Motorradzentrum Freiburg GmbH
Freiburg im
Breisgau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
446.497,00 |
384.590,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
6.198,00 |
| II.
Sachanlagen |
446.494,00 |
378.392,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.018.676,91 |
1.907.665,43 |
| I.
Vorräte |
1.647.635,44 |
1.267.594,70 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
243.963,37 |
278.175,13 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
127.078,10 |
361.895,60 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.072,00 |
1.780,00 |
| Aktiva |
2.471.245,91 |
2.294.035,43 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.360.644,22 |
1.275.602,94 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
320.000,00 |
320.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
955.602,94 |
761.160,18 |
| III.
Jahresüberschuss |
85.041,28 |
194.442,76 |
| B.
Rückstellungen |
31.110,00 |
28.890,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.079.491,69 |
989.542,49 |
| Summe
Passiva |
2.471.245,91 |
2.294.035,43 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Motorradzentrum Freiburg GmbH hat ihren Sitz in
Freiburg. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Freiburg unter HRB 704592 eingetragen.
II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und §§ 264
ff. HGB aufgestellt.
Die Gliederungen der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entsprechen den §§ 266 und
275 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung
wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (§§ 265, 266
ff. HGB) und des GmbHG aufgestellt.
III. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Anlagevermögen
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Anlagegüter werden linear abgeschrieben.
Bewegliche Gegenstände bis EUR 250 werden
Geschäftsjahr in voller Höhe aufwandswirksam
berücksichtigt. Geringwertige Wirtschaftsgüter
mit Anschaffungskosten bis EUR 800 werden im Jahr des
Zugangs in voller Höhe abgeschrieben, wobei im
Folgejahr ein Abgang unterstellt wird.
Vorräte
Die Bewertung der
Ersatzteile, des
Zubehörs, der
Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der
Fahrzeuge erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit
nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV
HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Die
liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten
Der auf der Aktivseite ausgewiesene
Rechnungsabgrenzungsposten entspricht dem Nominalwert der
vor dem Abschlussstichtag angefallenen Ausgabe, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellt.
Eigenkapital
Die Posten des Eigenkapitals sind zum Nennwert
angesetzt.
Rückstellungen
Die
sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen
berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in
Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlich ist, um die zukünftigen
Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis-
und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern
ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt
vorliegen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
IV. Angaben zur Bilanz
Im
Sachanlagevermögen werden unter anderem
Vorführfahrzeuge (29 Stück) nach
planmäßiger linearer Abschreibung auf 5 Jahre
mit einem Restbuchwert zum 31.12.2023 von TEUR 217
ausgewiesen.
Die Abschreibung der Vermögensgegenstände
des übrigen Sachanlagevermögens erfolgt
planmäßig nach linearer Methode entsprechend den
jeweils zugrundeliegenden Nutzungsdauern zwischen 1 und 20
Jahre.
Die
Vorräte betreffen das Teilelager und weitere
Hilfs- und Betriebsstoffe, Bekleidungs- und
Zubehörartikel sowie die Fahrzeugbestände (Neu-
und Gebrauchtfahrzeuge).
Die Teile, das Zubehör sowie die Hilfs- und
Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen
Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips
bewertet. Fahrzeuge werden zu Anschaffungskosten und
Nebenkosten bewertet. Soweit erforderlich werden aufgrund
Alters sowie wegen verminderter Marktgängigkeit
Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert gem.
§ 253 Abs. 4 HGB vorgenommen.
Die
Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen
das Finanzverrechnungskonto mit dem Mutterunternehmen MOZ
GmbH & Co. KG (Gesellschafterin).
Von den
Verbindlichkeiten haben EUR 725.850,45 (Vj.: EUR
535.333,20) eine Restlaufzeit bis ein Jahr, EUR 353.641,24
(Vj.: EUR 410.238,17) eine Restlaufzeit von mehr als einem
und bis zu 5 Jahren und EUR 0,00 (Vj.: EUR 43.971,12) eine
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.
Zum 31.12.2023 bestanden neben den in der Bilanz
ausgewiesenen Verbindlichkeiten folgende
sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr.
3a HGB):
- Aus zwei langfristigen
Mietverträgen mit einem Gesellschafter (mind. bis 2025
bzw. 2029) bestehen jährliche Verpflichtungen für
Gebäulichkeiten in Höhe von insgesamt TEUR 106.
- Aus 2 PKW-Leasingverträgen bestehen
jährliche Verpflichtungen in Höhe von TEUR 12
(Gesamtverpflichtungen TEUR 25).
V. Sonstige Pflichtangaben
BeteiligungenDie Gesellschaft ist alleinige
Komplementärin der MOZ GmbH & Co. KG, Freiburg.Am
Kapital der Gesellschaft ist sie nicht beteiligt.
OrganeZur Geschäftsführerin der
Gesellschaft war im abgelaufenen Geschäftsjahr Frau
Andrea Schwär, Breisach-Gündlingen bestellt.
sonstige Berichtsbestandteile
Freiburg, den 3. September
2024
gez.
Andrea Schwär, Geschäftsführerin
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.09.2024
festgestellt.
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