Spedition
Tangel TVG GmbH
Wolfhagen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 20.10.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
20.10.2011
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
24.945,00 |
25.000,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
130,30 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
24.814,70 |
25.000,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
24.945,00 |
25.000,00 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
20.10.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
22.318,95 |
25.000,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
2.681,05 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
610,00 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.016,05 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.016,05 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
24.945,00 |
25.000,00 |
Anhang
a)
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten. Die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
(BilMoG) eingetretenen Rechtsänderungen wurden
angewandt.
Nach den Größenklassen des § 267 Abs.
1 HGB ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft,
so dass kein Lagebericht aufzustellen ist (§ 264 Abs.
1 Satz 3 HGB) und auch keine Prüfung des
Jahresabschlusses vorgenommen werden muss (§ 316 Abs.
1 HGB).
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Eine gesonderte Steuerbilanz ist nicht erstellt
worden. Die Ermittlung des steuerlichen Ergebnisses bzw.
der steuerlichen Bemessungsgrundlagen erfolgten daher im
Rahmen einer Überleitungsrechnung.
b)
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Andere Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nennbetrag
oder ihren Anschaffungskosten ausgewiesen.
Die Passivierung von Verbindlichkeiten erfolgt zu dem
jeweiligen Erfüllungsbetrag.
Die Rückstellungen werden in Höhe der
Beträge angesetzt, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Sie tragen
den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
Rechnung.
Die sonstigen Rückstellungen enthalten die
voraussichtlichen Kosten für die Erstellung des
Jahresabschlusses und der Steuererklärungen.
Aufwandsrückstellungen im Sinne von § 249
Abs. 2 HGB sind nicht gebildet worden.
Zum Bilanzstichtag lagen keine
Eventualverbindlichkeiten vor.
c)
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert (§ 275 Abs. 2 HGB).
d)
Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch die von
den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten
Geschäftsführer geführt:
Franz Tangel, Wolfhagen
Zanas Razevicius, Kedainiai/ Litauen.
Am Bilanzstichtag bestanden gegenüber
Gesellschaftern und/oder Geschäftsführern
Verbindlichkeiten in Höhe von € 1.080,54.
Forderungen gegen Gesellschaftern und/oder
Geschäftsführern lagen zum Bilanzstichtag nicht
vor.
Die Geschäftsführung schlägt vor, das
Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.12.2012 festgestellt.
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