Böttner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Bad
Sooden-Allendorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
128.109,50 |
96.337,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
548,00 |
960,00 |
| II.
Sachanlagen |
33.061,50 |
42.877,50 |
| III.
Finanzanlagen |
94.500,00 |
52.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
145.075,73 |
80.003,97 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
117.944,82 |
41.746,07 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
60.000,00 |
10.000,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
27.130,91 |
38.257,90 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.109,87 |
2.615,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
274.295,10 |
178.956,47 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
153.249,88 |
155.459,81 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
130.459,81 |
101.834,18 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
2.209,93 |
-28.625,63 |
| B.
Rückstellungen |
91.122,90 |
12.705,30 |
| C.
Verbindlichkeiten |
29.922,32 |
10.791,36 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
29.922,32 |
10.791,36 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
274.295,10 |
178.956,47 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Böttner
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Bad Sooden-Allendorf wurde
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handeslgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH Gesetzes zu
beachten.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die
bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit
angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit
nicht vor (Art. 67 VIIIEGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden
aufgrund des Wahlrechts des Art. 67 Absatz 8 Satz 2 EGHGB
nicht angepasst.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
(§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Entgeltlich erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände (u. a.
Software) wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und,
sofern sie der Abnutzung unterliegen, nach ihrer
voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer linear
abgeschrieben.
Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen
angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden
innerhalb der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume
sowohl linear als auch degressiv vorgenommen.
Bei bewegliche Anlagegegenständen erfolgt der
Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung, sobald dies zu höheren
Jahresabschreibungen führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 150,00 (geringwertige
Wirtschaftsgüter) wurden im Berichtsjahr voll
abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als
Abgang ausgewiesen.
Für bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens mit einem Wert zwischen Euro 150,00
und Euro 1.000,00 wurde in 2009 ein "jährlicher"
Sammelposten gebildet. Der Sammelposten
wird, unabhängig von den Nutzungsdauern
und des Verbleibs der einzelnen Wirtschaftsgüter,
über eine Laufzeit von 5 Jahren abgeschrieben.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände wurden mit
dem Nennwert bewertet.
Die
flüssigen Mittel wurden zu Nominalwerten
angesetzt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der
Basis versicherungsmathematischer Berechnungen durchge-
führt.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei sind
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
1.
Mitzugehörigkeitsvermerke (§ 265 Abs. 3 Satz 1
HGB)
Bilanzposten
|
Betrag
TEuro
|
Davon gegenüber
Gesellschaftern
TEuro
|
Sonstige
Vermögensgegenstände
|
78
|
78
|
2.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Hierzu verweisen wir auf I. 2.
Mitzugehörigkeitsvermerke.
3.
Angaben zu Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen (§ 285 Nr. 24 HGB)
Die Rückstellung für
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurde
nach der sog. "Project-Unit-
Credit-Methode" (PUC-Methode) gebildet. Es wurden
folgende Annahmen für die Berechnung
berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):
- durchschnittlicher Marktzinssatzvon 5,15%für
eine Laufzeit von15 Jahren, der von der Deutschen
Bundesbank bekanntgegeben wurde
- Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2% nach den
Erfahrungswerten aus der Vergangenheit
- Rentenerhöhungen von 1,5%
- Richttafeln 2005 G von Dr. Klaus Heubeck
IV. Sonstige Angaben
1.
Angaben gem. § 285 Nr. 10 HGB
Die Geschäftsführung wurde im Berichtsjahr
von Herrn Rechtsanwalt Rainer Böttner
wahrgenommen.
Bad Sooden-Allendorf, den
17. Oktober 2012
gez.
Rainer Böttner
-
Geschäftsführer -
sonstige Berichtsbestandteile
Angabe des Datums der Feststellung des
Jahresabschlusses
(§ 328 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 HGB)
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde mit
Beschluss vom 17.10.2012 festgestellt.
Bei dieser Veröffentlichung des
Jahresabschlusses per 31.12.2010 handelt es sich um die
korrigierte und endgültige Version des
Jahresabschlusses.
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