Andres
GmbH
Darmstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
54.249,00 |
45.265,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
54.247,00 |
45.263,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
45.848,06 |
106.258,59 |
| I.
Vorräte |
620,00 |
390,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
21.575,60 |
42.855,50 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
23.652,46 |
63.013,09 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
571,60 |
1.226,06 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
100.668,66 |
152.749,65 |
Passiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
55.845,92 |
41.967,68 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
16.403,09 |
11.078,72 |
| III.
Jahresüberschuss |
13.878,24 |
5.324,37 |
| B.
Rückstellungen |
12.297,17 |
14.735,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
32.525,57 |
96.046,97 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
100.668,66 |
152.749,65 |
Anhang
Andres GmbH, Darmstadt
2010/2011
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt.
Die bisherige Form der Darstellung und die bisher
angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit
angepasst.
Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht
vor (Art. 67 VIII 1 HGB).
Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2
EGHGB nicht angepasst.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der entgeltlich erworbene
Geschäfts- oder Firmenwert wird gem.
§ 246 I 4 HGB i.V.m. §
253 I 1 HGB mit den Anschaffungskosten angesetzt und gem.
§ 253 III 1, 2 HGB auf seine voraussichtliche
Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410 wurden
aus Vereinfachungsgründen entsprechend
§ 6 II EStG im Erwerbsjahr voll
abgeschrieben.
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bewertet.
Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten
(§ 255 II HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt.
Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter
Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
III.
Angaben zur Bilanz
Die
sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H.
v. € 0,00 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr
(Vorjahr: T€ 0).
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III
GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von
€ 0,00 (Vorjahr: T€ 0).
Die
sonstigen
Rückstellungen entfallen im Wesentlichen auf
die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen,
Jahresabschlusskosten und die Tantieme.
Die
Verbindlichkeiten haben in Höhe von €
30.230,00 eine Restlaufzeit von einem Jahr (§ 268 V 1
HGB). Verbindlichkeiten in Höhe von € 0,00 haben
eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren (§ 285 Nr.1b
HGB). In Höhe von € 0,00 sind die
Verbindlichkeiten über Pfandrechte abgesichert. (HGB
§ 285 Nr.1b)
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 III GmbHG) betragen € 30.230 (Vorjahr:
T€ 87).
Zum 30.06.2011 bestanden neben den in der Bilanz
ausgewiesenen Verbindlichkeiten folgende
sonstige finanzielle Verpflichtungen
(§ 285 Nr. 3a HGB):
|
Höhe der Verpflichtung |
Jahresbetrag |
|
T€ |
T€ |
Mietverträge Immobilien |
13 |
13 |
IV.
Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführer
Dupper, Ute
Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in
Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Gewinnverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Bilanzgewinn von € 30.281,33 auf neue Rechnung
vorzutragen.
Darmstadt, 26. Juni 2012
Geschäftsführer
|