MAGNA Real
Estate GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
11.780.855,00 |
11.786.564,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4,00 |
7,00 |
| II.
Sachanlagen |
16.651,00 |
22.357,00 |
| III.
Finanzanlagen |
11.764.200,00 |
11.764.200,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
12.312.644,09 |
9.138.067,36 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
12.227.764,27 |
8.634.993,45 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
11.518.294,64 |
8.382.380,49 |
| davon
gegen Gesellschafter |
0,00 |
72.081,56 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
84.879,82 |
503.073,91 |
| Aktiva |
24.093.499,09 |
20.924.631,36 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
10.918.416,71 |
12.754.267,28 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
11.100.000,00 |
11.100.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
1.689.200,00 |
1.689.200,00 |
| III.
Gewinnrücklagen |
648.741,61 |
648.741,61 |
| IV.
Verlustvortrag |
683.674,33 |
-4.039.510,63 |
| V.
Jahresfehlbetrag |
1.835.850,57 |
4.723.184,96 |
| B.
Rückstellungen |
215.400,50 |
685.483,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
12.959.681,88 |
7.484.881,08 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.100.467,03 |
3.920.469,11 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
11.859.214,85 |
3.564.411,97 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
8.676.340,71 |
3.645.680,57 |
| Summe
Passiva |
24.093.499,09 |
20.924.631,36 |
n Anhang
Allgemeine Angaben
Die MAGNA Real Estate GmbH (im Folgenden "MAGNA" oder
Gesellschaft) wurde gemäß Beschluss der
Hauptversammlung vormaligen MAGNA Real Estate AG vom 21.
August 2023 im Wege des Formwechsels umgewandelt. Die
Gesellschaft ist beim Handelsregister B des Amtsgerichts
Hamburg unter der Nummer HRB 182742 eingetragen.
Der Jahresabschluss einschließlich des Anhangs
umfasst den Geschäftsjahreszeitraum vom 1. Januar 2023
bis zum 31. Dezember 2023.
Die MAGNA mit Sitz in Hamburg ist zum
Abschlussstichtag eine kleine Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss wurde gemäß
§§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie
nach den einschlägigen Vorschriften des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Bilanzierung - und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der
Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)
aufgestellt.
Die Bilanz ist gemäß § 266 abs. 1 HGB
in Kontoform aufgestellt, wobei die entsprechenden
Gliederungsvorschriften beachtet wurden.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Im Jahresabschluss sind die Bilanzierungsmethoden der
§§ 246 - 251 HGB beachtet worden. Es sind
sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich
nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind
nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen saldiert worden. Die
Vermögensgegenstände und Schulden sind zum
Bilanzstichtag einzeln bewertet worden.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert worden sind.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 274a und 288 Absatz 1 HGB teilweise in
Anspruch. Die Gesellschaft macht von der Möglichkeit
der §§ 266 Absatz 1 Satz 3 HGB und 276 HGB
Gebrauch und stellt eine verkürzte Bilanz sowie eine
verkürzte Gewinn- und Verlustrechnung auf. Abweichend
zum Vorjahr wurde von der Möglichkeit, eine
verkürzte Bilanz aufzustellen, erstmalig Gebrauch
gemacht.
Immaterielle Vermögensgegenstände werden,
soweit entgeltlich erworben, zu Anschaffungskosten
aktiviert und grundsätzlich planmäßig
über ihr voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
linearer Abschreibungen bewertet. Die
Abschreibungszeiträume basieren auf der jeweils
wirtschaftlich anerkannten Nutzungsdauer. Die verwendete
Nutzungsdauer der immateriellen
Vermögensgegenstände liegt in der Regel bei 1 bis
3 Jahren. Die verwendete Nutzungsdauer des
Sachanlagevermögens liegt für die Betriebs- und
Geschäftsausstattung in der Regel bei 1 bis 13 Jahren.
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens,
die unterjährig erworben wurden, werden zeitanteilig
abgeschrieben. Soweit die beizulegenden Zeitwerte einzelner
Vermögensgegenstände ihren Buchwert
unterschreiten, werden außerplanmäßige
Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung
vorgenommen.
In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger
Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die
steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG
angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von
abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung,
Herstellung oder Einlage in voller Höhe als
Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen
Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut EUR
800,00 nicht übersteigen.
Bei den
Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen
Unternehmen und die Beteiligungen zu Anschaffungskosten
bewertet. Abschreibungen auf einen niedrigeren
beizulegenden Wert werden vorgenommen, wenn die
Wertminderung als voraussichtlich dauerhaft angesehen wird.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bzw.
mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren Wert angesetzt. Bei
Forderungen, deren Einbringlichkeit erkennbar unsicher ist,
werden angemessene Wertberichtigungen vorgenommen.
Die
flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag zum
Bilanzstichtag angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben bzw.
Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand bzw.
Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem
Zeitpunkt darstellen. Die Auflösung dieser Posten
erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.
Das
Stammkapital, die
Kapitalrücklage sowie die
Gewinnrücklagen werden zum Nennwert bilanziert.
Die
Rückstellungen sind nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung bemessen,
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verpflichtungen und werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden
berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise
für deren Eintritt vorliegen.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Erläuterungen zur Bilanz
Immaterielle Vermögensgegenstände
Die immateriellen Vermögensgegenstände
betreffen ausschließlich entgeltlich erworbene
Softwarelizenzen.
Finanzanlagen
In den Finanzanlagen sind die Beteiligungen an
folgenden Gesellschaften ausgewiesen, die sämtlich
ihren Sitz in Hamburg haben:
Firma
|
Beteiligung
|
Kommandit-/Stammkapital
|
Jahresergebnis1
|
|
%
|
EUR
|
EUR
|
MAGNA Asset Management
AG
|
40
|
11.589.200,00
|
784.712,74
|
H2S Holzhafen GmbH
|
25
|
75.000,00
|
-29.174,24
|
MAGNA Projektentwicklung
West GmbH
|
100
|
12.500,00
|
-21.013,94
|
MAGNA Gewerbeentwicklung
GmbH
|
100
|
25.000,00
|
-540.965,39
|
MAGNA Portfolio
Management GmbH
|
100
|
25.000,00
|
-10.842,32
|
MAGNA
Projektentwicklungs GmbH
|
100
|
25.000,00
|
-684.252,90
|
MAGNA Asset Management
Service GmbH
|
100
|
12.500,00
|
-17.580,10
|
1 Bei den ausgewiesenen Jahresergebnissen handelt es
sich um ungeprüfte Zahlen für das
Geschäftsjahr 2023.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
|
Gesamt
|
unter 1
Jahr
|
Über 1 Jahr
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen
|
34 (53)
|
34 (53)
|
0 (0)
|
Forderungen gegen
verbundene Unternehmen
|
11.893 (8.485)
|
375 (101)
|
11.518 (8.382)
|
Forderungen gegen
Unternehmen, mit denen eine
Beteiligungsverhältnis besteht
|
193 (21)
|
193 (21)
|
0 (0)
|
Sonstige
Vermögensgegenstände
|
108 (76)
|
108 (76)
|
0 (0)
|
Summe
|
12.228 (8.635)
|
710 (252)
|
11.518 (8.382)
|
Die Forderungen gegenüber verbundenen
Unternehmen T€ 11.893 (Vj. T€ 8.485) bestehen im
Wesentlichen in Höhe von T€ 11.597 (Vj. T€
8.434) aus Darlehens- und Zinsforderungen, von denen
T€ 11.518 eine Restlaufzeit von über einem Jahr
aufweisen. Darüber hinaus sind in den Forderungen
gegen verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 296
(Vj. T€ 51) solche aus dem Liefer- und
Leistungsverkehr enthalten.
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
Forderungen gegenüber dem ehemaligen Vorstand von
insgesamt T€ 72 (Vorjahr: T€ 72) enthalten.
Hierbei handelt es sich um nicht verzinsliche
Verrechnungskonten.
Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht von T€ 193 (Vj.
T€ 21), bestehen überwiegend aus Lieferungen und
Leistungen.
Guthaben gegenüber Kreditinstituten
Bei den Guthaben handelt es sich um kurzfristig
abrufbare Geldanlagen, die variabel verzinst werden. Die
Gesellschaft kann über sämtliche liquide Mittel
frei verfügen.
Eigenkapital
Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt
gemäß § 272 HGB.
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt
unverändert T€ 11.100 (Vj. T€ 11.100). Das
Stammkapital wurde in voller Höhe eingezahlt.
Gewinnrücklagen
Die Gewinnrücklagen von T€ 649 (Vj. T€
649) beinhalten unverändert Beträge, die in
früheren Geschäftsjahren aus dem Ergebnis
gebildet worden sind.
Rückstellungen
Die Sonstigen Rückstellungen T€ 215
(Vorjahr: T€ 685) betreffen im Wesentlichen mit
T€ 71 (Vj. T€ 109) Rückstellungen für
Personalkosten, mit T€ 71 (Vj. T€ 36)
Steuerberatungsleistungen sowie mit T€ 35 (Vj. T€
445) sonstige Beratungsleistungen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind nicht besichert, und
stellen sich wie folgt dar:
|
Gesamt
|
unter 1 Jahr
|
1 bis 5 Jahre
|
über 5 Jahre
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
T€
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
164 (166)
|
164 (166)
|
0
|
0
|
Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen
|
3.801 (3.669)
|
618 (3.669)
|
3.183 (0)
|
0
|
Verbindlichkeiten
gegenüber nahestehende Unternehmen
|
297 (4)
|
297 (4)
|
0
|
0
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschafter
|
8.676 (3.646)
|
0 (3.646)
|
8.676 (0)
|
0
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
22 (3.650)
|
22 (3.650)
|
0
|
0
|
Summe
|
12.960 (7.485)
|
9.777 (7.485)
|
3.183 (0)
|
0
|
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen von T€ 3.801 (Vj. T€ 3.669) sowie die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter von T€
8.676 (Vj. T€ 3.646) bestehen im Wesentlichen aus
Darlehens- und Zinsverbindlichkeiten. Die sonstigen
Verbindlichkeiten T€ 22 (Vj. T€ 3.650) bestehen
im Wesentlichen aus sonstigen Steuern und Abgaben.
Sonstige Angaben und Erläuterungen
Finanzielle Verpflichtungen
Finanzielle Verpflichtungen ergeben sich aus der
Anmietung von Fahrzeugen:
|
u
|
Gesamt
|
2024
|
2025
|
2026
|
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
T€
|
Leasingverpflichtungen
|
|
67
|
23
|
22
|
22
|
Summe
|
|
67
|
23
|
22
|
22
|
Haftungsverhältnisse
Es bestehen Haftungsverhältnisse zu
Darlehensabsicherungen in Form von Bürgschaften in
Höhe von T€ 12.613 (Vorjahr: T€ 50.948).
Davon betreffen in Höhe von T€ 0 (Vorjahr:
T€ 26.528) verbundene Unternehmen.
Sonstiges
Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 7
Mitarbeiter (Vorjahr 14 Mitarbeiter) neben der
Geschäftsführung beschäftigt.
Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr
Martin Göcks, York.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem
Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 haben sich für die
Gesellschaft nicht ergeben.
Hamburg, 23. August 2024
Geschäftsführer
Martin Göcks
sonstige Berichtsbestandteile
Hamburg, den 23 August 2024
gez. Martin Göcks
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.08.2024
festgestellt.
|