Kühn-Data GmbH
Wesel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2011 bis zum 30.06.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2012
EUR |
30.6.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
25.640,00 |
31.640,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5.052,00 |
5.222,00 |
| II.
Sachanlagen |
19.548,00 |
25.378,00 |
| III.
Finanzanlagen |
1.040,00 |
1.040,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
293.636,15 |
317.136,77 |
| I.
Vorräte |
5.800,00 |
5.800,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
183.440,05 |
151.537,16 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
104.396,10 |
159.799,61 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.698,62 |
4.054,89 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
323.974,77 |
352.831,66 |
Passiva
|
|
30.6.2012
EUR |
30.6.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
279.646,03 |
288.158,16 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
263.158,16 |
228.635,50 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
8.512,13 |
-34.522,66 |
| B.
Rückstellungen |
27.581,72 |
49.207,14 |
| C.
Verbindlichkeiten |
16.747,02 |
15.466,36 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
16.747,02 |
15.466,36 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
323.974,77 |
352.831,66 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft gehört nach Bilanzsumme,
Umsatzerlösen und Mitarbeiterzahl zu den kleinen
Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluß der Kühn-Data GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Bewertung wurde unter Berücksichtigung der
Fortführung des Unternehmens durchgeführt
(going-concern-Prinzip).
Die Gesellschaft macht bei der Aufstellung der Bilanz
und des Anhangs von den Erleichterungen des § 266 Abs.
1 Satz 3 bzw. § 288 Abs. 1 HGB Gebrauch. Sie wird
für die Offenlegung die Erleichterungen des
§ 326 HGB in Anspruch nehmen, d.h. nur die Bilanz gem.
§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB und den sie betreffenden
Anhang beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers
elektronisch einreichen.
Angaben zur Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf
der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear bzw. degressiv
vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von EUR 410,00 wurden im Jahr des Zugangs
aktiviert und voll abgeschrieben.
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von Euro 150,00 wurden im Jahr des Zugangs sofort als
Betriebsausgabe erfasst.
Die Vorräte wurden lt. Angaben der
Geschäftsleitung zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte
niedriger waren, wurden diese
angesetzt.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die
sonstigen Vermögensgegenstände und die
Rechnungsabgrenzungen wurden unter der
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet. Die Wertberichtigung zu Forderungen ist mit einem
pauschalen Prozentsatz ermittelt worden.
Zusätzlich hierzu wurden falls erforderlich
Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert angesetzt.
Soweit noch ausstehende Einlagen vorhanden waren,
wurden diese hiervon abgesetzt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.
Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Rückstellung wurde in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Künftige Preis- und Kostensteigerungen wurden
berücksichtigt und bei Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde eine
Abzinsung gem. § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB vorgenommen.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
Aktive latente Steuern / Passive latente Steuern
Es wurde von der Erleichterung des § 274a Nr. 5
HGB Gebrauch gemacht und auf den Ansatz latenter
Steuern gem. § 274 HGB verzichtet.
So
nstige Pflichtangaben
Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane
gem. § 285 Nr. 10 HGB
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den
Geschäftsführer Volker Kühn (Kaufmann)
geführt.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber dem Gesellschafter bestehen die
folgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalt
Betrag
Forderungen gegen Volker
Kühn
149.666,10
Wesel, im Juni 2013
gez. Volker Kühn
__________________
Volker
Kühn
gesch. Gesellschafter
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.7.2011 -
30.6.2012
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 149.666,10 EUR.
1.7.2010 -
30.6.2011
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 109.109,72 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.06.2013 festgestellt.
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