EFIMA
AG
Taufkirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.142,00 |
5.380,75 |
| I.
Sachanlagen |
8.142,00 |
5.380,75 |
| B.
Umlaufvermögen |
28.799,77 |
26.910,28 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
9.973,33 |
13.293,27 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
18.826,44 |
13.617,01 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
2.006,34 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
36.941,77 |
34.297,37 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.631,42 |
33.297,37 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
47.368,58 |
16.702,63 |
| B.
Rückstellungen |
1.698,32 |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
32.612,03 |
|
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
36.941,77 |
34.297,37 |
Anhang gem.
§§ 284 - 288 HGB
1.1.1 Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der EFIMA AG für das
Geschäftsjahr 2010 wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) und der relevanten Vorschriften
des GmbH-Gesetzes erstellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gem.
§ 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH gem.
§ 267 Abs. 1 HGB auf.
Die Erleichterungsvorschriften für die
Aufstellung des Jahresabschlusses gem.
§ 288 HGB wurden in Anspruch genommen.
Die Bewertung erfolgte nach den allgemeinen
Bestimmungen der
§§ 252 - 256 HGB unter
Beachtung der Sondervorschriften der
§§ 279 - 283 HGB.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB
nicht angepasst.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt. Anschaffungsnebenkosten und
eventuell anfallende Anschaffungskostenminderungen sind
berücksichtigt. Geringwertige Wirtschaftsgüter
werden auf 5 Jahre abgeschrieben (Sammelposten).
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum
Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und
wurden in Höhe des unter vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen enthalten die noch
nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
1.1.2 Angaben zur Bilanz
Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen
insgesamt EUR 844,24.
Haftungsverhältnisse gem.
§ 251 HGB bestehen lt. Versicherung des
Vorstands.
1.1.3 Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die
Geschäftsführung durch den Vorstand:
-
Herr Kurt
Hauer, München
Der Vorstand ist von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
München, 2. Mai 2012
......................................................
(Vorstand)
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