SellaPort GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Sportartikeln und -zubehör
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Rempe seit 23.5.2023 | Prokura |
Peter Alexander Christ seit 6.9.2004 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Lebenshilfe für Behinderte Lippstadt e.V. Kreisvereinigung Soest | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Werkstatt für Behinderte Lippstadt - Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter HaftungLippstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht1. Geschäftsjahr 2023Die betriebliche Organisation war bis Anfang März durch weiterhin bestehende Auflagen des Infektionsschutzgesetzes über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wie auch den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Ministeriums für Arbeit und Soziales des Landes NRW bestimmt. Mit der im März erfolgten Aufhebung der Auflagen war der Weg zur vor Corona gewohnten Normalität frei - ein durch die Corona-Jahre geprägtes umsichtiges und vorsichtiges Verhalten der gesamten Belegschaft prägte noch nachhaltig den Weg zum gewohnten betrieblichen Alltag. In der Produktion sorgte der zu Jahresbeginn aufgrund von Lieferengpässen bei Teilkomponenten aus dem Vorjahr übernommene Auftragsrückstand für ein beruhigendes Polster - sowohl aus wirtschaftlicher als auch beschäftigungsorientierter Sicht. Die anfangs vorherrschende Euphorie wurde allerdings im Lauf des zweiten Quartals durch nicht vorhersehbare Auftragsstornierungen eines Großkunden erheblich gedämpft. Neben den wirtschaftlichen Einbußen war die von heut auf morgen fehlende Teilhabe am Arbeitsleben für einen Teil der Beschäftigten das größere Problem. Ein Zustand, der weder kurz- noch mittelfristig, erst mit Beginn des vierten Quartals teilweise kompensiert werden konnte. Einmal mehr zeigte sich das latente Risiko des Auftragsverlusts und die Abhängigkeit einer auf Lohnfertigung ausgerichteten Betriebsstruktur. Leider ereilte dieses Schicksal die Werkstatt im Jahr 2023 mehrmals. Garantien für die Einhaltung von Absprachen und deren Verlässlichkeit und Verbindlichkeit betrifft gibt es nicht. Im Bereich der Teilhabe fordern die Leistungsträger verstärkt Nachweise in Form von Qualitäts- und Leistungsdokumentationen von den Leistungserbringer ein. Über Form, Inhalt und Umsetzung stehen die Parteien im kontroversen Dialog - final geht es um die Prüfung der Einhaltung bestehender landesrechtlicher Rahmenvereinbarungen. 1.1 Ertragslage Die Produktionserlöse 2023 haben sich gegenüber dem Vorjahr 2022 um 4,06 % (283 TEUR) erhöht und belaufen sich im Berichtsjahr auf 7.266 TEUR. Die Erlöse aus Kostenträgerabrechnungen (Reha-Dienstleistungen) liegen mit 10.645 TEUR um 1,71 % (179 TEUR) über dem Vorjahr. Die gesamten Umsatzerlöse - ohne Bestandsveränderungen - liegen mit 25.510 TEUR um 2,07 % (518 TEUR) über dem Vorjahr. Der Materialaufwand mit darin enthaltenen Aufwendungen für bezogene Leistungen belief sich auf 3.343 TEUR (Vorjahr 3.130 TEUR). Der Personalaufwand betrug 17.349 TEUR und lag damit um 0,5 % (88 TEUR) unter dem Vorjahr. Die bereinigten Energiekosten - eingerechnet die in 2023 erfolgte Entlastung/Gutschrift durch die Strom- und Gaspreisbremse (75 TEUR) - stiegen um 2 % auf 347 TEUR (Vorjahr 275 TEUR). Die Gesellschaft weist ein positives Betriebsergebnis in Höhe von 50 TEUR (Vorjahr 283 TEUR) aus. Zusammen mit dem Neutralem Ergebnis in Höhe von 119 TEUR und dem Finanzergebnis in Höhe von - 4 TEUR weist die Gesellschaft einen Jahresüberschuss zum 31.Dezember 2023 in Höhe von 165 TEUR aus. Für das Wirtschaftsjahres 2023 wurde mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 306 TEUR gerechnet. Das dieses Ziel verfehlt wurde liegt an den eingangs genannten Umsatzverlusten durch Auftragsstornierungen. 1.2 Vermögens-/Finanzlage Auf der Aktiv-Seite der Bilanz hat sich das Anlagevermögen im Berichtsjahr, nach Berücksichtigung aller Zu- und Abgänge sowie planmäßigen Abschreibungen und getätigten Investitionen, um 11,5 % (721 TEUR) auf 5.520 TEUR verringert. Maßgeblichen war die Auflösung und Umbuchung eines Festgeldes aus den Finanzanlagen in den Kassenbestand. Das Investitionsvolumen 2023 lag mit 483 TEUR auf Vorjahresniveau. Den Schwerpunkt mit 246 TEUR bildeten Ersatzinvestitionen im Bereich Technische Anlagen und Maschinen. Der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme mit 9.686 TEUR beträgt 57 % (Vorjahr 62,8 %). Im Umlaufvermögen hat sich der Bestand an Roh-/Hilfs- und Betriebsstoffen mit 712 TEUR um 14 % gegenüber dem Vorjahr erhöht. Gründe lagen wie im Vorjahr im Aufbau von Sicherheitsbeständen zur Aufrechterhaltung der Lieferbereitschaft wie auch Rohmaterialien, die durch das Fehlen von Einzelkomponenten nicht in Aufträge einflossen. Der Warenbestand (Halb- und Fertigware) reduzierte sich um 9,5 % (35 TEUR) auf 330 TEUR. Der Forderungsbestand aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten betrug zum Stichtag 1.788 TEUR (- 168 TEUR zum Vorjahr). Hierbei nahmen die Forderungen gegenüber Kostenträgern um 31,4 % (303 TEUR) zu. Die übrigen Forderungen verringerten sich um 43 % auf 649 TEUR (-490 TEUR). Zusammen mit den Wertpapieren des Umlaufvermögens weist die Gesellschaft in Folge der Zunahme der Forderungen zum Bilanzstichtag einen Bestand an liquiden Mitteln in Höhe von 1.192 TEUR aus (Vorjahr 537 TEUR). Auf der Passiv-Seite der Bilanz erhöhte sich das Eigenkapital um den Jahresüberschuss auf 7.006 TEUR; ein Anteil von 72,3 % (Vorjahr 68,8 %) an der Bilanzsumme. Die Rückstellungen wurden um 13,7% auf 128 TEUR abgebaut. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Unter den sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber Darlehensgebern wird noch ein Kostenträger-Baudarlehen (Rest-Saldo 18 TEUR) und ein Gesellschafter-Darlehen (Rest-Saldo 213 TEUR) geführt. 1.3. Belegung In der quartalsmäßigen Bestandsmeldung an den Leistungs-(Kosten-)träger werden zum Stichtag 31.Dezember 2023 733 Plätze für Menschen mit Behinderung, aufgeteilt auf 48 Beschäftigte im Eingangs- und Berufsbildungsbereich (EV/BBB) sowie 685 Beschäftigte im Arbeitsbereich der Werkstatt ausgewiesen. In der Lohnabrechnung wurden im Dezember 179 hauptamtliche Arbeitnehmer/Innen zum 31.12.2023 abgerechnet. 1.4 Verbundene Unternehmen Die SellaPort GmbH, ebenfalls eine hundertprozentige Tochter der WfB Lippstadt GmbH, vertreibt weiterhin, ausschließlich über den online-Handel, Sattel- und Turnierschränken für den Reitsport unter der Marke SellaPort. Lieferant und Produzent dieser Produkte ist die WfB. 2. Zukünftige Entwicklung 2.1 Entwicklung der Vermögens-/Finanz- und Ertragslage Die WfB Lippstadt verfügt über eine solide Vermögens-/Finanz- und Ertragslage. Die Zahlungsfähigkeit ist sichergestellt. Der Investitionsplan 2024 umfasste ein Volumen von 1.061 TEUR. Schwerpunkte der Investitionstätigkeiten liegen in den Bereichen Betriebs- und Geschäftsbauten mit 430 TEUR und Technischen Anlagen und Maschinen mit 305 TEUR. Für das Geschäftsjahr 2024 ist im Rahmen der Vergütungsangebote aufgrund sinkender Belegung mit rückläufigen Erlösen zu rechnen. Das mit dem Leistungsträger in 2023 gestartete digitale Abrechnungsverfahren MASS wird zukünftig eine schnelle und zeitnahe Prüfung und Abrechnung ermöglichen und die finanzielle Stabilität durch einen schnelleren Liquiditätszufluss stärken. Veränderungen in der Belegung resultieren u.a. aus Aufnahmen aus dem Berufsbildungsbereich, durch Werkstattwechsler, durch planmäßige wie auch unplanmäßige ungeplante (vorgezogene) Renteneintritt; leider auch durch Sterbefälle. Tendenziell wird die Belegung, allein schon aus demographischen Gründen, weiter rückläufig sein. Im Reha-Bereich liegt der Focus auf der Erfüllung der vom Leistungsträger geforderten Qualitätsverpflichtungen nach Landesrahmenplan. Hiernach werden im Rahmen der für Werkstätten anstehenden Qualitätsprüfungen schwerpunktmäßig u.a. die Personalausstattung sowohl in quantitativer wie auch qualitativer Sicht als auch Leistungsdokumentationen eingesehen. Parallel erfolgt eine behördliche Prüfung nach WTG - Kriterien (Umsetzung eines Gewaltschutzkonzeptes). Auf Basis getroffener Vereinbarungen sind Leistungserbringer (Werkstätten) angehalten, behinderte Menschen aus den Werkstätten heraus verstärkt auf den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln. Für die Produktion wird mit einem Umsatz von 6.600 TEUR gerechnet. Eine eher defensive Prognose für das Jahresergebnis 2024 unterstellt, wird von einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 174 TEUR ausgegangen. In Anbetracht der Tatsache, dass sich das Unternehmen in einer sehr soliden finanziellen Lage befindet, werden bestandsgefährdende Risiken nicht gesehen. 2.2 Chancen und Risiken im zukünftigen Geschäftsverlauf Mit dem Schwerpunkt auf Klein- und Mittelserien ist die Werkstatt für auftraggebende Firmen ein interessanter Partner mit z.T. sehr heterogen Anforderungsprofilen. Flexibilität in der Arbeitsorganisation, was kurzfristige eine insbesondere quantitative Anpassung im Arbeitsprozess ermöglicht, ist ein wesentlicher Erfolgsgarant. Durch gezielte Förderplanung wird den Menschen mit Behinderungen eine Teilhabe am Arbeitsprozess ermöglicht - zur Erfüllung dieses Auftrags ist das Medium Arbeit unerlässlich! Der Rückblick auf das Jahr 2023 und die vagen Einschätzungen zur zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung finden ihren Niederschlag in den zukünftigen Umsatzerwartungen und der Einschätzung der (Risiko-)Position als Lohnfertiger. Die Forderung der Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt (in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse) darf perspektivisch nicht dazu führen, die Existenzberechtigung der Werkstatt in der Überleitung auf den (freien) Arbeitsmarkt zu sehen. Ein zu einseitiger Focus auf Vermittlung hätte auf kurz oder lang auch einen Paradigmenwechsel in der Werkstatt für behinderte Menschen zur Folge. Wunsch- und Wahlrechte des Menschen mit Behinderung sind zu respektieren. Wo sich Chancen und Möglichkeiten im Rahmen der (individuellen) Teilhabeplanung eröffnen - wie in der Vermittlung - werden diese ergriffen. BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Der Ansatz des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Anschaffungskostenminderungen werden abgesetzt. Es kommt sowohl die lineare wie auch die degressive Abschreibungsmethode zur Anwendung. Die Abschreibungen richten sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Gebäude liegt zwischen 25 und 50 Jahren. Im Übrigen richtet sich die Nutzungsdauer nach den amtlichen steuerlichen Afa-Tabellen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten - Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten - Ausleihungen zum Nennwert - Genossenschaftsanteile zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten aktiviert. Bei fallenden Einkaufspreisen wird der niedrigere Wert zum Bilanzstichtag angesetzt. In Einzelfällen werden bei schlechter Verwertbarkeit Abwertungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Die unfertigen Erzeugnisse sowie die Fertigerzeugnisse werden zu Herstellungskosten (Material- und Fertigungseinzelkosten und Zuschläge für angemessene Gemeinkosten) aktiviert. Die Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Investitionszuschüsse sind wie bisher nicht aktivisch vom Anlagevermögen abgesetzt, sondern passivisch unter Erweiterung des Gliederungsschemas gemäß § 265 Abs. 5 HGB als eigener Bilanzposten ausgewiesen. Die Sonderposten werden nach Maßgabe der Abschreibungen auf die mit den Zuschüssen finanzierten Anlagegüter aufgelöst. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Mitzugehörigkeitsvermerke Einzelne Sachverhalte können im vorliegenden Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden. Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit wird dazu folgende Erläuterung gegeben: Die Mitzugehörigkeitsvermerke betreffen folgende Posten und Sachverhalte: Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von T€ 101,6 (Vorjahr T€ 14,0) enthalten. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen, wie im Vorjahr, vollständig Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Bei Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von T€ 213,4 (Vorjahr T€ 333,7) handelt es sich um ein langfristiges Darlehen. Dieses wird unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Unterlassene Rückstellungsbildung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber der Arbeitnehmerschaft bestehen bei der ZKW. Auf eine Bilanzierung der mittelbaren Pensionsverpflichtung wurde in Ausübung des Wahlrechtes gemäß Artikel 28 Abs. 1 EGHGB verzichtet. Die ZKW ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Zweck der Anstalt ist es, Arbeitnehmern der Beteiligten im Wege privatrechtlicher Versicherung eine zusätzliche Altersversorgung zu gewähren. Die Anstalt ist keine im Wettbewerb stehende Einrichtung. Die Altersversorgung wird über Beiträge finanziert. Als Beitrag werden 4,5 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts erhoben. Im Berichtsjahr betrug die Höhe der verbeitragten Löhne und Gehälter T€ 6.960,9. Das zusätzlich vom Arbeitgeber für 2023 zu zahlende Sanierungsgeld beträgt 3,25 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen Im Posten sonstige Rückstellungen sind die nachfolgenden nicht unerheblichen Rückstellungsarten enthalten: Rückstellungen für Überstunden, Urlaub und Jubilläen in Höhe von T 50,1 €. Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 0,2 resultieren wie im Vorjahr vollständig aus laufenden Leistungsverrechnungen mit den Tochterunternehmen. Bezüglich der Restlaufzeiten der einzelnen Verbindlichkeiten wird auf den Verbindlichkeitenspiegel hingewiesen, der als Anlage dem Anhang beigegeben ist. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten sonstigen finanziellen Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von € 748.600 sonstige finanzielle Verpflichtungen. Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen folgende Sachverhalte:
Davon entfällt bis 2027 ein Teilbetrag von T€ 536,9 auf Verpflichtungen gegenüber der Gesellschafterin. Das Bestellobligo aus Investitionen beläuft sich auf T€ 0,0. Es liegen Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 184.700,- € vor. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkosten-Verfahren erstellt. Auf die Aufgliederung der Umsatzerlöse wird gemäß § 288 HGB in Verbindung mit § 285 Nr. 4 HGB verzichtet. Die Auflösung des Investitionszuschusses wurde offen unter den Abschreibungen ausgewiesen, somit liegt eine Erweiterung des Gliederungsschemas vor. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:
Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Namen der Mitglieder der Unternehmensorgane Mitglieder des Aufsichtsrates: a) Herr Rolf Scheurer, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Lippstadt (Vorsitzender) b) Herr Joachim Elliger, Jurist, Lippstadt c) Herr Martin Schulz, Dipl.- Finanzwirt, Lippstadt d) Herr Wilfried Wilmes, Kaufmann, Erwitte e) Herr Heinz Hüppmeier, Dipl. - Ingenieur, Lippstadt f) Herr Ingo Lutter, Jurist, Lippstadt Vergütungen der Geschäftsführer Die Nennung der Gesamtbezüge der Geschäftsführer ist unter Bezugnahme der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB unterblieben. Vergütungen der Mitglieder der Unternehmensorgane Die Aufsichtsratstätigkeiten wurden mit € 1.000,00 vergütet. Angaben über den Anteilsbesitz an anderen Unternehmen von mind. 20 Prozent der Anteile Gemäß § 285 Nr. 11 HGB wird über nachstehende Unternehmen berichtet:
Vorgänge von besonderer Bedeutung Ereignisse, die von wesentlicher Bedeutung sind und zu einer veränderten Beurteilung des Unternehmens führen könnten, sind nach Ablauf des Geschäftsjahres nicht eingetreten. Vorschlag bzw. Beschluss zur ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor: Jahresüberschuss lfd. Jahr € 164.768,02 davon Einstellung in die freien Gewinnrücklagen mit zulässigen 1/3 aus der Vermögensverwaltung € 0,00 mit zulässigen 10 % in Höhe von € 16.477,00 und Einstellung in die zweckgebunden Rücklagen in Höhe von € 148.291,02 Unterschrift der Geschäftsführung gez. Werkstatt für Behinderte Lippstadt - Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung vertreten durch Peter Christ vertreten durch Ferdinand Giese Verbindlichkeitenspiegel
*) Sicherungsübereignung und - abtretung sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 17.06.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Werkstatt für Behinderte Lippstadt - Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Lippstadt Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Werkstatt für Behinderte Lippstadt - Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Lippstadt, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Werkstatt für Behinderte Lippstadt - Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Lippstadt, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklangsteht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Münster, am 28. Mai 2024 CURACON
GmbH
Schwarz, Wirtschaftsprüfer Hoppe, Wirtschaftsprüfer |
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