichkeiten haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen - wie im Vorjahr - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von € 6.514,44 (Vorjahr: € 0,00). Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beinhalten € -33.244,39 (Vorjahr: € -31.696,02) Aufwand aus latenten Steuern. • Sonstige Angaben Anzahl der Arbeitnehmer Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr durchschnittlich 41 Mitarbeiter Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt 800.934,96 €. Konzernzugehörigkeit Die Erwin Peters Systemtechnik GmbH wird in den Konzernabschluss der Kajo Neukirchen GmbH, Eschborn, einbezogen, die den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen aufstellt.
Bochum, den 30. Januar 2019 Erwin Peters Systemtechnik GmbH Thomas Fink, Geschäftsführer |
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